Bei Nacht und Nebel

Der Rahmenbeschluss des Rates der EU vom 28. November 2008 „zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit“ sieht seine Umsetzung in nationales Recht bis 28.11. dieses Jahres vor. Als ich Anfang des Jahres beim Bundesjustizministerium anfragte, ob eine Verschärfung des Strafrechts zur Anpassung an diesen Beschluss geplant sei, erhielt ich den Bescheid, von entsprechenden Planungen sei „nichts bekannt“.

Dass ein deutsches Ministerium auf die Anfrage eines Bürgers rotzfrech mit einer Lüge antwortet, sollte bei diesem Regime ja niemanden mehr erschüttern.

Jetzt ist die Katze aus dem Sack: Selbstredend wird der § 130 (Volksverhetzung) verschärft. Wenige Wochen vor dem Stichtag sollen offenbar ohne große öffentliche Diskussion bei Nacht und Nebel vollendete Tatsachen geschaffen werden. Ein deutlicher Hinweis darauf, dass bei den Verantwortlichen das Unrechtsbewusstsein durchaus vorhanden ist, aber nicht etwa zum Verzicht auf die Maßnahme führt, sondern bloß zu ihrer Verheimlichung, solange es geht.

Bisher machte sich nur derjenige strafbar, der „zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert“. Künftig sollen aber nicht nur Gruppen unter dem besonderen Schutz des Gesetzes stehen, sondern bereits einzelne Angehörige.

Was bedeutet das? Es war schon bisher als Beleidigung strafbar, jemanden zum Beispiel „Scheißtürke“ zu nennen. Volksverhetzung ist aber im Unterschied zu Beleidigung ein Offizialdelikt, d.h. der konkret Betroffene muss sich selbst gar nicht beleidigt fühlen, und er muss auch kein eigenes Interesse an der Strafverfolgung haben. Es genügt, dass irgendwer die Beleidigung hört und daraufhin Anzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaft muss dann ermitteln und gegebenenfalls anklagen.

Beleidigung wird mit bis zu einem Jahr Haft geahndet, Volksverhetzung mit bis zu fünf Jahren.

Die Änderung stützt sich nicht nur auf den oben genannten Rahmenbeschluss, sondern auch auf das „Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über
Computerkriminalität betreffend die Kriminalisierung mittels
Computersystemen begangener Handlungen
rassistischer
und fremdenfeindlicher Art
. Das heißt, es geht schlicht um eine Handhabe zur Internetzensur, verbunden mit einem Freibrief für und einer Aufforderung an Denunzianten. Man wundert sich geradezu, dass nicht noch Belohnungen für „sachdienliche Hinweise“ ausgesetzt werden.

Da sich beide Vereinbarungen ausdrücklich auf die Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit beziehen, ist Feindschaft gegen Inländer nicht erfasst.

Volksverhetzung ist eine „Straftat gegen die öffentliche Ordnung“. Das heißt, dass die Sonderinteressen von Ausländern und anderen Minderheiten als Teil der öffentlichen Ordnung definiert werden, der Staat diese Interessen also als eigene verfolgt, vergleichbare Interessen von Inländern aber nicht, sofern sie nicht selbst einer solchen Minderheit angehören. Zu Deutsch: Deutsche, Weiße und wahrscheinlich auch Christen sind Menschen zweiter Klasse.

Was hier verletzt wird, ist nicht nur die Meinungsfreiheit (Art. 5 GG), sondern auch das Verbot willkürlicher Ungleichbehandlung (Art.3 GG) einschließlich der Spezialnorm des Art.3 Abs.3 GG, dass „niemand … wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden“ darf.

Verletzt wird das Verhältnismäßigkeitsprinzip, ebenfalls ein konstituierendes Merkmal des Rechtsstaats und damit nicht zur Disposition des Gesetzgebers stehend, auch nicht hypothetisch im Wege der Verfassungsänderung. Es besagt, dass Grundrechtseingriffe nur zur Erreichung eines verfassungslegitimen Zwecks zulässig sind, und dass sie (zur Erreichung dieses Zecks) erstens geeignet, zweitens erforderlich und drittens im engeren Sinne verhältnismäßig sein müssen (Es darf nicht mit Kanonen auf Spatzen geschossen werden.). Es bedürfte schon gewaltiger Phantasie, auch nur eines dieser drei Kriterien erfüllt zu sehen, geschweige denn alle drei – jedenfalls, sofern es um den Schutz der „öffentlichen Ordnung“ geht.

Geht es aber um den „Kampf gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit“, so ist es mit einer demokratischen Auffassung von Politik schlicht unvereinbar, ein solches Ziel von Amts wegen zum Staatsziel zu erklären. Ein demokratischer Staat kann nicht für die Steuerung von Gefühlen (wie etwa Fremdenfeindlichkeit), die Erziehung der Bürger und die Verteilung von Zensuren für Meinungen zuständig sein; erst recht darf er nicht das Strafrecht dazu missbrauchen. Solche Praktiken sind in totalitären Regimen gang und gäbe, und genau deswegen nennt man sie totalitär.

