Das Menschenopfer. Zum Fall Radko Mladic

Bekanntlich gibt es in unserem Land zwar eine veröffentlichte Meinung, aber keine veröffentlichten Meinungen, da die Journaille jede Frage von einiger politischer Bedeutung grundsätzlich im Chor beantwortet. Und so muss es uns auch nicht wundern, dass die Festnahme des serbischen Generals Radko Mladic und vor allem seine voraussichtlich bevorstehende Auslieferung an das Haager „Kriegsverbrechertribunal“ (Fällt eigentlich niemandem auf, wie merkwürdig es ist, dass eine Rechtsprechungsinstanz sich ausgerechnet „Tribunal“ und nicht „Gerichtshof“ – „Court“ nennt?) unter dem einhelligen beifälligen Gebell der schreibenden Meute stattfindet. Der Tenor der Berichterstattung entspricht dem beim Prozess gegen Radovan Karadzic, und auch jetzt wieder ziehen die Medien alle Register. Die „Berichterstattung“ von stern.de („Festnahme von Ratko Mladic: General, Kriegsverbrecher, Massenmörder“) ist in ihrer reißerischen Demagogie keineswegs die Ausnahme.

Ebensowenig muss es uns wundern, dass in einer solchen Medienlandschaft niemand zu bemerken oder bemerken zu wollen scheint, dass der Umgang mit Mladic rechtsstaatlichen Prinzipien hohnspricht.

Es gibt doch nur zwei Möglichkeiten: Entweder die serbische Regierung und die von ihr kontrollierten Strafverfolgungsbehörden sind überzeugt, dass Mladic strafwürdige Verbrechen begangen hat: Dann müssen sie selbst ihn vor ein – serbisches – Gericht stellen. Oder sie sind davon nicht überzeugt, dann dürfen sie ihn nicht ausliefern. Wer einen Mann, den er selbst nicht aburteilen zu können glaubt, an ein fremdes Tribunal ausliefert, dokumentiert dadurch, dass er gegen die eigene Rechtsüberzeugung handelt, dass er also etwas tut, was er selbst für Unrecht halten muss, und dass er bereit ist, rechtsstaatliche Grundsätze über Bord zu werfen, um sein Land in die EU zu bringen. Daran, dass die EU dergleichen fordert, kann man ablesen, wie es um ihr eigenes Verständnis von Rechtsstaatlichkeit bestellt ist, und welchen Werten die angebliche „Wertegemeinschaft“ anhängt (und vor allem: nicht anhängt). Durch ihr Verhalten dokumentieren Serbien, dass es kein Rechtsstaat ist, und die EU, dass ein Beitrittskandidat auch keiner zu sein braucht, solange er sich den Diktaten aus Brüssel beugt. (Und die politische Klasse, die nun in ganz Europa die Überstellung Mladics nach Den Haag in orwellschem Neusprech als Sieg ausgerechnet der „Gerechtigkeit“ und des „Rechtsstaats“ preist, zeigt, wie ideal sie mit ihrer Mentalität zu dem von ihr selbst geschaffenen perversen Monstrum namens EU passt.)

Die serbische Regierung opfert Mladic mitsamt der Rechtsstaatlichkeit auf dem Altar einer höheren Macht, ganz in dem Sinne, wie archaische Kultpriester die Götter mit Menschenopfern versöhnlich stimmten.

Selbstjustiz linker Banden

André F. Lichtschlag schreibt in eigentümlich frei:

Mitte April wurde es selbst der nicht als alarmistisch bekannten „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ mulmig. Bereits auf ihrer Titelseite berichtete sie ausführlich über die Umtriebe der sogenannten „Antifa“. Die „Frankfurter Allgemeine“ erkennt eine immer häufiger zu beobachtende „Selbstjustiz“ linker Banden gegenüber politisch Andersdenkenden. Es gehe hier neben bewaffneten Attacken und zum Teil schwerer Körperverletzung um systematisch betriebene Bespitzelungs- und Rufmordkampagnen. Der Berliner Extremismus-Experte Bernd Wagner urteilt: „Im Kern eines solchen Verständnisses von Antifaschismus steckt schon die Staatssicherheit und auch der Gulag.“ Beides finde tatsächlich immer offener auf Deutschlands Straßen statt. „FAS“-Autorin Katharina Iskandar führt aus: „Nazi-Outings sind zum Volkssport in der linksextremistischen Szene geworden. Persönlichkeitsrechte sprechen sie ihren Opfern ab. Personen aus dem rechten Milieu hätten kein Recht auf Menschenwürde und Rechtsstaatlichkeit, lautet das Argument. Das gilt auch für Personen, die nur mutmaßlich der rechten Szene angehören. Straftaten, die aufgrund von Outings stattfinden, werden toleriert. Wenn nicht gar durch die Veröffentlichung von Wohnort, Autokennzeichen oder Arbeitsplatz forciert und in gewisser Weise auch gefordert. Die Outing-Aktionen haben System.“ Die offene Devise laute, den Andersdenkenden „das Leben zur Hölle machen“.

(…)

Die „Frankfurter Allgemeine“ befragte anschließend Bundestagsabgeordnete von Linkspartei und SPD zu ihren Rechercheergebnissen. Die innenpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, Ulla Jelpke, unterstützte ganz offen die Methoden der Hobby-Stasi: „Es ist durchaus richtig, dass man auf diese Weise klarmacht, dass man es mit Nazis zu tun hat.“ Und auch der Bundestagsabgeordnete Sönke Rix, Vorsitzender der AG gegen Rechtsextremismus in der SPD, meinte, man dürfe „Faschisten und Antifaschisten nicht auf eine Stufe stellen“. Denn, so drückt es SPD-Rix im Duktus Josef Stalins aus: „Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen!“ Und wer Faschist ist, das definiert allein der „Antifaschist“ – fertig ist der neutotalitäre Zirkelschluss nach Pippi-Langstrumpf-Manier.

(hier klicken zum ganzen Artikel)

Sachsen-Anhalt bereitet neuen NPD-Verbotsantrag vor

JF-online berichtet:

MAGDEBURG. Sachsen-Anhalts neuer Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) hat angekündigt, ein neues Verfahren zum Verbot der NPD zu starten. „Wir werden andere Länder einladen, dabei mitzumachen“, sagte er der Mitteldeutschen Zeitung. Das Problem des Rechtsradikalismus werde damit jedoch nicht verschwinden, warnte er.

