Das Niggemeier-Urteil
Wie allgemein bekannt, hat das Landgericht Hamburg jüngst den Journalisten Stefan Niggemeier in dessen Eigenschaft als Blogger verurteilt, weil er zugelassen hat, dass einer seiner Kommentatoren rechtswidrige Äußerungen veröffentlicht hat. Und dies, obwohl der Blogger den Kommentar umgehend entfernt hatte. Das Gericht war der Meinung, der Blogger habe eine Pflicht zur Vorzensur. Im Berliner „Tagesspiegel“ applaudierte Joachim Huber diesem Urteil: „Zensur? Nein Zivilität. Das Internet vor Gericht“, (Tagesspiegel vom 12.12.07), unter anderem mit der Begründung, dass ja auch Zeitungen eine Vorab-Auswahl unter ihren Leserbriefen treffen müssten, und dies sei deshalb auch Bloggern zuzumuten. Da mein Leserbrief zum Thema der „Tagesspiegel“-Zensur zum Opfer gefallen ist – ts, ts, warum …