Das Zustandekommen dieser „Rechts“-Normen ist ihres Inhalts würdig: Der oben zitierte Rahmenbeschluss stammt vom Rat der EU, ist also ein Beschluss von Regierungen. So schaffen Europas Regierungen Fakten, an denen der Gesetzgeber nicht vorbeikommt, und das Bundesverfassungsgericht auch nicht. Wer noch irgendwelche Hoffnungen auf die acht Weicheier in Karlsruhe setzt, braucht sich nur deren Urteil zum Lissabonvertrag anzuschauen: Wenn etwas erst einmal auf EU-Ebene durchgesetzt ist, fragt Karlsruhe nicht mehr, ob es mit dem Grundgesetz übereinstimmt, sondern sucht nach Ausreden, um den Verfassungsbruch halbwegs ohne Gesichtsverlust absegnen zu können.

Dass das Justizministerium, das hier die schmutzige Arbeit macht und darüber noch so lange wie möglich lügt, von einer Liberalen geleitet wird, kann nur noch diejenigen überraschen, die nicht wahrhaben wollen, dass Liberalismus von einer gewissen Entwicklungsphase an nichts mehr mit Toleranz zu tun hat, sondern bloß noch damit, die durch die eigene Ideologie und Politik hervorgerufenen Katastrophen – etwa die Konsequenzen der Massenmigration – durch Repression unter Kontrolle zu halten.

44 Gedanken zu „Bei Nacht und Nebel“

  1. Interessant wäre, ob Lobbyisten – ich denke da insbesondere an einen Bundestagsabgeordneten (Edathy) – durch ihre jahrelange Wühlarbeit das Bundesjustizministerium zum Handeln gedrängt haben bzw. die Feder mehr oder weniger selbst geführt haben

  2. @Manfred:

    Sie wissen aber schon, wer am 28.11.2008 in Deutschland Justizminister war (nämlich: http://de.wikipedia.org/wiki/Brigitte_Zypries — und die würde ich auf die Schnelle mal nicht als „Liberale“ bezeichnen).

    Ihre Anfrage vom Jänner 2010 wird die derzeitige Ressortchefin (die ich ebensowenig wie ihre Vorgängerin als liberal bezeichnen würde — sie unterstützt z.B. Alice Schwarzers PorNO-Kampagne, die eine Durchsetzung des Verbots der Pornographie anstrebt) vermutlich nicht einmal zu Gesicht bekommen haben. Das macht die dreiste Lüge ihrer Bürokraten auch nicht besser, aber sie ist ihr damit wohl schwer vorwerfbar.

    Und jetzt agiert das Justizministerium einfach als Brüssels Bleistift. Ein Grund, die Machtoligarchie in Brüssel zu kritisieren — nur daß diese „liberal“ wäre, das hat, denke ich, noch keiner ernstlich behauptet …

  3. Lieber Manfred,
    ich habe hier, wie auch schon woanders her, das Gefühl, daß Du nicht ganz unbeleckt bist, was rechtswissenschaftliche Kenntnisse angeht. Steht einem Politologen gut zu Gesicht.

    Ich kann alles bestätigen, würde nur das „verletzen“ eines Grundrechtes ersetzen wollen durch einen „Eingriff in den Schutzbereich“. Wobei ersteres nicht falsch ist, aber letzteres der allgemeinen Diktion entspricht.
    Auch würde ich den „demokratischen Staat“ durch den „demokratischch-freiheitlichen“ ersetzen wollen. Das, denke ich, ist dogmatisch zwingend, da es hier um die Freiheit von staatlicher Gewalt, auch Einflußnahme ist eine solche, geht. Aber jeder weiß, was gemeint ist, darauf kommt es letztlich an

    Stimme also völlig zu.

    • @ Meyer:

      Ich habe Rechtswissenschaften im Nebenfach studiert. Selbstredend bin ich weit entfernt davon, für mich die Kompetenz eines Volljuristen zu beanspruchen, aber so viel habe ich doch gelernt, dass ich zumindest erkennen kann, wenn ein Gesetz verfassungsrechtlich bedenklich ist. Danke auch für die sprachlichen Präzisierungen.

  4. „Unsere Politiker bestanden auf den Euromediterranen Prozess  mit dem Ziel politischer und kultureller Verschmelzung von Europa und dem Islam. „Unsere” Aussenminister versprachen ihren 9 arabischen “Partner-Ländern und Israel  im Jahre 2003, Ihren Bürgern im Gegenzug für demokratische und wirtschaftliche Fortschritte die grundlegenden 4 EU-Freiheiten, darunter die Freizügigkeit! Diesen Status hat Marokko erlangt. Sie riefen die Union für den Mittelmeer mit eigenem Parlament (EMPA) und Sekretariat aus – sie haben sogar die Absicht verkündet, diese Union bis an den Persischen Golf zu erweitern. Das haben sie alles getan, ohne uns die geringste Information über dieses oder unser künftiges Schicksal, aus demografischen Gründen in gehetzte Minderheiten in einem Meer von armen Muslimen verwandelt zu werden. Die wenigen, die diese Entwicklung wahrnahmen, sprachen von Hochverrat – aber wen scherte das? Sicherlich nicht die EU, die Werbe-Agenturen errichtet hat, um bis 2050 56 Mio. Afrikaner, überwiegend Muslime zuzgl. ihrer Familien in die EU zu holen.

    http://euro-med.dk/?p=1790

    Die EU hat das seit Jahrzehnten vorbereitet und dabei an alles gedacht, falls sich die Europäer dagegen wehren würden. Insofern ist alles folgerichtig. Schritt für Schritt.
    Und wir haben gedacht, die beschäftigen sich mit der Krümmung der Gurken und haben sie gewähren lassen.