Wie sollte es auch? Der Staat tut doch sein Möglichstes, eben jenen Rechtsradikalismus zu züchten, den er dann nicht laut genug beklagen kann. Und da es trotzdem immer noch nicht genug Rechtsradikale gibt, um die Hysterie zu begründen, mit der man sie bekämpft, wird der Kreis der „Rechtsradikalen“ durch Änderung der Definition immer weiter gezogen – so weit, dass die Ideologen des Kampfes gegen Rechts nun schon den „Extremismus der Mitte“ erfunden haben, ohne zu merken, was sie damit über ihre eigene Volksferne und -feindlichkeit aussagen.

Es gäbe zwar auch Linksextremisten, die einen anderen Staat wollen, dennoch müsse der Rechtsextremismus stärker beobachtet und bekämpft werden: „In der rechten Szene gibt es eine hohe Gewaltbereitschaft, die Akteure sind stark vernetzt, das läßt sich nicht wegdiskutieren.“

Sagt ein deutscher Innenminister vier Tage vor dem 1.Mai, an dem die Linken wieder bürgerkriegsähnliche Zustände entfesseln werden (Man muss fürwahr kein Prophet sein, um dies vorherzusehen.), während die extreme Rechte schon froh sein kann, wenn es ihr möglich ist, ganz normal zu demonstrieren.

Stahlknecht sprach sich deshalb dafür aus, die Präventionsarbeit an Schulen deutlich zu verbessern. Allen Schülern sollte klar gemacht werden, welche „geschichtliche Verantwortung Deutschland“ trage. „Da muß man auch Bilder aus Konzentrationslagern zeigen und deutlich machen, daß zwischen 1933 und 1945 Menschen planmäßig ermordet worden sind“, forderte der frisch gewählte Innenminister.

Allen Schülern muss klargemacht werden, dass sie kraft ihrer Nationalität auf Ewigkeit verdammt sind. Und dann wundert man sich über Rechtsradikalismus!

Und was die Bilder aus den Konzentrationslagern angeht, so hätte man in denselben Konzentrationslagern auch nach 1945 schockierende Bilder machen können, wenn die sowjetischen Aufseher das erlaubt hätten. Und nicht nur dort: Auch im Gulag, in den chinesischen Umerziehungslagern, bei den türkischen Armeniermassakern usw. Trotzdem kommt in Russland, China und der Türkei verständlicherweise niemand auf die Idee, „allen Schülern klarzumachen, welche geschichtliche Verantwortung Russland (China, die Türkei) trägt“.

Na klar, die haben alle nicht das richtige Bewusstsein, und lassen historische Sensibilität vermissen. Nur dass es diese Völker in hundert Jahren noch geben wird, während wir mitsamt unserer Sensibilität im Orkus der Geschichte verschwunden sein werden.

Bereits am vergangenen Freitag hatte der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Dieter Graumann, ein NPD-Verbot gefordert. Die Politik müsse ihre Pflichten ernster nehmen und sich vor allem um ein NPD-Verbot bemühen, „statt sich übervorsichtig hinter juristischen Spitzfindigkeiten zu verbarrikadieren und die Auseinandersetzung zu scheuen“, sagte er nach einem Bericht des Focus.

Was waren das noch einmal für „juristische Spitzfindigkeiten“?

Ein erstes Verfahren zum Verbot der NPD war 2003 vom Bundesverfassungsgericht aus Verfahrensgründen eingestellt worden. Die Richter hatten damals bemängelt, daß viele Zitate, die eine Verfassungsfeindlichkeit der NPD nachweisen sollten, von in die Partei eingeschleusten Mitarbeitern des Verfassungsschutzes getätigt worden sind.

Das Bundesverfassungsgericht hat damals nicht mehr als die Selbstverständlichkeit gefordert, dass ein Rechtsstaat nicht selbst die Verbotsgründe schaffen darf. Aber wenn es gegen „Rechts“ geht, dann muss man es mit der Rechtsstaatlichkeit nicht so genau nehmen, nicht wahr, Herr Graumann?

Wann kapiert man es endlich? In einem Staat, in dem die Regierung darüber entscheidet, für wen die Bürgerrechte gelten und für wen nicht, gelten sie für niemanden!

Quelle der Zitate: JUNGE FREIHEIT – Wochenzeitung aus Berlin: Sachsen-Anhalt bereitet neuen NPD-Verbotsantrag vor.

 

Frank Lisson: „Widerstand. Lage – Traum – Tat“

Es wäre falsch, diesen Artikel eine Rezension zu nennen, weil Lissons Buch zu denen gehört, aus denen man nur zu zitieren braucht. Eine Rezension erübrigt sich dann.

Wenn man allerdings Zitate aus einem Buch auswählt, in dem kein einziges überflüssiges Wort steht, steht man vor der Frage, ob man sich lieber die linke Hand oder den rechten Fuß abhackt. Es gibt keine wichtigeren oder weniger wichtigen, keine besseren oder schlechteren Passagen. Ich zitiere einfach ein paar Kostproben:

Totalitäre Strukturen: Sie wirken bis heute fort. Die sogenannten 68er, die wie alle „Revolutionäre“ als „Befreier“ kamen und als Unterdrücker endeten, sind die geistig-ideologischen Ausläufer des 20. Jahrhunderts. Sie bilden heute den Link zwischen der alten, offenen, plump naiven Totalität und der neuen, verdeckten, geschmeidigen und raffinierten des 21. Jahrhunderts. Doch ist die innere Verwandtschaft beider Formen evident. Wer das verkennt, ignoriert die politische Realität, die zwar jeden umfängt, aber mit ihrer ganzen Gewalt eben nur zu spüren bekommt, wer sie herausfordert.

Das Neue, sagen sie, wächst an den Rändern, wie die Bedrohung. Also müssen sie die Ränder überwachen und damit auch das Neue. Denn die Fähigkeit zum eigenen Urteil wollen sie einfach nicht dulden, obwohl sie gerade diese Forderung ständig im Mund führen. Das ist der große Widerspruch, ist die Bigotterie, die uns zu ihren Gegnern macht. Wo sie sind, ist die Freiheit gemordet und hängt nun als aufgeputzter Kadaver in den Bäumen ihrer Gärten. Die Lüge kommt täglich, bürstet die Leiche und spricht: „Ach Freiheit, wie schön du bist.“

Euer zur Schau gestelltes, aufdringliches Gutmenschentum war von Beginn an komplett erlogen – und ist es bis heute. Früher habt ihr verbrecherische Systeme und Massenmörder unterstützt, ohne daß ihr – im Gegensatz zu euren Eltern – in irgendeiner Weise dazu genötigt wurdet.

