Die „Kanzlerakte“. Agitation unter falscher Flagge.

von Dr. Claus Nordbruch

[Ich habe den Text mit freundlicher Genehmigung des Verfassers von dessen Webseite übernommen. Originalquelle: http://www.nordbruch.org/artikel/aKanzlerakte.html ]

Seit etwa 10 Jahren geht insbesondere bei Menschen, die anfällig für einfache Lösungen und Verschwörungstheorien sind, das Gerücht um, jeder neu gewählte Bundeskanzler müsse vor Ablegung seines Amtseides in den Vereinigten Staaten vorstellig werden, um dort die sogenannte Kanzlerakte zu unterzeichnen. Diese »Akte« stelle eine Art Verpflichtungserklärung gegenüber den Alliierten dar und solle Teil eines geheimen Staatsvertrages aus dem Jahre 1949 sein, mit dem sich die Alliierten unter anderem die Medienhoheit in der BRD bis zum Jahre 2099 sicherten. Falls diese Umstände der Wahrheit entsprächen, würde diese Akte alle bisherigen Kanzler der BRD von Adenauer bis Merkel als Marionetten, als willige Handlanger der Alliierten ausweisen.

Im September 1999 erklärten die Unabhängigen Nachrichten, ihnen liege »eine Unterlage vor, nach der in Kürze im Hearst-Verlag, New York, ein Buch erscheinen soll, in dem Prof. Dr. Dr. James Shirley Belege über ein geheimes Zusatzabkommen zum Grundgesetz vorlegt. Deutsche Verlage waren angeblich nicht bereit, das Buch zu verlegen. Prof. Shirley erklärt, warum: Das geheime Zusatzabkommen zum Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland enthalte einen Passus, nach dem die Medienhoheit (Presse, Rundfunk, Verlagswesen) bis heute und noch weit ins nächste Jahrhundert bei den Alliierten verbleibe.«[1]

Nach dieser Sensationsmeldung wurde es überraschend still um die »Kanzlerakte«. Neu entfacht wurde die Debatte um die ominöse Akte, als 2007 Generalmajor a. D. Gerd-Helmut Komossa, früherer Chef des Militärischen Abschirmdienstes (MAD), in seinem Buch Die deutsche Kartedas tatsächliche Vorliegen der »Kanzlerakte« zu bestätigen schien. Diejenigen, denen eine solche Existenz in die Weltsicht paßt und »die es ja schon immer gewußt haben«, jubilierten und kombinierten flugs, die Kanzlerakte sei eben doch kein Gerücht, sondern eine Tatsache. Zwar sei der genaue Wortlaut nicht bekannt, doch ergebe sich aus dem Zusammenhang mit dem Geheimvertrag die Ungeheuerlichkeit, daß die BRD das deutsche Volk über Jahrzehnte belogen habe.[2]

Tatsächlich behauptet General Komossa, ohne Gebrauch vom einschränkenden  Konjunktiv zu machen: »Der Geheime Staatsvertrag vom 21. Mai 1949 wurde vom Bundesnachrichtendienst unter ›Strengste Vertraulichkeit‹ eingestuft. In ihm wurden die grundlegenden Vorbehalte der Sieger für die Souveränität der Bundesrepublik bis zum Jahre 2099 festgeschrieben, was heute wohl kaum jemandem bewußt sein dürfte. Danach wurde einmal ›der Medienvorbehalt der alliierten Mächte über deutsche Zeitungs- und Rundfunkmedien‹ bis zum Jahr 2099 fixiert. Zum anderen wurde geregelt, daß jeder Bundeskanzler Deutschlands auf Anordnung der Alliierten vor Ablegung des Amtseides die sogenannte ›Kanzlerakte‹ zu unterzeichnen hatte. Darüber hinaus blieben die Goldreserven der Bundesrepublik durch die Alliierten gepfändet.«[3]

An letzterem besteht kein Zweifel: Tatsächlich werden die deutschen Goldreserven in den Kellern der Federal Reserve Bank (FED) in New York gelagert. Daß deutsche Beamte, diese Finanzreserven einsehen oder gar kontrollieren dürfen, ist bislang nicht bekannt geworden. Doch wie steht es um den Gehalt der besagten »Kanzlerakte«?

Der bis heute einzige Beleg für die Existenz des ominösen geheimen Staatsvertrages nebst Kanzlerakte ist das lediglich in Ablichtung vorliegende Schreiben 14. September 1996 eines in den Diensten des Bundesnachrichtendienstes stehenden »Staatsministers Dr. Rickermann« an einen namenlosen Minister, von dem es allerdings zwei Versionen gibt. Es bedarf keiner besonderen kriminologischen Vorkenntnisse, um eine Vielzahl von Merkwürdigkeiten in diesen Schriftstücken zu erkennen:

  1. Obgleich der Nachname Rickermann gegenwärtig von über 500 Personen in Deutschland getragen wird,[4] hat es in der Politik der BRD niemals einen Staatsminister mit diesem Namen gegeben. Auf Bundesebene ist der Titel Staatsminister eine auf Vorschlag desBundeskanzlers im Einvernehmen mit dem zuständigen Bundesminister vomBundespräsidenten (gem. § 8 ParlStG) verliehene Bezeichnung an einen Parlamentarischen Staatssekretär des Bundes für die Dauer seines Amtsverhältnisses oder für die Wahrnehmung einer bestimmten Aufgabe, ohne daß damit eine größere Machtkompetenzverbunden wäre.[5] Staatsminister gibt es im Bundeskanzleramt und im Auswärtigen Amt. Besagter Dr. Rickermann soll aber gar nicht in einem Ministerium, sondern im Bundesnachrichtendienst tätig gewesen sein!
  2. Wenn es einen Staatsminister im Bundesnachrichtendienst gäbe, würde dieser Politiker in der Rangordnung über dem Präsidenten des BND stehen. Wie aus dem »BND-Papier« zu entnehmen ist, ist besagter Rickermann jedoch der »Kontroll-Abt. II/OP« des BND zugeordnet. Damit wäre er aber lediglich ein Abteilungsleiter und kein Staatsminister. Darüber hinaus ist der Hinweis auf die »Kontrollabteilung II/OP« ominös. Der BND besteht aus 8 Abteilungen, eine eigene Kontrollabteilung ist in den offiziellen Dokumentationen nicht aufgeführt.[6]
  3. Das Papier wurde ganz offensichtlich mit einer Schreibmaschine geschrieben. Stellt sich die Frage, ob die Beamten des Bundesnachrichtendienstes 1996 Dokumente wirklich noch mit einer Schreibmaschine unterfertigt haben. Vielleicht haben sie das! Gewiß verfügt der bundesdeutsche Auslandsgeheimdienst, wie alle bundesdeutschen Geheimdienste, Institutionen und Ämter, jedoch über einen ausgefeilten Briefkopf, aus dem zumindest die postalischen und elektronischen Anschriften, Telephonnummern und Faxnummern ersichtlich sind. Anzunehmen, der BND verwendet als Briefkopf eine zusammengeschusterte oberste Zeile, die dilettantisch mit einfachen Großbuchstaben aufgesetzt wurde, ist weltfremd. Ganz zu schweigen davon, daß der in offiziellen Schreiben übliche und im bürokratischen Beamtenleben unvermeidliche Eingangsstempel fehlt.
  4. Warum erklärt »Dr. Rickermann« eigentlich die Kanzlerakte und den geheimen Staatsvertrag, wo doch davon auszugehen ist, daß der »sehr geehrte Herr Minister« über deren Existenz und Inhalt Bescheid weiß? Warum sollte »Dr. Rickermann« also den wesentlichen Inhalt der »Kanzlerakte« in einem Schreiben leichtsinnigerweise darlegen und dadurch das Risiko einer Indiskretion beträchtlich erhöhen? Daß »Rickermann« so freimütig aus der Mottenkisten plaudert, dient  offenbar nur dazu, uneingeweihte Leser, die den Inhalt der »Kanzlerakte« noch nicht kennen, in die Materie einzuführen.
  5. Das Schreiben ist gespickt mit einer Vielzahl von Form- und Denkfehlern.
    1. Auffällig ist, daß kein Minister direkt oder persönlich angesprochen wird, sondern das Schreiben, einem Serienbrief nicht unähnlich, mit der anonymen Grußformel »Sehr geehrter Herr Minister« beginnt. Es geht aus dem Schreiben folglich nicht hervor, an welchen Minister sich dieser Brief konkret richtet.
    2. Eine wahre Diskrepanz stellt die Anmerkung »Original bitte vernichten!« dar. Abgesehen davon, daß sie von jemanden, der die Sütterlinschrift nicht beherrscht, sehr behäbig und ganz offenbar anhand einer Schreibvorlage mühsam einen Buchstaben an den anderen reihend verfaßt wurde, fügt »Dr. Rickermann« am Vermerk »z. d. A.« (zu den Akten) kaum leserlich einen Datumsvermerk an, mit dem er pikanterweise bestätigt, das »Original erhalten« zu haben.
    3. Weder hat es am 21. Mai 1949 noch davor eine »provisorische Regierung Westdeutschlands« gegeben. Dieser Ausdruck war selbst in Zeiten der Zonenregierungen, schon gar nicht aber in bundesdeutschen Regierungskreisen üblich, sondern entspricht dem Wortgebrauch der Sowjetischen Besatzungszone. Ist dies vielleicht ein Hinweis darauf, wer der tatsächliche Urheber des Schriftstücks ist?
  6. Ein besonderes Augenmerk ist auf die Geheimhaltungsstufe dieses Schreiben zu richten!Der Brief unterliegt dem Geheimhaltungsgrad »VS-Verschlußsache – Nur für den Dienstgebrauch«, gleichzeitig ist am oberen Rand aber der Hinweis »Amtlich geheimgehalten« angebracht. Aus § 11 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlußsachen (VS-Anweisung) ergibt sich jedoch, daß der Hinweis »Amtlich geheimgehalten« lediglich bei den Geheimhaltungsgraden »streng geheim«, »geheim« und »VS-vertraulich« verwendet wird. Der Vermerk »Amtlich geheimgehalten« wird am oberen und unteren Rand jeder beschriebenen Seite angebracht. Hingegen wird bei Dokumenten mit dem Geheimhaltungsgrad »VS-NfD« (»Nur für den Dienstgebrauch«) der Zusatz »Amtlich geheimgehalten« überhaupt nicht verwendet. Darüber hinaus ist derselben Vorschrift zu entnehmen, daß Dokumente mit dem Geheimhaltungsgrad VS-NfD mit Datum und Geschäftszeichen zu versehen sind, wobei das Geschäftszeichen am Schluß durch die Abkürzung »VS-NfD« zu ergänzen ist. Das Schreiben des »Staatsministers Dr. Rickermann« enthält weder Datum noch Geschäftszeichen.
  7. Auffällig sind die vielen Rechtschreibfehler in dem einfachen Text, die nicht nur auf Schlampigkeit, sondern auch auf eine niedere Schulbildung schließen lassen, die man bei einem promovierten Staatsminister ausschließen darf.  »Staatsminister Dr. Rickermann« empfiehlt dringend, die Echtheit »des gehaimen Staatsvertrages zwischen den Allierten Mächten und der provisorischen Regierung Westdeutschlands (…) abzuleugen«, schreibt von der »Medienhoheit der allierten Mächten« und unterzeichnet den Brief mit »Hochachtugsvoll«. Zu allem Überfluß kursiert in den Medien und im Internet eine zweite Fassung des Schreibens, in dem dilettantisch versucht worden war, besagte Fehler auszubessern. Auffällig ist ferner, daß in der zweiten Version die Zeilenlängen unterschiedlich zur ersten sind, womit ohnehin erwiesen ist, daß zumindest eine Fassung gefälscht wurde.
  8. Bekanntlich wurde die BRD am 23. Mai 1949 gegründet. Wie sollte es dann aber möglich sein, daß bereits am 21. Mai 1949 eine bis dahin noch nicht existente  »Bundesrepublik Deutschland« einen »Geheimen Staatsvertrag« schließen kann?

