RP-online fordert Recht auf Mobterror

Die Rheinische Post fällt im deutschen Medienmainstream nicht auf, jedenfalls nicht positiv. Was man dort – wie in den meisten MSM – unter Bürgerrechten, Polizeiaufgaben und nicht zuletzt dem Gebot  journalistischer Objektivität versteht, zeigt das Blatt in seiner Netzausgabe heute unter dem Titel „Anti-Islam-Kundgebung: Gericht rügt Kölner Polizeieinsatz“:

Im Zusammenhang mit dem rechtsextremistischen Kölner „Anti-Islamisierungskongress“ vor zwei Jahren…

Im Grunde kann man hier schon aufhören zu lesen. Wenn es zulässig ist, missliebige Bürgerbewegungen umstandslos und willkürlich als „rechtsextremistisch“ abzustempeln, um (wie wir noch sehen werden) gegen sie gerichtete Gewaltakte zu verharmlosen bzw. zu rechtfertigen, dann kann es schlechterdings nicht unzulässig sein, die Zeitungen, die sich solch demagogischer Praktiken bedienen, „linksextremistisch“ zu nennen.

Freilich wirkt das schnell ermüdend und ist sogar kindisch, wenn es bloß eine Retourkutsche sein soll. Dummheit und Niedertracht, kombiniert mit Phantasielosigkeit, sollte man getrost den Schlagwortwiederkäuern der freien Presse überlassen und selbst zu präzisen und treffenden Ausdrücken greifen, je nach Kontext also:

Demagogisch, hetzerisch,  linkstotalitär,  freiheitsfeindlich, verfassungsfeindlich, antizivilisatorisch, kriminellenfreundlich, deutschfeindlich. An Substantiven fällt mir unter anderem ein: Volksaufwiegler, Hexenjäger,  Terrorversteher, Schreibtischtäter, Goebbelsverschnitte, verhinderte Politkommissare und selbsternannte Volkspädagogen.

…hat das Verwaltungsgericht Köln am Freitag Polizeimaßnahmen gegen Gegendemonstranten für im Wesentlichen rechtswidrig erklärt. (…) Die beiden Kläger hatten der Polizei vorgeworfen, unverhältnismäßig gegen die Gegner der rechten Veranstaltung vorgegangen zu sein. (…) Bei den gewalttätigen Auseinandersetzungen am Rande des „Anti-Islamisierungskongresses“ in der Kölner Innenstadt waren im September vor zwei Jahren 269 Menschen festgenommen worden, 75 von ihnen waren minderjährig, drei sogar Kinder. Dies sorgte für Kritik an der Einsatzleitung der Polizei. Weitere 135 Personen wurden nach Angaben der Polizei zur Feststellung der Personalien kurzzeitig in Gewahrsam genommen. Insgesamt hatten mehrere Tausend Kölner gegen eine von der rechtspopulistischen Bürgerbewegung „Pro Köln“ in der Kölner Altstadt geplante Kundgebung demonstriert.

Erinnern wir uns, dass der Anti-Islamisierungskongress abgebrochen werden musste, weil die Polizei nicht in der Lage (bzw. nicht bereit) war, seinen ungestörten Ablauf gegen den Mob durchzusetzen. Die Durchsetzung des Rechts auf Versammlungsfreiheit ist nach Meinung der RP und der Richter des Kölner Verwaltungsgerichts also umso „unverhältnismäßiger“, je mehr „Gegendemonstranten“ mit hinreichender krimineller Energie sich einfinden. Der Unrechtsgehalt eines kriminellen Aktes – und damit die Eingriffsbefugnis der Polizei – sinkt mit der Anzahl der beteiligten Täter.

Anders ausgedrückt: Der Mob darf alles.

Es gibt noch Richter in Berlin!

„Kann ein Gebet den Frieden stören? Ein Gericht in Berlin meint Ja. Es erlaubt nun einem Gymnasium im Stadtteil Wedding, muslimischen Schülern das Beten zu verbieten. (…) Das Berliner Verwaltungsgericht gab Yunus im September 2009 Recht. (…) Die höhere Instanz hat nun dieses Urteil gekippt und folgte damit den Argumenten der Schulverwaltung. „Das islamische Ritualgebet hat Demonstrationscharakter und dient auch der sozialen Kontrolle“, begründete der Abteilungsleiter Ludger Pieper die Beschwerde des Berliner Senats.“

Woraus wir schließen dürfen, dass selbst ein rot-roter Senat bisweilen einen Anfall von Realitätssinn haben kann.

Siehe: Muslim darf nicht länger in Schule beten – Um des Friedens willen – N24.de.