Katholiken von Muslimen symbolisch gesteinigt

Vier muslimische Jugendliche dringen während der heiligen Messe in eine katholische Kirche ein und bewerfen die Gläubigen mit Steinen. Wo kann sich so etwas nur zutragen? In Saudi-Arabien? Kaum, denn dort gibt es keine Kirchen. In Somalia? In Nigeria? In Pakistan?

In Carcassonne, Frankreich.

L’observatoire de l’islamisation berichtet unter Berufung auf die Zeitung Midi Libre:

Gestern [also am 26.05.2012] um 18.20 Uhr, als der Abbé Roger Barthès die Messe zu zelebrieren begann, drangen vier Jugendliche im Alter von 14 bis 18 Jahren in die Kirche St. Joseph ein, und bewarfen die 150 anwesenden Gläubigen je mit einer Faustvoll Steinen. Einige Männer hefteten sich vergebens an die Fersen der jungen Randalierer. Es gelang ihnen zu verschinden.

Nach der Unterbrechung durch diesen bedauerlichen Zwischenfall konnte die Messe schließlich doch stattfinden. Wenn auch in der Kirche niemand verletzt und nichts beschädigt wurde, zeigten sich die Gemeindemitglieder,darunter viele ältere Menschen, schockiert von der wenig respektvollen Geste der Jugendlichen nordafrikanischer Herkunft.

Ein Einzelfall? Nun, wie man’s nimmt. Hätte sich dasselbe in einer Moschee zugetragen, egal ob in Frankreich oder in Deutschland, und wären die Täter keine Moslems gewesen, wir können sicher sein, dass die Presse, die Politik, allerlei Berufsbetroffene und nicht zuletzt eine nach Krawallgründen suchende linke Szene es keineswegs als „Einzelfall“, sondern als Beweis für die allgegenwärtige „rechte Gewalt“ aufgefasst hätte.

Davon aber abgesehen: Dass jede einzelne Tat ein Einzelfall ist, ist eine Tautologie. Die entscheidende Frage ist die nach dem soziokulturellen Hintergrund. Die Tat von Carcassonne unterscheidet sich nur graduell, nicht qualitativ von dem, was Christen in islamischen Ländern erdulden müssen (sofern nicht irgendein Despot wie Mubarak, Assad oder Saddam Hussein es verhindert). Die ägyptischen Kopten sind bei weitem nicht die einzige christliche Minderheit, die ein Lied davon singen kann: Sofern Muslime frei agieren können, ist die Gewalt von Muslimen gegen Nichtmuslime in etwa proportional zum muslimischen Bevölkerungsanteil.

Die Täter sind die Art von Tätern, die muslimische Gesellschaften mit größter Regelmäßigkeit und zuverlässigster Vorhersagbarkeit dann hervorbringen, wenn sie mit nichtmuslimischen im selben sozialen Raum zusammentreffen. Es ist daher vollkommen irrelevant, dass die Mehrheit der Muslime sich an solchen Aktionen nicht beteiligt, in Frankreich so wenig wie in Ägypten. Die Einschüchterungswirkung tritt auch dann ein, wenn die Tat von einer Minderheit begangen wird, und sie tritt mit derselben Zuverlässigkeit ein, mit der muslimische Parallelgesellschaften diese Art von Tätern hervorbringen. Wer eine Million Italiener einwandern lässt, weiß, dass die Mafia miteinwandert, obwohl die meisten Italiener keine Mafiosi sind. Wer eine Million Muslime einwandern lässt (in Wahrheit sind es viel mehr), weiß, dass religiös motivierte Gewalt gegen Nichtmuslime miteinwandert.

Wer dies tut, und noch dazu ohne Not, sondern aus ideologischen Gründen oder Partikuarinteressen, muss begründen, warum er es für wünschenswert hält, einen Zustand hebreizuführen, in dem alte Leute Angst davor haben müssen, in die Kirche zu gehen. Man darf ihn nicht mit Phrasen über „Buntheit“ oder „Vielfalt“ oder „kulturelle Bereicherung“ oder „Toleranz“ davonkommen lassen. Es gibt bestimmte Formen von Gewalt und asozialem Verhalten („Isch fick disch, du deutsche Schlampe!“), die so ausschließlich von Muslimen ausgehen und sich ausschließlich gegen Nichtmuslime richten, und von denen jeder Einheimische jederzeit betroffen sein kann. Wer uns das einbrockt, muss sagen, warum. Dass die Verantwortlichen dabei über Phrasen nicht hinauskommen, macht sie als Betrüger kenntlich, die zu ihren wirklichen Motiven nicht stehen können und wollen.

Die vier muslimischen Jugendlichen von Carcassonne haben eine Botschaft gesendet, die für jedermann zu entschlüsseln ist, der sich mit dem Islam auseinandersetzt, statt die eigene Weltsicht in ihn hineinzuprojizieren: Indem sie eine symbolische Steinigung vorgenommen und damit zu einer Art von Gewalt gegriffen haben, die im islamischen Raum nur für schwere Verfehlungen gegen das Gesetz Allahs angewendet wird, haben sie gesagt, dass sie Frankreich als ein islamisches Land betrachten, in dem die Scharia gilt und christliche Gottesdienste nur zulässig sind, soweit die islamische Obrigkeit sie gestattet. Wer dagegen verstößt, ist des Todes: Eine symbolische Steinigung ist eine symbolische Hinrichtung.

