Geert Wilders und die deutschen Medien

Es war nicht anders zu erwarten: Geert Wilders hält eine gute, argumentativ starke Rede in Berlin, und zwar in Anwesenheit vieler Dutzend Journalisten, und die kommen nicht auf die Idee, auf diese Rede einzugehen, sondern haben nichts Besseres zu tun, als über die angeblich 120 (nach meiner Zählung waren es höchstens fünfzig) lupenreinen Demokraten von der DKP und verwandten Organisationen von ausgewiesener Liberalität zu berichten(„Blockieren ist unser Recht“), weil „Rechtspopulist Wilders in Berlin provoziert“. Der hier verlinkte Beitrag, den N24 von AP abgeschrieben hat, dürfte typisch sein für das, was die Angstschweißjournalisten unter Berichterstattung verstehen: Nur ja nicht fair berichten, man könnte ja sonst in den Verdacht geraten, mit einem „Rechtspopulisten“ zu sympathisieren.

Übrigens bin ich auch vom RBB interviewt worden, und das Interview begann genau mit der Frage, ob Geert Wilders nicht zu sehr „provoziert“. Ich habe daraufhin mein Verständnis von freiheitlicher Demokratie zum Besten gegeben. Ob das wohl gesendet wird?

Man darf überhaupt neugierig sein, ob sich irgendjemand trauen wird, auch halbwegs fair zu berichten. Ich bezweifle es, aber selbstredend bin ich für angenehme Überraschungen stets offen.

Der Hofnarr

Die gestrige Debatte im DLF unter dem Titel “Man wird doch wohl noch sagen dürfen – Meinungsfreiheit zwischen Tabubruch und politischer Korrektheit”, unter anderem mit Norbert Bolz und Henryk M. Broder war durchaus hörenswert, nicht zuletzt wegen Broders Ausfällen gegen den geistlosen und denunziatorischen Konformismus der veröffentlichten Meinung.

Während aber Bolz die Meinungsfreiheit durchaus gefährdet sah, und zwar wegen der vielen offiziellen wie inoffiziellen Repressalien gegen Menschen, die tabuisierte Positionen vertreten, scheint Broder hier kein Problem zu sehen. Er selbst hat ja auch keines, denn seine Texte werden gedruckt, seine Bücher verkaufen sich, seine Honorare fließen und er wird nicht als Rechtsradikaler oder Rassist abgestempelt. Auch Bolz‘ Hinweis, dass Broder als arrivierter Journalist sich Manches leisten kann, was einen Anderen die Karriere kosten würde, scheint ihn nicht besonders beeindruckt zu haben.

Möglicherweise ist Broder sich der Einzigartigkeit seiner Rolle im etablierten Mediensystem nicht bewusst: Er ist so etwas wie der offizielle Hofnarr der Bundesrepublik. Ich sage das in aller Hochachtung; denn der Hofnarr war im Mittelalter der Einzige, der dem Herrscher die Wahrheiten sagen durfte, für die Andere mit dem Henker Bekanntschaft gemacht hätten. Freilich nur unter dem Schutz der Narrenkappe: Was der Hofnarr sagte, konnte immer so aufgefasst werden, als habe er es nicht so gemeint. Broders pointierter, ironischer, sarkastischer Stil ist das moderne Äquivalent zur Narrenkappe: „Der Broder provoziert schon mal gerne, nicht wahr?“ Was so daherkommt, muss man nicht auf die Goldwaage legen. Genau deshalb wird es toleriert. Deshalb, und weil es sich um ein Privileg handelt, das nur einem einzigen Mann gewährt wird. Die Kehrseite seiner Meinungsfreiheit ist, dass alle Anderen sie nicht haben, und dass auch er selbst sie nur unter der Narrenkappe ausüben kann. Die Existenz eines solchen Privilegs festzustellen, das es in einer freien Gesellschaft nicht geben könnte, ist keine Kritik an dem der es genießt, sondern an denen, die es verleihen.

Gerade weil er ein Privileg ausübt, ist der Hofnarr kein Oppositioneller. Broder und seine Texte wären zweifellos auch in einer freien Gesellschaft populär, aber der gewisse lustvolle Kitzel, der sich beim Publikum angesichts von Broders Provokationen einstellt, lebt davon, dass dieses Publikum selbst unfrei und die Gesellschaft von Konformitätszwängen gelähmt ist.

Ich unterstelle nicht, dass es seine Absicht oder dass es ihm auch nur recht wäre, aber Broder ist das anarchistische Alibi eines konformistischen Medienzirkusses. Indem sie ihn – aber eben nur ihn – reden lässt, täuscht die Meinungsoligarchie eine Toleranz vor, von der in Wahrheit nicht die Rede sein kann.