Die Frage ist, ob sich der ehemalige militärische Geheimdienstchef Komossa bei seinen Aussagen tatsächlich auf das »Rickermann-Papier« gestützt hat. Dies bestätigte General gegenüber derJungen Freiheit im Dezember 2007. Ihm liege »das zitierte Papier des BND in Ablichtung« vor. Er habe es als »Zeitdokument des Jahres 1949« verstanden: »Hinsichtlich der Vorbehaltsrechte benutzte ich dabei das sogenannte ›BND-Papier‹, das mir dienstlich zugänglich war, was ich aber nicht bewerten wollte und konnte. Auch heute weiß ich nicht, ob es echt oder Fälschung ist. Letzteres ist zu vermuten. Dieses in dem Buch nicht zu vermerken, war sicherlich ein Fehler. (…) Es war nicht meine Absicht, mit diesem Hinweis auf die ›Rechte der Alliierten‹ den Eindruck zu vermitteln, als würden diese heute noch wirksam sein.«[7] Ergänzend meinte Komossa: »Leider ist das Ganze durch Kürzung des Manuskripts im Lektorat mißverständlich geworden. Das bedauere ich sehr.«[8] Diese Bemerkungen sind erstaunlich! Abgesehen davon, daß die Alliierten sehr wohl auch heute noch Sonderrechte in bzw. über Deutschland genießen oder ausüben (dieFeindstaatenklausel der UN-Charta von 1945 gilt nach wie vor ebenso wie entsprechendeArtikel des Überleitungsvertrages vom 1955,[9] der besatzungsrechtliche Fragen regelt, die auch nach Abschluß des Zwei-plus-Vier-Vertrages im Jahre 1990 ausdrücklich weiter fortbestehen)kann das »zitierte Papier des BND« keinesfalls als »Zeitdokument« aus dem Jahr 1949 betrachtet werden: Abgesehen davon, daß es – wie aus »Rickermanns« Datumsvermerk »14.8.96« ersichtlich ist – daß das Schreiben erst in den 1990er-Jahren erstellt, und nicht bereits 1949 aufgesetzt worden ist, war der BND 1949 noch gar nicht gegründet worden. Reinhard Gehlen, dem damaligen Chef der Vorgängerorganisation des BND, zufolge, wurde die neue deutsche nachrichtendienstliche Organisation »von amerikanischer Seite finanziert, wobei vereinbart wird, daß die Mittel dafür nicht aus den Besatzungskosten genommen werden. Dafür liefert die Organisation alle Aufklärungsergebnisse an die Amerikaner«.[10] Der – grammatikalisch behäbig verfaßten – Eigendarstellung des BND ist zu entnehmen: »Am 1. April 1956 begann der Bundesnachrichtendienst als eine dem Bundeskanzleramt angegliederte Dienststelle seine Tätigkeit. Die Entscheidung der damaligen Bundesregierung lautete: ›Es wird eine Dienststelle Bundesnachrichtendienst eingerichtet. Sie ist dem Bundeskanzleramt angegliedert.‹«[11]Obendrein hat Komossa einer Leserin der Deutschen Stimme gegenüber behauptet, daß das Dokument ihm »›dienstlich zugänglich‹ gewesen [sei]. Das kann wohl kaum möglich sein, denn das Dokument, selbst wenn es echt wäre, soll erst aus dem Jahre 1996 stammen – als Komossa längst in Pension war. Viel wahrscheinlicher ist, daß er es zugeschickt bekam und ohne nähere Prüfung in sein Buch aufnahm, was für einen Fachmann wie ihn sehr bedenklich erscheint.«[12]

Um der gesamten Groteske die Krone aufzusetzen: Bereits im September 2006 erklärten die in der Vergangenheit schon öfter mit brisanten, aber meist nicht überprüfbaren Meldungen in Erscheinung getretenen Politischen Hintergrundinformationen (PHI) recht freimütig: »Diese Geschichte beruht auf einer reinen Fälschung eines Herrn M. aus München, der inzwischen verstorben ist und langjähriger Abonnent der PHI war und mit einem PHI-Redakteur persönlich befreundet. Dieser Mann war ein überzeugter Nationalist. Er zeigte unserem Redakteur das Original seiner Fälschung und die alte Schreibmaschine, mit der er sie angefertigt hatte und erklärte sinngemäß dazu, die Sieger und die Juden hätten so viele Dokumente zum Nachteil Deutschlands gefälscht, also habe er auch etwas gefälscht um die Autorität der, wie er es nannte, ›westdeutschen Marionettenregierung‹ zu untergraben und er dachte sich auch eine Geschichte dazu aus, nämlich daß man im Bundeskanzleramt nach einer Kopie oder Korrespondenz über diese Kanzlerakte suchen würde. Diese Korrespondenz erfand unser Herr M und sandte sie an verschiedene rechte Vereine, welche diese Kopie fleißig weiter kopierten, bis sogar ein amerikanischer Professor über die erfundene Geschichte ein Buch schrieb.«[13]

Da wäre es doch ein Leichtes, ein Exemplar dieses Buches in die Hände zu bekommen, sollte man meinen. Doch dies ist mitnichten der Fall! Ende 2007 erklärten die Unabhängigen Nachrichten: »Schon in der Ausgabe 1999 hatten wir mit allem Vorbehalt über eine solche ominöse ›Kanzlerakte‹ berichtet, weil wir die Echtheit der Informationen nicht belegen konnten. Alle Nachforschungen nach einem gewissen Prof. Dr. Dr. James Shirley, der darüber in einem Buch berichtet haben soll, blieben erfolglos, ebenso alle Recherchen nach dem Buchtitel bzw. bei dem angeblichen Verlag, der Hearst-Group in den USA.«[14] Dieses Ergebnis deckt sich mit den Untersuchungsergebnissen des Verfassers: Die Hearst Corporation, so der korrekte Name, ist ein gewaltiger US-amerikanischer Zeitungs- und Zeitschriftenverlag (CosmopolitanEsquire,Oprah Magazine) mit Sitz in New York, der sich auch auf dem Unterhaltungsprogramm im Fernsehen ausgebreitet hat. Es gibt in diesem Hause keine Buchveröffentlichung eines James Shirleys.

