Lob des Generalverdachts

Im Großen und Ganzen sind Gesellschaften stabil, solange ein gewisser Konsens vorausgesetzt werden kann, was als akzeptabel und tolerabel zu gelten hat; solange Gesetzestreue eine weitgehend geteilte kulturell verinnerlichte Norm darstellt, d.h. nicht nur dann geübt wird, wenn gerade ein Polizist danebensteht; solange demokratische Verfahren als fair empfunden werden; solange das Minimum an gesellschaftlicher Solidarität gewahrt bleibt, weil die Bereitschaft, die Verfolgung der Eigeninteressen zugunsten der Gesellschaft zurückzustellen, in bestimmten Grenzen als allgemein gegeben unterstellt werden kann und der Ehrliche daher nicht den Eindruck haben muss, der Dumme zu sein.

Solange all dies gegeben ist, bleibt Regelverletzung die Ausnahme und Kriminalität die vergleichsweise winzige Spitze eines nur kleinen Eisbergs. Der Kriminalität Einzelner kann der Rechtsstaat dann mit Hilfe der Justiz Herr werden.

Auch das beste Rechtsstaat ist aber überfordert, wenn Kriminalität zum Massenphänomen wird, und er ist umso schneller überfordert, je liberaler er ist, d.h. je mehr er die Bürgerrechte achtet. Je weiter Kriminalität sich quantitativ ausbreitet und je gefährlicher ihre Erscheinungsformen sind, desto weniger Liberalität kann der Rechtsstaat sich leisten. Organisierte Kriminalität, Terrorismus, internetgestützte Kriminalität aller Art und, besonders gefährlich, da den Rechtsstaat im Kern angreifend, Korruption, stellen den Rechtsstaat vor Probleme, die er regelmäßig mit mehr Überwachung und mehr Reglementierung löst, d.h. er tendiert in dem Maße zur Illiberalität, wie die Kriminalität voranschreitet.

Nun breitet dergleichen sich aber nicht zufällig aus. Gewiss ist Organisierte Kriminalität, um mit diesem Beispiel zu beginnen, keine italienische, russische oder chinesische Spezialität in dem Sinne, dass es sie anderswo nicht geben könnte. Trotzdem ist es bezeichnend, dass es eine sizilianische Mafia gibt, aber keine friesische; eine russische, aber keine dänische; eine chinesische, aber keine schweizerische. Bezeichnend ist auch, dass das Phänomen der Korruption in den klassischen Herkunftsländern des Organisierten Verbrechens deutlich verbreiteter ist als in Mittel-, Nord- und Westeuropa. Offenbar gibt es Kulturen, in denen eine abstrakte und als Norm verinnerlichte Gesetzesloyalität nur schwach ausgeprägt ist, der Staat nicht als Verkörperung des Allgemeinwohls gesehen wird, eher als feindliche Macht, und wo private Gewaltstrukturen daher besondere Entfaltungschancen haben. Wandern Menschen aus solchen Kulturen in Massen ein, so wandern diese Strukturen mit ein, und sie stellen den Staat vor Probleme, die er ohne Masseneinwanderung nicht hätte. Das heißt durchaus nicht, dass alle oder auch nur die Mehrzahl der Einwanderer aus den genannten Ländern an solchen Organisationen beteiligt wäre, wohl aber, dass ihre massenhafte Anwesenheit gewissermaßen den Resonanzboden mafiöser Strukturen darstellt. Die Masseneinwanderung als solche schafft das entsprechende Umfeld.

Entsprechendes gilt für Terrorismus. Terrorismus entsteht, wo die liberale Demokratie bestimmte politische Strömungen nicht integrieren kann, weil deren Gestaltungswille sich gegen diese liberale Demokratie selbst richtet. Dabei kann solcher Terrorismus durchaus hausgemacht sein wie etwa der linke Terrorismus der siebziger und achtziger Jahre. Dass solcher Terrorismus, wie auch weniger spektakuläre Formen linksextremer Gewalt, endemisch werden konnte, ist ein deutliches Anzeichen für die schwindende Integrationskraft liberaler Systeme und für die Zunahme jener Zentrifugalkräfte, die diese Systeme bereits aus sich heraus hervorbringen.

Werden sie freilich zusätzlich strapaziert, indem Millionen von Menschen einwandern, denen die Prinzipien der liberalen Demokratie fremd sind und aufgrund ihrer tiefverwurzelten Ideale einer gerechten und gottgewollten – islamischen – Ordnung sogar als unsittlich erscheinen müssen, dann werden diese Einwanderergruppen erwartbar ein hohes Maß an systemoppositionellem Verhalten hervorbringen. Die Skala solchen Verhaltens reicht sehr weit: von passiver Resistenz über Hasspredigten bis hin zum Terrorismus, und nur eine kleine Minderheit wird bis zu dieser extremen Option vorstoßen; diese ist nur die Spitze des Eisbergs. Aber diese Spitze ist da, weil der Eisberg da ist.

Korruption ist ein in vielen Ländern nicht nur der Dritten Welt verbreitetes Problem, das dort hartnäckig allen Versuchen trotzt, seiner Herr zu werden. Es ist kulturell verwurzelt, und zwar aus ähnlichen Gründen wie die Organisierte Kriminalität. Was geschieht nun, wenn man den einheimischen Staatsapparat für Menschen öffnet, die solche kulturellen Orientierungen mitbringen? Sie werden selbstverständlich nicht alle korrupt sein, aber die Korruption wird mit Sicherheit ansteigen.

Es ist bezeichnend für die Oberflächlichkeit der veröffentlichten Meinung, dass solche Warnungen regelmäßig mit dem Hinweis auf den „Generalverdacht“ abgetan werdem unter den man diese oder jene Migrantengruppe (oder welche Art von Minderheit auch immer) keinesfalls stellen dürfe. Dabei liegt es in der Natur statistischer Aussagen, dass sie keine Rückschlüsse auf den Einzelfall zulassen, wohl aber Rückschlüsse auf das Ergebnis, das sich einstellt, wenn man solche statistischen Befunde ignoriert. Es gibt kein Recht auf Einwanderung; es gibt lediglich das Recht jedes Menschen, sich auf dem Gebiet desjenigen Staates aufzuhalten, dessen Bürger er ist. Komplementär dazu gibt es das Recht jedes Staates zu entscheiden, wen er einwandern lässt und wen nicht. Dies ist ein souveränes Recht, d.h. der Staat ist niemandem (außer seinen eigenen Bürgern, sofern er sich als demokratisch versteht) Rechenschaft darüber schuldig, wen er warum einwandern lässt. Er kann, darf und soll sich bei dieser Entscheidung an den Interessen seiner Bürger orientieren, und wenn er zu diesem Zweck einen „Generalverdacht“ hegen muss, dann muss er es eben.