  5. Es wird interessant sein, was das Bundesverfassungsgericht zu dieser Gesetzesänderung sagen wird. Unter anderem auch deswegen, weil die Änderung – wie Manfred darlegt – mehr oder weniger direkt fundamentale Grundrechte einschränken bzw. berühren.
    Wenn ich hier das BVerfG bemühe, dann ist das nicht so sehr einem naiven Kinderglauben an die Hüter der Verfassung geschuldet, sondern bezieht sich auf aktuelle Äußerungen, sogar noch amtierender Oberrichter (zuletzt Johannes Masing in der FAZ), und Urteile des Gerichts, insebesondere die viel zu wenig und oft falsch gewürdigte Entscheidung 1 BvR 2150/08 vom 4.11.2009 (Rieger Urteil). Abgesehen von der (eigentlich fast nebensächlichen!) Abweisung der Klage in der Sache enthält das Urteil umfangreiche, überaus bemerkenswerte Betrachtungen zum Schutzgut „öffentlicher Frieden“:

    aa) Nicht tragfähig für die Rechtfertigung von Eingriffen in die Meinungsfreiheit ist ein Verständnis des öffentlichen Friedens, das auf den Schutz vor subjektiver Beunruhigung der Bürger durch die Konfrontation mit provokanten Meinungen und Ideologien oder auf die Wahrung von als grundlegend angesehenen sozialen oder ethischen Anschauungen zielt. Eine Beunruhigung, die die geistige Auseinandersetzung im Meinungskampf mit sich bringt und allein aus dem Inhalt der Ideen und deren gedanklichen Konsequenzen folgt, ist notwendige Kehrseite der Meinungsfreiheit und kann für deren Einschränkung kein legitimer Zweck sein. Die mögliche Konfrontation mit beunruhigenden Meinungen, auch wenn sie in ihrer gedanklichen Konsequenz gefährlich und selbst wenn sie auf eine prinzipielle Umwälzung der geltenden Ordnung gerichtet sind, gehört zum freiheitlichen Staat. Der Schutz vor einer Beeinträchtigung des „allgemeinen Friedensgefühls“ oder der „Vergiftung des geistigen Klimas“ sind ebenso wenig ein Eingriffsgrund wie der Schutz der Bevölkerung vor einer Kränkung ihres Rechtsbewusstseins durch totalitäre Ideologien oder eine offenkundig falsche Interpretation der Geschichte. Auch das Ziel, die Menschenrechte im Rechtsbewusstsein der Bevölkerung zu festigen, erlaubt es nicht, zuwiderlaufende Ansichten zu unterdrücken. Die Verfassung setzt vielmehr darauf, dass auch diesbezüglich Kritik und selbst Polemik gesellschaftlich ertragen, ihr mit bürgerschaftlichem Engagement begegnet und letztlich in Freiheit die Gefolgschaft verweigert wird. Demgegenüber setzte die Anerkennung des öffentlichen Friedens als Zumutbarkeitsgrenze gegenüber unerträglichen Ideen allein wegen der Meinung als solcher das in Art. 5 Abs. 1 GG verbürgte Freiheitsprinzip selbst außer Kraft.

    (Tz 77)
    Diese Ausführungen stehen nach meinem laienhaften Verständnis im diametralen Gegensatz zum Geist des „Rahmenbeschlusses“. Ich warte immer noch darauf, dass dieses Urteil in Juristenkreisen die Wirkung entfaltet, die in ihm angelegt ist.

  6. Als Jurist mal etwas völlig Unjuristisches: Das BVerfG hatte viele Möglichkeiten, dem EuGH die Grenzen aufzuzeigen. Alle wurden nicht genutzt, selbst dann nicht, wenn der angegange Akt europarechtswidrig und verfassungswidrig zugleich war.

    Das hat nämlich mit dem Recht als solches nichts zu tun, sondern mit der Angst der Bundesverfassungsrichter, mit der Argumentation „Europa“ ausgehebelt zu werden. Hier geht es um Machterhalt.

    Seit dem Lissabon- und noch schlimmer, dem Mangold-Urteil ist mein Respekt auf den Nullpunkt gesunken. Widerwärtig.