Fragt ihr uns nach den Gründen unseres Zorns – hier die Antwort: weil wir es satt haben, uns ausgerechnet ausgerechnet von euch permanent moralisch bevormunden zu lassen! weil euer Lügen bis heute dieses Land beherrschen und es weiterhin innerlich zerstören! weil ihr nicht besser seid als die Nazis, deren Methoden ihr nur perfektioniert habt. Denn eure Gleichschaltung kommt ohne offiziellen Presseanweisungen aus, da sie sich nicht nur gegen die politische Auffassung der Menschen richtet, sondern gleich auf die Psyche zielt. Ihr wollt den Hitler im Deutschen ausmerzen, wie die Nazis einst den Juden im Deutschen, nur verläuft euer Unternehmen deutlich erfolgreicher, de ihr noch raffinierter vorgeht als die Nazis: ihr betreibt eine Schuldindoktrination und bedient euch damit des vielleicht sichersten Mittels, Menschen moralisch zu brechen. Schon die Jüngsten werden traumatisiert, noch bevor sie sich überhaupt ein Bild von den Zusammenhängen machen können. Der Schaden, den ihr damit anrichtet, ist gewollt. Und genau das macht euch zu Verbrechern. „Und du wirst nicht mehr frei dein Leben lang.“ Wie die Nazis und die Kommunisten wollt auch ihr die totale Kontrolle über die Köpfe. Das Ergebnis können wir jeden Tag den Medien entnehmen.

Ihr sagt, ihr glaubt uns nicht, wir übertrieben – und wiegelt ab. Machen wir also die Probe mit vertauschten Größen und fragen euch: Wie würdet ihr einen Staat nennen, in dem links-alternativen Zeitungen die Druckereien angezündet und Kioske, die solche Zeitungen verkaufen wollen, mit Boykott bedroht werden? Wie einen Staat, in dem jeder, der solche Zeitungen liest und womöglich sogar darin schreibt, existenzbedrohende Repressalien fürchten muß? Wie würdet ihr einen Staat nennen, in dem Läden, die T-Shirts mit Cannabis-Motiv anbieten, die Fensterscheiben eingeschmissen werden? Und alle sagen: „Richtig so! Linke haben in unserer Stadt nichts zu suchen, denn es darf nur einen rechten Lebensstil geben, alle anderen gehören verboten!“ Wie einen Staat, in dem eigentlich nur mehr oder weniger konservative Parteien zugelassen sind, die außerdem darüber entscheiden, wo die „Mitte“ verläuft, und die alle anderen Meinungen und Milieus, die sich nicht eindeutig zum christlich-konservativen Weltbild bekennen, als „linksextremistisch“ kriminalisieren? Wie also würdet ihr einen Staat nennen, in dem es ausreicht, jemandem eine „linke“ Gesinnung nachzuweisen, um ihn von allen Ämtern und akademischen Karrieren auszuschließen? Wie einen Staat, in dem der Steuerzahler allerorts für „Initiativen gegen Links“ aufkommen muß? Es jedes Jahr offizielle Rockkonzerte gegen „Links“ gibt, in denen wie selbstverständlich zu Gewalt aufgerufen wird, und wer da nicht mitmacht, selbst unter „Verdacht“ gerät?

Da rüstet die politische Klasse zur gutgemeinten Generalkontrolle, und konsequenterweise koalieren Sozialdemokraten vorsorglich mit Kommunisten, Christdemokraten mit Grünen. Vereint und Hand in Hand scheuen sie sich derzeit noch, das, was sie bilden, „Volkskammer“ zu nennen. – Blicken wir denn so viel weiter als andere, die wir wenigstens erwägen, über Maßnahmen und Formen des zivilen Widerstandes nachzudenken? Damit die nächsten Generationen uns nicht mit den alten Vorwürfen konfrontieren: „Warum habt ihr damals Politiker gewählt, die euch schamlos belogen aus reiner Machtgier, und sogar solche, die offen vor der Kamera erklärten, die Stasi wiedereinführen zu wollen?“ Was werdet ihr dann sagen: „Ja, wir konnten doch nicht wissen, daß…“ – Doch, ihr konntet!

RP-online fordert Recht auf Mobterror

Die Rheinische Post fällt im deutschen Medienmainstream nicht auf, jedenfalls nicht positiv. Was man dort – wie in den meisten MSM – unter Bürgerrechten, Polizeiaufgaben und nicht zuletzt dem Gebot  journalistischer Objektivität versteht, zeigt das Blatt in seiner Netzausgabe heute unter dem Titel „Anti-Islam-Kundgebung: Gericht rügt Kölner Polizeieinsatz“:

Im Zusammenhang mit dem rechtsextremistischen Kölner „Anti-Islamisierungskongress“ vor zwei Jahren…

Im Grunde kann man hier schon aufhören zu lesen. Wenn es zulässig ist, missliebige Bürgerbewegungen umstandslos und willkürlich als „rechtsextremistisch“ abzustempeln, um (wie wir noch sehen werden) gegen sie gerichtete Gewaltakte zu verharmlosen bzw. zu rechtfertigen, dann kann es schlechterdings nicht unzulässig sein, die Zeitungen, die sich solch demagogischer Praktiken bedienen, „linksextremistisch“ zu nennen.

Freilich wirkt das schnell ermüdend und ist sogar kindisch, wenn es bloß eine Retourkutsche sein soll. Dummheit und Niedertracht, kombiniert mit Phantasielosigkeit, sollte man getrost den Schlagwortwiederkäuern der freien Presse überlassen und selbst zu präzisen und treffenden Ausdrücken greifen, je nach Kontext also:

Demagogisch, hetzerisch,  linkstotalitär,  freiheitsfeindlich, verfassungsfeindlich, antizivilisatorisch, kriminellenfreundlich, deutschfeindlich. An Substantiven fällt mir unter anderem ein: Volksaufwiegler, Hexenjäger,  Terrorversteher, Schreibtischtäter, Goebbelsverschnitte, verhinderte Politkommissare und selbsternannte Volkspädagogen.

