Griechenland bittet zur Kasse

Nun hat sich also auch die griechische Regierung einer italienischen Klage angeschlossen, die von Deutschland Entschädigung für Geiselerschießungen im Zweiten Weltkrieg fordert. Man zerrt denselben Staat vor den internationalen Kadi, von dem man gleichzeitig im Zusammenhang mit der Eurokrise fordert, er solle für die Konsequenzen der griechischen Misswirtschaft aufkommen. Ich glaube nicht, dass man die Schamlosigkeit eines solchen Vorgehens noch mit parlamentsfähigen Ausdrücken beschreiben kann.

Ich glaube aber, dass es Zeit ist, darauf hinzuweisen, dass Geiselerschießungen durch deutsche Truppen damals in der Regel die Reaktion auf Anschläge von Partisanen waren, und dass solche Anschläge ihrerseits Kriegsverbrechen waren.

Das Kriegsvölkerrecht basiert nämlich auf der strikten Unterscheidung von Kombattanten und Nichtkombattanten. Das muss auch so sein, weil irreguläre Kämpfer (Partisanen, Guerilleros, Terroristen usw.) die davon betroffenen regulären Streitkräfte zum Counterguerillakrieg zwingen; ein solcher wird regelmäßig besonders grausam geführt, nicht nur von deutschen, sondern ebenso von amerikanischen, russischen, französischen und anderen Streitkräften.

Damit genau dies nicht geschieht, ist irreguläre Kriegführung vom Kriegsvölkerrecht geächtet! Ein Staat, der nichts getan hat, diese Art von Kriegführung zu unterbinden; der auch nachträglich niemanden für völkerrechtswidrigen Partisanenkrieg zur Verantwortung gezogen hat; der die ehemaligen Partisanen vielmehr belobigt hat, obwohl sie überhaupt erst die Bedingungen herbeigeführt haben, unter denen die Zivilbevölkerung so furchtbar zu leiden hatte: Ein solcher Staat hat überhaupt keine Ansprüche zu stellen!

Warum Josef Scheungraber wirklich verurteilt wurde

Das Urteil gegen den ehemaligen Gebirgspionierleutnant Josef Scheungraber – lebenslang wegen vierzehnfachen Mordes – gehört zu jener Sorte von Fehlurteilen, die der Schriftsteller Manès Sperber „symbolträchtiges Unrecht“ genannt hat: Es wirft ein Schlaglicht auf die geistige Verfassung unserer Gesellschaft, ihrer Medien und ihrer Justiz. Ein Schlaglicht, das für die Zukunft nichts Gutes ahnen lässt.

Die Anklage: Im Juni 1944 gerieten Angehörige des deutschen Gebirgspionierbataillons 818 in Falzano nahe Perugia in einen Hinterhalt italienischer Partisanen. Dabei wurden zwei deutsche Soldaten getötet. Der Angeklagte soll deswegen bei der Division die Erlaubnis zu einer Vergeltungsaktion angefordert und erhalten haben. Daraufhin soll er befohlen haben, italienische Zivilisten zu töten. Die tatsächlich erfolgte Tötung von insgesamt vierzehn italienischen Zivilisten durch Schüsse und Sprengstoff soll auf diesen Befehl zurückgehen.

Die Beweislage: Die persönliche Schuld des Angeklagten konnte nicht bewiesen werden. Das wichtigste Beweisstück der Anklage war die Aussage eines ehemaligen Mitarbeiters von Scheungraber, der sich erinnerte, der Angeklagte habe in den sechziger Jahren von seiner Beteiligung an einem Vorgang dieser Art erzählt, und der diese Erzählung mit der Anklage in Verbindung brachte. Dieser Zeuge war erst lange nach dem Beginn des Prozesses aufgetaucht, der von Anfang an die Aufmerksamkeit der Medien gefunden hatte. Die Möglichkeit, dass dieser Zeuge (und zwar ohne zu lügen, einfach nur, weil das menschliche Gedächtnis erwiesenermaßen von sich aus „Erinnerungen“ produziert, um Verständnislücken zu schließen), eine relativ nebulöse Erzählung des Angeklagten mit Informationen aus Zeitungsartikeln über den Prozess gefüllt haben könnte, wurde vom Gericht allem Anschein nach nicht ernsthaft in Erwägung gezogen.