Auf der Internetseite Direkt zur Kanzlerin! können sich Bürger mit ihren Anliegen direkt an die Kanzlerin wenden. Diese Möglichkeit nutzte am 6. Oktober 2007 ein Bürger. Unter Bezugnahme auf Komossas Buch fragte dieser Merkel, ob die gemachten Angaben der Wahrheit entsprächen. Die Antwort des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung vom 19. November 2007: »Der ›geheime Staatsvertrag‹, den Sie erwähnen, ist dem Reich der Legenden zuzuordnen. Diesen Staatsvertrag gibt es nicht. Und die Bundeskanzlerin mußte selbstverständlich auch nicht auf Anordnung der Alliierten eine sogenannte ›Kanzlerakte‹ unterschreiben, bevor sie ihren Amtseid ablegte.«[15] Nun könnte man einwerfen, daß auch das Presse- und Informationsamt der  Bundesregierung lügen kann. Gewiß, nur kann man angesichts der erdrückenden Beweislagedieser Aussage des Amtes Glauben schenken.

Abgesehen davon: Vertritt man allen Ernstes die naive Auffassung, daß im politischen Hintergrund agierende Drahtzieher (Bilderberger, Trilaterale Kommission, CFR usw.) nicht in der Lage wären, jeden Kanzler und Präsidenten für das anglo-amerikanische Einflußgebiet durch Intrigen, Geheimdienstmachenschaften und Medienlenkung gefügig zu machen, ohne dafür vom ihm oder ihr eine Unterschrift auf einem abstrusen Papier einfordern zu müssen?! Es ist erfreulich zur Kenntnis nehmen zu können, daß sich führende Köpfe der Nationalen Opposition in Deutschland einen klaren Geist behalten haben und nicht den Verschwörungstheoretikern auf den Leim gegangen sind: »Doch was auf den ersten Blick wie eine Sensation aussah, erweist sich bei näherem Hinsehen als Totalfälschung«,[16] heißt es beispielsweise mit Recht in der Deutschen Stimme.

Gewiß, trotzdem spricht vieles dafür, daß die Regierungen der BRD nicht zum Wohle Deutschlands handeln. Die einseitige, vom Strafgesetzbuch geschützte Geschichtsschreibung gehört in diesem Zusammenhang ebenso erwähnt wie beispielsweise eine seit Jahrzehnten betriebene Einwanderungspolitik, die offenbar darauf ausgerichtet ist, Deutschland demographisch und kulturell zu verändern, die zunehmende Islamisierung des Herzens Europas bei einer gleichzeitiger Verstärkung prozionistischer Positionen, das stete Abwandern deutscher Eliten aus Deutschland, das Absinken großer Bevölkerungsschichten in die Armut oder der Einsatz deutscher Soldaten außerhalb deutscher Grenzen. Nur bedarf es keiner Flucht in abstruse Verschwörungstheorien, um die Gründe und Ursachen dieser verheerenden Entwicklungen zu erklären!

Eine Analyse des Fundaments, auf dem die BRD aufgebaut ist, führt zu den gesuchten Antworten.[17] Wir sprechen hier von der Akzeptanz und Verfechtung der Doktrin von der doppelten Kollektivschuld der Deutschen. Dies ist das Selbstverständnis der BRD! Der Politikwissenschaftler Theodor Eschenburg hat bereits vor vielen Jahrzehnten die Basis, auf welcher der westdeutsche Staat nach dem Krieg aufgebaut wurde, wie folgt formuliert: »Die Erkenntnis von der unbestrittenen und alleinigen Schuld Hitlers ist vielmehr eine Grundlage der Politik der Bundesrepublik.« Auch der 1938 nach Britannien emigrierte Publizist Sebastian Haffner (eigentlich Raimund Pretzel), der als eindringlicher Befürworter der deutschen Teilung maßgeblich an der Umerziehung des deutschen Volkes beteiligt gewesen ist, teilte diese Ansicht. Wer am heutigen Status quo (gemeint war das als volkspädagogisch wertvoll erachtete Geschichtsbild) rüttele, der bedrohe, Haffner zufolge, gar die Grundlagen des europäischen Friedens. In seiner Bundestagsrede vom 9. November 1988 bekannte Bundestagspräsident Philipp Jenninger, daß sich alle politischen Fragen in der Bundesrepublik Deutschland »im vollen Bewußtsein um Auschwitz« drehten. Der ehemalige Landgerichtspräsident Rudolf Wassermann sekundierte 1994: »Wer die Wahrheit über die nationalsozialistischen Vernichtungslager leugnet, gibt die Grundlagen preis, auf denen die Bundesrepublik Deutschland errichtet worden ist. […] Wer Auschwitz leugnet, greift nicht nur die Menschenwürde der Juden an, der rüttelt auch an den Grundfesten des Selbstverständnisses dieser Gesellschaft.«[18] Joschka Fischer hatte bereits 1987 »Auschwitz als Staatsräson« bezeichnet. Als Außenminister bekräftigte er seine Ansicht in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung am 18. Februar 1999: »Alle Demokratien haben eine Basis, einen Boden. Für Frankreich ist das 1789. Für die USA die Unabhängigkeitserklärung. Für Spanien der Spanische Bürgerkrieg. Nun, für Deutschland ist das Auschwitz. Dann kann nur Auschwitz sein. Die Erinnerung an Auschwitz, das ›Nie-mehr Auschwitz‹, kann in meinen Augen das einzige Fundament der neuen Berliner Republik sein.« Entsprechende Erklärungen gibt es unzählige. Die Geisteshaltung der Repräsentanten dieses Systems und die Folgen ihrer Taten sind dementsprechend.

Am 20. Juni 2008 schrieb General Komossa dem Verfasser unter anderem: »Betroffen macht vor allem, daß nicht kritisiert wird, wenn in den Medien heute immer noch wahrheitswidrig die Behauptung verbreitet wird, daß die Deutsche Wehrmacht im Kriege im Gegensatz zu ihren Gegnern eine Unzahl von Verbrechen begangen hat, daß im Fernsehen im Jahre 2008 Filme gezeigt werden, die offensichtlich nicht frei von Manipulationen sind, in der Absicht, den deutschen Soldaten vor der Weltöffentlichkeit zu verunglimpfen. Eine Steigerung solcher ›Informationen‹ ist zu erwarten. Denn die Erlebnisgeneration stirbt aus! Auch ist nicht zu verstehen, daß Richter es heute immer noch zulassen, daß der deutsche Soldat –  natürlich ganz allgemein und nicht namentlich genannt – als Mörder bezeichnet werden kann. Lobenswert wäre es doch, wenn Kritiker sich doch besser gegen die Verunglimpfung des deutschen Soldaten einsetzen würden, der auf vielen Schauplätzen des Unfriedens in der Welt sein Leben einsetzt. Täglich aufs Neue!  Die Verletzung der soldatischen Ehre der Väter, die – in gutem Glauben, für unser Land zu kämpfen – in sechs Jahren ihr Leben eingesetzt und so oft verloren haben, verletzt auch die Würde des deutschen Soldaten heute, in unserer Zeit. Die Bundeswehr wurde nicht von Mördern aufgebaut und geformt, sondern von verantwortungsbewußten Soldaten, die vorher für ihr Land kämpfen mußten, und die sich noch einmal in den Dienst des Landes stellten.«[19] Diese Einschätzung ist richtig – diese Fehlentwicklungen konnten aber nur auf dem Nährboden entstehen und gedeihen, der das Fundament der BRD genannt wird! Einer »Kanzlerakte« bedurfte es hierbei nicht.

Die Apologeten dieses Phantasieprodukts tragen in erheblichem Maße zur Lähmung des Denkens und zur Hinwendung an den Fatalismus und Nihilismus bei; beides Faktoren, die der politischen Passivität dienlich sind. Die Verbreiter der Kanzlerakte-Lüge dienen somit den Systemtragenden.