Meine Antwort an FSM

[Auf das gestrige Schreiben der Freiwilligen Selbstkontrolle der Multimedia-Diensteanbieter e.V. habe ich jetzt geantwortet. Die Antwort lautet:]

Sehr geehrter Herr Lange,

ich nehme Bezug auf Ihre E-Post vom 16.08.2010:

Ihre grotesken Vorwürfe spotten jeder inhaltlichen und rechtlichen Würdigung. Sie mit Argumenten zu kritisieren, würde bereits eine Selbsterniedrigung darstellen. Die von Ihnen geforderte Stellungnahme lehne ich daher ab.

Sollten Sie bei Ihrer Absicht bleiben, den in Rede stehenden Sachverhalt einer Landesmedienanstalt vorzulegen und sich dadurch noch mehr zu blamieren, so ist Ihnen dies selbstverständlich unbenommen.

Dies bedeutet freilich nicht, dass ich bereit wäre, den Vorgang auf sich beruhen zu lassen. Ich halte Ihr Vorgehen – gerade wegen der sachlichen Gegenstandslosigkeit und der Evidenz der rechtlichen Irrelevanz Ihrer Vorwürfe – für einen politisch motivierten Einschüchterungsversuch. An der Legalität derartiger Praktiken habe ich so erhebliche Zweifel, dass ich es für angemessen halte, diesen Vorgang den zuständigen Justizbehörden zur strafrechtlichen Beurteilung zu unterbreiten.

Ich habe daher gegen Sie und die Vorstandsmitglieder von Freiwillige Selbstkontrolle der Multimedia-Diensteanbieter e.V. Strafantrag gestellt.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Kleine-Hartlage

Schaut Euch das mal an!

Dieser E-Brief hat mich heute erreicht:

„Beschwerde gegen Ihr Angebot; Unsere Prüfungsnr. 12040

Sehr geehrte Damen und Herren,

die FSM-Beschwerdestelle hat über Ihr Angebot unter der URL

http://korrektheiten.com/2009/08/15/schwule-hiv-blutspende-risiko/

eine Beschwerde erhalten, die wir unter der im Betreff genannten Prüfungsnummer führen. Bitte geben Sie bei Rückmeldungen diese Prüfungsnummer an. Vielen Dank!

Informationen über unsere Organisation finden Sie unter http://www.fsm.de. Informationen über den Ablauf des FSM-Beschwerdeverfahrens können Sie unter

http://www.fsm.de/de/Ablauf_Beschwerdeverfahren abrufen.

Nach meiner Vorabeinschätzung ist der Inhalt Ihrer Website für Minderjährige entwicklungsbeeinträchtigend gem. §5 JMStV. Die Passage unter den dargestellten Photos beinhaltet die Unterstellung, dass die HIV-Raten unter Homosexuellen dadurch zu erklären sei, dass diese in der Regel die Anzahl Ihrer Sexualpartner nicht auf ein „zivilisationsverträgliches Maß“ senkten. Dadurch und den weiteren Gesamtkontext wird ein pauschliertes Bild von Homosexuellen propagiert, welches von Vorurteilen getragen ist, diesen ein zivilisationsschädigendes Verhalten unterstellt und deshalb für Kinder und Jugendliche gem. §5 JMStV entwicklungsbeeinträchtigend ist.

Bei der Verbreitung von für Minderjährige entwicklungsbeeinträchtigenden Angeboten hat der Anbieter gem. § 5 Abs. 1 JMStV dafür Sorge zu tragen, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufe die Inhalte üblicherweise nicht wahrnehmen.

Wir geben Ihnen Gelegenheit, zu dem Vorwurf Stellung zu nehmen und den Sachverhalt aufzuklären oder der Beschwerde abzuhelfen, indem Sie das Angebot abändern. Für

beides habe ich mir eine Frist bis zum 30.08.2010 notiert. Sollten Sie das Angebot innerhalb dieser Frist nicht entsprechend abändern, werde ich die Beschwerde, ggf. unter Beifügung Ihrer Stellungnahme, dem Beschwerdeausschuss der FSM zur Entscheidung vorlegen oder an die zuständige Landesmedienanstalt als Aufsichtsbehörde

weiterleiten.

Die Landesmedienanstalt kann Ordnungswidrigkeiten gemäß § 24 JMStV mit Geldbußen von bis zu 500.000 Euro ahnden.

Mit freundlichen Grüßen

R. Lange

Beauftragter der FSM-Beschwerdestelle

Freiwillige Selbstkontrolle der Multimedia-Diensteanbieter e.V.“

RP-online fordert Recht auf Mobterror

Die Rheinische Post fällt im deutschen Medienmainstream nicht auf, jedenfalls nicht positiv. Was man dort – wie in den meisten MSM – unter Bürgerrechten, Polizeiaufgaben und nicht zuletzt dem Gebot  journalistischer Objektivität versteht, zeigt das Blatt in seiner Netzausgabe heute unter dem Titel „Anti-Islam-Kundgebung: Gericht rügt Kölner Polizeieinsatz“:

Im Zusammenhang mit dem rechtsextremistischen Kölner „Anti-Islamisierungskongress“ vor zwei Jahren…

Im Grunde kann man hier schon aufhören zu lesen. Wenn es zulässig ist, missliebige Bürgerbewegungen umstandslos und willkürlich als „rechtsextremistisch“ abzustempeln, um (wie wir noch sehen werden) gegen sie gerichtete Gewaltakte zu verharmlosen bzw. zu rechtfertigen, dann kann es schlechterdings nicht unzulässig sein, die Zeitungen, die sich solch demagogischer Praktiken bedienen, „linksextremistisch“ zu nennen.

