Christian Wulff – ein Opfer?

Seit einer gefühlten Ewigkeit ist die Journaille damit beschäftigt, Christian Wulff aus dem Amt zu foltern. Sie geht mit ihm ungefähr so um wie ein italienischer Feinkosthändler mit einer exquisiten Salami: Hauchdünn wird Scheibchen für Scheibchen abgehobelt, damit jedes einzelne sein volles Aroma entfalten kann. Statt auf den Tisch zu legen, was sie wissen, geben die Medien gerade so viel preis, wie nötig ist, um die Affäre am Köcheln und den Amtsinhaber unter Druck zu halten. Sie kennen seine Schwächen und wissen, dass er auf jede neue Enthüllung bestenfalls mit einer Halbwahrheit antworten wird: Stoff für die nächste Enthüllung. Sie halten die Spannung des Publikums wach (Wann wird das Tonband von Diekmanns AB veröffentlicht? Was hat es mit der Vergangenheit von Bettina Wulff auf sich?), und befriedigen sie gerade so weit, dass die Quote und die Auflage hoch bleibt. Die Causa Wulff ist zur Daily Soap der Republik geworden, mit dem Präsidenten als unfreiwilligem Hauptdarsteller. Das Staatsoberhaupt als täppischen Pausenclown durch die Manege hopsen zu lassen, scheint gewissen Leuten ein besonderes Lustgefühl zu bereiten.

Ist das sympathisch? Nein. Ist es anständig? Nein. Ist es christlich? Nein. Gefällt es mir? Ja.

Ich kann mir nicht helfen: Christian Wulff bekommt, was er verdient hat. Nein, er ist kein böser Mensch. Meine Güte, er wollte doch nur Karriere machen und dabei das eine oder andere Bonbon mitnehmen. Ist es seine Schuld, dass in diesem System nur Karriere macht, wer seinen Kopf lieber frisiert, als ihn sich zu zerbrechen? Und, Hand aufs Herz: Hätten wir es nicht alle so gemacht?

Nun, was mich betrifft, ich hätte es nicht gemacht. Ich wäre nicht imstande, die Verantwortung, zumindest aber erhebliche Mitverantwortung für das Schicksal eines Volkes zu übernehmen, ohne mir sicher zu sein, was ich da eigentlich tue. Ich wäre nicht imstande zu schwören, “den Nutzen des deutschen Volkes zu mehren” und zugleich an seiner Abschaffung zu arbeiten. Vor allem wäre es mir nicht möglich, arglos Phrasen nachzuplappern (“Der Islam gehört zu Deutschland”), ohne ihre Tragweite zu verstehen, auch wenn diese Art von schützender Dummheit zweifellos karrierefördernd ist.

Dass das politische System der BRD, und vor allem ihr Parteiensystem, in geradezu industriellem Maßstab Politiker wie Wulff hervorbringt, also Karrieristen in Positionen hievt, in denen Staatsmänner gefragt wären, entlastet keinen von ihnen von seiner persönlichen Verantwortung. Ich missgönne niemandem die kleinen Privilegien und Eitelkeiten. Das ordentliche Gehalt, der Dienstwagen, die öffentliche Aufmerksamkeit, meinetwegen auch der Urlaub auf Milliardärsfincas sei Jedem zugestanden: Jedem, der auch die Gegenleistung liefert!

Zum Skandal wird diese subtile Korruptheit erst in dem Moment, wo einer Belohnungen einstreicht, die ihm nicht zustehen, weil er seine Macht zu anderen politischen Zwecken veruntreut, als denen, die zu fördern er geschworen hat. Dabei spielt es keine Rolle, ob er sich dessen bewusst oder – in Ermangelung des erforderlichen geistigen und moralischen Formats – nicht bewusst ist. Zweitklassigkeit entschuldigt nichts; wir haben ein Recht, von solchen Leuten nicht regiert zu werden.

