Vor siebzig Jahren: Unternehmen „Barbarossa“

Rezension zu: Stefan Scheil, „Präventivkrieg Barbarossa. Fragen, Fakten, Antworten „, Edition Antaios

Die gängige Sicht auf den Zweiten Weltkrieg wirft einige Fragen auf, die von der etablierten Geschichtswissenschaft bisher nicht wirklich überzeugend beantwortet werden. Insbesondere der Angriff Deutschlands auf die Sowjetunion am 22. Juni 1941, also vor ziemlich genau siebzig Jahren, der üblicherweise als mutwilliger und unprovozierter Überfall interpretiert wird, wird — ganz unabhängig von der moralischen Bewertung — nahezu einhellig als einer der schwersten strategischen Fehler Hitlers angesehen, der die Niederlage Deutschlands unausweichlich gemacht habe.

Damit stellt sich die Frage, warum Hitler, der bis dahin in taktischen und strategischen Fragen ja nicht durch Dummheit aufgefallen war, einen solch kapitalen Bock geschossen haben soll. Die Standarderklärung lautet, dass er nie die Einschätzung korrigiert habe, die er 1924 in „Mein Kampf“ niedergelegt habe, nämlich dass „das Riesenreich im Osten reif für den Zusammenbruch“ sei, und dass er insbesondere mit dogmatischem Starrsinn an der fixen Idee festgehalten habe, das deutsche Volk müsse sich gerade dort „Lebensraum“ verschaffen, um dadurch die Ausgangsbasis für den Kampf um die Weltherrschaft zu erlangen. Dieses Dogma, also seine ideologische Verblendung, habe ihn dazu verleitet, ohne Rücksicht auf den fortdauernden Kriegszustand mit Großbritannien den Krieg mutwillig zum Zweifrontenkrieg auszuweiten.

Merkwürdig an einer solchen Interpretation ist, dass gerade die Angst vor dem Zweifrontenkrieg die Urangst aller deutschen Strategen war, und dass Hitler es bis dahin sorgfältig vermieden hatte, in eine Situation zu geraten, die der des Jahres 1914 entsprochen hätte.

Die von der etablierten Geschichtswissenschaft angebotene Deutung, die letztlich darauf hinausläuft, Hitler sei ein von fixen Ideen besessener Irrer und daher durchaus in der Lage gewesen, Entscheidungen gegen seine eigenen Interessen und die Deutschlands zu treffen, passt wenig zum Hitler der dreißiger Jahre, dem man die Fähigkeit zum politischen Kalkül wahrlich nicht absprechen kann. Im Grunde ist diese Deutung eine Passepartout-Erklärung: Wo man Hitlers Handlungen als Ergebnis politisch-militärischen Kalküls erklären kann, liefert dieses Kalkül die Erklärung. Und wo man das nicht kann, war er eben verrückt. Auf diese Weise schließt man die Erklärungslücken des gängigen Geschichtsbildes. Man schließt sie mithilfe eines Zirkelschlusses: Man setzt Hitlers Verrücktheit (bzw. ideologische Verblendung, Mordlust etc.) voraus, um seine Fehler (wenn es denn welche waren) zu erklären, und „beweist“ mithilfe dieser Fehler, dass er verrückt war. So richtig wissenschaftlich erscheint ein solches Vorgehen nicht.

Der zweite irritierende Faktor ist, dass es innerhalb der deutschen Generalität kaum Widerstand gegen „Barbarossa“ gab; was üblicherweise damit begründet wird, das Offizierskorps habe sich das nationalsozialistische Gedankengut, insbesondere eine Vernichtungs- und Lebensraum-Ideologie bereits zu Eigen gemacht, habe die militärischen Fähigkeiten Russlands sträflich unterschätzt und sei zudem nach den politischen und militärischen Erfolgen Hitlers kleinlaut geworden; da diese Erfolge allesamt auf Unternehmungen beruht hatten, von denen die Generäle abgeraten hatten.