Freilich wirkt das schnell ermüdend und ist sogar kindisch, wenn es bloß eine Retourkutsche sein soll. Dummheit und Niedertracht, kombiniert mit Phantasielosigkeit, sollte man getrost den Schlagwortwiederkäuern der freien Presse überlassen und selbst zu präzisen und treffenden Ausdrücken greifen, je nach Kontext also:

Demagogisch, hetzerisch,  linkstotalitär,  freiheitsfeindlich, verfassungsfeindlich, antizivilisatorisch, kriminellenfreundlich, deutschfeindlich. An Substantiven fällt mir unter anderem ein: Volksaufwiegler, Hexenjäger,  Terrorversteher, Schreibtischtäter, Goebbelsverschnitte, verhinderte Politkommissare und selbsternannte Volkspädagogen.

…hat das Verwaltungsgericht Köln am Freitag Polizeimaßnahmen gegen Gegendemonstranten für im Wesentlichen rechtswidrig erklärt. (…) Die beiden Kläger hatten der Polizei vorgeworfen, unverhältnismäßig gegen die Gegner der rechten Veranstaltung vorgegangen zu sein. (…) Bei den gewalttätigen Auseinandersetzungen am Rande des „Anti-Islamisierungskongresses“ in der Kölner Innenstadt waren im September vor zwei Jahren 269 Menschen festgenommen worden, 75 von ihnen waren minderjährig, drei sogar Kinder. Dies sorgte für Kritik an der Einsatzleitung der Polizei. Weitere 135 Personen wurden nach Angaben der Polizei zur Feststellung der Personalien kurzzeitig in Gewahrsam genommen. Insgesamt hatten mehrere Tausend Kölner gegen eine von der rechtspopulistischen Bürgerbewegung „Pro Köln“ in der Kölner Altstadt geplante Kundgebung demonstriert.

Erinnern wir uns, dass der Anti-Islamisierungskongress abgebrochen werden musste, weil die Polizei nicht in der Lage (bzw. nicht bereit) war, seinen ungestörten Ablauf gegen den Mob durchzusetzen. Die Durchsetzung des Rechts auf Versammlungsfreiheit ist nach Meinung der RP und der Richter des Kölner Verwaltungsgerichts also umso „unverhältnismäßiger“, je mehr „Gegendemonstranten“ mit hinreichender krimineller Energie sich einfinden. Der Unrechtsgehalt eines kriminellen Aktes – und damit die Eingriffsbefugnis der Polizei – sinkt mit der Anzahl der beteiligten Täter.

Anders ausgedrückt: Der Mob darf alles.

Schornsteinfeger und Feuerwehrmann

Neues von der Bundesnegerfront: Da ist er nun wieder in den Nachrichten, der inzwischen schon semi-prominente „rechtsextreme Schornsteinfeger“, Protagonist einer besonders absurden Episode im antifaschistischen Narrenhaus. Weil dieser sich in der sachsen-anhaltinischen Provinz (Laucha an der Unstrut, Einwohnerzahl: 3,200) im Umkreis der NPD politisch engagiert, sollte ihm auf Bestreben der Landesregierung seine Kehrgenehmigung entzogen werden.

Martin Lichtmesz rezensiert die neueste Tragikomödie aus dem Staatsschmierentheater der Buckelrepublik Dingsland. Hier klicken!

Zum Urteil gegen Bodo Ramelow

Nun darf Bodo Ramelow, Vorsitzender der Fraktion der Linkspartei im thüringischen Landtag, also doch vom Verfassungsschutz „beobachtet“ werden. Ein merkwürdiges Verfahren: Unter „Beobachtung“ versteht man nicht etwa ein Ausspionieren, sondern die Sammlung allgemein zugänglicher Informationen und ihre Bündelung zu Dossiers. Fast möchte man sich beglückwünschen, dass unser Land einen Inlandsgeheimdienst unterhält, der in solchen Fällen nicht mehr ist als ein Zeitungsausschnittdienst.