© Dr. Claus Nordbruch 8/2008


[1]http://www.fk-un.de/UN-Nachrichten/UN-Ausgaben/1999/UN9-99/artikel1.htm

[2]Vgl. »Die Kanzler-Akte«, in: Der Reichsbote, Nr. 1/2008, S. 8.

[3]Gerd-Helmut Komossa, Die deutsche Karte. Das versteckte Spiel der geheimen Dienste, Graz  2007, Seite 21f.

[4]Vgl. www.verwandt.de/karten/absolut/Rickermann.html

[5]Vgl. http://www.bundesrepublik.org/Bundesregierung/Staatsminister/0/DETAILS/Staatsminister+(Begriffserkl%E4rung)/

[6]Diese acht Abteilungen gliedern sich wie folgt auf:

  • Abteilung 1 – Operative Aufklärung. Klassische nachrichtendienstliche Arbeit. Gewinnung und Steuerung geheim operierender Informanten. Pflege der Beziehungen zu Nachrichtendiensten anderer Staaten. Schlüsselstellung sog. Residenturen, d.h. Auslandsdienststellen des BND.
  • Die Abteilung 2 – Technische Informationsgewinnung mit technischen Mitteln durch Filterung der internationalen Kommunikationsströme. Bearbeitung verschlüsselter Nachrichten.
  • Abteilung 3 – Auswertung. Start- und Endpunkt der gesamten nachrichtendienstlichen Arbeitskette im BND. Die operativ und technisch beschafften Nachrichten werden zusammengeführt und analysiert. Über die Ergebnisse werden die Bundesregierung und andere Behörden informiert. Weiterhin ist hier das Lage- und Informationszentrum (LIZ) angesiedelt, in dem rund um die Uhr das aktuelle weltpolitische Geschehen beobachtet wird.
  • Abteilung 4- Steuerung und Zentrale Dienstleistung. Verwaltung von Personal, Finanzen und Rechtwesen.
  • Abteilung 5 – Operative Aufklärung / Auswertung. Operative Beschaffung und Auswertung von Informationen über „asymmetrische Bedrohungen“ (Internationaler Terrorismus und Drogenhandel, Geldwäsche, Terrorfinanzierung, illegale Migration)
  • Abteilung 6 – Technische Unterstützung. Versorgt die anderen Abteilungen mit technischen Dienstleistungen. Wesentliche Arbeitsfelder: Forschung und Entwicklung von nachrichtendienstlichen Techniken, Signalverarbeitung aus Kommunikationssystemen, Softwareentwicklung, DV-Unterstützung bei der nachrichtendienstlichen Arbeit
  • Abteilung 7 – Schule des Bundesnachrichtendienstes u.a.mit Laufbahnlehrgängen für den öffentlichen Dienst als auch Fortbildungen in den Bereichen nachrichtendienstliche Methodik und Technik sowie Sprachen.
  • Abteilung 8 –Sicherheit, Geheimschutz und Spionageabwehr ist zuständig für den Schutz der Mitarbeiter und der nachrichtendienstlichen Verbindungen vor sicherheitsgefährdenden Angriffen als auch für den Schutz von Einrichtungen und Gegenständen sowie Arbeitsmethoden und Arbeitsergebnissen.

[7]Hans-Joachim von Leesen, »Ein Windei von Verschwörungstheoretikern«, in: Junge Freiheit v. 18.1.2008.

[8]Email von Gerd-Helmut Komossa an den Verfasser vom 20.6.2008.

[9] Korrekt lautet der Name dieses Dokuments ›Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen vom 26.5.1952‹. Dieser ist ein Zusatzvertrag zum Deutschlandvertrag zwischen der BRD, den USA, Großbritannien und Frankreich und Teil der ›Pariser Verträge‹, die am 23. Oktober 1954 in Paris unterzeichnet wurden und am 5. Mai 1955 in Kraft traten.

[10]Reinhard Gehlen, Der Dienst, Mainz-Wiesbaden 1971, S. 149.

[11]http://www.bnd.bund.de/cln_027/nn_355470/DE/Wir__Ueber__Uns/Geschichte/Geschichte__node.html__nnn=true

[12] Holger Szymanski, »Die Kanzlerakte. Vermeintliche ›Enthüllungen‹ eines ehemaligen Bundeswehrgenerals«, in: Deutsche Stimme, Nr. 2/2008, zitiert nach

http://www.deutsche-stimme.de/Ausgabe2008/Sites/02-08-Akte.html

[13]Zitiert nach http://freezonechef.servertalk.in/viewtopic.php?t=2741

[14] http://www.fk-un.de/UN-Nachrichten/UN-Ausgaben/2007/UN12-07/2007-12-1.htm

[15]http://www.direktzu.de/kanzlerin/messages/13569

[16] http://www.deutsche-stimme.de/Ausgabe2008/Sites/02-08-Akte.html

[17] Claus Nordbruch, Sind Gedanken noch frei? Zensur in Deutschland, München 22001 sowie Claus Nordbruch, Der Angriff. Eine Staats- und Gesellschaftskritik an der Berliner Republik, Tübingen 2003 und Claus Nordbruch, Machtfaktor Zionismus. Israels aggressive Außenpolitik, Tübingen 2008.

[18] Alle Zitate in Claus Nordbruch, Sind Gedanken noch frei? Zensur in Deutschland, München ²2001, S. 41f.

[19] Email von Gerd-Helmut Komossa an den Verfasser vom 20.6.2008.

21 Gedanken zu „Die „Kanzlerakte“. Agitation unter falscher Flagge.“

  1. Egon Bahr hat in der FAZ vor einigen Jahren bestätigt, dass diese Akte existiert und Willy Brandt diese erst dann widerwillig unterschrieb, als er erfuhr, dass alle Kanzler vor ihm dies auch taten.
    (Bitte diesen Artikel im FAZ-Archiv zu suchen.)

    Dabei kann es sich nicht um einen (völkerrechtlich wirksamen) Staatsvertrag handeln, sondern nur um ein umfassendes Regierungs- und Verwaltungsabkommen. Deswegen ist es auch schlüssig, dass alle Kanzler dieses Dokument unterzeichnen, da es keine rechtliche Verbindlichkeit erhält.

    Für etwaige Souveränitätsvorbhalte gilt dies natürlich nicht. Diese wären unabhängig von einer etwaigen Regierungsabkommen gültig, wenn das Grundgesetz als Besatzungsstatut unter diesen Vorbehalten gewährt worden wäre.
    Hier ist dennoch die Fortgeltung etwaiger Regelungen fraglich. Die Deutschlandverträge von 1955, die Aufnahme der Bundesrepublik in die Vereinten Nationen sowie der 2+4-Vertrag könnten der Fortgeltung entgegenstehen. Dieses wäre nur unter Kenntnis der entsprechenden Vorbehaltsregelungen und innerhalb eines umfassenden Rechtsgutachtens überprüfbar.

    Sollte es jedoch eine noch wirksame Souveränitätsvorbehaltsregelung fortgelten und die Bundesrepublik nicht alle Kraft darauf verwenden, sich dieser zu entledigen, so gehören alle Politiker wegen Hochverrats verurteilt.

    Es ist der aus der Besatzung hervorgegangene Provisoriumsstaat „Bundesrepublik“, die zu Beweisen hat, dass es solche Bindungen nicht gibt.

    Unter dem Bestand von geheimen Souveränitätsvorbehaltsregelungen ist die „Bundesrepublik“ niemals zum legitimen Vertreter Deutschlands und des Deutschen Volkes geworden, sondern schlicht eine mittelbare Besatzungsselbstverwaltungsorganisation der dann immer noch bestehenden Feinde. Dann existiert auch noch kein Friedensvertrag sondern bloß eine militärische Kapitulationserklärung. im Rahmen der Haager Landkriegsordnung mit der entsprechend beschränkten Wirkung.

    Ich halte mich an kein Besatzerrecht. – Jeder hat das Recht zum totalen und die Pflicht zum passiven Widerstand, bis der Beweis erbracht ist, dass die „Bundesrepublik“ ein souveräner Staat ist.

  2. Ausgehend von dem von Druide verlinkten Zeit- Artikel und eigenen Überlegungen habe ich folgenden Artikel veröffentlicht:

    http://fjordman.wordpress.com/2011/02/21/brandt-co/

    Der Text von Nordbruch wird dort unter Kommentar Nr. 8 wiedergegeben.

    Ich denke, dass viel dafür spricht, dass das fragliche Dokument eine Fälschung ist (vgl. Nordbruchs Argumentation).

