Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat entschieden, dass Versicherungsunternehmen in Zukunft bei der Kalkulation der Versicherungsbeiträge auch dort nicht mehr nach dem Geschlecht unterscheiden dürfen, wo dieses ein statistischer Risikofaktor ist, und dass sie stattdessen Unisex-Tarife anbieten müssen:
Mrz 012011
- 01.03.2011
- Geschrieben von Manfred am 01.03.2011 um 20:18
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