Christian Wulff ist, wie die meisten deutschen Politiker, persönlich kein böser Mensch. Er riecht nicht nach Schwefel wie vielleicht ein Henry Kissinger; er riecht höchstens nach billigem Rasierwasser. (Ich traue mich wetten, dass er nicht einmal bei der Wahl seines Rasierwassers Format gezeigt hat; jedenfalls liefert er allen Anlass zu der Vermutung, dass er vor allem Gratispröbchen  verwendet.) Zu einem Erzschurken verhält er sich schlimmstenfalls wie ein Straßendealer zu einem Mafiapaten, und auch damit ist er typisch für unsere politische Klasse. Trotzdem sind sie alle, jeder einzelne, verantwortlich für das, was sie zu unserem Verderben tun, und keiner von ihnen verdient Mitleid, wenn er just den Schwächen zum Opfer fällt, die diese politische Klasse so unerträglich machen.

Die gehässige Kleinkariertheit, mit der die Journaille seine Rechnungen durchwühlt, ist ein genaues Abbild der nämlichen Kleinkariertheit, mit der er selbst jeden kleinen Vorteil mitgenommen hat. Seine telefonischen Tobsuchtsanfälle gegenüber der Bild-Zeitung, die ihm jetzt auf die Füße fallen, hätten ihm ohne seine klebrige Kumpanei mit eben diesem Blatt nicht unterlaufen können. Die Schamlosigkeit, mit der er in einem Amt ausharrt, in dem er – wenn überhaupt irgendetwas – nur noch die Verkommenheit der von ihm repräsentierten politischen Klasse symbolisiert, und dies in peinlichster Weise, liefert der Medienmeute sogar noch eine gewisse Rechtfertigung, zumindest aber die Gelegenheit zu ihrer Dauerfolter. Die infantile Flucht in Halbwahrheiten und Notlügen passt zur Unreife eines Charakters, der gerade deshalb keinen Staat regieren oder repräsentieren sollte, unter seinesgleichen freilich weit verbreitet ist:

Ein Gemeinwesen, das dazu bestimmt ist, sich und das Volk abzuwickeln, braucht keine Staatsmänner. Es braucht Politiker, die biegsam, lenkbar und naiv genug sind, das umzusetzen, was durchtriebenere Köpfe, als sie es sind, für richtig halten. Wer ist am biegsamsten, lenkbarsten und naivsten? Kinder. Es liegt in der Natur der Sache, dass der Milchbubi zum Prototyp des deutschen Politikers werden konnte.

Christian Wulff ist kein böser Mensch, und die Journalisten, die ihm zusetzen, sind keinen Deut respektabler als er selbst. Und doch finde ich, dass ihm noch in der Unfairness, mit der man ihm nachstellt, eine Art Gerechtigkeit widerfährt. Mein Mitleid hat er nicht. Ich erlaube mir sogar, bei seiner zelebrierten Hinrichtung jenen gewissen sadistischen Kitzel zu genießen, den die alten Römer als Zuschauer im Kollosseum empfunden haben mögen.

Oder die Franzosen bei der Halsbandaffäre von Marie Antoinette, wenige Jahre vor der Revolution.

Es lebe die Protestantische Republik!

München (kath.net/idea) Dass Papst Benedikt XVI. vor dem Bundestag in Berlin eine Rede halten will, wird vom EKD-Ratsvorsitzenden, Präses Nikolaus Schneider (Düsseldorf), kritisiert. (…)Mit diesem Programmpunkt ist Schneider nicht einverstanden. Er habe „Unverständnis“ ausgedrückt, berichtet das Nachrichtenmagazin „Focus“ (München). Schneider betrachte es als störend, dass die römisch-katholische Kirche auch als Staat auftrete. „Die Kirche als staatliches Organ – das geht gegen unser Bekenntnis“, so Schneider laut „Focus“.

via KATH.NET – Katholischer Nachrichtendienst.

Tja, Herr Schneider, der Vatikan ist nun einmal ein Staat, und ob das gegen Ihr Bekenntnis geht, dürfte der Römisch-Katholischen Kirche, die dieses Bekenntnis ja gerade nicht teilt, ziemlich schnuppe sein.