Dass die Sache in Wirklichkeit weitaus weniger harmlos ist, zeigen allein die erbitterten Prozesse (Ramelows Klage wurde jetzt in dritter Instanz abgewiesen), die um die „Beobachtung“ bzw. die Erwähnung von Parteien und Politikern im VS-Bericht geführt werden. Josef Schüßlburner hat es in einem brillanten Aufsatz in „eigentümlich frei“ so beschrieben:

Als eigentlicher Ersatz (Surrogat) des Parteiverbots ist vor allem die staatliche Propagandatätigkeit getreten, die als „Verfassungsschutzbericht“ bekannt ist und die etwa seit den 1970er Jahren von den zuständigen Polizeiministern auf Grundlage öffentlich gemachter geheimdienstlicher Erkenntnisse herausgegeben werden. (…)  Als … Ende der 1960er Jahre unter Verstoß gegen das KPD-Verbot des BVerfG die verbotene KPD als DKP wieder zugelassen wurde (man musste insbesondere den Staatsanwälten Weisungen geben, nicht wegen Fortführung einer verbotenen Partei Strafverfahren einzuleiten), hat man sich doch nicht getraut, dieser (Wieder-)Gründung den vollen Legalitätsstatus zuzugestehen, sondern erfand das Verbotssurrogat des Verfassungsschutzberichts. Damit konnte „man“ (CDU und FDP) gegenüber der etablierten sozialistischen Seite (SPD und 68er Linke) auch rechtfertigen, weshalb man vom dem schon 1968 geforderten NPD-Verbot Abstand nahm, würde doch der VS-Bericht, der staatlich die Meinungen von DKP und NPD bekämpft und die Grundlage für Disziplinarmaßnahmen von Mitgliedern dieser Parteien im öffentlichen Dienst darstellen sollte, einen effektiven Verbotsersatz schaffen und dabei gleichzeitig die wahlrechtliche Sperrklausel von 5 % für die faktisch verbotenen bzw. dem Verbotssurrogat unterworfenen Parteien ins Unüberwindliche potenzieren: Diese Parteien sollten nicht hinreichend genügende Mitglieder mit Reputation gewinnen, die sie den Wählern als Kandidaten präsentieren könnten. Das BVerfG hat dem dadurch errichteten Schutz der etablierten Parteien vor Konkurrenz durch neue Parteien beigepflichtet, indem es in der Beeinträchtigung letztlich des freien Wahlrechts (Reduzierung des Auswahlcharakters von Parlamentswahlen) durch amtliche Verfassungsschutzberichte nach seinem bis dato maßgeblichen Beschluss (BVerfGE 40, 287) nur eine „faktische“, verfassungsrechtlich nicht relevante Wirkung des VS-Berichts erkennen wollte. Rechtliche Wirkung wurde diesen Berichten zwar abgesprochen, womit aber das BVerfG bewusst verkennen wollte, dass diese Berichte schon längst als vorweggenommenes „Sachverständigengutachten“ verwendet wurden, um zahlreiche Diskriminierungsmaßnahmen insbesondere im öffentlichen Dienst zu rechtfertigen, die letztlich auf Meinungsdiskriminierung, ja Meinungsunterdrückung hinausliefen.

Mit anderen Worten: Durch den Verfassungsschutz kommt die Regierung um ein Verbotsverfahren herum, in welchem sie harte Beweise auf den Tisch des BVerGs legen müsste. Der Verfassungsschutzbericht (und bereits das Bekanntwerden des „Beobachtens“) wirkt effektiv als „Verbot light“, mit dem die Regierung nach Gusto missliebige Meinungen bekämpft und aus dem „demokratischen Spektrum“ in die Schmuddelecke verbannt.

Dass es in diesem Fall einen Linken trifft, sollte niemanden freuen: Der Begriff des „Extremismus“, auf den die Tätigkeit des Verfassungsschutzes abhebt, bedeutet nämlich auf Deutsch, dass nach Gesäßgeographie entschieden wird, was als legitime Meinungsäußerung gelten darf und was nicht. Der Mainstream – und das heißt: die Politik des etablierten oligarchischen Parteienkartells – kann per definitionem niemals „extremistisch“ sein, und wäre sie noch so freiheitsfeindlich, demokratiezersetzend und rechtsstaatswidrig, wie sie in der Tat ist.

„Extremist“ ist, wer sich dem ideologischen Konsens des Kartells nicht beugt. So kann man zuverlässig vorhersagen, wann die Beobachtung enden wird: nämlich dann, wenn die Linke „regierungsfähig“ ist. Diese „Regierungsfähigkeit“ wird aber nicht an der Existenz der Kommunistischen Plattform gemessen werden, sondern einzig und allein daran, dass die Linken ihre EU- und NATO-kritische Haltung aufgeben. Das ist die Eintrittskarte fürs Kartell.

Facebook: Auf Zuruf wird zensiert!

PI berichtet über einen jener Vorgänge, die in einer freiheitlichen Demokratie undenkbar wären, in unserem Lande aber zum Alltag gehören:

In der Facebook-Gruppe „Gegen Gewalt in Hamburg“ kam es in den Diskussionsforen doch tatsächlich zu einer demokratischen Streitkultur. Informierte Bürger äußerten ihre Besorgnis über steigende Gewalt mit Migrationshintergrund. Das war nicht nur den Administratoren zu viel. Das Aussprechen der Wahrheit zieht noch viel größere Kreise.