…hat das Verwaltungsgericht Köln am Freitag Polizeimaßnahmen gegen Gegendemonstranten für im Wesentlichen rechtswidrig erklärt. (…) Die beiden Kläger hatten der Polizei vorgeworfen, unverhältnismäßig gegen die Gegner der rechten Veranstaltung vorgegangen zu sein. (…) Bei den gewalttätigen Auseinandersetzungen am Rande des „Anti-Islamisierungskongresses“ in der Kölner Innenstadt waren im September vor zwei Jahren 269 Menschen festgenommen worden, 75 von ihnen waren minderjährig, drei sogar Kinder. Dies sorgte für Kritik an der Einsatzleitung der Polizei. Weitere 135 Personen wurden nach Angaben der Polizei zur Feststellung der Personalien kurzzeitig in Gewahrsam genommen. Insgesamt hatten mehrere Tausend Kölner gegen eine von der rechtspopulistischen Bürgerbewegung „Pro Köln“ in der Kölner Altstadt geplante Kundgebung demonstriert.

Erinnern wir uns, dass der Anti-Islamisierungskongress abgebrochen werden musste, weil die Polizei nicht in der Lage (bzw. nicht bereit) war, seinen ungestörten Ablauf gegen den Mob durchzusetzen. Die Durchsetzung des Rechts auf Versammlungsfreiheit ist nach Meinung der RP und der Richter des Kölner Verwaltungsgerichts also umso „unverhältnismäßiger“, je mehr „Gegendemonstranten“ mit hinreichender krimineller Energie sich einfinden. Der Unrechtsgehalt eines kriminellen Aktes – und damit die Eingriffsbefugnis der Polizei – sinkt mit der Anzahl der beteiligten Täter.

Anders ausgedrückt: Der Mob darf alles.

Zum Urteil gegen Bodo Ramelow

Nun darf Bodo Ramelow, Vorsitzender der Fraktion der Linkspartei im thüringischen Landtag, also doch vom Verfassungsschutz „beobachtet“ werden. Ein merkwürdiges Verfahren: Unter „Beobachtung“ versteht man nicht etwa ein Ausspionieren, sondern die Sammlung allgemein zugänglicher Informationen und ihre Bündelung zu Dossiers. Fast möchte man sich beglückwünschen, dass unser Land einen Inlandsgeheimdienst unterhält, der in solchen Fällen nicht mehr ist als ein Zeitungsausschnittdienst.

Dass die Sache in Wirklichkeit weitaus weniger harmlos ist, zeigen allein die erbitterten Prozesse (Ramelows Klage wurde jetzt in dritter Instanz abgewiesen), die um die „Beobachtung“ bzw. die Erwähnung von Parteien und Politikern im VS-Bericht geführt werden. Josef Schüßlburner hat es in einem brillanten Aufsatz in „eigentümlich frei“ so beschrieben:

Als eigentlicher Ersatz (Surrogat) des Parteiverbots ist vor allem die staatliche Propagandatätigkeit getreten, die als „Verfassungsschutzbericht“ bekannt ist und die etwa seit den 1970er Jahren von den zuständigen Polizeiministern auf Grundlage öffentlich gemachter geheimdienstlicher Erkenntnisse herausgegeben werden. (…)  Als … Ende der 1960er Jahre unter Verstoß gegen das KPD-Verbot des BVerfG die verbotene KPD als DKP wieder zugelassen wurde (man musste insbesondere den Staatsanwälten Weisungen geben, nicht wegen Fortführung einer verbotenen Partei Strafverfahren einzuleiten), hat man sich doch nicht getraut, dieser (Wieder-)Gründung den vollen Legalitätsstatus zuzugestehen, sondern erfand das Verbotssurrogat des Verfassungsschutzberichts. Damit konnte „man“ (CDU und FDP) gegenüber der etablierten sozialistischen Seite (SPD und 68er Linke) auch rechtfertigen, weshalb man vom dem schon 1968 geforderten NPD-Verbot Abstand nahm, würde doch der VS-Bericht, der staatlich die Meinungen von DKP und NPD bekämpft und die Grundlage für Disziplinarmaßnahmen von Mitgliedern dieser Parteien im öffentlichen Dienst darstellen sollte, einen effektiven Verbotsersatz schaffen und dabei gleichzeitig die wahlrechtliche Sperrklausel von 5 % für die faktisch verbotenen bzw. dem Verbotssurrogat unterworfenen Parteien ins Unüberwindliche potenzieren: Diese Parteien sollten nicht hinreichend genügende Mitglieder mit Reputation gewinnen, die sie den Wählern als Kandidaten präsentieren könnten. Das BVerfG hat dem dadurch errichteten Schutz der etablierten Parteien vor Konkurrenz durch neue Parteien beigepflichtet, indem es in der Beeinträchtigung letztlich des freien Wahlrechts (Reduzierung des Auswahlcharakters von Parlamentswahlen) durch amtliche Verfassungsschutzberichte nach seinem bis dato maßgeblichen Beschluss (BVerfGE 40, 287) nur eine „faktische“, verfassungsrechtlich nicht relevante Wirkung des VS-Berichts erkennen wollte. Rechtliche Wirkung wurde diesen Berichten zwar abgesprochen, womit aber das BVerfG bewusst verkennen wollte, dass diese Berichte schon längst als vorweggenommenes „Sachverständigengutachten“ verwendet wurden, um zahlreiche Diskriminierungsmaßnahmen insbesondere im öffentlichen Dienst zu rechtfertigen, die letztlich auf Meinungsdiskriminierung, ja Meinungsunterdrückung hinausliefen.

Mit anderen Worten: Durch den Verfassungsschutz kommt die Regierung um ein Verbotsverfahren herum, in welchem sie harte Beweise auf den Tisch des BVerGs legen müsste. Der Verfassungsschutzbericht (und bereits das Bekanntwerden des „Beobachtens“) wirkt effektiv als „Verbot light“, mit dem die Regierung nach Gusto missliebige Meinungen bekämpft und aus dem „demokratischen Spektrum“ in die Schmuddelecke verbannt.