Wenn es Sie aber wurmt, dass der Papst vor dem Bundestag eine Rede halten darf und Sie nicht – warum tun Sie es den Katholiken nicht gleich und gründen eine, nennen wir sie  „Liberalprotestantische Republik“ in Neukölln? Vielleicht mit Margot Käßmann als Präsidentin und Jörg Lau als Regierungssprecher_In? Cem Özdemir könnte als Außenminister_In die Beziehungen zur Hamas pflegen, Maria Böhmer wird zur Selbstgeißelungsbeauftragten ernannt. Für jeden gäbe es einen Job!

Wen man dorthin alles abschieben könnte …

Die Verfasser der „Bibel in gerechter Sprache“ mitsamt ihrer Anhängerschaft, die Redaktionsmannschaften von Zeit, Spiegel, Süddeutscher – ach was, einfach die ganze Journaille, dazu den Schwarzen Block, die Ökopazis, die Feminazis, die Genderweiber, Denglischschreiber, die Deutschenhasser und Terrorversteher, nicht zuletzt auch die Angehörigen des Integrations-, Migrations- und Desinformationsindustriellen Komplexes. Ach ja, und natürlich all die vielen „Ungläubigen“, die man als solche daran erkennt, dass ihr Verhalten grundsätzlich nie etwas mit dem Islam zu tun hat.

Da keiner von denen jemals etwas Produktives geleistet hat und es auch in Zukunft nicht schaffen wird, werden wir einen solchen Staat wohl subventionieren müssen, so wie ehedem West-Berlin. Aber ganz ehrlich: Das wär’s mir wert, wenn wir sie nur loswären. Dafür würde ich sogar in Kauf nehmen, dass Präsidentin Käßmann auf Staatsbesuch kommt und vor dem Bundestag spricht.

Ist Widerstand legal?

Die systematische, politisch vorangetriebene Aushöhlung der deutschen Souveränität, die Übertragung der Souveränitätsrechte des deutschen Volkes auf supranationale Einrichtungen, speziell die EU, und die nicht minder systematische Zersetzung und Majorisierung des deutschen Staatsvolkes durch politisch gewollte Masseneinwanderung werfen die Frage auf, ob man als Bürger einem Staat gegenüber, der solches tut, eigentlich noch zur Loyalität verpflichtet bzw. zum außergesetzlichen Widerstand berechtigt ist.

Bevor ich auf die Frage eingehe, worauf man ein Widerstandsrecht möglicherweise stützen könnte, zunächst ein Hinweis, worauf man es nicht stützen kann:

Die Legalität der Bundesrepublik wird vielfach unter Hinweis darauf angezweifelt, dass dieser Staat nicht durch einen verfassunggebenden Akt des deutschen Volkes, sondern durch ein Dekret der Siegermächte zustandegekommen ist. Das Grundgesetz, das bezeichnenderweise und aus guten Gründen „Grundgesetz für die [nicht: „der“] Bundesrepublik Deutschland“ heißt, räumt den Deutschen eigentlich nur eine Art abhängiger Selbstverwaltung ein; die Bundesrepublik ist in gewissem Sinne ein Stellvertreterstaat der Besatzungmächte; dies hat sich auch durch den 2+4-Vertrag nicht geändert. Die Tatsache, dass immer noch der Art. 146 im Grundgesetz steht, der das Grundgesetz für den Fall außer Kraft setzt, dass eine vom deutschen Volk in freier Entscheidung verabschiedete Verfassung in Kraft tritt, zeigt, dass sich an dieser Lage auch nichts geändert hat.

Diese Auffassung ist juristisch wahrscheinlich richtig, zumindest im Kern. Wenn man allerdings demgemäß davon ausgeht, dass die Bundesrepublik ein Besatzungsregime sei, dann kann man daran noch lange kein Widerstandsrecht knüpfen. Das Kriegsvölkerrecht verpflichtet vielmehr die Bewohner besetzter Gebiete, die Anweisungen der Besatzungsmacht und der gegebenenfalls von ihr geschaffenen Behörden (also auch der Bundesrepublik, sofern man sie als Besatzerstaat begreift) zu befolgen, es sei denn, diese Bewohner hätten im Einzelfall einen legalen Kombattantenstatus. Die Legalität der Bundesrepublik mag auf Besatzungsrecht beruhen, Legalität ist sie trotzdem.