  7. @Meyer: Ich glaube, man sollte nicht übertreiben mit seinen Erwartungen an den „Heldenmut“ der Karlsruher Richter. Auch sie sind Menschen mit Schwächen, Ängsten und Karrieresorgen (spätestens seit der Causa Sarrazin wissen wir ja, was von der „Unabhängigkeit“ von Verfassungsorganen zu halten ist). Es ist bemerkenswert, dass die politisch brisanteren und interessanteren Aussagen von Verfassungsrichtern meist nach ihrer Pensionierung fallen.
    Kurz gesagt, ich glaube, dass die Verfassungsrichter vielleicht nicht Gefangene des Zeitgeists bzw. der Erwartungshaltung des politischen Mainstreams sind, aber doch stark davon beeinflusst. Ich halte es für möglich (bzw. hoffe es), dass folgenschwere Entscheidungen der Senate in dem Maße „unabhängiger“ und souveräner werden, wie es gelingt, den Ausschließlichkeitsanspruch und die absolute Deutungshoheit des links-liberalen, euroföderalistischen, grünen Mainstreams zu schwächen. Die aktuelle Islamdebatte zeigt, dass das möglich ist.
    So deprimierend die Entscheidungen zu Lissabon und Mangold auch sein mögen, es bringt nicht weiter, das BVerfG quasi abzuschreiben. Dort, wo sie brauchbare Entscheidungen fällen (s. mein vorhergehender Kommentar) muss man diese in der politischen Auseinandersetzung nutzen, um den politkorrekten Mainstream zu schwächen, das Klima zu ändern. Das wird auch Wirkungen auf künftige Entscheidungen haben.

  8. Vor Feiglingen habe ich mich schon mein ganzes Leben lang geekelt.

    Wenn ein Gericht einen Lehrsatz aufstellt und jedesmal, wenn dieser Lehrsatz angewandt werden müßte, diesen weiter relativiert, ist es schlicht feige.

    Keinem Bundesverfassungsrichter, der an einem der Urteile mitgewirkt hat und kein Sondervotum abgab, würde ich die Hand nicht mehr geben.
    Und an Sondervoten kann ich mich nicht erinnern.

  9. @neuthfer

    Das von Ihnen oben zitierte Urteil enthält in der Passage nur ein sogenanntes orbiter dictum. Das bedeutet es ist zwar ein Rechtssatz, dieser aber für die Entscheidung nicht tragend und somit nicht bindend.

    Das Problem, welches ich intellektuell mit vielen Entscheidungen des BVerfG habe, ist, daß die zum Teil guten „Gründe“ nicht zu diesem „Tenor“ führen. Bei Lissabon und Mangold ging das nicht nur mir so. Auch bei der Rieger-Entscheidung. Das ist ja schon offene Rechtsbeugung, nein Rechtsstaatsbeugung, eine prinzipielle Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, was da betrieben wurde und zwar expressis verbis!

    Mangold/Rieger/Luftsicherheitsgesetz : Abschaffung des souveränen Staates und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
    Absicht/Feigheit/Dummheit? Das ist gleich.

    Widerlinge.

    Nein. Das BVerfG ist verloren.

  10. # Meyer # Neuthfer

    Hat man als Nichtjurist überhaupt eine Chance sich mehr als nur rudimentären Überblick über das Hin & Her und Für & Wider dieser BVerfG-Urteile bezüglich entgegenstehender Urteile des EUGH bzw. Gesetze der Bundesregierung zu verschaffen? Gibt es empfehlenswerte Seiten, die einem Laien Aufklärung verschaffen könnten?

    Ich existiere jetzt über ein halbes Jahrhundert auf diesem Planeten – von einem ‚orbiter dictum‘ habe ich nie zuvor gehört. Wenn ich den Zusammenhang aber richtig verstanden habe, dann ist es doch wohl so, daß es sich dabei um eine Einschränkung handelt, die eine zuvor mit markiger Stimme verkündete granitfeste Rechtsaussage schlicht und einfach unwirksam macht. Gehe ich recht in der Annahme, daß es – entsprechend diesem ‚orbiter dictum‘ – noch unzählige weitere ‚Partikel‘ gibt, mit denen dem blöde Publikum (also wir) felsenfeste Rechtssicherheit vorgespielt wird, während wir real bereits bis zum Hals im Sumpf der Rechtsunsicherheit versunken sind?

  11. # submarine

    Die EU hat das seit Jahrzehnten vorbereitet und dabei an alles gedacht, falls sich die Europäer dagegen wehren würden. Insofern ist alles folgerichtig. Schritt für Schritt.
    Und wir haben gedacht, die beschäftigen sich mit der Krümmung der Gurken und haben sie gewähren lassen.

    Ich glaube nicht so recht daran. Das widerspräche auch dieser berühmten ‚Juncker-Satz‘, wonach sie einfach mal was in den Raum stellen, dann eine Weile abwarten, ob Widerstand kommt … und wenn nichts kommt – machen sie einfach immer weiter. Bis die Dinge unumkehrbar geworden sind. Ich denke, hier laufen Prozesse ab, die zwar in sich logisch sind und aus der Rückschau daher so aussehen, als ob sie von langer Hand geplant gewesen wären … was in gewisser Weise sogar stimmen mag, aber die Planer sind ganz bestimmt nicht diese Gestalten in Brüssel oder in irgendwelchen europäischen Hauptstädten. Das sind nur ganz normale Lumpen, die halt durch eine bestimmte geschichtliche emotional-mentale Großwetterlage an die Oberfläche gespült worden sind. Und wenn diese Lage sich ändern sollte, dann verschwinden auch diese Leute. Bedauerlicherweise kommt danach wohl aber auch nichts besseres. Nur andere Lumpen.