Auch diese Erklärung ist merkwürdig: Abgesehen vielleicht von der Luftwaffe war das Offizierskorps nie so stramm nationalsozialistisch, wie Hitler es gerne gehabt hätte; aber selbst wenn dies der Fall gewesen wäre, kann doch niemand ernsthaft glauben, dass deutsche Generäle bereit gewesen wären, aus ideologischem Fanatismus ihren militärischen Sachverstand auszuschalten. Eine solche Hypothese widerspricht allem, was Freund und Feind je über die Wehrmacht geschrieben haben. Dass ideologische Vorurteile des Kalibers „Das Riesenreich ist reif für den Zusammenbruch“ sie zur Unterschätzung der feindlichen Möglichkeiten verleitet haben sollen — nein wirklich, das passt doch beim besten Willen nicht zu dem, was wir sonst über sie wissen. Und schließlich passt auch die Erklärung, Hitlers Erfolge hätten der Generalität das Maul gestopft, denkbar schlecht zu der Tatsache, dass diese Generalität vorher und nachher und bis 1945 Hitlers militärische Entscheidungen stets sehr freimütig zu kritisieren pflegte, wenn sie vom militärfachlichen Standpunkt Anlass dazu sah. Bei Barbarossa hat sie nicht widersprochen. Warum?

Sahen die deutschen Militärs (und Hitler) womöglich keine Alternative? Und weiter: Sahen sie diese Alternative womöglich deshalb nicht, weil es sie nicht gab?

Aus der Perspektive des etablierten Geschichtsbildes freilich ist eine solche Frage nicht nur Ketzerei, sie ist auch ganz einfach gegenstandslos. Aus dieser Sicht kann das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein von Alternativen schon deshalb keinen Erklärungswert besitzen, weil Hitler ja ohnehin den Lebensraum- und Vernichtungskrieg gegen Russland geplant habe und dafür allenfalls noch rationalisierende Argumente brauchte. Hitlers vorgefasster Entschluss, für Deutschland auf Kosten Russlands die Weltherrschaft zu erringen, verbunden mit seiner ideologisch motivierten Unterschätzung des Feindes, sei Erklärung genug für seine Handlungen und liefere das Interpretationsschema, in das die bekannten Fakten einzuordnen seien.

Dass ein solches Interpretationsschema, wenn es einmal als Vorgabe akzeptiert ist, zu hochgradig irreführenden Schlussfolgerungen verleiten kann, habe ich schon einmal in meiner Rezension von Schultze-Rhonhof gezeigt, und zwar im Hinblick auf das Hoßbach-Protokoll:

Das Bestechende an diesem [etablierten] Geschichtsbild ist – noch bevor es um Quellen und Fakten geht – seine narrative Struktur: Es gibt eine klare Verteilung von Gut und Böse, es gibt einen Spannungsbogen: Das Böse baut sich auf, bis es fast, aber eben nur fast, übermächtig wird, von einem einen kleinen gallischen Dorf – Großbritannien – in die Schranken gewiesen und schließlich von einem unerschrockenen weißen Ritter – Amerika – vernichtet wird. Und es gibt eine Moral von der Geschicht.

Diese Struktur ist doppelt vertraut: Sie entspricht zum einen der eines Märchens, zum anderen – mit dem Motiv des Endkampfs zwischen Gut und Böse – der der Apokalypse. Das heißt selbstverständlich nicht, dass es nicht stimmen kann. Man muss sich nur bewusst sein, in welchem Maße dieses etablierte Geschichtsbild den Erwartungen an schöne Literatur entspricht, und in welchem Maße es religiöse Bedürfnisse bedient.

Vor vielen Jahren wurden in „Versteckte Kamera“ die Versuchspersonen aufs Glatteis gelockt, indem ein Passant, scheinbar mit einem Stadtplan in der Hand, sie nach dem Weg zum Bahnhof fragte und sich diesen Weg auf dem „Stadtplan“ erklären ließ, der in Wirklichkeit ein Schnittmuster aus „Burda Moden“ war. Da entspannen sich dann Dialoge wie:

„Also, sie müssen jetzt hier geradeaus“
„Bei ‚Fadenlauf‘?“
„Ja genau, und dann hier rechts…“
„Richtung ‚Tasche‘?“
„Ja, ja. Und dann links“
„An ‚Knopfloch‘ vorbei?“
„Ganz recht.“

Die Bereitschaft, eine angebotene Situationsdefinition (hier also das Schnittmuster als „Stadtplan“) als „wahr“ zu übernehmen, kann so stark sein, dass auch offenkundige Widersprüche in oder zu dieser Definition nicht wahrgenommen werden. Und man glaube nicht, dass diese Bereitschaft sich auf die überraschten Versuchspersonen bei „Versteckte Kamera“ beschränkt.

