Der Rahmenbeschluss des Rates der EU vom 28. November 2008 „zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit“ sieht seine Umsetzung in nationales Recht bis 28.11. dieses Jahres vor. Als ich Anfang des Jahres beim Bundesjustizministerium anfragte, ob eine Verschärfung des Strafrechts zur Anpassung an diesen Beschluss geplant sei, erhielt ich den Bescheid, von entsprechenden Planungen sei „nichts bekannt“.
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Türkei reif für EU-Beitritt
Der Paragraph des türkischen Strafrechts, der die „Beleidigung des Türkentums“ unter Strafe stellt, war in der Vergangenheit häufig Stein des Anstoßes und hat die EU zu der Einschätzung geführt, „dass das türkische Rechtssystem die Meinungsfreiheit nicht in vollem Umfang gemäß den europäischen Standards gewährleistet“ (Fortschrittsbericht 2007).