Dass es in diesem Fall einen Linken trifft, sollte niemanden freuen: Der Begriff des „Extremismus“, auf den die Tätigkeit des Verfassungsschutzes abhebt, bedeutet nämlich auf Deutsch, dass nach Gesäßgeographie entschieden wird, was als legitime Meinungsäußerung gelten darf und was nicht. Der Mainstream – und das heißt: die Politik des etablierten oligarchischen Parteienkartells – kann per definitionem niemals „extremistisch“ sein, und wäre sie noch so freiheitsfeindlich, demokratiezersetzend und rechtsstaatswidrig, wie sie in der Tat ist.

„Extremist“ ist, wer sich dem ideologischen Konsens des Kartells nicht beugt. So kann man zuverlässig vorhersagen, wann die Beobachtung enden wird: nämlich dann, wenn die Linke „regierungsfähig“ ist. Diese „Regierungsfähigkeit“ wird aber nicht an der Existenz der Kommunistischen Plattform gemessen werden, sondern einzig und allein daran, dass die Linken ihre EU- und NATO-kritische Haltung aufgeben. Das ist die Eintrittskarte fürs Kartell.

Zum Urteil gegen Udo Voigt

Der NPD-Vorsitzende Udo Voigt ist heute vor dem Landgericht Frankfurt/Oder mit einer Klage gegen das Hotel Esplanade in Bad Saarow gescheitert. Aus der Pressemitteilung des Landgerichts [Die hier ursprünglich verlinkte pdf-Datei steht nicht mehr im Netz, M.K.-H., 31.01.2011]:

Am 25. Mai 2010 hatte die 2. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) die Frage verhandelt, ob das Hotel Esplanade am 23.11.2009 dem Kläger zu Recht ein Hausverbot erteilt hat. Udo Voigt, dessen Frau für sich und ihn zuvor einen Aufenthalt für einige Tage gebucht hatte, fühlte sich diskriminiert und in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt. Er habe sich dort privat aufhalten und nicht politisch betätigen wollen. Er sei auch schon wiederholt im Esplanade zu Gast gewesen. Das Hausverbot sei Ausdruck einer Vereinbarung des Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA), wonach „sogenannte Rechtsextreme“ nicht beherbergt werden sollten. Das Hotel beruft sich auf sein Hausrecht und verweist darauf, dass die NPD in der deutschen Gesellschaft stark polarisiere.

Dabei hatte sich Voigt auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) berufen, dessen Paragraph 1 lautet:

Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

Das Gericht gibt auch zu:

Es [das AGG] ist zwar grundsätzlich anwendbar, soweit hier eine Diskriminierung wegen einer Weltanschauung, die auch politische Überzeugungen umfassen könnte, vorliegen würde.

fährt aber fort:

Aus der konkret einschlägigen Vorschrift aber war vom Gesetzgeber ganz bewusst der Begriff der „Weltanschauung“ gestrichen worden, weil „die Gefahr (besteht), dass z.B. Anhänger rechtsradikalen Gedankenguts aufgrund der Vorschrift versuchen, sich Zugang zu Geschäften zu verschaffen, die ihnen aus anerkennenswerten Gründen verweigert wurden“ (BT-Drucksache 16/2022 zu Nr. 4 Buchstabe a.[hier klicken zur pdf-Version der Drucksache, die Stelle steht auf Seite 13])

Die „einschlägige Vorschrift“ ist § 19 AGG, in dem es um das zivilrechtliche Benachteiligungsverbot geht. Dort wird in der Tat nicht auf die Grundsatznorm des § 1 Bezug genommen, sondern Benachteiligungen ausschließlich

aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, wegen des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität

untersagt. Sehr im Gegensatz übrigens zur parallelen Vorschrift von § 7, wo es um das Benachteiligungsverbot im arbeitsrechtlichen Bereich geht: In § 7 gelten alle Diskriminierungsverbote aus § 1.

Nun ist dieses ganze AGG schon per se ein flagranter Eingriff nicht nur in die Vertragsfreiheit, sondern in die Gesamtkonzeption des Grundgesetzes: Der Gleichheitsgrundsatz gehört bekanntlich zu den Grundrechten, und Grundrechte sind im Kern Abwehrrechte gegen den Staat. Das AGG führt die Drittwirkung von Grundrechten auf einfachgesetzlichem Wege ein. Da stellt sich die Frage, wie frei eigentlich ein Bürger ist, der sich seine Vertragspartner nicht mehr aussuchen kann?

Wenn aber schon ein solches Gesetz erlassen wird, dann sollte es wenigstens in sich rechtsstaatlichen Ansprüchen genügen: Der Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 GG beinhaltet ein allgemeines Verbot willkürlicher Ungleichbehandlung gleichartiger Sachverhalte, und diesem Verbot unterliegt auch der Gesetzgeber. Jeder Unterscheidung muss daher ein sachlicher und verfassungslegitimer Grund zugrundeliegen.

Es ist unter diesem Gesichtspunkt völlig unerfindlich, warum in ein und demselben Gesetz die Diskriminierung aus weltanschaulichen Gründen einmal erlaubt und einmal verboten wird.

Die Begründung, die in der Bundestagsdrucksache angeführt wird, nämlich, dass eine Diskriminierung gerade aus weltanschaulichen Gründen zulässig sein soll, und dass dies gerade darauf abzielt, Anhänger einer ganz bestimmten Weltanschauung zu diskriminieren, und dies noch dazu nicht einmal bei der Verfolgung ihrer politischen Ziele, sondern als Privatpersonen im Alltagsleben, ist weder sachlich geboten noch verfassungslegitim. Willkürliche Ungleichbehandlung ausgerechnet in einem Gleichbehandlungsgesetz – das sind so die juristischen Blüten, die nur der Krampf gegen Rechts hervorbringen kann.

Was der Gesetzgeber offenbar ermöglichen will (das geht nicht nur aus der zitierten BT-Drucksache hervor, sondern aus unzähligen Äußerungen führender Politiker), ist eine Form der politischen Auseinandersetzung, in der Argumente keine Rolle spielen, sondern die auf systematischem, massenhaftem und politisch gewolltem Mobbing basiert. Es geht darum, Träger bestimmter politischer Meinungen nicht nur vom öffentlichen Diskurs auszuschließen – was an sich schon skandalös genug wäre und zumindest mit dem Geist des Grundgesetzes nichts zu tun hat -, sondern sie so weit wie möglich aus der Gesellschaft auszugrenzen.

