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Antrag der Freien Hansestadt Bremen · Entschließung des Bundesrates zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft
Der Bundesrat möge beschließen:
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf einzubringen, mit dem die Gleichstellung von Frauen und Männern gefördert wird sowie bestehende Diskriminierungen wegen des Geschlechts im Arbeitsleben beseitigt und künftige verhindert werden. Es sind klare und wirksame gesetzliche Regelungen zu schaffen, die Unternehmen der Privatwirtschaft in die Pflicht nehmen, jegliche Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu unterlassen und darüber hinaus durch positive Maßnahmen die Gleichstellung von Frauen und Männern im Betrieb durchzusetzen.
[..]Es ist deshalb erforderlich, den Arbeitgeber gesetzlich zu verpflichten, sich durch systematische Maßnahmen Kenntnis von der Beschäftigten- und Entgeltstruktur in seinem Betrieb zu verschaffen und diese in nachvollziehbarer Weise zu dokumentieren. Eine solche Dokumentation kann als Nachweis und Grundlage für eine gerichtliche Durchsetzung von Gleichbehandlungsansprüchen dienen.
Die Arbeitgeber sollen verpflichtet werden offenzulegen, wer wieviel verdient. Als die Linken noch gegen die völlig harmlose Volkszählung agitierten, zwangen sie das Bundesverfassungsgericht, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung festzustellen. Das gilt nun nicht mehr. Nicht für die Arbeitgeber, die ihre Betriebsgeheimnisse offenlegen sollen, nicht für die Arbeitnehmer, die vielleicht gar nicht wollen, dass Hinz und Kunz weiß, wieviel sie verdienen.
Den betrieblichen Interessenvertretungen und den jeweiligen Frauenbeauftragten sollte es ermöglicht werden, die Einhaltung der Dokumentationspflichten des Arbeitgebers durch unbürokratische Kontrollen zu überprüfen.
Versteht darunter irgendjemand etwas anderes als das Recht des Betriebsrates – und natürlich besonders der Frauenbeauftragten -, nach Gutdünken in den Personalakten herumzuschnüffeln?
Dabei sollte auch eine mögliche Einbeziehung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes nach § 25 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes geprüft werden.
Die ziehen wirklich jedes Register. Aber der Hammer kommt erst jetzt:
Darüber hinaus ist zu prüfen, ob flankierend ein Verbandsklagerecht für bestimmte Interessenverbände eingeführt werden sollte, um die Durchsetzung der Pflichten des Arbeitgebers zu verbessern. Gewerkschaften, aber auch Verbände, die satzungsgemäß die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter zum Ziel haben, könnten gegebenenfalls berechtigt werden, die Einhaltung des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft aus eigenen Rechten zu überwachen und gerichtlich einzufordern.
Jeder und vor allem Jede darf ihren eigenen Schnüffel- und Denunziantenverein gründen. Und wollen wir wetten, dass all diese Vereine Staatsknete kassieren werden?