So bekamen die Mitglieder der Gruppe folgende Nachricht zugesandt. Der Administrator Robert Rittich verkündet:

„Leider ist es nicht möglich eine sachliche und konstruktive Diskussion zu führen. Die Gruppe hat viel Wirbel verursacht und viele Beiträge gingen zu weit. Durch die teilweise sehr rechten Aussagen wurde ich von mehreren Politikern kontaktiert. Sie haben mich aufgefordert die Foren zu schließen. Es besteht die gefahr, dass das Forum vermehrt für rechte Szene genutzt wird. Diesen Wunsch werde ich nachgehen. Eure Beiträge sind kopiert und werden den verantwortlichen Politikern zur Verfügung gestellt.“

Quelle: PI

Es sind also in dieser Gruppe Aussagen gefallen, die nicht verboten sind – sonst hätte sich wohl die Staatsanwaltschaft gemeldet – wohl aber „sehr rechts“. Deshalb rufen namentlich nicht genannte Politiker an und fordern den Administrator auf, die Gruppe zu löschen. Und der tut das – statt diese selbsternannte Propagandaminister zum Teufel zu jagen, die im Gegensatz zu Dr. Goebbels nicht einmal den Anstand haben, öffentlich zu ihrem Treiben zu stehen. Allein die Tatsache, dass es Menschen gibt, die in einem solchen Zusammenhang von „verantwortlichen Politikern“ faseln, ist deprimierend genug: Freie Bürger, die sich ihrer Rechte bewusst sind, (also eine kleine Minderheit) wissen nämlich, dass es unter den Vorgaben des Grundgesetzes keinen Politiker geben kann, der für Internetzensur „verantwortlich“ ist. Entweder ist etwas illegal, dann sind die Strafverfolgungsbehörden „verantwortlich“, oder es ist legal, dann geht es den Staat nichts an.

Beides – der Zensurversuch wie die beflissene Servilität des Administrators – ist bezeichnend. Der Vorgang illustriert perfekt das, was ich meinte, als ich vor einiger Zeit in ähnlichem Zusammenhang schrieb:

Indem man den Staat außen vorlässt und stattdessen den Mob aufstachelt, entzieht man sich der rechtlichen Kontrolle, der in unserem Land jeder staatliche Grundrechtseingriff unterliegt. Dies ist nicht mehr und nicht weniger als der Versuch, durch Errichtung eines IM- und Blockwartsystems das Grundgesetz zu umgehen und auszuhöhlen, und dieser Versuch stößt nicht etwa auf die entschiedene Opposition eines Staates, der entschlossen wäre, für die von ihm selbst ausgesprochenen verfassungsrechtlichen Garantien auch einzustehen.

Aus: Antifa: Der kalte Krieg gegen die Meinungsfreiheit

Was wir hier stattdessen in Aktion sehen, ist die Neuauflage der Doppelherrschaft:

Der Staat, der sehr wohl weiß, dass ihm selbst eine solche Strategie von seiner eigenen Verfassung untersagt ist, spannt die Bürger praktisch als Blockwarte ein, in ganz ähnlicher Weise, wie 1933 die SA zur Hilfspolizei ernannt wurde, die überall dort die Drecksarbeit erledigte, wo die reguläre Polizei an rechtsstaatliche Prinzipien gebunden war. Die Freiheitsgarantien des Grundgesetzes sollen auf dem geduldigen Papier stehenbleiben, faktisch aber entwertet werden.

Aus: Zum Urteil gegen Udo Voigt

Und selbstredend trifft es nicht nur „Rechtsextremisten“. Es trifft jeden, dessen Meinung nicht in eine bestimmte Ideologie passt. Ein Politiker, der Andersdenkende aus dem öffentlichen Diskurs ausschließen, sprich mundtot machen will, muss heutzutage nur noch zum Telefonhörer greifen. Man nennt dergleichen „Gelenkte Demokratie“.

Russland? Nein, Deutschland!

[Siehe auch: Netz gegen Meinungsfreiheit]

Die Gründung einer Meinungstyrannei

neu im Counterjihad:

„Von Elisabeth Sabaditsch-Wolff, übersetzt von Deep Roots

Das Original „The Founding of a Tyranny of Opinion and the Case of the Wiener Akademikerbund” wurde am 22. Juni 2010 von Baron Bodissey auf “Gates of Vienna” veröffentlicht:

http://gatesofvienna.blogspot.com/2010/06/tyranny-of-opinion.html

Vorwort von Baron Bodissey:

Beim Counterjihad Zurich Meeting früher in diesem Monat führte Elisabeth Sabaditsch-Wolff eine Arbeitstagung über die Unterdrückung der Redefreiheit und die Kontrolle der öffentlichen Meinung in Europa an. Der nachfolgende Essay ist eine Adaptation ihrer Einführungsbemerkungen, die auf ihrer persönlichen Erfahrung als Mitglied des Wiener Akademikerbunds beruhen.“

weiterlesen hier: Die Gründung einer Meinungstyrannei « Counterjihad.

