Nazi
Liebe Mely Kiyak, Ihre große Aufregung hat Ihnen einen wütenden Brief in die Feder diktiert, der eventuell schwer zustellbar sein dürfte. Er ist an den „lieben deutschen Nazi“ gerichtet. „Lieb“ mögen sie so ironisch gemeint haben wie den Ort der Veröffentlichung ihres Schreibens; diese Neonazis (die sie wohl meinen) lesen mit einiger Sicherheit nicht die Frankfurter Rundschau.[weiter, noch 340 Wörter]
In “eigentümlich frei” schrieb Josef Schüßlburner letztes Jahr über die Funkion von Verfassungsschutzberichten: Weiterlesen
Martin Lichtmesz‘ Essays sind ein Lesegenuss ersten Ranges. Es gibt nur wenige politische Essayisten in Deutschland, die die Lage der Nation in solcher Zuspitzung und zugleich solcher stilistischer Klasse auf den Punkt zu bringen verstehen.
Sein neues Buch, „Die Verteidigung des Eigenen. Fünf Traktate“, erschienen in der Reihe Kaplaken, enthält fünf seiner besten Essays: Weiterlesen
Unter zivilisierten Menschen sollte es selbstverständlich sein, die Meinung eines Andersdenkenden mit Argumenten zu kritisieren, oder sie einfach dadurch zu kritisieren, dass man die eigene Meinung ausspricht, möglichst mit Argumenten untermauert. Dies impliziert dann bereits die Kritik an anderen Auffassungen. Und selbstredend ist es jedermanns gutes Recht, die Meinung des Anderen überhaupt nicht zu kommentieren und die eigene Meinung für sich zu behalten.
BGH-Entscheidung: Nazi-Parolen nur in deutscher Sprache strafbar
Na großartig. Nun haben wir es amtlich, dass zum Beispiel „Juda verrecke!“ in dem Moment keine Naziparole mehr ist, wo sie auf türkisch oder arabisch gebrüllt wird. NS-Parolen bleiben verboten, aber nur wenn sie von Deutschen in deutscher Sprache geäußert werden.