Wegen ruferschädigender Verunglimpfung und Verleumdung hat die Priesterbruderstaft St. Pius X. Anzeige gegen den Moraltheologen Eberhard Schockenhoff erstattet. Dies geht aus einer Pressemitteilung der Bruderschaft vom 30. April 2010 hervor.
Die Priesterbruderschaft stellt in ihrer Mitteilung fest:
„Schockenhoff hat in einer Sendung des SWR (Report Mainz, vom Montag, 19. April) die Priesterbruderschaft rufschädigend verunglimpft und verleumdet. Von ‚rechtsradikalem Sumpf‘ war die Rede sowie von ‚weltanschaulichem Amalgam von faschistischen, ehemals nationalsozialistischen Aussagen‘. Diese Aussagen können nicht anders als strafrechtlich verfolgt werden, da sie eine ganze Gruppe von konservativen Katholiken schmähen und ihren Ruf schwer schädigen. Wenn es in Deutschland noch eine rechtsstaatliche Ordnung gibt, dann sind die Ausführungen von Herrn Schockenhoff ein Fall für den Staatsanwalt.“
Hoffen wir zweierlei:
Erstens, dass es in Deutschland tatsächlich „noch eine rechtsstaatliche Ordnung gibt“ – Zweifel daran sind ja keineswegs aus der Luft gegriffen -,
zweitens, dass das Urteil des Gerichts dem hochmögenden Herrn Moraltheologen ein kostspieliger Anlass sein wird, über Sinn und Bedeutung des Achten Gebots nachzudenken:
Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider Deinen Nächsten!