    Aber an der Abhängigkeit der BRD von ihren „Verbündeten“ ändert das nichts. Im oben genannten Artikel beschreibe ich die NATO- Strategie für den Fall eines Einmarsches der Russen (1982), welche auf eine Atomisierung Deutschlands hinauslief.

    Wir sind weiterhin ein besetztes Land ohne Souveränität. Alles andere ist Augenwischerei. Wie weit es mit unserer Freiheit her ist werden wir sehen, wenn unsere Gedanken sich dereinst in politischem Handeln niederschlagen. Da wird es Widerstand geben (vgl. auch die von Manfred thematisierte US- Politik in Bezug auf Immigration nach Frankreich).

    Den von „Anmerkung“ geforderten Beweis wird die BRD nicht erbringen können.

    Ich sehe es auch keineswegs als Fatalismus an, wenn man die derzeitige Situation realistisch einschätzt und die Erfolgsaussichten nationaler und konservativer Kräfte sehr gering einschätzt.

    So lange das deutsche Volk noch vor sich hinträumt und nicht sehen will, was passiert, werden wir die Bösen sein, wir alle.

  3. @ Kairos

    Ein Deutsches Volk im ethnischen Sinne mag es ja noch geben; eine Deutsche Nation, willens und fähig, sich selbst zu behaupten, wohl kaum. Schöne Geschichte, beendet 1945.

    Einen Deutschen Staat, kann ich nicht erkennen; nur die BRD. Eigentlich sollte man die nur noch in Anführungsstrichen schreiben. „BRD“, wie weiland Springers „DDR“ oder den „Rheinbund“. Zu letzteren hat der humoristische Geschichtsschreiber Joachim Fernau alles gesagt.

    Der „Zeit“-Artikel von Egon Bahr war mir bekannt. Für mich blieb seitdem keine Frage mehr offen, was mein Verhältnis zu „unserem Staat“ angeht: Opposition, Extegration, innere Sezession.
    Islam, Sozialismus und Linksliberalismus sind doch läppische Marginalien und bloße Mittel im Verhältnis zu den wirklichen Feinden Deutschlands, deren Interessen sie unbewußt bedienen.
    Die Feinde sind exakt dieselben, ununterbrochen seit 1914 bis heute. Nur kommen heute „unsere“ Politruks noch dazu, Guttenberg, Merkel und Vorgänger obenauf. Für Broder und Co. gilt nichts anderes.

    Das sind Feinde, nicht Gegner!

  4. So so, eine „schöne Geschichte“ endete 1945?

    Ich bin froh, von Ihnen als Feind betrachtet zu werden.

  5. Ab 1945 kann man keinen einzigen Versuch erkennen, sich vom „Westen“ bzw. von den Siegermächten zu emanzipieren.

    Man kann der nationalsozialistischen Regierung sehr viel vorwerfen, sachliches und ethisches. Aber den WILLEN gehabt zu haben, sich von den Fesseln der Fremdherrschaft zu lösen, kann man ihr nicht absprechen. Sicher war sie dabei ungeschickt, naiv, dämlich bis brutal.

    Aber dieser Wille war unbestreitbar vorhanden. Und dieser Wille, sich von anderen nicht beherrschen zu lassen, macht eine Ansammlung von Menschen erst zu einer Nation. Eine Nation ist ohne Wehrwillen nicht denkbar. Und wo ist nun dieser Wehrwille ab 1945 geblieben? In den sechziger Jahren gegen die Sowjetunion vielleicht noch in den Menschen vorhanden, wohl auch gegen die Herrschaft der Westmächte. zu sehen an dem Kampf Max Schmelings gegen die westlichen, nicht minder brutalen, Besatzer.
    Der Wehrwille war damals nur schwach ausgeprägt, aber noch vorhanden. Und heute? Nichts! Es gibt keinen nennenswerten Wehrwillen, gegen nichts und niemanden. Deswegen gibt es auch keine nennenswerte Deutsche Nation – mehr.

    Dazu hat Generaloberst Guderian zum Anlaß des Aufbaus der Bundeswehr gesagt: Erst volle Emanzipation, dann, nach freier Entscheidung einer souveränen Nation, einen Wehrbeitrag für das westliche Bündnis. Er hat sich zurecht nicht an dem Aufbau einer NATO-Hilfstruppe beteiligt, er ist standhaft geblieben. Nur dieser Weg hätte einer stolzen Nation entsprochen. Aus der tapferen und kämpferischen Nation ist ein verweichlichtes, jammerndes Völkchen geworden.

    Auf der anderen Seite hätten wir wieder nicht zum Dritten mal so arrogant wedren dürfen, sich wieder mit allen Weltmächten gleichzeitig anzulegen. Aber freischütteln hätte man sich über die letzten 60 Jahre können. Wenigstens Versuchen! Aber nichts. Aber dazu fehlt und fehlte auch nur der kleinste Wille! Und dieser Wille macht den Unterschied. Und deswegen stehen die Nachkriegspolitiker, die kaum einen Freischwimmversuch gestartet haben, moralisch unterhalb den Nationalsozialisten, die wegen ihrer Brutalität und Dummheit schon ganz weit unten stehen.

    Es ist erstaunlich, mit welcher nur noch Perversität zu nennenden Wertverschiebung Menschen ihr Kriechertum öffentlich zugeben und als ehrenhaft umzudeuten versuchen. Am deutlichsten hat dies Joseph Fischer veröffentlicht, der uns Deutsche in Deutschland „verdünnen“ wollte. Aber wohl auch hier.

    Die „Bundesrepublik“ scheint den Besatzern und nicht den Deutschen zu dienen. Der Gegenbeweis wird ihr nicht gelingen. Das kann man jeden Tag in der Tagesschau mitverfolgen. Aber mit der Vorherrschaft Amerikas endet auch deren Vorherrschaft über die „Bundesrepublik“. Vielleicht erwacht der Deutsche in der Not, den ihm seine Feinde in Europa und seiner eigenen Regierung bereiten, endlich auf. Dann könnte man auch wieder von einer Nation sprechen.

    Meyer versteht seine „schöne Geschichte“ in dieser Wehrhaftigkeit, nämlich „sich selbst zu behaupten“. Ob das schön ist, kann man sicher bestreiten. Sich selbst zu behaupten ist hart. Aber es ist der einzig ehrenvolle Weg.

  6. In der innerbehördlichen Kommunikation wird auf Anrede und Grußformel verzichtet.

  7. Ein spontaner Impuls aus einem tief liegenden Instinkt sagt mir, dass Sie mit allem, was Sie sagen Recht haben. Aber immer, wenn ich kurz davor bin, ein Bad in nationalistischen Gefühlen zu nehmen kommen nagende Fragen, die mir die Lust trüben.

    Die Bundesrepublik mag ein – so viel Ehrlichkeit muss sein – höchst raffiniertes und überaus erfolgreiches Instrument der Besatzungsmacht sein. Für Carlo Schmidt war die BRD die „Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft“. Man kommt jedoch nicht umhin festzustellen, dass die Deutschen mit diesem perfiden Konstrukt ungefähr 50 Jahre nicht allzu schlecht gefahren sind. Es wäre hochgradig naiv, den Umstand zu verkennen, dass dieses Gebilde der Fremdherrschaft im Bewusstsein der Deutschen eine ganz erhebliche Legitimität gewonnen hat. Es wird – korrekt – verbreitet so empfunden, dass die Siegerstaaten, deren tributpflichtige Vasallen (Brzezinski) wir eigentlich sein sollten, heutzutage vor ganz ähnlichen Problemen stehen, wie wir Deutschen (Auflösung nationalstaatlicher Strukturen, demographischer Abstieg, ethnische Indifferenz, Islamisierung etc.). Wirtschaftlich stehen die Verlierer des zweiten Weltkriegs in vielen Bereichen heute besser da als die „Sieger“. Deutschland blickt heute auf das dritte oder vierte „Wirtschaftswunder“ seiner Geschichte.

    Welche Relevanz hat also heute die Frage noch, wieviel deutsche Souveränität die BRD tatsächlich repräsentiert bzw. wie und/oder in welcher Form das Deutsche Reich als wahrhaft legitimer deutscher Staat wiederhergestellt werden könnte? (Ich meine diese Frage nicht rethorisch/polemisch, sondern durchaus ernsthaft!)

    „Der Mensch lebt nicht vom Brot allein“, auch der Deutsche nicht. Es ist unbestreitbar, dass die eingeschränkte Souveränität, die sich in verschärfter politischer Korrektheit, strafbewährter Geschichtsklitterung und einem perpetuierten Büßergestus manifestiert einen würdelosen Zustand darstellt und zu einer Verblödung großer Teile der deutschen Intelligenz geführt hat. Aber das geht, seien wir realistisch, dem größten Teil der Bevölkerung (sic!) am Allerwertesten vorbei – zumindest, so lange sich die meisten einen Golf oder gar BMW, das wöchentliche Essen beim Thailänder und das Obst vom Bio-Markt leisten können.