Anders stellt sich die Sache möglicherweise dar, wenn man von der Gültigkeit und Rechtsverbindlichkeit des Grundgesetzes ausgeht.

(Ich schicke hier voraus, dass es sich bei dem Folgenden selbstverständlich nicht um eine vollständige juristische Argumentation handelt. Eine solche müsste viele hundert Seiten und noch mehr Anhang umfassen und bedürfte selbstredend eines juristisch kompetenteren Verfassers, als ich es bin. Dies ist ein Blogartikel, in dem es lediglich darum geht, die Grundlinien des Gedankenganges zu skizzieren.)

Artikel 20 Absatz 1-3 GG lautet:

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

Ohne auf Einzelheiten einzugehen, bedeutet dies, dass damit fünf Staatsstrukturprinzipien, nämlich Republik, Demokratie, Rechtsstaat, Bundesstaat und Sozialstaat als konstitutiv für die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik definiert sind. Sie unterliegen zugleich (zusammen mit dem Prinzip der Menschenwürde nach Art 1 GG) der sogenannten Ewigkeitsgarantie aus Art. 79 Abs. 3 GG, d.h. sie können nicht legal außer Kraft gesetzt werden. Konsequenterweise lautet Absatz 4:

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Der Referenzfall, den der Verfassungs(änderungsgesetz)geber hier im Auge hatte, war die Machtergreifung Hitlers und die Errichtung der nationalsozialistischen Diktatur mit Mitteln, die von der Weimarer Verfassung (scheinbar) gedeckt waren. Dies sollte auf keinen Fall noch einmal geschehen; wer die tragenden Säulen der Verfassung außer Kraft setzt, sollte sich auf keinen Fall auf die Legalität berufen können.

Dieser Art. 20 Abs. 4 GG dürfte weltweit einmalig sein. Er besagt nicht mehr und nicht weniger, als dass der Staat unter bestimmten Voraussetzungen seinen Legalitätsanspruch verwirkt! Und dass in diesem Falle außergesetzliche Widerstandshandlungen die Vermutung der Legalität auf ihrer Seite haben.

Es versteht sich, dass eine solche Rechtsfolge, die ja praktisch eine verfassungsrechtliche Ermächtigung zum Aufstand bedeutet, an besonders strenge Voraussetzungen geknüpft ist:

Es muss benennbare Akteure geben, die etwas „unternehmen“ („Gegen jeden, der es unternimmt…“). Ein bloß objektiv, gleichsam von selbst stattfindender Zerfall der verfassungsmäßigen Ordnung genügt also nicht (der bloße Versuch, sie zu beseitigen, allerdings schon!).

Dieses Unternehmen muss darauf gerichtet sein, die in Absatz 1-3 umrissene Ordnung zu beseitigen. Bloße Verfassungsverstöße, auch schwerwiegender Art, genügen also nicht, solange sie die verfassungsrechtliche Integrität dieser Ordnung nicht tangieren, insbesondere keines der tragenden Prinzipien außer Kraft setzen.

Und selbst, wenn dies versucht wird, ist ein Widerstandsrecht erst dann gegeben, „wenn andere Abhilfe nicht möglich ist“, zum Beispiel der Rechtsweg nicht beschritten werden kann oder die Justiz so korrumpiert ist, dass dies aussichtslos wäre.

Fangen wir mit der zentralen Voraussetzung an: Wird es „unternommen“, diese Ordnung zu beseitigen?

Wesentliches Strukturmerkmal dieser Ordnung ist die Demokratie, also das Prinzip „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“ (Art. 20 Abs. 2 GG)

Vom Volke! Nicht von „den Staatsbürgern“!