Ich zum Beispiel war jahrelang der Überzeugung gewesen, das Hoßbach-Protokoll vom 5. November 1937 enthalte Hitlers Ankündigung, einen Weltkrieg führen zu wollen, mithin den Beweis für die Richtigkeit des oben zitierten Geschichtsbildes. Dabei hatte ich das Protokoll schon mehrfach gelesen: Es enthält Hitlers Ankündigung, die Tschechoslowakei und Österreich anzugreifen, dazu Überlegungen, unter welchen Voraussetzungen ein solcher Schlag geführt werden könne, und wie sich die anderen Mächte dann verhalten würden. Schwerwiegend genug und für die Anklage im Nürnberger Prozess, in dem es ja um den Anklagepunkt „Angriffskrieg“ ging, zweifellos ein wichtiges Beweisstück, aber eben nicht ein Beweis für einen Masterplan zur Weltherrschaft. Obwohl ich es also besser hätte wissen müssen, bin ich erst durch Schultze-Rhonhofs Analyse darauf gestoßen worden, dass ich genauer hätte lesen müssen. Dies nur als Beispiel dafür, wie stark der Einfluss einer scheinbar selbstverständlichen Deutung und wie hilfreich es bisweilen sein kann, Dinge „neu zu betrachten“.

Es gibt eine weitere Quelle, die kaum weniger häufig als das Hoßbach-Protokoll zitiert wird, um Hitlers wahnwitzige Weltherrschaftspläne zu „beweisen“, nämlich seine Denkschrift zum Vierjahresplan von 1936. Diese Denkschrift ist besonders bedeutsam, weil sie streng geheim und nur für den engsten Führungszirkel vorgesehen war.

Hitler selbst hielt sie für so fundamental, dass er noch 1944 (!) Albert Speer eine Abschrift davon übergab, wie Stefan Scheil in „Präventivkrieg Barbarossa. Fragen, Fakten, Antworten“ darlegt, dem Buch, um das es im Folgenden gehen soll. (Man verzeihe mir den langen Anlauf, aber bei einem derart tabubewehrten Thema kann man seine Zweifel am etablierten Geschichtsbild gar nicht ausführlich genug begründen).

Üblicherweise, d.h. in allen mir bekannten Werken, die für ein breites Publikum bestimmt sind, werden aus dieser Denkschrift genau zwei Sätze zitiert, und zwar immer dieselben:

Die deutsche Armee muss in vier Jahren einsatzfähig sein.

Die deutsche Wirtschaft muss in vier Jahren kriegsfähig sein.

Na bitte, da haben wir ihn doch, den unwiderlegbaren Beweis, dass Hitler um jeden Preis den Krieg wollte! Oder?

Dies ist in der Tat die Interpretation, die die offizielle Geschichtsschreibung uns anbietet. Dabei fällt freilich der Zusammenhang unter den Tisch:

Der Marxismus (hat) durch seinen Sieg … eines der größten Reiche der Welt als Ausgangsbasis für seine weiteren Operationen geschaffen … Einer in sich selbst weltanschaulich zerrissenen demokratischen Welt tritt ein geschlossener autoritärer weltanschaulich fundierter Angriffswille gegenüber.

Die militärischen Machtmittel dieses Angriffswillens steigern sich dabei in rapider Schnelligkeit von Jahr zu Jahr. Man vergleiche mit der heute tatsächlich geschaffenen Roten Armee die Annahmen des Militärs vor 10 oder 15 Jahren, um die gefährlichen Ausmaße dieser Entwicklung ermessen zu können. Man überlege sich aber die Ergebnisse einer weiteren Entwicklung in 10, 15 oder 20 Jahren, um sich ein Bild der dann eintretenden Verhältnisse zu machen …

Gegenüber der Notwendigkeit der Abwehr dieser Gefahr haben alle anderen Erwägungen als gänzlich belanglos in den Hintergrund zu treten!