(Nach welchen Grundsätzen die vorhandenen Beweise gewürdigt wurden, illustriert die Stellungnahme des Staatsanwalts Lutz in seinem Plädoyer: „Eine absolute Gewissheit ist nicht erforderlich, es reicht ein ausreichendes Maß an Sicherheit“. Abgesehen von der dümmlichen Tautologie – „es reicht ein ausreichendes Maß“ – besagt dieser Satz entweder eine Selbstverständlichkeit, die kein Staatsanwalt in seinem Plädoyer erwähnen würde, oder umschreibt die Auffassung, dass man es bei Prozessen mit NS-Bezug mit dem Schuldbeweis nicht so genau nehmen muss.)

Allem Anschein nach. Ich habe nicht die Prozessakten studiert, sondern bin auf Medienberichte angewiesen, deren Verfasser an einer kritischen Beweiswürdigung erkennbar nicht interessiert sind.

Ich halte mich – pars pro toto – an „Spiegel online“: Dessen Schreiber Sebastian Fischer hält es nicht für wichtig zu erörtern, ob die Beweise für einen Schuldspruch tatsächlich ausreichten. Stattdessen belehrt er uns über einen der Verteidiger:

Scheungraber war nicht der erste Kriegsverbrecher, den Rechtsanwalt Goebel vertritt: Vor Gericht verteidigte er bereits Malloth. Außerdem vertrat er auch die Holocaust-Leugner David Irving und Germar Rudolf.

Wer mit dem Finger auf den anderen zeigt, weist bekanntlich mit dreien auf sich selbst zurück. Was ist das für ein Gerichtsreporter, der einem Anwalt allen Ernstes zum Vorwurf macht, dass der seinen Beruf ausübt? Ich kann mich nicht erinnern, dass der „Spiegel“ (oder sonst ein deutsches Blatt) jemals an die RAF-Verteidiger Otto Schily oder Christian Stroebele einen vergleichbaren Vorwurf gerichtet hätte. Wer solches tut, betreibt einen Kampfjournalismus, der nicht nur hochgradig unfair ist, sondern auch unprofessionell.

Es wird aber noch besser:

Der Rechtsanwalt ist in diesem Verfahren durch krude Thesen aufgefallen. Etwa als er von den „mehreren tausend deutschen Soldaten“ sprach, die Opfer italienischer Partisanen geworden seien – dabei handele es sich schließlich „um ein völkerrechtswidriges Tätigwerden dieser Partisanen“.

Halten wir fest, dass man im Jahre 2009 Gerichtsreporter beim „Spiegel“ sein kann, ohne zu wissen,
dass irreguläre Kämpfer Kriegsverbrecher sind!

Die Strategie irregulärer Kämpfer – Partisanen, Guerilleros, Terroristen – zielt darauf ab, die Zivilbevölkerung in den Kampf hineinzuziehen, indem man sich in ihr versteckt. Sie zielt darauf ab, regulären feindlichen Streitkräften das Bild zu vermitteln, jeder Zivilist sei ein potenzieller Partisan und müsse entsprechend behandelt werden. Sie basiert auf der Verwischung des Unterschieds zwischen Kombattanten und Nichtkombattanten ebenso, wie sie auf diese Verwischung abzielt. Es geht ihr darum, eine Eskalation zu entfesseln, in der die reguläre Truppe das Kriegsvölkerrecht gar nicht einhalten kann, weil Zivilisten dann, und nur dann, praktisch gezwungen sind, die Irregulären zu unterstützen.

(Es trifft zu, dass die Nazis die Bekämpfung von Partisanen häufig bloß zum Vorwand genommen haben, Völkermord zu legitimieren, allerdings nicht in Italien und schon gar nicht im vorliegenden Fall.)

Es wäre schön, wenn man die generelle blinde Bewunderung von Partisanen, also von Kriegsverbrechern, als bloße Marotte von Leuten abtun könnte, deren Pubertät kein Ende findet, und die deshalb ihre unverarbeitete Che-Guevara-Romantik bis ins Rentenalter mit sich herumtragen. Leider sitzen diese Leute in Positionen, in denen sie ihr in der Tat krudes Weltbild, verdichtet zur Ideologie, einem Millionenpublikum unterbreiten dürfen.

Das heißt selbstverständlich nicht, dass ich die Tötung Unbeteiligter als Vergeltung für Partisanenangriffe gutheißen oder für legal halten würde. Es handelt sich um ein Kriegsverbrechen, keine Frage. Wenn aber der „Spiegel“-Schreiber seinen Artikel mit diesem Absatz eröffnet:

Margherita und Angiola Lescai sind an diesem Tag nach Deutschland gekommen, weil sie Gerechtigkeit wollten für Vater und Großvater. Und die beiden Halbschwestern, Nebenklägerinnen in einem der wohl letzten Prozesse zu den Verbrechen des Zweiten Weltkriegs, haben Gerechtigkeit gefunden: „Unser Leben wird jetzt heiter und fröhlich sein, wie werden nicht mehr diese Ängste und Beklemmungen haben.“

dann erlaube ich mir den Hinweis, dass den Angehörigen der beiden von italienischen Kriegsverbrechern ermordeten deutschen Soldaten diese Art von Genugtuung nicht zuteil werden wird, weil kein einziger der damals kriegführenden Staaten, auch Italien nicht, heute noch Kriegsverbrecherprozesse im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg gegen eigene Bürger führt (und ich traue mich sogar wetten, dass sie die letzten Verfahren schon kurz nach Kriegsende abgeschlossen haben).