Dies – ebenso wie die Bezugnahme auf das „Deutsche Volk“ (Großschreibung im Original) in der Präambel – bedeutet, dass das Grundgesetz unter dem Volk etwas anderes versteht als die bloße Summe der Staatsbürger. Es setzt vielmehr eine Solidargemeinschaft voraus, bei deren Mitgliedern man – sonst wäre es ja keine – die Loyalität gegenüber dieser Solidargemeinschaft als Normalfall unterstellen kann. Diese Solidargemeinschaft ist der Souverän dieses Staates.

Die demokratische Ordnung im Sinne des Grundgesetzes basiert also auf einem empirisch-soziologischen, nicht einem staatsrechtlich-normativen Volksbegriff. Zwar muss ein Rechtsstaat, der als solcher seine Bürger gleichbehandeln muss und niemandem in den Kopf schauen kann und darf, notwendigerweise mit der Fiktion operieren, jeder Staatsbürger sei auch Angehöriger des Deutschen Volkes, und ihm unterstellen, mit diesem Volk solidarisch zu sein. Er ist aber nicht befugt, diese notwendige Hilfsfiktion an die Stelle des grundgesetzlichen Volksbegriffes zu setzen und sich „ein anderes Volk zu wählen“, also nach Gusto die Zusammensetzung dieses Staatsvolkes so zu manipulieren, dass die Integrität des Deutschen Volkes als einer politischen Solidargemeinschaft dadurch vernichtet wird.

Es wäre ein Leichtes, hunderte von Beweisen dafür zusammenzutragen, dass die Auflösung des Deutschen Volkes und seine Ersetzung durch eine bloße „Bevölkerung“ tatsächlich ideologisch gefordert und politisch durchgesetzt wird. Da Demokratie ein anderes Wort für „Volkssouveränität“ ist, bedeutet diese Auflösung des Deutschen Volkes zugleich die Außerkraftsetzung des Demokratieprinzips. Die Auflösung des Volkes ist in einer Demokratie dasselbe wie der Königsmord in einer Monarchie: Es ist Beseitigung des Souveräns, ist Putsch und Hochverrat. Wer ein Volksfeind ist, ist automatisch auch ein Verfassungsfeind.

Gleichzeitig, und vorangetrieben von denselben Akteuren, werden die Souveränitätsrechte des Deutschen Volkes auf die EU, eine demokratisch weder legitimierte noch kontrollierbare Instanz, übertragen, und dies nicht nur in Bereichen, wo europaweite Regelungen möglicherweise sinnvoll sind, sondern auch (etwa beim Nichtraucherschutz), wo der Nationalstaat ebenso gut tätig werden (oder es lassen) könnte. Diese Übertragung geschieht also mutwillig, ergo absichtlich. Wieder gibt es buchstäblich hunderte von Beweisen dafür, dass die Aushöhlung des Nationalstaats und seiner demokratischen Substanz bewusst stattfindet und einer darauf gerichteten politischen Strategie folgt. Es handelt sich also um ein „Unternehmen“ im Sinne von Art. 20 Abs. 4 GG.

Mit anderen Worten: Der Staatsstreich ist in vollem Gange, und dieser Sachverhalt ist evident. Seine Akteure sind – neben den Medien – alle deutschen Verfassungsorgane, einschließlich des Bundesverfassungsgerichts, letzteres freilich in der Rolle des murrenden Nachzüglers, der das Licht ausmacht. Kein einziges Urteil dieses Gerichts hat effektiv den Marsch in den Untergang der deutschen Demokratie aufgehalten, jedenfalls nicht im Zusammenhang mit den hier interessierenden Fragen. Das typische Urteil dieses Gerichts verfährt nach dem altbayrischen Motto: „Ma muaß de Brinzipien so hoch henga, dass ma drunta durchschlupfa ko.“

Das bedeutet, dass genau der Fall eingetreten ist, den der Verfassungsgeber mit Art. 20 Abs. 4 im Auge hatte: Der Staat ist in der Hand von Putschisten.