UNO ernennt sich zur Religionspolizei

Quadraturacirculi schreibt:

„Einen herben Rückschlag im Kampf um die Rede-/Meinungsfreiheit musste die westliche Staatengemeinschaft letzten Freitag innerhalb der UNO hinnehmen. Der stimmgewaltige islamische Block (OIC) brachte einen Antrag durch, der im Kern die Zensur jeglicher negativer Berichterstattung und Meinungsäußerung über den Islam zur Folge hat. FOXNews berichtet:

Einige Beobachter äußerten sich besorgt über eine mögliche Zensur, nachdem die 56 Staaten der „Organisation der Islamischen Konferenz“ (OIC), die eine enorme Stimmgewalt innerhalb der Vereinten Nationen aufweisen, erfolgreich eine Resolution zur Beobachtung der Darstellung von Religion in den Medien durchboxten.

Die OIC behauptet, die verabschiedete Resolution diene der religiösen Toleranz indem sie garantiert, dass Religionen nicht diffamiert werden können. (…) Die am Freitag verabschiedete Resolution eröffnet nun dem UN-Menschenrechtsrat die Möglichkeit einen Sonderermittler für religiöse Freiheiten zu benennen. Dieser müsse „eng mit den Massenmedien zusammenarbeiten um sicherzustellen, dass die Medien eine Atmosphäre des Respekts, der Toleranz und der kulturellen Vielfalt transportieren.

Ob die Süddeutsche, der Spiegel, der Stern, die Zeit und wie sie alle heißen, von dem Sonderermittler wohl ermahnt werden, nun endlich ihre schamlose demagogische Hetze gegen das Christentum einzustellen?

Sonderrecht gegen Neonazis?

Wenn es in Berlin noch Richter geben mag: In Karlsruhe gibt es keine mehr. Das Bundesverfassungsgericht prostituiert sich für die Political Correctness. Horst Meier schreibt im Merkur:

„Die Wunsiedel-Entscheidung des Verfassungsgerichts ist nicht irgendeines der inflationären Signale gegen das Treiben von »Ewiggestrigen«, sie markiert eine Zäsur. Denn die ausdrückliche Rechtfertigung von Sonderrecht gegen rechtsradikale Ansichten ist der Sündenfall schlechthin, ist ein Bruch mit dem herkömmlichen Verständnis der Meinungsfreiheit; ja sie wendet sich gegen das Prinzip selbst. Zwar heißt es im zweiten der Leitsätze, den die Richter ihrer Entscheidung voranstellen, derartiges Sonderrecht nehme den »materiellen Gehalt der Meinungsfreiheit nicht zurück«. Aber diese Beschwichtigung speist sich aus dem schlechten Gewissen derjenigen, die sich erst auf die abschüssige Bahn begeben und dann unter allerlei Verrenkungen versuchen, eine gute Figur abzugeben.“

Quelle: Horst Meier: Sonderrecht gegen Neonazis?.

Achtung: Wie alle Online-Veröffentlichungen des Merkur steht auch diese nur einige Wochen im Netz!

Türkei reif für EU-Beitritt

Der Paragraph des türkischen Strafrechts, der die „Beleidigung des Türkentums“ unter Strafe stellt, war in der Vergangenheit häufig Stein des Anstoßes und hat die EU zu der Einschätzung geführt, „dass das türkische Rechtssystem die Meinungsfreiheit nicht in vollem Umfang gemäß den europäischen Standards gewährleistet“ (Fortschrittsbericht 2007).

Dieser Punkt dürfte sich demnächst erledigt haben. Ich kenne jedenfalls inzwischen kein EU-Land mehr, in dem die Beleidigung des Türkentums (oder auch des Arabertums, des Islam usw.) nicht als Volksverhetzung oder „Hassrede“ geahndet würde. Die „europäischen Standards“ nähern sich den türkischen derart rapide an, dass man sich demnächst wahrscheinlich fragen wird, ob die Türkei für einen EU-Beitritt nicht zu liberal ist.

Unsere Zukunft hat schon begonnen

In Schweden, das uns in dieser Hinsicht kaum mehr als eine Nasenlänge voraus ist, ist sie bereits zu besichtigen. LePenseur, bei dem ich das folgende Video zuerst gesehen habe, schreibt dazu:

„Der schwedische Karikaturist Lars Vilks, der seit seinen Mohammed-Karikaturen bekanntlich von Anschlägen bis hin zu Todesdrohungen (mit einem Kopfgeld von $ 150.000,- für seine Ermordung) von islamischen Kreisen verfolgt wird, wurde beim Versuch, an der Universität im Rahmen einer Vorlesung über Freiheit der Meinungsäußerung ein Video zu zeigen, attackiert und verletzt. Die moslemischen Radaubrüder und -schwestern sorgten durch ihre tätlichen Angriffe auf Vilks und die Sicherheitskräfte dafür, daß die Vorführung abgebrochen werden mußte. Was uns auch hierzulande demnächst bevorsteht, kann man auf diesem Life-Video elf beklemmend lange Minuten vorgeführt bekommen:“

[Bei LePenseur mit seiner breiteren Textspalte ist das Video übrigens größer und daher in besserer Qualität zu sehen. Einfach obiges Zitat anklicken.]