  12. @Mayer:
     
    Dass man so etwas orbiter dictum nennt war mir noch nicht bekannt – wird es dadurch grundsätzlich bedeutungslos? Was ich mich bei diesem „nebenbei Gesagten“ frage ist, warum es gesagt wurde. Haben sich die Richter des Ersten Senats dabei etwas gedacht, oder wollten sie nur etwas irreführenden Zierrat anbringen?
     
    Ich bin vor einiger Zeit über eine recht interessante Interpretation des Rieger-Urteils gestolpert, die – wenn sie nur annähernd zutreffend wäre – das Gericht in einem seltsamen Zwielicht erscheinen ließe. Zusammengefasst liest sie sich so, dass die Karlsruher Richter möglicherweise versuchen, ohne großes Aufsehen zu erregen, u.a. die Basis des Verbots der Holocaustleugnung, also §130.3 StGB (nicht 4, um den es im Urteil ja eigentlich ging) anzugreifen.
     
    Mich würde interessieren, was Sie als Jurist dazu meinen.

  13. chapeau an den Beitragsschreiber Manfred. Selbst bekomme ich Aversionen bei Juradeutsch und Paragraphensalat.Auch Thorsten Hinz kann das Thema gut erklären.
    Es tritt alles das ein was Schachtschneider, Bandulet und andere  vorhersagten.Nach Stufe 1 am 1.12.09 ,wird jetzt Sufe zwei gezündet. Nach 9 Monate gibt es keine Muskelspiele mehr, Bürger werden zu Bürgen versklavt, Maulkorbgesetze erweitert, Gerichte weit weg vom Geltungsbereich des GG verfügen über Entlassung von Schwerstverbrechern, Hochheitsrechte  gestiefelt kein Visa mehr für Türken aus Straßburg, Urteile erst nach Rückfragen aus Luxemburg und so fort.                         
    Mit §129 können die uns Blogger dann den Stecker vom Lap ziehen.
    Von der 3. Stufe hörten wir diese Tage von Merkel aus Telaviv, die Umschmeichelung der Eu Aufnahme über die Mittelmeerunion, also die Barcelona Dekrete ,der Halbmondkralle von Casablanka über Kairo bis Ankara.
    Niemand hat die Absicht Europa zu islamisieren.
    Übrigens, Broder wie Wilders erklären sich klar und deutlich für die Abschaffung §130, wir stehen da nicht etwa allein. Hier noch eine Richter Stellungnahme aus den NJW
    Zitat: »§ 130 StGB enthält irreguläres Ausnahmestrafrecht und steht damit insoweit zu Verfassung und Meinungsfreiheit im Widerspruch. Der Gesetzgeber muß sich hier zu einer Richtungsänderung durchringen und -über 60 Jahre nach dem Ende des „Dritten Reiches“- einen weit vorangetriebenen deutschen Sonderweg verlassen, um zu den normalen Maßstäben eines liberalen Rechtsstaates zurückzukehren.«
    – Dr. Günter Bertram, ehem. Vorsitzender Richter beim Landgericht Hamburg, Neue Juristische Wochenschrift, Heft 21/2005, S. 1476 ff. –
    Euch ein schönes Wochenend
     

  14. Ich bin zwar des Lateinischen mächtig, kann mir daher Dinge wie das orbiter dictum erschließen, aber auch ich habe meine Probleme mit dem Juristenjargon.
     
    Tatsächlich durchblickt doch kein Laie mehr den Paragraphendschungel. Wir können uns jeden Tag strafbar machen ohne es zu merken. Das ist kein gutes Gefühl.
    Ich hatte aber eigentlich bzgl. der Justiz schon immer das Gefühl, der Willkür ausgeliefert zu sein.
     
    Ich halte diesen Zustand (nehme an, bei Leuten ohne universitäre Bildung ist das Gefühl der Ohnmacht noch schlimmer) für sehr gefährlich für unseren Rechtsstaat.
    Gesetze müssen nachvollziehbar sein. Allein das deutsche Steuerrecht füllt ja tausende Seiten (hab mal gehört 80% des weltweiten Steuerrechts wären deutsches Steuerrecht).
    Deshalb wird es gegen die Initiative auch keine großen Widerstände geben. Keiner rafft überhaupt, was los ist, die anderen werden ruhiggestellt („willst Du etwa nicht, dass wir gegen Rechts kämpfen?) und Karlsruhe hat die Eier vor Jahren an die EU abgegeben.
    Es läuft alles wie ich es befürchtet habe: Sarrazin hat sie gezwungen die Maske abzunehmen. Nun zeigen sie ihre Zähne, weil sie wissen, dass sie enttarnt wurden.
     
    Ich befürchte das Schlimmste.
     
