Nachhilfe für Freizeitjuristen

„Handelsschiffe, die unter der Flagge neutraler Staaten fahren, dürfen nicht angegriffen werden, außer

(a) es gibt vernünftige Gründe anzunehmen, dass sie Kontrabande führen oder eine Blockade brechen und nach vorheriger Warnung, wenn sie die Absicht haben oder s deutlich ablehnen zu stoppen oder absichtlich und sich deutlich einem Besuch, einer Durchsuchung oder Aufbringung widersetzen.“

San Remo Manual on International Law Applicable to Armed Conflicts at Sea, 12 June 1994, übersetzt von Heplev.