Ich glaube übrigens nicht, dass die dort auftretenden Mitbürger in irgendeiner sinnvollen Bedeutung des Wortes „Islamisten“ sind. Es sind einfach Muslime.

Aus Political Correctness: Deutsche Presse deckt Mörder!

Als ich gestern diese Meldung in Welt online las („19-Jähriger auf S-Bahnsteig nach Streit erstochen“), ahnte ich schon, dass eine wichtige Information, nämlich die mutmaßliche Nationalität von Täter und Opfer, absichtlich verschwiegen wurde, und dass es sich bei den Tätern wieder einmal um die ominösen „Südländer“ handelte. Dass dies zumindest auf zwei der fünf Täter zutrifft, belegt diese Pressemitteilung der Polizei, die seit gestern nachmittag (!) im Netz steht, und aus der desweiteren  hervorgeht, dass die Polizei über eine detaillierte Täterbeschreibung verfügt.

Ich habe über Google und Ixquick nach weiteren Artikeln gesucht (Suchwortkombination: „Nach den bisherigen Ermittlungen warteten der 19-Jährige Deutsche“). In der Trefferzeile finden sich sowohl beim einem Artikel von Focus online als auch bei der Münchner „tz“ unter anderem die Worte

…der Polizeibericht Hamburg- absichtlich und mutwillig Deutsche an.

bzw.

Migranten -so der Polizeibericht Hamburg- absichtlich und mutwillig Deutsche an.

Unnötig zu sagen, dass auch diese Worte sich verflüchtigt haben, (und dass auch die tz so tut, als wüsste sie nicht, was im Polizeibericht steht).

Mit anderen Worten: Die deutsche Presse verschweigt absichtlich Informationen, die bei der Fahndung nach den Tätern helfen könnten. Die deutsche Journaille macht sich lieber zum Komplizen von Mördern, als irgendetwas zu schreiben, was dazu führen könnte, dass ihre Leser Zusammenhänge sehen könnten. Zusammenhänge wie diesen hier:

„Die Studie ergab unter anderem, dass lediglich 10,4 Prozent aller Gewaltdelikte solche waren, bei denen ein deutscher Täter auf ein nichtdeutsches Opfer traf, hingegen 36,2 Prozent aller Gewalttaten von Nichtdeutschen an Deutschen begangen wurden. (S.45)“

Das Zitat stammt aus meinem Artikel „Islam und Kriminalität“ und die Studie, von der die Rede ist, ist diese hier des Kriminologen Christian Pfeiffer vom vergangenen Jahr. Man soll mir also nicht mit der allfälligen Phrase kommen, die Presse würde ihrer „Verantwortung gerecht werden“, indem sie versucht, keine „Vorurteile zu schüren“. Der Zusammenhang zwischen – speziell muslimischem – Migrationshintergrund und überdurchschnittlichem Hang zur Gewaltkriminalität ist empirisch mehr als hinreichend belegt; Bürger, die diesen Zusammenhang wahrnehmen – und in gewissen Städten kommt man gar nicht darum herum, ihn wahrzunehmen -, haben also keineswegs „Vorurteile“, sondern einen realistischen Blick auf die Wirklichkeit.

Journalisten, die diesen nachgewiesenen Sachverhalt unter den Tisch fallen lassen, handeln nicht „verantwortungsbewusst“, sondern als verantwortungslose Desinformanten, die ihre Leser über die Hintergründe bestimmter Arten von Gewaltkriminalität bewusst täuschen.

Bleibt nachzutragen, dass das Verhalten der Polizei, die nicht nur das Video unter Verschluss hält, sondern nicht einmal Fotos aus diesem Video zu Fahndungszwecken veröffentlicht, kaum weniger verachtenswert ist als das der Presse.

Mit den Bildern soll öffentlich gefahndet werden, falls sich die Täter nicht selbst stellen, teilte ein Polizeisprecher WELT ONLINE mit.

Motto: Wenn das Opfer Deutscher ist, ist die Ergreifung eines Mörders nicht so wichtig. Jedenfalls nicht wichtig genug, dass man dem Mörder nicht noch Gelegenheit gäbe, sich selbst zu stellen und sich damit Strafmilderung zu erschleichen. Kriminalistischer Ehrgeiz wäre unter einem schwarzgrünen Senat wahrscheinlich auch wenig karrierefördernd.

Thierse, der Verfassungsfeind

Im Grunde kann ich nahtlos an das anknüpfen, was ich gestern über Politiker geschrieben habe, die versuchen,

das Grundgesetz zu umgehen, seine Freiheitsgarantien zu entwerten und sein Demokratiemodell auszuhöhlen.