     

  15. Nee, Manfred, ich habs geguhgelt: es heisst tatsächlich ‚obiter dictum‘, ohne ‚r‘ nach dem ‚o‘.
     
    Ich dachte zunächst an „umkreisende Reden“ – aber meine Lateinkenntnisse stammen auch überwiegend aus Asterix 😉

  16. @ Leser,

    spätestens seit der Barcelona Deklaration 1995 stand fest, was sie beabsichtigen.
    Lesen Sie: http://karlmartell732.blogspot.com/2007/08/unbehinderte-muslimische-einwanderung.html

    Ich habe es schon mindestens tausendmal geschrieben. Aber wahrscheinlich weiss es jeder.  Die „Eliten“ wussten genau, was passieren wird und sie haben in der Zwischenzeit alle Voraussetzungen geschaffen, uns zu kontrollieren und in Schach zu halten.
    Der vorerst letzte Akkord war Lissabon. Diesen Vertrag brauchten sie dringend für die EU Erweiterung, die nach dem Vertrag von Nizza auf 27 Staaten begrenzt war.
    Die Lissabonverneiner wurden auch mittels wirtschaftlicher Sanktionen auf Kurs gezwungen, siehe Irland und Tschechien.
    Alle Dokumente sind öffentlich, jeder kann sie lesen. Keiner protestiert, also fahren sie fort mit ihrer neuen Weltordnung. Das ist doch alles nicht neu.

  17. Das Praefix „ob-“ drückt eine Verbindung aus, und „iter“ heißt „Gang“ (der Prozess des Gehens) oder „Weg“. „Obiter“ meint „im Vorbeigehen“, „obiter dictum“ ist etwas, das „im Vorbeigehen gesagt“ wird und nicht rechtlich bindend ist.
    Nicht, um klugzuscheißen, aber man kann es sich besser merken, wenn man die Wurzeln kennt.

  18. Die “Eliten” wussten genau, was passieren wird und sie haben in der Zwischenzeit alle Voraussetzungen geschaffen, uns zu kontrollieren und in Schach zu halten. (…) Alle Dokumente sind öffentlich, jeder kann sie lesen. Keiner protestiert, also fahren sie fort mit ihrer neuen Weltordnung. Das ist doch alles nicht neu.

    submarine, erinnern Sie sich noch an die Zeiten, in denen Sie geglaubt haben, was in der „Tagesschau“ berichtet wurde? Oder sind Sie wissend auf die Welt gekommen? Wenn nicht, bitte verlieren Sie nicht die Geduld mit Ihren Mitmenschen, die nur sehen, was sie sehen wollen, so lange sie können.

  19. Kairos,
    so etwa vor fünf Jahren habe ich meine Abos von zwei Tageszeitungen gekündigt und mehr oder weniger aufgehört, mir „Nachrichten“ anzusehen. Lange habe ich bei PI geschrieben, immer wieder das gleiche, weil es dort auch immer wieder neue Leute gab. Über Enthusiasmus , Resignation, Wut , Zorn, Unverständnis, Verachtung und vieles Andere, letztlich eine Fassungslosigkeit über die Anmassung, Arroganz und Verderbtheit derer, die sich -und das ist nicht zu fassen- selbst als elitär betrachten, obwohl sie nicht einmal das Schwarze unter den Fingernägeln der Anständigen sind denke ich, man soll wissen, dass es Menschen gibt, die sie nicht manipulieren können. Nur knieende Esel werden beladen. Aber man braucht eine robuste Psyche wenn man Position bezieht.

  20. @Meyer. Ich hatte ganz vergessen, daß Sie Jurist sind.
     
    Ist Ihnen irgendwann aufgegangen, daß der Hauptzweck Ihrer Profession darin besteht, Rechtsanmaßungen den Anschein der Legalität zu geben?
     
    Man muß ja nicht gleich alle Rechtsanwälte töten, wie es Shakespeare empfiehlt, obgleich gerade „Der Kaufmann von Venedig“ den Kern des Problems in prägnanter Kürze darstellt, es würde schon reichen, die Vertragsfreiheit auf physische Personen einzuschränken oder, in dem Fall, daß jemand einen Vertrag kraft seiner Stellung schließt, die Vertragsdauer auf die Zeit seiner Inhabe der Stellung zu begrenzen.
     
    Das wäre das natürlichste der Welt. Alles andere ist Rechtsanmaßung und schlimmerweise auch noch eine akkumulative.

  21. @Ein Fremder aus Elea:

    … es würde schon reichen, die Vertragsfreiheit auf physische Personen einzuschränken oder, in dem Fall, daß jemand einen Vertrag kraft seiner Stellung schließt, die Vertragsdauer auf die Zeit seiner Inhabe der Stellung zu begrenzen.

    Als Jurist kann ich über derlei unbedarfte Vorschläge nur den Kopf schütteln … denken Sie mal weiter: Die XY-Agrarvertriebs-GmbH, d.h. ihr Geschäftsführer A., schließt einen Liefervertrag mit dem Bauern B. über die Lieferung von Weizen im nächsten Jahr. Irgendwann im Juni nächsten Jahres wird Geschäftasführer A. abgelöst (worauf Bauer B. einen Einfluß vpon exakt Null hat), bspw., weil die XY-Agrarvertriebs-GmbH vom Monsanto-Konzern aufgekauft wird. Dieser findet, daß B. eigentlich auch billiger liefern kann, wenn man ihm Daumenschraubern anlegt, und erklärt, die Vertragsdauer auf die Zeit der Stellung von Geschäftsführer A. zu begrenzen. Bauer B. kann sich also entweder neue Käufer für seinen Weizen suchen (an die er unter dem Druck der Zeit vermutlich billiger verkaufen wird müssen), oder er verkauft, ebenfalls billiger, an den ursprünglichen Vertragspartner (vertreten durch den neuen Geschäftsführer C.), oder er schiebt bzw. steckt sich den Weizen, wohin er will.

