Resozialisierung 19. August 2009 von Manfred Kleine-Hartlage „Der Fall Scheungraber lässt … ganz besonders deutlich eine Merkwürdigkeit erkennen, die mir bereits seit vielen Jahren aufgefallen ist:Gewöhnlich wird seit Ende der sechziger Jahre in der Justiz das Ziel einer Resozialisierung besonders hoch gewichtet, während der Sühnegedanke fast völlig verpönt ist. Das gilt aber offenbar nur für Leute, die beispielsweise eine wehrlose alte Frau niederschlagen, um ihr die Handtasche zu rauben; bei Straftaten im Zusammenhang mit Krieg und Nationalsozialismus spielt die Resozialisierung offenbar keine Rolle, zumal sie ja mittlerweile zumeist völlig vollzogen ist. Dafür wird die sonst kaum noch erwähnte Sühne plötzlich zum höchsten und einzigen Ziel des richterlichen Strebens.“ Friedel B.