Nach Monaten des vor allem politischen Kesseltreibens ist das Verfahren gegen Oberst Klein, der im vergangenen September den Luftangriff bei Kundus anforderte, endlich eingestellt worden. Die Anklagebehörde hat klargestellt, dass die Bundeswehr Taliban angreifen darf, und dass es nicht gegen das Völkerrecht verstößt, den Tod von Zivilisten notfalls in Kauf zu nehmen; eigentlich eine Selbstverständlichkeit.