    Nein, das ist keine ganz vortreffliche Idee …

    @div. (Kollegin „The Editrix“ explizit ausgenommen):

    Daß es „obiter„, und nicht „orbiter“ dictum heißt, sollte eigentlich bessere Allgemeinbildung sein — und was es bedeutet, ebenso …

  22. @LePenseur. Ob Sie es glauben oder nicht, aber genau diesen Einwand hatte ich mir schon vorher überlegt.
     
    Das ist aber gar kein Problem, sehen Sie? Die Konsequenz daraus lautet schlicht, daß der Verkäufer vorsichtiger sein muß. Ist doch im Grunde nichts anderes als mit dem Bankrott eines Unternehmens, welches man schon im Voraus bezahlt hatte.
     
    Wenn das Unternehmen seine Verträge auf die von Ihnen beschriebene Weise zu entledigen pflegt, wird es einen schlechten Ruf bekommen. Das reicht. Mehr ist nicht nötig.
     
    Es ist und bleibt eine Rechtsanmaßung, welche zwangsläufig über längere Zeit zu untragbaren Zuständen führen muß. Sie haben nur das Recht, welches Sie haben. Insbesondere haben Sie nicht das Recht, die Freiheit künftiger Generationen zu versilbern. Indem Sie das Recht anderer systematisch für sich in Anspruch nehmen und auf diese Weise beschneiden, führen Sie zwangsläufig Gewalt herbei.

  23. @Ein Fremder aus Elea:

    Die Konsequenz daraus lautet schlicht, daß der Verkäufer vorsichtiger sein muß. Ist doch im Grunde nichts anderes als mit dem Bankrott eines Unternehmens, welches man schon im Voraus bezahlt hatte.

    Die Konsequenz lautet vielmehr, daß wir auf diese Weise fast jegliche Form von Rechtssicherheit und Vertragstreue vergessen können — oder sämtliche Formen juristischer Personen im Geschäftsverkehr abschaffen. Was uns wirtschaftlich ins Mittelalter bzw. die frühe Neuzeit zurückbrächte. Wollen Sie das? Ich nicht!

    Stellen Sie sich einmal vor, die Deutsche Bank oder die Lufthansa wären in der Form von Einzelunternehmen oder Personengesellschaften geführt — das geht schlicht und einfach nicht. Sie können natürlich kontern: »Macht nichts, die Großunternhmen sind ohnehin nur böse, viele kleine Unternehmen in Einzelhand wären besser!«

    Womit Sie teilweise nicht unrecht hätten — aber eben nur teilweise! Denn einen Staudamm, eine Eisenbahn, einen Flughafen, ein Elektriziätsversorgungsnetz  etc. — das geht halt eindeutig über die Finanzierungskapazität von Einzelwirtschaftstreibenden hinaus. Dafür brauchen Sie Geld von Kapitalanlegern, also: Aktionäre, Zeichner von Fonds und Unternehmensanleihen etc. — mit einem Wort: juristische Personen, über die dies alles abgewickelt wird.

    Was das Versilbern der »Freiheit künftiger Generationen« betrifft: da sollten Sie sich keinen Illusionen hingeben! Das entsorgt der nächste (spätestens übernächste) Wirtschaftskrach noch zu Lasten der heute lebenden Gläubiger. enn der (bzw. die beiden) werden nicht erst in ferner Zukunft, sondern ziemlich bald eintreten. Die Fed druckt Geld wie verrückt, die EZB wird’s ihr demnächst zur „Rettung“ Irlands, Protugals, Spaniens, Italiens (usw. usf.) nachmachen — und dann haben wir die Hyperinflation perfekt. Nein, nicht so wie in der Weimarer Republik, wo dann eine Semmel Milliarden kostete, sondern moderater (man hat schließlich was dazugelernt), so à la Türkei der 80er-90er-Jahre. Ein paar Jahre lang 50% Inflationsrate enteignet die vielen kleinen Kapitalgeber der Staaten (in Form von Bundesanleihen etc.) vergleichsweise unauffällig, aber nachhaltig.

    Und dann geht’s wieder von vorne los … angesichts der offensichtlichen ökonomischen Idiotie von geschätzten 70-90% der Bevölkerung läßt sich ein anderer Gang der Ereignisse eigentlich nicht absehen …

  24. In wie fern ist der Liberalismus daran schuld – sind es nicht eher die alt-68er und ihre Nachfolger, die Probleme ignorieren? Mit einem Verweis auf Links- oder Parteiliberale gegen den Liberalismus zu wettern, ist ungefähr so sinnvoll, wie mit einem Verweis auf die CDU dem Konservatismus die Schuld an derzeitigen Problemen zu geben.