Der Staat, der sehr wohl weiß, dass ihm selbst eine solche Strategie von seiner eigenen Verfassung untersagt ist, spannt die Bürger praktisch als Blockwarte ein, in ganz ähnlicher Weise, wie 1933 die SA zur Hilfspolizei ernannt wurde, die überall dort die Drecksarbeit erledigte, wo die reguläre Polizei an rechtsstaatliche Prinzipien gebunden war. Die Freiheitsgarantien des Grundgesetzes sollen auf dem geduldigen Papier stehenbleiben, faktisch aber entwertet werden.

Wer immer sich damit tröstet, dies treffe ja nur Rechtsextremisten, und er selber sei ja keiner, sollte sich gesagt sein lassen, dass das Sanktfloriansprinzip „Verschon mein Haus, zünd’s andere an“ nicht nur moralisch anrüchig, sondern auch dumm ist: Hat man nämlich erst einmal das Prinzip akzeptiert, wonach es eine Grenze geben müsse, jenseits derer keine Mitbürger leben, sondern auszugrenzende Parias, dann nimmt man in Kauf, dass die Frage, wo diese Grenze verläuft, im Zweifel von denen entschieden wird, die am lautesten „Haltet den Dieb“ schreien.

Asche zu Asche

In meinem Artikel über die Messerstecher von Hamburg lautete der Schlussabsatz:

Wenn das Opfer Deutscher ist, ist die Ergreifung eines Mörders nicht so wichtig. Jedenfalls nicht wichtig genug, dass man dem Mörder nicht noch Gelegenheit gäbe, sich selbst zu stellen und sich damit Strafmilderung zu erschleichen. Kriminalistischer Ehrgeiz wäre unter einem schwarzgrünen Senat wahrscheinlich auch wenig karrierefördernd.

Mittlerweile wissen wir, dass dies nicht nur für die Hamburger Polizei, sondern auch für die Justiz gilt:

Zwei Mörder mit Mihigru werden freigelassen, weil die zuständige Richterin nicht rechtzeitig aus ihrem Spanienurlaub zurückkam. Wegen der Aschewolke. Die Erfindung von Eisenbahn und Automobil hat sich wohl noch nicht bis Hamburg herumgesprochen.

Und nun wird der Messerstecher, der am letzten Wochenende einen Neunzehnjährigen ohne jeden Grund erstochen hat, nicht wegen Mordes angeklagt. (Und sein Komplize, dies nur nebenbei, fuhr nach der Tat nach Sylt zum Erholungsurlaub: „Während die Fahndung nach den fünfen auf Hochtouren lief, brachte ihn ein Polizist, der sich ehrenamtlich engagierte, mit dem Zug nach Westerland. Der Junge nimmt nach WELT-KOMPAKT-Informationen an dem Programm “Schorsch” teil, das vom Jugendamt gefördert wird. Es richtet sich an benachteiligte Jugendliche und wird von der Kirchengemeinde St. Georg-Borgfelde organisiert.“ Ehrenamtlich engagiert … benachteiligte Jugendliche … Kirchengemeinde. Kein Kommentar, bitte!)

Die Staatsanwaltschaft begründet dies mit zwei bemerkenswerten Argumenten:

Erstens habe es vor der Tat eine Auseinandersetzung gegeben, daher sei das Opfer nicht mehr arg- und wehrlos gewesen. Aha! Wenn ich jemanden umbringen will, sollte ich ihn vorher anpöbeln, dann komme ich um die Mordanklage herum und erspare mir etliche Jahre Knast. Und dass der Täter ein Messer hatte, das Opfer aber nicht, bedeutet wohl auch nicht, dass letzteres wehrlos gewesen wäre. Vermutlich fällt Messertragen unter „kulturelle Bereicherung“.

Zweitens habe der Täter nicht aus „niedrigen Beweggründen“ gehandelt, zum Beispiel nicht aus Mordlust. Nun, vielleicht hat er sich, was ja zutreffend wäre, darauf berufen, dass seine Religion ihm die Tötung von Ungläubigen gebietet?

Wahrscheinlicher aber scheint mir, dass er sich „diskriminiert“ gefühlt hat und deshalb zustechen „musste“. Unter einem schwarzgrünen Senat gilt dergleichen, sofern Deutsche betroffen sind, vermutlich als „ziviler Ungehorsam“, mithin als Petitesse.

Ach ja, falls einer meiner Hamburger Leser über seiner Stadt eine Aschewolke sichtet: Die kommt nicht aus Island. Was Du da siehst, ist das, was von Recht und Gesetz in Hamburg übriggeblieben ist.

Piusbrüder: Strafanzeige gegen linken Moraltheologen

MEDRUM schreibt:

Wegen ruferschädigender Verunglimpfung und Verleumdung hat die Priesterbruderstaft St. Pius X. Anzeige gegen den Moraltheologen Eberhard Schockenhoff erstattet. Dies geht aus einer Pressemitteilung der Bruderschaft vom 30. April 2010 hervor.

Die Priesterbruderschaft stellt in ihrer Mitteilung fest:

„Schockenhoff hat in einer Sendung des SWR (Report Mainz, vom Montag, 19. April) die Priesterbruderschaft rufschädigend verunglimpft und verleumdet. Von ‚rechtsradikalem Sumpf‘ war die Rede sowie von ‚weltanschaulichem Amalgam von faschistischen, ehemals nationalsozialistischen Aussagen‘. Diese Aussagen können nicht anders als strafrechtlich verfolgt werden, da sie eine ganze Gruppe von konservativen Katholiken schmähen und ihren Ruf schwer schädigen. Wenn es in Deutschland noch eine rechtsstaatliche Ordnung gibt, dann sind die Ausführungen von Herrn Schockenhoff ein Fall für den Staatsanwalt.“

Hoffen wir zweierlei:

Erstens, dass es in Deutschland tatsächlich „noch eine rechtsstaatliche Ordnung gibt“ – Zweifel daran sind ja keineswegs aus der Luft gegriffen -,

zweitens, dass das Urteil des Gerichts dem hochmögenden Herrn Moraltheologen ein kostspieliger Anlass sein wird, über Sinn und Bedeutung des Achten Gebots nachzudenken:

Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider Deinen Nächsten!

Der Staat als Hehler?

Es zeichnet sich immer deutlicher ab, dass die BRD bereit ist, zweieinhalb Millionen Euro für eine CD mit den Daten mutmaßlicher Steuersünder kaufen will; Daten, die in der Schweiz gestohlen worden sind.