[Quelle: Hitlers Denkschrift zum Vierjahresplan 1936, zitiert nach Scheil, S. 46]

Nichts da von „reif zum Zusammenbruch“. Die Überlegungen, die er 1924 in „Mein Kampf“ dargelegt hatte, als Russland vom Bürgerkrieg völlig zerrüttet war, gelten 1936 offensichtlich nicht mehr. Im Grunde schätzt Hitler die Sowjetunion nicht anders ein, als es nach dem Krieg die Strategen der NATO taten: als eine hochgerüstete Macht von ideologisch motiviertem Expansionsdrang. Und er hatte Grund zu dieser Einschätzung: Russland hatte mit dem ersten Fünfjahresplan 1928 zugleich ein massives Aufrüstungsprogramm in die Wege geleitet, war 1936 quantitativ und qualitativ die stärkste Militärmacht der Welt und baute die Rote Armee fortlaufend aus. Dabei ließ sie keinen Zweifel daran, dass der von Stalin propagierte „Aufbau des Sozialismus in einem Land“ nur eine Atempause darstellen sollte, in der Sowjetunion Kräfte für den finalen Schlag gegen den Kapitalismus sammeln würde.

Allerdings neigt die Geschichtsschreibung dazu, für die Zwischenkriegszeit nicht nur die objektive Bedrohung herunterzuspielen, die von Russland ausging, sondern auch das Bedrohungsgefühl zu unterschätzen, das viele Europäer, und ganz besonders die politische Rechte, gegenüber dem Bolschewismus hegte. Man musste schon ein wirklicher Ignorant oder Idiot sein, um in den zwanziger und dreißiger Jahren angesichts der Greuel der Bolschewisten, der langfristig überwältigenden Stärke ihres Staates und der Existenz starker kommunistischer Parteien (die von eben diesem Staat gesteuert wurden) die Gefahr der Bolschewisierung Europas abzustreiten. Ohne diese Bedrohung hätte es so etwas wie die NSDAP vermutlich nie gegeben, und wenn, wäre sie kaum zur Macht gelangt und wäre insbesondere ihre Methode des Bürgerkrieges von oben schwerlich von so vielen Menschen akzeptiert worden.

Hitlers Denkschrift lässt seine Außenpolitik der dreißiger Jahre in einem anderen als dem üblichen Licht erscheinen, und auch seine Äußerung von 1939, alles, was er tue sei gegen Russland gerichtet, klingt in einem solchen Kontext weniger nach maßlosem Eroberungswillen, eher nach dem Bewusstsein, dass der Kampf gegen diesen Feind nicht zu vermeiden sein werde, weil der Feind dies nicht zulasse.

Dies alles macht den Angriff vom Juni 1941 freilich per se noch nicht zu einem Präventivkrieg, jedenfalls nicht im Sinne des auch damals geltenden Völkerrechts. Stefan Scheil weist allerdings nicht ohne Süffisanz darauf hin, dass es eine Definition von „Präventivkrieg“ gab, unter die jeder Krieg Deutschlands gegen Russland damals gefallen wäre, nämlich — die angelsächsische.

Großbritannien hatte mit seiner Politik der „Balance of Power“ stets die Doktrin verbunden, dass Machtverschiebungen zugunsten einer Macht auch dann mit Gewalt zu bekämpfen seien, wenn sie auf friedlichem Wege, etwa durch wirtschaftliche und demographische Expansion zustandegekommen seien. Auf eine eventuelle Angriffsabsicht der betreffenden Macht kommt es nach dieser Doktrin nicht an, sondern lediglich auf die potenzielle Fähigkeit zum Angriff. Nach britischer Doktrin reicht dies für einen „Präventivkrieg“ vollkommen aus, und eben diese Doktrin stand hinter der britischen Wendung gegen Deutschland zu Beginn des 20. Jahrhunderts.