  25. @LePenseur. Ich habe mir schon Gedanken darüber gemacht, wie das mit größeren Unternehmen laufen sollte.
     
    1. Alle Teilhaber steuern denselben Betrag zur Finanzierung bei und erhalten im Gegenzug dieselben Nutzungsrechte, welche sie, wenn es ihnen gefällt, verpachten können.
    2. Der Verkauf der Nutzungsrechte ist verboten, nur ungeteilte Vererbung erlaubt. Gegebenenfalls können sie auch schlicht niedergelegt werden, wodurch sich die Nutzungsrechte der anderen anteilig erhöhen.
    3. Bis zur Stillegung ist die Instandhaltung obligatorisch, die dafür nötigen Mittel sind von den Teilhabern aufzubringen.
    4. Die Stillegung kann nur einstimmig beschlossen werden, wenn eine Teilstillegung möglich ist, so reicht dafür der entsprechende Teil der Teilhaber. Eine Abrißverpflichtung besteht nicht. Die freigewordene Immobilie kann nun verkauft werden, bei gleichmäßiger Aufteilung des Erlöses.
    5. Die Anstellung von Arbeitern zum Betrieb der Anlage ist verboten. Die Anlage kann entweder von den Teilhabern gemäß ihrem Nutzungsrecht selber benutzt werden oder von den Pächtern des Nutzungsrechtes, wobei beliebige Anteile verpachtet und weiterverpachtet werden können.
     
    Und wenn Sie die Dinge so regeln, werden Sie keine juristischen Personen mehr brauchen.

  26. @ Fremder aus Ela

    es würde schon reichen, die Vertragsfreiheit auf physische Personen einzuschränken oder, in dem Fall, daß jemand einen Vertrag kraft seiner Stellung schließt, die Vertragsdauer auf die Zeit seiner Inhabe der Stellung zu begrenzen

    Auch der Staat und alle politischen Institutionen sind juristische Personen, ihr Vorschlag läuft letztendlich auf die Wiedereinführung eines Feudalsystems hinaus. Und nehmen sie den Staat von ihrem Verbot juristischer Personen aus, dann führt er eben noch stärker als bisher alle größeren wirtschaftlichen Unternehmungen aus, ohne jegliche nicht strafrechtliche Haftung von natürlichen Personen.

  27. Nein, was den Staat angeht, so müssen mit dem Wechsel der Regierung schlicht sämtliche Verträge erneuert werden, damit sie ihre Gültigkeit behalten.
     
    Hätten wir eine direkte Demokratie, so würden Verträge so lange gelten, bis das Volk sie aufhöbe.
     
    Das sind die natürlichen Anpassungen. Ich selbst bin natürlich ein Befürworter der direkten Demokratie, und warum sollte es auch anders sein, als daß ein Vertrag mit einem Staat genau so lange gilt, wie es die Mehrheit der Bevölkerung will.
     
    Alles andere ist doch Augenwischerei. Verträge sind Abmachungen. Abmachungen mit einem Staat können nur durch die Zustimmung des Souveräns zur Abmachung aufrecht erhalten werden. So ist das nunmal. Jede andere Regelung führt zwangsläufig zu Souveränitäts- und Demokratieverlust.

  28. INDUZIERTE NEUROSE
    Die verinnerlichte, induzierte Kollektivneurose der Deutschen, diese Mischung aus innerer Schwäche und äußerer Erpreßbarkeit ist die Wurzel der deutschen Misere. Nach der Wiedervereinigung verhinderte sie, daß Deutschland sich als ein normales Land unter anderen, mit eigenen außenpolitischen Interessen, einem durch eine demokratische Rechte vervollständigten Parteiensystem und der souveränen Entscheidung darüber, welche Zuwanderung ihm genehm war, definierte.
    Heute kann jeder Kretin oder agent provocateur sich eingeladen und imstande fühlen, bei der Beseitigung von „Diskriminierungen“ und  „Volksverhetzung“ mitzuwirken.
    Das unsägliche, irreguläre Sonderstrafrecht, das im § 130 immer weiter ausgedehnt wird, dient schlicht dem Machterhalt der politischen Klasse mit den Mitteln einer das Recht beugenden Justiz. Zur Verwischung der Urheberschaft wird hier auch „über Bande gespielt“, indem man unzuständige, aber mit Moralinheiligenschein versehene sog. europäisches Instanzen dazwischenschaltet, während die Stichwortgeber siegesgewiß lächelnd in der Kulisse stehen. Ein widerwärtiges Gesinnungsstrafrecht hat sich etabliert, das künftig auf weitere, von den geistigen Vätern als bedrohlich empfundene „Tatbestände“ ausgedehnt werden wird. Der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt.
    Macht schafft Recht !
     
     



  29. Bei Nacht und Nebel  –  das macht es ja so zusätzlich deprimierend: Sie tun es nicht bei ‚Nacht und Nebel‘, sondern am hellen Tag … vor aller Augen. Denn sie wissen: Die, die sehen, verstehen nicht. Und die, die sehen und verstehen … haben keine Möglichkeit politische Gegenmacht aufzubauen.

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