Nun fragt es sich, ob „andere Abhilfe möglich“ ist. Abgesehen von der offenkundigen politischen Korrumpierung der Justiz scheitert der Rechtsweg oft genug schon daran, dass man als Einzelner kein Klagerecht hat, solange man nicht persönlich in seinen Grundrechten beeinträchtigt ist. Allenfalls auf politischem Wege könnte es noch möglich sein, den Putschisten das Ruder wieder zu entwinden. Noch stecken sie ja in dem Versuch, die Demokratie zu beseitigen (der aber, wie gesagt, nach Art. 20 Abs. 4 GG ausreichend ist), noch könnte es sein, dass im engeren Sinne politisches Handeln sinnvoll und zielführend ist.

(Bezeichnend ist freilich, dass dieselben Akteure, die den Staatsstreich betreiben, zielstrebig daran arbeiten, Kritiker ihrer Politik mundtot zu machen: durch direkte Meinungszensur, durch Aufwiegelung des Mobs, durch Anstiftung zu Boykotten etc. Das Ergebnis ist, dass es Kritikern zunehmend unmöglich wird, ihre Meinung zu verbreiten. Die Erfahrungen, die Pro NRW während des letzten Wahlkampfes machen mussten, als sie praktisch nicht einmal einen Infostand ungestört aufstellen konnten, seien hier nur als ein Beispiel von vielen genannt.)

In jedem Fall ist festzuhalten, dass die Bundesrepublik sich selbst mit ihrer Politik jetzt bereits in die Illegalität katapultiert hat. Ob ein Widerstandsrecht gegeben ist oder nicht, hängt am seidenen Faden der politischen Einschätzung, ob die Unterbindung des Staatsstreiches, ob gegebenenfalls eine Entmachtung der Putschisten mit gesetzeskonformen Mitteln noch möglich ist oder nicht.

Blöde Republik Deutschland

„Wie … möchte man das bitte verstehen, daß einerseits 80-95% der Menschen den Thesen Sarrazins zustimmen und andererseits aber alle wieder geschlossen genau wie immer die Parteien wählen, die genau diese Misere verursacht haben und erklärtermaßen keinen Furz unternehmen wollen, um Linderung zu schaffen?

Im Speziellen will nach einer aktuellen Umfrage in Hessen die Mehrheit rotgrün wählen. (…)

Ich habe mich schon des öfteren gefragt, woran es liegt, daß uns die Politiker immer so ein bisschen für blöd verkaufen. Die einfache Antwort lautet: wir sind mehrheitlich so blöd.“

Vitzliputzli

Wie Islampropagandisten arbeiten

Vor kurzem habe ich auf eine Vereinigung namens NEFAIS hingewiesen, deren namentlich benannte Mitglieder sich das noble Ziel gesetzt haben, „die islamische Welt verständlicher zu machen – sachlich, hintergründig, kritisch und nahe am Menschen„.

Die Islamwissenschaftlerin Katajun Amirpur gehört zu dieser Gruppe. Sachlich und hintergründig, vor allem aber kritisch und nahe am Menschen lobt sie zum Beispiel die islamische Republik Iran:

„Das offizielle Heiratsalter [iranischer Mädchen] ist erst vor kurzem, nach zähem Ringen zwischen Reformern und Konservativen, von neun auf zehn Jahre erhöht worden.“ Mit welchen Methoden sie sonst noch arbeitet, dazu hier ein nicht mehr ganz neuer, aber dafür umso aufschlussreicherer Artikel von Matthias Küntzel.

Die defekte Demokratie

von Fjordman, frisch übersetzt von BeforeDawn

Meiner Meinung nach funktioniert gegenwärtig das demokratische System in keinem westlichen Land in angemessener Weise. Es ist mehr oder weniger tot in Westeuropa, wo ja der größte Teil der wirklichen Macht den nicht aus Wahlen hervorgegangenen Körperschaften der Europäischen Union übertragen wurde. Praktisch alle westlichen Länder haben die Kontrolle über ihre Grenzen verloren. Dies ist keine Situation, die sich auf Dauer durchhalten lässt. Um welches politische System es sich auch handelt, Demokratie, Diktatur, Republik, Monarchie oder was immer, ein Land, das keine Kontrolle mehr über sein Territorium hat, wird unvermeidlich untergehen.

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