    Blickt man zurück, so scheint die Frage nach formaler Souveränität der deutschen Nation ein Thema fürs Museum zu sein.

    Blickt man jedoch nach vorn, so gewinnt die Frage wirkliche Bedeutung. Allerdings nicht auf Deutschland beschränkt, sondern generell in der Richtung, welche Bedeutung das Konzept des europäischen, völkisch begründeten Nationalstaats hat. Er ist die Antithese zur „New World Order“, zum globalistischen Superstaat (bzw. zu einer Handvoll Superstaaten nach Orwell’schem Zuschnitt) der Finanz- und Konzerneliten, der seit 1945 und beschleunigt nach dem Zusammenbruch des Sowjetreichs offenkundig planmäßig aufgebaut wurde. Im Angesicht der Möglichkeit des Zusammenbruchs der gegenwärtigen Weltfinanzarchitektur kommt dem souveränen Nationalstaat als wirtschaftlicher „Zelle“, als Raum (potenzieller) relativer Stabilität, bzw. Stabilisierung im Chaos der Wirtschaftskrise eine überlebenswichtige Rolle zu. Große Nationalstaaten sind als Kristallisationskerne einer danach entstehenden, nachhaltigeren Weltordnung unverzichtbar.

    Ich meine, das ist der eigentliche Kontext, in dem die Frage der deutschen Souveränität – genauso wie die der ehemaligen Kriegsgegnerstaaten – diskutiert werden sollte.

  8. Es geht nicht um die formale Souveränität. Es geht auch nicht um die totale Souveränität. Es geht um den Willen, sich nicht beugen zu wollen, sich nicht verknechten zu lassen.

    Leben heisst, den Tod ständig vor Augen zu haben und ihn in Schach zu halten. Das gilt für ein Volk genauso, wie für den einzelnen. Mit dem Tod vor Augen ist man kaum zu besiegen und daher wirklich frei. Alles andere ist Dekadenz, Blindheit und Feigheit. Ich bin bereit, mein Leben für meine und der Deutschen Freiheit einzusetzen. Freiheit und deutschtum sind Synonyme. Wer sich die Ehre abkaufen lässt, hatte nie keine.

    Unsere wirtschaftliche Lage ist nur deshalb so katastrophal, weil wir den Gegnern ständig nachgeben. Der wirtschaftliche Niedergang ist die Folge des dauernden Nachgebens und dies die Folge des Besetztenstatusses.

    Entweder lernt man zu kämpfen und deswegen zeitweise zu hungern oder unsere Kinder und Kindeskinder werden langfristig hungern müssen, bis die erste Generation wieder den deutschen Schneid gefunden hat.

  9. Einer der kultiviertesten, zudem einflußreichsten US-amerikanischen Diplomaten
    dieses Jahrhunderts, George F. Kennan, hat den Ersten -nicht den Zweiten!- Weltkrieg
    als die Ur-Katastrophe dieses Jahrhunderts, sowie als Ursache des Niedergangs der “westlichen Kultur” bezeichnet. Es gibt manch guten Grund anzunehmen, daß die Ursachen dieser Urkatastrophe weniger im Krieg, so furchtbar er gewesen ist, als
    noch mehr in seinem Ende und damit in den „Friedensverträgen“ zu suchen sind.
    Versailles sowie der vorangegangene Waffenstillstand von Compiegne haben einen
    essentiellen und unheildrohenden Wandel in die Formen und Mittel gebracht, in denen Kulturstaaten miteinander verkehrten. Dies zeigt sich deutlich im Vergleich
    mit den Waffenstillstands-und Friedensverträgen von Brest-Litowsk, die das
    Kaiserreich und seine Verbündeten, wenig vor Versailles, also sogar noch mitten
    im Kriege und mit dem bolschewistisch gewordenen Rußland abgeschlossen
    hatten. In Brest-Litowsk wurde noch in den ritterlichen Formen verhandelt, die sich
    in Jahrhunderten herausgebildet hatten. Die Delegation aßen gemeinsam am selben Tisch und verbrachten die verhandlungsfreie Zeit zusammen. Über die Friedensbedingungen wurde in Brest-L. mehr als 2 Monate lang mündlich und schriftlich verhandelt. Erst dann verlangte der Viererbund eine Ende binnen 48 Stunden. Daraufhin unterschrieb Trotzki unter Protest -und zwar sofort.
    In Versailles hingegen verkehrten die Sieger nicht so mit den Besiegten.
    Es gab keine einzige Stunde, die als Verhandlung bezeichnet werden könnte.
    Die deutsche Delegation wurde hinter Stacheldraht gehalten. Nur einmal gestatteten ihr die Sieger, sich schriftlich zum Entwurf des Vertrages zu äußern, was ohne Wirkung blieb. Zudem wurde sie, wie die berühmte “Mantelnote” zeigt, mit Argumenten zurückgewiesen, die die Deutschen mitsamt ihrer Geschichte bewußt kriminalisierten.
    Das Diktat von Versailles war in vielfältiger Hinsicht eine unheilvolle Zäsur im völkerrechtlichen Umgang zwischen den Staaten Europas. Haß, Revanchedenken und verbrecherisch-kurzsichtige Dummheit legten den Keim für die absehbare, noch grauenhaftere Schlächterei.

  10. Holger Fröhner (Initiative für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit) …

    http://www.rsv.daten-web.de/Germanien/IDR_-_DIE_JAHRHUNDERTLUEGE_-_V4.pdf

    … bringt leider auch das Beispiel mit der ‚Kanzlerakte‘, ist mithin also auch auf einen fake hereingefallen. Trotzdem bietet die Seite, wie ich finde, jede Menge bemerkenswerte Fragen … und Antworten. Ich möchte nur eine kleine (subjektive) Auswahl bringen, die zudem noch den Mangel hat, daß die ursprüngliche Formatierung beim Transfer als Kommentar leider verlorengegangen ist. Das schadet der Lesbarkeit ein wenig, aber wer will, kann ja noch mal im Original nachlesen. Einige Beispiele von der Seite also wie folgt …

    Welchem Staat gehören Sie an?

    Die „Bundesrepublik Deutschland“ wurde am 17.07.1990 während der Pariser Konferenz durch die Alliierten mit der Streichung des Artikel 23 a.F. des „Grundgesetzes“ juristisch aufgelöst (siehe: BGBl. 1990, Teil II, Seite 885, 890 vom 23.09.1990). Sie existierte vom 23.05.1949 bis zum 17.07.1990 lediglich auf der Grundlage des konstituierenden „Grundgesetzes“.

    Laut geltendem Völkerrecht (Haager Landkriegsordnung, Art. 43 (RGBl. 1910)) ist ein „Grundgesetz“ ein „Provisorium zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem militärisch besetzten Gebiet für eine bestimmte Zeit“. Diese provisorische Natur kommt im „GG“ Im Art. 146 zum Ausdruck.
    Da die „Bundesrepublik Deutschland“ seit dem 18.07.1990 nicht mehr existiert, können Sie diesem vermeintlichen Staat nicht angehören!

    Rechtliche Grundlagen: Europäisches Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit (Art.2, Abs.a), Haager Landkriegsordnung (Art.43), SHAEF-Gesetz Nr. 52 (Art. 1), Deutschlandvertrag (BGBl. 1955 II S. 301), UN-Charta (Art.53 und 107), Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (§1), Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin vom 25.09.1990 (BGBl. 1990 II S. 1274), Urteile des Bundesverfassungsgerichtes (u.a. 2BvL6/56, 2Bvf1/73, 2BvR373/83; BVGE 2, 266 (277); 3, 288 (319ff; 5. 85 (126); 6, 309, 336 und 363, 2 BvR 955/00, 2 BvR 1038/01)

    Sehr schön finde ich die Ausführungen zum Unterschied von ‚Grundgesetz‘ und ‚Verfassung‘ – als Nichtjurist und Nichtstaatsrechtler habe ich zumindest das Gefühl hier endlich mal den substantiellen Unterschied sozusagen ‚mit Händen greifen‘ zu können…

    Das Märchen von der Verfassung

    Auf die vorstehenden Tatsachen angesprochen, beeilen sich Behörden und Politiker mitzuteilen, dass ja alles in bester Ordnung ist. Und an besonderen Feiertagen können Sie Reden hören, in denen von einer freiheitlichen Grundordnung und ihrer Werte gesprochen wird, die in Deutschland die Rechte des Einzelnen schützt. Und immer wieder hört man, dass das „Grundgesetz“ die deutsche Verfassung ist.
    Auch ich muß mir eingestehen, dass ich diese Lüge eine lange Zeit geglaubt habe…

    Die Wahrheit ist, dass das „Grundgesetz“ keine Verfassung ist und die letzte, durch das Volk legitimierte Verfassung, die Weimarer Verfassung von 1918 (Stand 30.01.1933) ist.