Eine Handvoll Steine, geworfen von Angehörigen einer muslimischen Minderheit, ist die Ankündigung von Pogromen einer muslimischen Mehrheit.

Unsere tägliche Bereicherung

Eine Pressemitteilung der Frankfurter Polizei:

POL-F: 100524 – 589 Konstablerwache: Junge Frau auf U-Bahngleise gestoßen

Frankfurt (ots) – Bislang unbekannte Täter sollen am frühen Pfingstsonntagmorgen in der C-Ebene der Konstablerwache eine 20-jährige Frau grundlos auf den Gleiskörper der U-Bahn gestoßen haben. Gerade noch rechtzeitig bevor eine U 3 in den Bahnhof einfuhr konnte die junge Frau von Mitarbeitern eines Sicherheitsdienstes aus dem Gleisbett gezogen werden.

Nach Angaben der Geschädigten befand sie sich gegen 04.20 Uhr in Begleitung einer Freundin am Bahnsteig, als eine sechs bis siebenköpfige Männegruppe auf sie zukam und einer aus der Gruppe unvermittelt gegen die 22-Jährige tätlich wurde. Der Täter schlug der Frau ins Gesicht und stieß sie anschließend ins Gleisbett der U-Bahn. Nach der Rettungsaktion der Sicherheitsdienstmitarbeiter begab sich die Geschädigte, die über Schmerzen im Kinnbereich und am Rücken klagte, in ärztliche Behandlung. Die Täter flüchteten mit einer U-Bahn vom Tatort.

Die Polizei fahndet in diesem Zusammenhang nach sechs bis sieben Personen, bei denen es sich nach Angaben der jungen Frau um 18 bis 25 Jahre alte Nordafrikaner gehandelt haben soll.“

Auf diesen Vorgang bin ich durch einen Artikel in Focus online gestoßen, der inhaltlich im Wesentlichen dieser Pressemitteilung entsprach, in dem allerdings eine Information fehlte.

Ratet mal, welche.

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[Siehe auch meinen Artikel: „Aus Political Correctness: Deutsche Presse deckt Mörder!“]

Asche zu Asche

In meinem Artikel über die Messerstecher von Hamburg lautete der Schlussabsatz:

Wenn das Opfer Deutscher ist, ist die Ergreifung eines Mörders nicht so wichtig. Jedenfalls nicht wichtig genug, dass man dem Mörder nicht noch Gelegenheit gäbe, sich selbst zu stellen und sich damit Strafmilderung zu erschleichen. Kriminalistischer Ehrgeiz wäre unter einem schwarzgrünen Senat wahrscheinlich auch wenig karrierefördernd.

Mittlerweile wissen wir, dass dies nicht nur für die Hamburger Polizei, sondern auch für die Justiz gilt:

Zwei Mörder mit Mihigru werden freigelassen, weil die zuständige Richterin nicht rechtzeitig aus ihrem Spanienurlaub zurückkam. Wegen der Aschewolke. Die Erfindung von Eisenbahn und Automobil hat sich wohl noch nicht bis Hamburg herumgesprochen.

Und nun wird der Messerstecher, der am letzten Wochenende einen Neunzehnjährigen ohne jeden Grund erstochen hat, nicht wegen Mordes angeklagt. (Und sein Komplize, dies nur nebenbei, fuhr nach der Tat nach Sylt zum Erholungsurlaub: „Während die Fahndung nach den fünfen auf Hochtouren lief, brachte ihn ein Polizist, der sich ehrenamtlich engagierte, mit dem Zug nach Westerland. Der Junge nimmt nach WELT-KOMPAKT-Informationen an dem Programm “Schorsch” teil, das vom Jugendamt gefördert wird. Es richtet sich an benachteiligte Jugendliche und wird von der Kirchengemeinde St. Georg-Borgfelde organisiert.“ Ehrenamtlich engagiert … benachteiligte Jugendliche … Kirchengemeinde. Kein Kommentar, bitte!)

Die Staatsanwaltschaft begründet dies mit zwei bemerkenswerten Argumenten:

Erstens habe es vor der Tat eine Auseinandersetzung gegeben, daher sei das Opfer nicht mehr arg- und wehrlos gewesen. Aha! Wenn ich jemanden umbringen will, sollte ich ihn vorher anpöbeln, dann komme ich um die Mordanklage herum und erspare mir etliche Jahre Knast. Und dass der Täter ein Messer hatte, das Opfer aber nicht, bedeutet wohl auch nicht, dass letzteres wehrlos gewesen wäre. Vermutlich fällt Messertragen unter „kulturelle Bereicherung“.

Zweitens habe der Täter nicht aus „niedrigen Beweggründen“ gehandelt, zum Beispiel nicht aus Mordlust. Nun, vielleicht hat er sich, was ja zutreffend wäre, darauf berufen, dass seine Religion ihm die Tötung von Ungläubigen gebietet?

Wahrscheinlicher aber scheint mir, dass er sich „diskriminiert“ gefühlt hat und deshalb zustechen „musste“. Unter einem schwarzgrünen Senat gilt dergleichen, sofern Deutsche betroffen sind, vermutlich als „ziviler Ungehorsam“, mithin als Petitesse.

Ach ja, falls einer meiner Hamburger Leser über seiner Stadt eine Aschewolke sichtet: Die kommt nicht aus Island. Was Du da siehst, ist das, was von Recht und Gesetz in Hamburg übriggeblieben ist.