Nachdem die Berliner Staatsanwaltschaft sich monatelang geweigert hat, Informationen über die Ermittlungen zum Tod von Kirsten Heisig herauszurücken, obwohl die Öffentlichkeit offenkundig ein legitimes Interesse daran hatte, ist es Gerhard Wisnewski nun gelungen, sie per Gerichtsurteil dazu zu bringen.
Im Fall Heisig hofft die Staatsanwaltschaft Berlin »insbesondere im Interesse der Angehörigen, dass durch die Veröffentlichung dieser Ermittlungsdetails die Spekulationen jetzt ein Ende finden«, wird deren Pressesprecher Steltner zitiert. Was sich ganz so anhört, als hätte die Staatsanwaltschaft von Anfang an auf die Veröffentlichung gedrängt. In Wirklichkeit ist sie durch ihr Schweigen selbst für jede einzelne Spekulation über den Tod von Kirsten Heisig verantwortlich. Oder wie ich früher schon einmal schrieb: »Verschwörungstheorien« entstehen durch falsche oder unzureichende Informationen von offiziellen Quellen.
Die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft steht jetzt im Netz (hier klicken!). Dann wollen wir doch einmal sehen, wie weit ihre Auskunftsfreude tatsächlich reicht. Und nicht vergessen: Nicht der Zweifler ist verpflichtet, die Mordthese zu beweisen, sondern die Staatsanwaltschaft ist verpflichtet, sie zu entkräften, bevor sie auf Selbstmord schließt:
Zu den Fakten, die eine Fremdverursachung des Todes ausschließen
(…) keine Zeichen von Gewalteinwirkungen festgestellt.
Woraus wir messerscharf schließen, dass es auch keine Fremdverursachung gegeben haben kann. Dass man jemanden zum Selbstmord zwingen kann – z.B. durch Androhung von Folter oder durch Drohungen gegen die Familie – scheint die Phantasie der Staatsanwaltschaft zu überfordern. Vielleicht sollte man dort einmal ein Geschichtsbuch aufschlagen und sich mit den Umständen des Selbstmordes von Feldmarschall Rommel befassen.
Des Weiteren wurden an ihrem Auto
keine Hinweise auf irgendeine Manipulation, ein gewaltsames Eindringen oder eine tätliche Auseinandersetzung festgestellt.
Siehe oben.
Im Fußraum des Fahrzeugs lagen – ordentlich nebeneinandergelegt und nach Öffnung der Fahrertür sofort sichtbar – eine Brieftasche, ein Schlüsselbund mit Anhänger, eine Geldbörse sowie ein Terminplaner der Verstorbenen und auf diesen Gegenständen aufliegend der Dienstausweis der Berliner Justiz für Kirsten Heisig.
Na, wenn das kein Beweis ist! Eine Selbstmörderin packt vor dem Suizid noch ihre Handtasche aus (ob die Handtasche, die in der Nähe der Leiche gefunden wurde, die von Frau Heisig war, teilt die Staatsanwaltschaft uns nicht mit) und legt deren Inhalte „ordentlich nebeneinander“. Und zwar im Fußraum ihres Wagens. Ich hätte als Selbstmörder auch keine anderen Sorgen.
Sieht das nicht viel eher so aus, als wenn jemand die Handtasche sorgfältig durchsucht – und nur vergessen hätte, die Tasche wieder einzupacken?
Zu objektiven Anhaltspunkten für ein planvolles Vorgehen von Frau Heisig in Bezug auf den eigenen Tod
Am 28. Juni 2010 suchte Frau Heisig ihre Rechtsanwältin auf und ließ schriftlich aufnehmen, dass sie im Fall ihres Todes an einer bestimmten von ihr näher bezeichneten Stelle begraben werden wolle.
Was für ein seltsames Verhalten bei einer Frau, die ständig Morddrohungen bekam!
Ebenfalls am 28.Juni 2010 löste Frau Heisig einauf sie ausgestelltes Rezept für ein Medikament gegen Depressionen ein, das als Überdosis in ihrem Leichnam festgestellt wurde.
Um welches Medikament es sich handelte, erfahren wir nicht. Dabei möchte man dies doch schon deshalb gerne wissen, weil man vermeiden möchte, womöglich eines Tages selber dieses „Antidepressivum“ verschrieben zu bekommen, das offenbar so unwirksam ist, das selbst eine Überdosis davon den Patienten nicht davon abhält, sich aufzuhängen.
Außerdem – und wichtiger – möchte man gerne wissen, ob dieses Medikament geeignet gewesen wäre, den Tod herbeizuführen. Und was ist eine „Überdosis“? Wenn die Einnahme von 2 Tabletten Standard ist und ich nehme 6, ist das dann eine Überdosis? Wenn es sich aber um eine tödliche Überdosis handelte, warum steht das nicht im Bericht?
Was hier offensichtlich suggeriert werden soll, aber nicht ausgesprochen wird, ist, dass die Einnahme der Tabletten Teil des Selbstmordplans war, und das Erhängen nur nach dem Motto erfolgte „Doppelt hält besser“. Die Details aber, die eine solche These beweisen könnten, die fehlen.
Und was heißt, die Überdosis fand sich „in ihrem Leichnam“? Im Magen, im Blut, im Urin? Das wäre wichtig zu wissen, weil es einen Hinweis darauf gäbe, wieviel Zeit zwischen der Einnahme der Tabletten und dem Tod durch Erhängen vergangen ist – eine Information, die die Staatsanwaltschaft uns ebenfalls vorenthält.
Dass sie uns nicht erklärt, warum eine Staffel von Suchhunden, die das fragliche Waldstück einige Tage vorher durchkämmte, eine Leiche nicht erschnuppern konnte, die dort bei 38 Grad im Schatten hing, ist unter diesen Umständen nur noch eine Randnotiz.
Rekapitulieren wir: Eine Richterin, die aus Kreisen ihrer hochkriminellen Kundschaft (organisierten muslimischen Verbrecherclans) schon mehrfach mit Mord bedroht wurde, verschwindet, und noch bevor ihre Leiche gefunden wird, erklärt die Justizsenatorin, es habe sich um Selbstmord gehandelt; sie gibt also das politisch erwünschte Ermittlungsergebnis vor. Sie wiederholt dies, als die Leiche tatsächlich gefunden wird (rein zufällig während des WM-Viertelfinales Deutschland-Argentinien, als die ganze Republik mit Fußball beschäftigt ist). Staatsanwaltschaft und Polizei halten die Akten unter Verschluss, bis sie vom Oberverwaltungsgericht verdonnert werden, sie freizugeben. Dann geben sie sie frei, aber nur teilweise, und zwar in der ausdrücklichen Hoffnung, „dass durch die Veröffentlichung dieser Ermittlungsdetails die Spekulationen jetzt ein Ende finden“.
Und dann stellt sich heraus, dass diese „Ermittlungsdetails“ mitnichten die Selbstmordthese beweisen, und dass genau diejenigen Details, mit denen sich die Selbstmordtheorie untermauern oder eben widerlegen ließe, weiterhin unter Verschluss bleiben.
Wer angesichts dieser Sachlage nicht zum „Verschwörungstheoretiker“ wird, ist nicht bei Verstand.