Dass ein Staat, zumindest einer, der sich selbst ernstnimmt, Steuerhinterzieher dingfest machen muss, versteht sich von selbst. Aber mit diesen Mitteln? Den einen Rechtsbrecher belohnen, um andere zu bestrafen? Den Verstoß gegen die Gesetze eines Nachbarlandes, das ebenfalls ein Rechtsstaat ist, honorieren? Geschäfte mit Leuten machen, die von Rechts wegen hinter Schloss und Riegel gehören? Selber Beihilfe zur Steuerhinterziehung leisten (Der Diebeslohn wird ja wohl nicht per Überweisung ausgezahlt.), also genau das tun, wofür man den Schweizern noch unlängst die Kavallerie schicken wollte? Und wo soll das enden? Werden demnächst – was derselben Logik entspräche – mit Menschenhändlern Fangprämien dafür ausgehandelt, dass sie flüchtige Straftäter im Ausland kidnappen und nach Deutschland verschleppen?

Stellen wir uns doch plastisch vor, was die Regierung hier vorhat: Ein deutscher Steuerfahnder trifft sich mit dem Datendieb, nimmt das Diebesgut in Empfang und schiebt im Gegenzug einen Koffer mit Barem über den Tisch. Tut also genau das, wofür er normalerweise die Handschellen klicken lässt.

Wenn so etwas nicht unappetitlich ist – was dann?

Schulljung…

… ist nicht etwa der niederrheinische Dialektausdruck für „Schuljunge“, sondern diejenige Form des Wortes „Entschuldigung“, die von jugendlichen Rabauken gewählt wird, wenn sie mangels Verstandes eigentlich gar nicht einsehen, wofür sie sich entschuldigen sollen, und es deshalb als Zumutung empfinden, wenn man sie dazu auffordert.

In seriöseren Kreisen sagt man natürlich nicht „Schulljung“, sondern greift zu Floskeln wie:

„Ich bedaure zutiefst, dass Gefühle – insbesondere jüdischer Mitbürgerinnen und Mitbürger – verletzt wurden“, sagte der Duisburger Polizeipräsident Rolf Cebin am Dienstag. Das Entfernen der Fahnen aus einem Duisburger Wohnhaus sei „aus heutiger Sicht die falsche Entscheidung gewesen“. Die Situation sei „sehr aufgeheizt“ gewesen und die Beamten hätten „Schaden von den Beteiligten“ nehmen wollen. Der Polizeipräsident betonte: „Nach allem, was ich heute weiß, hätte ich die Situation anders gelöst, um eine Eskalation zu vermeiden. Die öffentliche Empörung verstehe ich.“

Dieses Zitat aus „Focus online“ – leider habe ich nirgendwo den zusammenhängenden Originalwortlaut finden können – verdient eine ausführliche Würdigung.

„Ich bedaure…“ ist etwas völlig anderes als „Ich bitte um Verzeihung“. „Bedauern“ kann ich auch, dass in China ein Sack Reis umgefallen ist; ein Schuldeingeständnis ist das nicht und eine Bitte um Entschuldigung auch nicht. Weswegen wir die überall verbreitete Schlagzeile „Duisburger Polizeipräsident bittet um Entschuldigung“ getrost als Zeitungsente abtun können.

„… dass Gefühle … verletzt wurden„: Das ist genau die Art von Kindergartensprech, die ich erst vor einigen Tagen ausgiebig kritisiert habe. Ich habe großen Respekt vor dem Beruf des Erziehers, und selbstverständlich verstehe ich, dass man Kindern, namentlich solchen im Vorschulalter, beibringen muss, dass nicht alles ausgesprochen werden sollte, was die Gefühle des Gegenübers verletzen könnte. Als Erwachsener sollte man aber gelernt haben, dass die Verletzung von Gefühlen sich schon im privaten Bereich schwer und im öffentlichen Raum überhaupt nicht vermeiden lässt. Die Verletzung von Gefühlen ist das Letzte, wofür die deutsche Polizei sich zu entschuldigen hätte.

Was der Duisburger Polizeipräsident offensichtlich nicht begreift, ist, dass seine Beamten nicht irgendwelche Gefühle, sondern Recht und Verfassung verletzt haben, dass sie sich zu Komplizen von Kriminellen, Terroristen und Verfassungsfeinden gemacht haben, dass sie aktiv geholfen haben, einen rechtsfreien Raum zu schaffen!

Aber freilich: Was ist in der Bundesrepublik Disneyland schon die Suspendierung der Verfassung, verglichen mit der Verletzung von Gefühlen?!

„… insbesondere jüdischer Mitbürgerinnen und Mitbürger …“ – bilde ich mir das ein, oder sind jüdische Bürger (im Unterschied zu Mitbürgern) in diesem Weltbild tatsächlich nicht vorgesehen? Wie dem auch sei: Für Herrn Cebin muss man wohl Jude sein, um Israel zu unterstützen – was im Umkehrschluss heißt, dass ihm andere Gründe dafür nicht einfallen. Und in den Genuss einer Entschuldigung – oder vielmehr Schein-Entschuldigung – des Polizeipräsidenten kommen auch die nicht etwa deshalb, weil die Polizei ihr Fehlverhalten einsähe, sondern weil die Political Correctness es erfordert, gegenüber „jüdischen Mitbürgern“ so etwas wie eine Entschuldigung wenigstens vorzutäuschen (und ihnen im stillen Kämmerlein einen Vorwurf daraus zu machen). 

„… aus heutiger Sicht die falsche Entscheidung…“ Was ist denn der Unterschied zwischen der „heutigen“ und der damaligen Sicht? Der Unterschied ist, dass die Öffentlichkeit sich empört.  „Aus heutiger Sicht“ bedeutet also: „Ich entschuldige mich zwar so lala, aber nur unter dem Druck der öffentlichen Meinung.“ Oder auch : „Schulljung“. 

 „… hätte ich die Situation anders gelöst …“ Ganz nebenbei wird den kleinen Schupos vor Ort, die letztlich nur das umsetzen, was Politik und Polizeiführung, also Leute wie Cebin, ihnen vormachen, der Schwarze Peter zugeschoben: Er, der Polizeipräsident, hätte die Situation natürlich gaaanz anders gelöst.