Die USA wiederum, als Erben der britischen Weltmacht, hielten und halten es für ausgemachte Sache, das die Bewahrung ihrer eigenen Unangreifbarkeit (und das heißt der Angreifbarkeit aller anderen Staaten durch die USA) jederzeit einen „Präventivkrieg“ rechtfertigt. Scheil stellt zutreffend fest:

Die Frage, ob das Unternehmen Barbarossa nach diesem Präventivkriegsbegriff … ein Präventivkrieg war, ist angesichts der eben skizzierten beliebigen Dehnungsfähigkeit dieses Begriffs so offensichtlich zu bejahen, daß es beinahe nicht interessant ist. [S.21]

Scheil selbst freilich hält sich an den strengen Präventivkriegsbegriff, also an den, der sich auf das geltende Völkerrecht stützt, nicht auf die Schlachtflotten und Marschflugkörper angelsächsischer Weltmächte. Damit man einen Angriff als einen präventiven bezeichnen kann, sind demnach vier Voraussetzungen erforderlich:

1. Langfristige Angriffsdrohungen durch den später Angegriffenen

2. Kenntnis solcher langfristigen Angriffsdrohungen durch den späteren Angreifer

3. Militärisch-politische Vorbereitungen des Angegriffenen

4. Kenntnis dieser Vorbereitungen durch den Angreifer, in diesem Fall das Deutsche Reich

Scheil führt überzeugend den Nachweis, dass alle vier Voraussetzungen tatsächlich gegeben waren, ohne dass ich hier in die Einzelheiten gehen möchte. Ganz nebenbei beantwortet er damit die von mir (nicht von ihm) oben aufgeworfenen Fragen. Das Bestechende an seiner Analyse ist, dass man weder an die Verrücktheit Hitlers noch an die Verblendung oder Zivilfeigheit deutscher Generäle glauben muss, um zu sehen, warum das Unternehmen Barbarossa gestartet wurde, und dass dem Entschluss hierzu sehr wohl ein rationales, ja zwingendes und sogar legitimes Kalkül zugrunde lag.

Dabei stellt Scheil klar, dass die unbestreitbaren Planungen zur Ausschaltung Russlands als Machtfaktor keineswegs die These vom Präventivkrieg in Frage stellen. Im Gegenteil wäre ein Präventivkrieg ganz sinnlos, wenn danach der Status quo ante wiederhergestellt würde. Und er macht deutlich, dass die Frage nach dem präventiven Charakter eines Krieges nicht das geringste mit der  rechtlichen und moralischen Beurteilung von Kriegsverbrechen zu tun hat. Das jus ad bello, also das Recht zum Kriege, hat nichts mit dem jus in bello, dem Recht im Kriege zu tun. An letzteres sind beide Kriegsparteien gebunden, unabhängig davon, wie gerecht oder ungerecht ihre Sache ist, unabhängig, davon, wer Angreifer und wer Verteidiger ist, und unabhängig davon, ob ein Angriff präventiv stattfand oder nicht.

Scheil argumentiert klar, logisch, präzise und faktengesättigt. Wer immer über den Zweiten Weltkrieg spricht (und vor allem schreibt), sollte sich mit seinen Argumenten auseinandersetzen.

Gaddafi und die Viagra-Container

Es ist bereits ein Gemeinplatz, dass die Wahrheit das erste Opfer jedes Krieges ist, und so sollte man als aufmerksamer Medienkonsument Greuelberichte in Kriegszeiten immer unter Vorbehalt zur Kenntnis nehmen. Besondere Skepsis empfiehlt sich, wenn allzu skurrile und allzu plakative Indizien dargeboten werden.

Gaddafi persönlich soll also seinen Soldaten befohlen haben, in eroberten Städten massenhaft Frauen zu vergewaltigen? Nun ja, das sähe ihm schon ähnlich. Es klingt irgendwie glaubhaft. Ich würde es auch ohne weiteres glauben, wenn der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (dessen Zuständigkeit durchaus bezweifelbar ist und dessen Verfolgungseifer daher mindestens Fragen aufwirft) nicht behauptet hätte, das Regime habe

containerweise Potenzmittel für seine Soldaten geordert.

