„Kann ein Gebet den Frieden stören? Ein Gericht in Berlin meint Ja. Es erlaubt nun einem Gymnasium im Stadtteil Wedding, muslimischen Schülern das Beten zu verbieten. (…) Das Berliner Verwaltungsgericht gab Yunus im September 2009 Recht. (…) Die höhere Instanz hat nun dieses Urteil gekippt und folgte damit den Argumenten der Schulverwaltung. „Das islamische Ritualgebet hat Demonstrationscharakter und dient auch der sozialen Kontrolle“, begründete der Abteilungsleiter Ludger Pieper die Beschwerde des Berliner Senats.“
Woraus wir schließen dürfen, dass selbst ein rot-roter Senat bisweilen einen Anfall von Realitätssinn haben kann.
Siehe: Muslim darf nicht länger in Schule beten – Um des Friedens willen – N24.de.