„…um eine Eskalation zu vermeiden…“ Wieder fühlt man sich an das Babyblabla erinnert, dass aus dem Fernseher tropft, sobald vom Gazastreifen die Rede ist. So, wie es auch dort nicht um die Zerschlagung einer Terrororganisation geht, sondern um ein „Ende der Gewalt“ (Ich verweise nochmals auf meinen Artikel „Phrasenschweine oder: Die Sprache des Kindergartens“), so geht es auch im Inland nicht darum, Recht und Ordnung zu schützen und damit die Freiheit jedes Bürgers zu verteidigen, sondern „eine Eskalation zu vermeiden“.

Nach dem Motto: „Wer freiwillig die Beine breit macht, wird nicht vergewaltigt“!

„Die öffentliche Empörung verstehe ich.“ Natürlich versteht er in Wirklichkeit gar nichts, aber selbst wenn er die Empörung verstünde, dies die Botschaft, teilte er sie nicht.

Ich sage es noch einmal, weil man es nicht oft genug sagen kann:

Ein Staat, der nicht in der Lage ist, das von ihm selbst gesetzte Recht durchzusetzen, der seinen Bürgern keine Sicherheitsgarantie gibt, sie vielmehr der Willkür privater Gewalttäter ausliefert, ist nicht nur kein Rechtsstaat, sondern überhaupt kein Staat.

Wir wussten schon lange, dass es Menschen gibt, die die Staatsauflösung zu Ideologie erhoben haben. Wenn der Staat selbst aber eine solche Ideologie vertritt und dabei Grundbegriffe der Rechtsstaatlichkeit („Verhältnismäßigkeit“) in ihr Gegenteil verkehrt, und wenn diese Ideologie, wie wir gesehen haben, mit den höchsten Polizeirängen schon den Kern des Staatsapparates verseucht hat, dann reicht die Krise des demokratischen Gemeinwesens weitaus tiefer, als ich mir selbst in meinen Alpträumen hätte vorstellen können. Das bedeutet dann nämlich, dass selbst ein sofortiges Umsteuern der Politik hin zu den Prinzipien der wehrhaften Demokratie möglicherweise vom Polizeiapparat sabotiert würde.

Ist das schon rassistisch?

Die Schweizerische Volkspartei (SVP) und ihr umstrittener Vorsitzender Christoph Blocher werben mit diesem Plakat um Wählerstimmen:

SVP Plakta Schwarzes Schaf

„…die Art und Weise, wie sie mit dem Schüren von Überfremdungsangst auf Stimmenfang geht, hat dieses Jahr selbst den UN-Berichterstatter für Rassismus, Doudou Diène, auf den Plan gerufen. Er verlangte den Rückzug des SVP-Wahlplakats, auf dem ein schwarzes Schaf aus dem Land ‚befördert‘ wird.“

Sollte bei den Vereinten Nationen nicht bekannt sein, dass der Ausdruck „Schwarzes Schaf“, der hier visualisiert wird, im Deutschen mitnichten einen Menschen schwarzer oder dunkler Hautfarbe bedeutet, sondern eine Metapher für Menschen ist, die sich unlauterer oder krimineller Praktiken bedienen? Und dass dieses Plakat daher – für jeden Menschen deutscher Muttersprache offensichtlich – die Ausweisung von Kriminellen fordert?

Das könnte man meinen – Deutsch gehört bekanntlich nicht zu den Amtssprachen der Vereinten Nationen -, gäbe es nicht auch im Englischen den Ausdruck „Black Sheep“:

  1. A sheep with black fleece.
  2. A member of a family or other group who is considered undesirable or disreputable.

Also wieder keine rassistischen Implikationen. 

Es gehört zur Souveränität eines Staates, darüber entscheiden zu können, wen er auf seinem Territorium duldet und wen nicht. Unter Gesichtspunkten der Rechtsstaatlichkeit ist dagegen nichts einzuwenden, solange die Ausweisung

a) nicht willkürlich, sondern auf der Grundlage von Gesetzen erfolgt; der Gleichheitsgrundsatz steht dem nicht entgegen – er verpflichtet den Gesetzgeber nur, materiell Gleiches gleichzubehandeln, berechtigt ihn aber auch, materiell Ungleiches ungleich zu behandeln. Im Hinblick auf das Aufenthaltsrecht ist die Staatsangehörigkeit ein zulässiges Unterscheidungskriterium. Eine Pflicht zur Duldung von Straftätern gibt es nicht.

b) sich nicht gegen eigene Staatsbürger richtet; es versteht sich von selbst, dass Staatsbürger ein Aufenthaltsrecht im eigenen Land haben. (Wahrscheinlich würde Blocher am liebsten alle Kriminellen ausweisen, auch die mit Schweizer Pass, aber das geht in einem Rechtsstaat nun einmal nicht, und er fordert es auch nicht.)

Von Rassismus kann also nicht die Rede sein, wohl aber von „political correctness“ im verächtlichen Sinne des Wortes: Hier wird eine Forderung, die man richtig oder falsch finden kann, die aber weder rassistisch noch undemokratisch oder illegitim ist, nicht mit Argumenten bekämpft, sondern mit moralischer Verdammung. Es geht offensichtlich nicht darum, Minderheiten zu schützen, sondern missliebige Meinungen mundtot zu machen. Es geht darum, demokratischen Staaten die Verfolgung völlig legitimer Eigeninteressen zu verwehren.

Und es hat ä Gschmäckle, wenn eine Organisation wie die Vereinten Nationen, die überwiegend Staaten vertritt, die die Menschenrechte mit Füßen treten, ausgerechnet auf der Schweiz herumhackt, einer der ältesten und stabilsten Demokratien der Welt. Was hier stattfindet, ist der Versuch, den Westen mit seinen eigenen Waffen zu schlagen: Aus dem Katalog der westlichen Werte, auf den die UNO sich verbal immer noch beruft – Menschenrechte, Demokratie, Gleichheit, Freiheit, Rechtsstaatlichkeit -, pickt man sich genau diejenigen heraus (Antirassismus), die man gegen den Westen einsetzen zu können glaubt (und wenn man die Anklagen noch so sehr an den Haaren herbeizerren muss), und lässt den Rest unter den Tisch fallen.

Dass die vereinigten Gutmenschen aller westlichen Länder gierig nach der Gelegenheit zur Selbstgeißelung greifen und sich vor den Karren einer antidemokratischen Agenda spannen lassen – nun, wen wundert das noch?

[Zum selben Thema hier noch ein paar Anmerkungen von Roger]