Nach Monaten des vor allem politischen Kesseltreibens ist das Verfahren gegen Oberst Klein, der im vergangenen September den Luftangriff bei Kundus anforderte, endlich eingestellt worden. Die Anklagebehörde hat klargestellt, dass die Bundeswehr Taliban angreifen darf, und dass es nicht gegen das Völkerrecht verstößt, den Tod von Zivilisten notfalls in Kauf zu nehmen; eigentlich eine Selbstverständlichkeit.
An dem Schaden, den bereits das Verfahren angerichtet hat, ändert dieser Ausgang freilich nichts mehr. Unsere Soldaten dürften gelernt haben, dass dieser Staat Mut und Engagement im Zweifel eher bestraft, jedenfalls nicht belohnt. Dass er bereit ist, die Existenz eines Offiziers zu vernichten, wenn dieser seinen Auftrag ernstnimmt. Und dass er – auch dies mussten wir lernen – eher die eigenen Soldaten über die Klinge springen lässt, als einem Parlament aus hysterischen Kinderkrankenschwestern und einer systematisch infantilisierten und mit kindischen Phrasen gepamperten Öffentlichkeit die Wahrheit zu sagen, dass in einem Krieg der Tod auch von Zivilisten nicht zu vermeiden ist.
„dass in einem Krieg der Tod auch von Zivilisten nicht zu vermeiden ist.“
Das unlustige daran ist, dass später alle Beteiligten zu Zivilisten erklaert worden, der Laster also von Zivilisten ueberfallen wurde. Auch die Anzahl der Toten hat geschwankt als wuerde gelten, je mehr desto besser.
Teile sonst wie eigentlich immer uneingeschränkt ihre Beurteilung