Quotenqueen schreibt über die bevorstehende Volkszählung:
So, und nun zur obligatorischen Extrawurst für Muslime. Eine der Fragebogen-Rubriken ist ‘Zuwanderung’. Hier wird ein möglicher Migrationshintergrund einschl. Herkunftsland des Vaters, der Mutter abgefragt. Soweit so gut.
Am Ende der Fragebogen-Rubrik ‘persönliche Angaben’ findet sich die Frage Nr. 7, ‘Welcher Religionsgesellschaft gehören Sie an?’ Alternativ ankreuzen muß man hier dann ‘Römisch-katholische Kirche’, ‘Evangelische Kirche’, ‘Evangelische Freikirchen’, ‘Orthodoxe Kirchen’, Jüdische Gemeinden’, ‘Sonstige öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft’ oder eben ‘Keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft’. Hat man sein Kreuzchen gemacht, muß (!) man die Frage Nr. 8 überspringen, um sich der Beantwortung der Frage Nr. 9 (‘Familienstand’ einschl. Art der Lebenspartnerschaft) zu widmen – außer man hat angekreuzt ‘Keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft’. Ausdrücklich überspringen soll man die Frage Nr. 8 jetzt nicht, zwingend beantworten allerdings muß man sie auch nicht!
Und wonach wird nun gefragt in Frage Nr. 8, deren Beantwortung ausweislich des Fragebogens explizit freiwillig ist? Genau. „Zu welcher der folgenden Religionen, Glaubensrichtungen oder Weltanschauungen bekennen Sie sich?“ Antwortalternativen: ‘Christentum’, ‘Judentum’, ‘Islam, -sunnitischer’, ‘Islam, -schiitischer’, ‘Islam, -alevitischer’, ‘Buddhismus’, ‘Hinduismus’, ‘Sonstige Religion, Glaubensrichtung oder Weltanschauung’, ‘Keiner Religion, Glaubensrichtung oder Weltanschauung’.
Mit anderen Worten: Man kann angeben, daß man sich zum Islam bekennt – muß es aber nicht. Hinsichtlich der späteren Belastbarkeit der Daten ist das ungefähr vergleichbar mit ‘Man kann angeben, wie alt man ist – muß es aber nicht’. Und wer dann auf Grundlage der Daten den Altersdurchschnitt der Bevölkerung ausrechnen will, hat ein Problem.