Wohlgemerkt: Es geht hier nicht um Aufrechnung. Ich glaube nur einfach, dass die Anderen hier etwas richtig machen. In den Worten Sebastian Haffners:

Nach dem Kriege … pflegen … Kriegsverbrechen, soweit ungesühnt, auf allen Seiten stillschweigend amnestiert zu werden, was nur Justizfanatiker bedauern können. Es liegt Weisheit darin, die sozusagen normalen Kriegsgreuel als Begleiterscheinungen einer unvermeidlichen Ausnahmesituation zu behandeln, in der gute Bürger und Familienväter sich ans Töten gewöhnen, und sie nach dem Kriege möglichst schnell in Vergessenheit geraten zu lassen. (…) Massaker an Kriegsgefangenen in Drang und Hitze der Schlacht; Geiselerschießungen im Partisanenkrieg; Bombardierungen reiner Wohngebiete im „strategischen“ Luftkrieg; Versenkung von Passagierdampfern und neutralen Schiffen im U-Bootkrieg; das alles sind Kriegsverbrechen, fürchterlich gewiss, aber nach dem Kriege nach allgemeiner Übereinkunft besser allseits vergessen. (Sebastian Haffner, Anmerkungen zu Hitler, Taschenbuchausgabe S. Fischer Verlag, Frankfurt/M. 1981, S.128 f.)

Genau mit dieser Art Kriegsverbrechen haben wir es hier zu tun, also nicht mit Völkermord, Vernichtungslagern und dergleichen, sondern mit dem, was Haffner die „sozusagen normalen Kriegsgreuel“ nennt.

Warum tut Deutschland nicht dasselbe, was seine Kriegsgegner auch tun, nämlich diese Art von Kriegsverbrechen außer Verfolgung zu setzen? Warum wird gegen einen ehemaligen Wehrmachtsoffizier ein Schuldspruch verhängt, der bei vergleichbarer Beweislage in keinem normalen Strafverfahren zustandekäme? Was treibt ein deutsches Gericht dazu, wenn es ihn schon schuldig, alle mildernden Umstände außer Betracht zu lassen (die man DDR-Tätern, z.B. Mauerschützen, gerne zugute gehalten hat)? Warum wird ein Neunzigjähriger (!) zu lebenslanger Haft verurteilt, was bedeutet, dass er keine realistische Chance mehr hat, noch einmal freizukommen – und was deshalb vermutlich sogar verfassungswidrig ist? Wieso diese für die deutsche Justiz doch ganz untypische Gnadenlosigkeit?

Weil die deutsche Gesellschaft Sündenböcke braucht. Das tief eingefressene kollektive Misstrauen gegen sich selbst, der kollektive Selbsthass, das kollektive Schuldgefühl, das in diesem Ausmaß nur noch als krankhaft und neurotisch zu qualifizieren ist, sind nur zu ertragen, wenn man sie projizieren kann – auf Einzelpersonen oder auf Gruppen. Die maßlose, völlig irrationale Brutalität und Gehässigkeit gegen einen Greis, verbunden mit der mutwilligen Missachtung professioneller Standards durch Justiz und Medien, haben mit dem Bedürfnis nach Gerechtigkeit nichts zu tun.

Indem sie auf einem hinfälligen alten Mann herumtrampelt, vergewissert sich die deutsche Gesellschaft ihres eigenen „Antifaschismus“, vergewissert sich das deutsche Volk, dass es mit jenem anderen deutschen Volk, das bis 1945 hier wohnte, nichts zu tun hat. Mit der Jagd auf „Nazis“ täuscht sich das Volk darüber hinweg, dass es auf der Flucht vor sich selbst ist.

Kriegsverbrecherprozesse wird es in wenigen Jahren nicht mehr geben, weil die potenziellen Angeklagten aussterben. Was aber nicht ausstirbt, sind die Bedürfnisse einer Gesellschaft, die es zum eigenen psychischen Überleben nötig hat, auf sogenannte oder auch Nazis einzudreschen.

Sie wird immer welche finden. Oder erfinden.