Die Ereignisse rund um die Demo von Rechstextremisten am heutigen 1.Mai in Berlin lieferten wieder einmal Anschauungsmaterial:

Da meldet die NPD völlig legal eine Demonstration an und bekommt sie auch genehmigt (ob sie sich die Genehmigung, wie so oft, vor dem Verwaltungsgericht erstreiten musste, entzieht sich meiner Kenntnis). Gegendemonstrationen im Bereich der genehmigten Route werden ausdrücklich untersagt.

So weit so gut. Nun sammelt sich wieder eines dieser illustren „Bündnisse“:

Man beachte die Selbstverständlichkeit, mit der Organisationen des demokratischen Establishments mit solchen der extremen, totalitären Linken zusammenarbeiten. Auf rechte Verhältnisse übertragen ist es so, als würde die CDU gemeinsam mit der NPD dazu aufrufen, eine legale Demonstration von Linksautonomen zu verhindern. Was wäre dann wohl los in diesem Land?

Die Polizei sieht tatenlos zu, wie sich auf der Strecke, die freizuhalten ihre Pflicht ist, Blockierer versammeln (Live-Blog des Tagesspiegels, 13.00 Uhr), und zwar so lange, bis an eine Räumung nicht mehr zu denken ist. Während der NPD-Demo, die nur wenige hundert Meter vorankommt, weil die Strecke ab der Schönhauser Allee blockiert wird, werden von den Dächern der umliegenden Häuser Steine auf die Demonstranten geworfen (Live-Blog des Tagesspiegels, 15.00 Uhr und 15.15 Uhr).

Zwischenfrage: Wie ist das rechtlich zu bewerten, wenn jemand vom Dach eines mehrstöckigen Hauses Steine auf Passanten wirft? Ich würde sagen, dass ist ein Mordversuch, mindestens aber versuchte Körperverletzung. Normalerweise würde die Polizei alles tun, die Täter zur Rechenschaft zu ziehen. Da die Opfer in diesem Fall aber Angehörige der extremen Rechten sind, wird es wohl als Kavaliersdelikt durchgehen.

Einer der höchsten Repräsentanten der BRD, Bundestags-Vizepräsident Thierse, der von der Polizei in die Nähe der Rechtsextremisten durchgelassen wurde, setzt sich mit anderen Politikern auf die Straße, um die Demo zu blockieren und muss von der Polizei weggetragen werden. Thierse hatte zuvor die linken Blockadeaktionen mit dem bemerkenswerten Argument verteidigt, die Bürger hätten das gute Recht, „ihre Straße gegen Missbrauch zu verteidigen“.

Ein denkwürdiger Satz: Die Straße ist öffentlicher Raum, sie gehört nicht den Anwohnern, sie ist nicht ihre Straße. Und dort zu demonstrieren ist alles andere als ein Missbrauch: Im öffentlichen Raum darf man demonstrieren, unter anderem dazu ist er gerade da! Natürlich nur im Rahmen der Gesetze, d.h. wenn es genehmigt ist. Das war bei der NPD-Demo der Fall, bei den Gegendemonstranten nicht.

Thierse ging sogar noch weiter: Die Blockade sei nicht nur ein Recht der Linken, sondern ihre „staatsbürgerliche Pflicht“.

Wie sehr muss ein Staat von innen verrottet sein, dessen maßgebliche Repräsentanten den massenhaften Rechtsbruch zur staatsbürgerlichen Pflicht erklären?

Die Demokratie bricht nicht zusammen, wenn ein paar hundert Neonazis demonstrieren. Sie bräche auch nicht zusammen, wenn eine solche Demonstration auf der Grundlage eines verfassungskonformen Gesetzes von Staats wegen verboten würde (allerdings gibt es kein solches Gesetz, eben weil es nicht verfassungskonform sein könnte).

Sie hat aber keine Chance, als demokratischer Rechtsstaat zu überleben, wenn die Entscheidung darüber, wer in welchem Umfang seine Bürgerrechte ausüben darf, gegebenenfalls nicht von dazu berufenen Gerichten auf der Basis von Gesetzen getroffen wird, sondern vom Mob, und wenn der Staat selbst, vertreten durch die Parteien und Repräsentanten seines Establishments, dies nicht nur duldet, sondern ausdrücklich zur politischen Selbstjustiz aufruft und einen Zustand herbeiführt, in dem politische Minderheiten die Grundrechte, die sie de jure ausüben dürfen, de facto nicht ausüben können. Freiheit von Gnaden des Mobs ist keine. Freiheit im Sinne eines durchsetzbaren Grundrechtes gibt es für Alle oder für Niemanden.

In einem Land, in dem einige Bürger zu politisch Aussätzigen erklärt werden können, deren Rechte man getrost mit Füßen treten darf, wenn es irgendwelchen „Bündnissen“ so gefällt, kann Jeder zum Aussätzigen erklärt werden, und wer sich nach dem Sankt-Florians-Prinzip tröstet „Gott sei Dank, es trifft nicht mich, es trifft nur die Neonazis!“, der wird sich noch wundern, wen es alles treffen kann. Und wird.

[Siehe zum selben Themenkreis auch: Der kalte Staatsstreich]