    Doch beschäftigen wir uns zuerst einmal mit der Frage, was ein Grundgesetz überhaupt ist:

    Am 18. Oktober 1907 wurde durch die Staatengemeinschaft ein „Abkommen, betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkrieges“ (Haager Landkriegsordnung) geschlossen. Von deutscher Seite unterzeichnete der damalige deutsche Kaiser dieses Abkommen und auf deutschem Boden gilt es seit dem 26.01.1910. (RGBl. 1910 S. 107).

    Die Haager Landkriegsordnung wurde geschaffen um „die allgemeinen Gesetze und Gebräuche des Krieges einer Durchsicht zu unterziehen, sei es, um sie näher zu bestimmen, sei es, um ihnen gewisse Grenzen zu ziehen, damit sie soviel wie möglich von ihrer Schärfe verlieren“.

    Unter anderem ist dort in Art. 43 geregelt, dass, „nachdem die gesetzmäßige Gewalt tatsächlich in die Hände des Besetzenden übergegangen ist, dieser alle von ihm abhängenden Vorkehrungen zu treffen hat, um nach Möglichkeit die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten, und zwar, soweit kein zwingendes Hindernis besteht, unter Beachtung der Landesgesetze“. Dies geschieht durch eine grundsätzliche Regelung – ein Grundgesetz.

    Somit ist, laut Definition, ein Grundgesetz ein „Provisorium zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem militärisch besetzten Gebiet für eine bestimmte Zeit“.

    Und wenn Sie sich irgendwann einmal fragten, warum unsere angebliche Verfassung „Grundgesetz für die Bundesrepublik“ und nicht „Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland“ heißt, dann wissen Sie jetzt warum: Die Alliierten beauftragten seinerzeit den „Parlamentarischen Rat“, ein solches zu entwerfen und hatten dieses dann zu genehmigen (siehe Genehmigungsschreiben der drei westlichen Militärgouverneure vom 12. Mai 1949 zum Grundgesetz (siehe Bildnachweis

  11. Noch ein Versuch …

    …Die Alliierten beauftragten seinerzeit den „Parlamentarischen Rat“, ein solches zu entwerfen und hatten dieses dann zu genehmigen (siehe Genehmigungsschreiben der drei westlichen Militärgouverneure vom 12. Mai 1949 zum Grundgesetz (siehe Bildnachweis

  12. „KANZLERAKTE“

    Der Geheime Staatsvertrag vom 21. Mai 1949 wurde vom
    Bundesnachrichtendienst unter “Strengste Vertraulichkeit”
    eingestuft.
    In ihm wurden die grundlegenden Vorbehalte der Sieger für
    die Souveränität der Bundesrepublik bis zum Jahre 2099
    festgeschrieben, was heute wohl kaum jemandem bewußt sein
    dürfte.
    Danach wurde einmal der “Medienvorbehalt der alliierten Mächte
    über deutsche Zeitungs- und Rundfunkmedien” bis zum Jahre
    2099 fixiert. Zum anderen wurde geregelt, daß jeder Bundeskanzler
    Deutschlands auf Anordnung der Alliierten v o r Ablegung des
    Amtseides die sog. “Kanzlerakte” zu unterzeichnen hatte.
    Darüberhinaus blieben die Goldreserven der Bundesrepublik durch
    die Alliierten gepfändet.

    (s. G.-H. Komossa, Generalmajor der BW und Chef des MAD a.D.:
    “Die deutsche Karte”, 2007)

    Im übrigen ist die britische Historiographie den Fakten der deutschen
    Geschichte von 1870 bis in die Gegenwart, geneigter
    und in den Folgerungen daraus unideologisch plausibler,
    als die einseitig wirkungsbedachten Werke der meisten zeitgenössischen
    Beamten-Historiker deutscher Zunge.
    Wie schreibt doch A.J.P. Taylor gleich im ersten Kapitel seines,
    “The Origins of the Second World War”:
    “Selbst der weltfernste Historiker verspürt einen patriotischen Ruck,
    wenn sein Land im Krieg geschlagen und danach gedemütigt wird.”
    Bei heutigen deutschen Historikern wäre man schon froh, wenn sie
    zumindest Tatsachen und auslösende Hintergründe wahrheitsgemäß
    darstellten. Der “patriotische Ruck”, den Taylor annimmt, wäre dann
    eine fast luxuriöse Dreingabe.
    Ob eine formale „Kanzlerakte“ existiert oder nicht, Macht schafft allemal auch -und vor allem gegenüber Deutschland- im 21. Jahrhundert Recht. Dieses Rest-Deutschland ist auf vielfältige Weise in Systeme eingebunden, um es dauerhaft in Ohnmacht zu halten. Seit dem Ende des „Kalten Krieges“ sollte auch dem naivsten Zeitgenossen klar geworden sein, daß für die Deutschen als Nation und als Volk der Weg in Richtung „Abwicklung“ führt und bereits ein gutes Stück des Weges zurückgelegt ist. Carlo Schmid, einer der „Väter“ des Grundgesetzes sprach Ende der 1940 er Jahre von der BR Deutschland als von einer „Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft“. Daran hat sich nichts geändert.

  13. @ Leser:

    Keine Ahnung, ich habe nichts gekappt, und es gibt hier auch keine Grenze für die Länge von Kommentaren.

  14. Ich habe noch einmal versucht den Abschnitt über die Geltung des Grundgesetzes zu kopieren … vielleicht klappt das wenigstens.

    Zur Geltung des Grundgesetzes

    Während der „2 + 4 Verhandlungen“ am 17.07.1990 in Paris hat der US-Außenminister James Baker dem Außenminister der „BRD“, Hans Dietrich Genscher, im Beisein der weiteren Außenminister Eduard Schewardnadze, Markus Meckel und Krzyzstof Skubiszewski mitgeteilt, dass der Art. 23 a.F. „Grundgesetz“ per 18.07.1990 0:00 Uhr MEZ „gestrichen“ ist. Diese Regelung wurde im „Einigungsvertrag“ dann übernommen, worauf hin das „Grundgesetz“ an sechs Stellen geändert wurde und auch eine neue Präambel bekam.

    Am 17.07.1990 hatten sich Meckel und Genscher u.a. mit der polnischen Forderung einverstanden erklärt, dass in der zukünftigen Verfassung des vereinten Deutschlands der Hinweis auf die deutsche Einheit nach der Präambel und die Beitrittsmöglichkeit nach Art. 23 a.F. nicht mehr enthalten sein soll – dies forderte Polen, um jegliche Gebietsansprüche Deutschlands auszuschließen.

    Der sogenannte „Einigungsvertrag“ wurde nur von der „BRD“ ratifiziert, aber von keinem einzigen der Siegermächte, weil insbesondere die gemeinsame Verfassung für beide Teile Deutschlands nicht geschaffen wurde. Auch die vorher zugesicherte „volle Souveränität“ durch die Siegermächte wurde nachträglich wieder aufgehoben. Dies läßt sich den einschlägigen Archiven der Gegenwart entnehmen (siehe unten).

    Am 25.09.1990 haben die Westalliierten, auf Grund der Weigerung der „BRD/DDR“-Politiker das Faktum der Nichtexistenz der „BRD“ anzuerkennen, ein „Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin“ (siehe Bildnachweis

  15. Anscheinend war im Originaltext nach ‚Bildnachweis‘ immer ein Zeichen vorhanden, das für den Abbruch sorgte. Habe deshalb überall ‚Bildnachweis‘ gelöscht und bin gespannt…

    Zur Geltung des Grundgesetzes

    Während der „2 + 4 Verhandlungen“ am 17.07.1990 in Paris hat der US-Außenminister James Baker dem Außenminister der „BRD“, Hans Dietrich Genscher, im Beisein der weiteren Außenminister Eduard Schewardnadze, Markus Meckel und Krzyzstof Skubiszewski mitgeteilt, dass der Art. 23 a.F. „Grundgesetz“ per 18.07.1990 0:00 Uhr MEZ „gestrichen“ ist. Diese Regelung wurde im „Einigungsvertrag“ dann übernommen, worauf hin das „Grundgesetz“ an sechs Stellen geändert wurde und auch eine neue Präambel bekam.

    Am 17.07.1990 hatten sich Meckel und Genscher u.a. mit der polnischen Forderung einverstanden erklärt, dass in der zukünftigen Verfassung des vereinten Deutschlands der Hinweis auf die deutsche Einheit nach der Präambel und die Beitrittsmöglichkeit nach Art. 23 a.F. nicht mehr enthalten sein soll – dies forderte Polen, um jegliche Gebietsansprüche Deutschlands auszuschließen.

