Der Ayatollah empfiehlt 09.10.202024.06.2009 von Manfred Kleine-Hartlage„Es ist nicht erlaubt, Geschlechtsverkehr mit der Ehefrau vor der Vollendung ihres neunten Lebensjahres zu haben, sei es von der Dauer der Ehe oder einmalig. Was die anderen Freuden angeht, wie das Berühren mit Lust, das Umarmen und den Schenkelverkehr, so ist dies kein Problem, selbst wenn sie noch ein Säugling ist.“Ayatollah Khomeini