    Der sogenannte „Einigungsvertrag“ wurde nur von der „BRD“ ratifiziert, aber von keinem einzigen der Siegermächte, weil insbesondere die gemeinsame Verfassung für beide Teile Deutschlands nicht geschaffen wurde. Auch die vorher zugesicherte „volle Souveränität“ durch die Siegermächte wurde nachträglich wieder aufgehoben. Dies läßt sich den einschlägigen Archiven der Gegenwart entnehmen (siehe unten).

    Am 25.09.1990 haben die Westalliierten, auf Grund der Weigerung der „BRD/DDR“-Politiker das Faktum der Nichtexistenz der „BRD“ anzuerkennen, ein „Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin“ zwischen den Westalliierten und der „BRD“ geschlossen und somit wurde folgender Text in Art. 4 dieses Übereinkommens festgelegt (BGBl. II, S. 1274 ff.):

    „Alle Urteile und Entscheidungen, die von einem durch die alliierten Behörden oder durch eine derselben eingesetzten Gericht oder gerichtlichen Gremium vor Unwirksamwerden der Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in oder in bezug auf Berlin* erlassen worden sind, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam und werden von den deutschen Gerichten und Behörden wie Urteile und Entscheidungen deutscher Gerichte und Behörden behandelt.“

    * Da alle alliierten Entscheidungen in Berlin ergangen sind, betrifft dies auch alle jemals getroffenen Entscheidungen! Damit gehört beispielsweise Berlin noch immer nicht zum Bundesgebiet und kann demzufolge auch nicht die Hauptstadt Deutschlands sein! Da Berlin damit exterritorial ist, können dort erlassene Gesetze auf deutschem Boden nicht wirksam sein! Merken Sie etwas?

    Das glauben Sie nicht?

    In einem Schreiben der Drei Mächte vom 8. Juni 1990 wurde noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen:

    „Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,

    wir möchten Ihnen mitteilen, dass die Drei Westmächte im Lichte der jüngsten Entwicklungen in Deutschland und in der internationalen Lage bestimmte Aspekte Ihrer Vorbehalte zum Grundgesetz einer erneuten Prüfung unterzogen haben. Die Vorbehalte der Drei Westmächte in bezug auf die Direktwahl der Berliner Vertreter zum Bundestag und das volle Stimmrecht der Vertreter Berlins im Bundestag und im Bundesrat, die insbesondere im Genehmigungsschreiben vom 12. Mai 1949 zum Grundgesetz angesprochen sind, werden hiermit aufgehoben.

    Die Haltung der Alliierten, „dass die Bindungen zwischen den Westsektoren Berlins und der Bundesrepublik Deutschland aufrechterhalten und entwickelt werden, wobei sie berücksichtigen, dass diese Sektoren wie bisher kein Bestandteil (konstitutiver Teil) der Bundesrepublik Deutschland sind und auch weiterhin nicht von ihr regiert werden, bleibt unverändert.“
    (BGBl. Jahrgang 1990 Teil I, S. 1068)

    So unglaublich es auch für Sie klingt: Tatsache ist, dass Berlin nie ein Teil der „Bundesrepublik Deutschland“ war, es weiterhin nicht ist daher auch keinesfalls die Hauptstadt sein kann!

    Verschiedene Bundesverfassungsgerichtsurteile haben dies ebenfalls bestätigt: BverfG 2 BvL 6/56 vom 21. Mai 1957, BverfG 2 BvF 1/73 vom 31. Juli 1973, BGBl. II 1990, S. 1274 u.a.
    1994 stimmten Bundestag und Bundesrat dem „Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin“ vom 25.09.1990 zu. (Vgl. BGBl. II 1994, S. 26, Art. 1, Buchstabe d) Damit gab die „BRD“ endgültig ihren Anspruch auf „volle Souveränität“ auf.

    Weitere Verträge bestätigen die nicht vorhandene Souveränität Deutschlands (Auswahl):

    „2 + 4 Vertrag“:

    Art. 2: „Alle Rechte und Verpflichtungen der alliierten Behörden bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft.“

    Art. 4: „Alle Urteile und Entscheidungen der alliierten Behörden bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtswirksam und rechtskräftig.“

    (Bundesgesetzblatt 1990, Teil II, Seite 1274 sowie BGBl. II 1994, S. 40 ff. und BGBl. II, S.1386)
    „Vereinbarung vom 27./28.09.1990 zum Vertrag über die Beziehungen der BRD und den Drei Mächten“:

    „Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft.“
    (Bundesgesetzblatt 1990 Teil II, Seite 1386 ff., Teil I, Art. 2, Abs. 1)

    Auch ist völkerrechtlich betrachtet eine „Einigung“ noch lange keine Wiedervereinigung. Danach stellt sich die juristische Frage, ob sich das „Grundgesetz“ noch auf einen in diesem selbst bestimmten räumlichen Geltungsbereich erstreckt. Die Präambel spricht zwar davon, dass das „Grundgesetz“ für „das gesamte Deutsche Volk“ gelten soll. Dies bezeichnet jedoch keinen territorialen Geltungsbereich.

    Die rechtliche Würdigung für den „schlimmsten Fall“ ergibt, dass die „BRD“ seit dem 18.07.1990 00:00 MEZ komplett abgeschafft wurde und zwar durch besatzungs-hoheitlichen Akt in der Person des US-Außenministers James Baker, der für alle Siegermächte handelte. Gegen dieses rechtliche Faktum ist bisher noch kein durchschlagendes Gegenargument ersichtlich geworden.

    Das „Grundgesetz“, das seinerseits ebenfalls nie ratifiziert worden ist (!) und nur durch „faktische Unterwerfung“ eine Art Gewohnheitsrecht in der „BRD“ wurde (vgl. Prof. Dr. Carlo Schmid in seiner Rede im Parlamentarischen Rat vom 8. September 1948), kann aber als „Ersatzverfassung“ nicht auf eine selbst ausdrücklich vorgenommene räumliche Definition seines Geltungsbereichs (wie im alten Art. 23) verzichten. Als ranghöchstes Recht hat es diese grundlegenden Bestimmungen selbst zu treffen! Dies ist derzeit nicht mehr der Fall und somit ist die vermeintliche „BRD“ nur noch eine nichtstaatliche Organisation.

    Damit sind aber alle rechtlichen Grundlagen für laufende Verfahren nach StPO, ZPO, OwiG, AO usw. entfallen, so dass sich eine Entscheidung hierauf nicht (mehr) stützen kann. Die Verfahren sind daher sämtlichst einzustellen, es sei denn, von Seiten des Staates wird eine Legitimation geliefert, die rechtlich zwingend ist. Unzulässig sind Argumentationen mit der „normativen Kraft des Faktischen“, „Gewohnheitsrecht“ oder ähnliche Verlegenheitslösungen. Diese sind als Eingriffsgrundlage gegen den Bürger nicht geeignet!

    Da auch die gesamte Rechtsprechung in der „BRD“ auf dem Boden des „Grundgesetzes“ und in der „DDR“ auf dem Boden der dortigen Verfassung stand, ist nach dem 18.07.1990 in konsequenter Fortführung des Gedankens zumindest von einem Stillstand der Rechtspflege auszugehen. Auch dies würde eine Einstellung laufender Verfahren rechtfertigen!

    Es braucht nicht der Frage nachgegangen zu werden, welches Recht bei dieser Sachlage überhaupt gilt. Auf jeden Fall gelten die SHAEF-Gesetze der Besatzungsmächte weiter, die neue und weitere Probleme aufwerfen. Dies wurde durch entsprechende Vereinbarungen nach der „Vereinigung“ mehrfach festgestellt (Bsp.:„Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin“ vom 25.09.1990 (BGBl. 1990 II S. 1274)).

    Fazit: Mit der Streichung des Artikel 23 a.F. des „Grundgesetzes“ hörte die „BRD“ auf zu existieren und die handelnden Politiker verloren damit ihre Legitimation. Somit sind alle Verträge, die nach dem Datum der Pariser Konferenz durch (unlegitimierte) deutsche Politiker abgeschlossen wurden, nach internationalem und Völkerrecht nichtig!

  16. Fast geklappt; nur die unterstrichenen Abschnitte sind nicht wiedergegeben worden. Weiß vielleicht irgendjemand wie der aktuelle HTML-Befehl für ‚unterstrichen‘ aussieht? Ich habe es noch mit ‚Spitzklammer auf‘ „u“ ‚Spitzklammer zu‘ versucht – aber anscheinend gilt das nicht mehr.

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