Das ist genau die Sorte Indiz, bei der man stutzig wird.

Gaddafi hat in ganz Afrika Söldner von erlesener Brutalität angeworben, die den Kern seiner Streitmacht bilden, und man wird realistischerweise davon ausgehen dürfen, dass die meisten von ihnen junge Kerle um die Zwanzig sind.

Sollen wir wirklich glauben, dass diese Jungs Potenzmittel brauchen, um eine Frau zu vergewaltigen?

Zunächst sei unklar gewesen, auf welcher Ebene dieses menschenverachtende Vorgehen angeordnet worden war. Inzwischen hätten die Ermittler aber genug Informationen, dass man sagen könne, Gaddafi selbst hat dies befohlen.

Liegt es da nicht nahe zu vermuten, dass hier die fehlenden Beweise für einen persönlichen Befahl Gaddafis durch – von wem auch immer – fingierte Indizien ersetzt werden?

Griechenland bittet zur Kasse

Nun hat sich also auch die griechische Regierung einer italienischen Klage angeschlossen, die von Deutschland Entschädigung für Geiselerschießungen im Zweiten Weltkrieg fordert. Man zerrt denselben Staat vor den internationalen Kadi, von dem man gleichzeitig im Zusammenhang mit der Eurokrise fordert, er solle für die Konsequenzen der griechischen Misswirtschaft aufkommen. Ich glaube nicht, dass man die Schamlosigkeit eines solchen Vorgehens noch mit parlamentsfähigen Ausdrücken beschreiben kann.

Ich glaube aber, dass es Zeit ist, darauf hinzuweisen, dass Geiselerschießungen durch deutsche Truppen damals in der Regel die Reaktion auf Anschläge von Partisanen waren, und dass solche Anschläge ihrerseits Kriegsverbrechen waren.

Das Kriegsvölkerrecht basiert nämlich auf der strikten Unterscheidung von Kombattanten und Nichtkombattanten. Das muss auch so sein, weil irreguläre Kämpfer (Partisanen, Guerilleros, Terroristen usw.) die davon betroffenen regulären Streitkräfte zum Counterguerillakrieg zwingen; ein solcher wird regelmäßig besonders grausam geführt, nicht nur von deutschen, sondern ebenso von amerikanischen, russischen, französischen und anderen Streitkräften.

Damit genau dies nicht geschieht, ist irreguläre Kriegführung vom Kriegsvölkerrecht geächtet! Ein Staat, der nichts getan hat, diese Art von Kriegführung zu unterbinden; der auch nachträglich niemanden für völkerrechtswidrigen Partisanenkrieg zur Verantwortung gezogen hat; der die ehemaligen Partisanen vielmehr belobigt hat, obwohl sie überhaupt erst die Bedingungen herbeigeführt haben, unter denen die Zivilbevölkerung so furchtbar zu leiden hatte: Ein solcher Staat hat überhaupt keine Ansprüche zu stellen!

Zum Prozess gegen Radovan Karadzic

„Karadzic geriert sich als Opfer und Friedensengel“ (Welt online)

„Radovan Karadzic: Der Massenmörder von Bosnien bereut nichts“ (bild.de)

Nachdem wir in den neunziger Jahren die Selbstgleichschaltung der deutschen Medien erleben mussten, von denen keines einen Zweifel daran gelassen hat, dass die Serben an allem Unglück auf dem Balkan schuld sind (allein ein Peter Handke durfte mit seinen „andersgelben Nudelnestern“ den serbophilen Pausenclown machen), brauchen wir uns nicht zu wundern, dass damit auch der Tenor der Berichterstattung über den Karadzic-Prozess gesetzt ist.

Während aber etwa der „Focus“ sich um kritische Distanz wenigstens bemüht, hat der Springer-Konzern offenbar eine Meute von besonders hasserfüllten Propagandaschreibern – pardon: ich meinte natürlich: vom besonders engagierten Journalisten – auf den Fall angesetzt. Nun ja – er hat ja auch einen Ruf zu verlieren.

Wer schon auf die Unschuldsvermutung  pfeift, dem ist naturgemäß auch sonst jedes Mittel recht, den Leser zu verhetzen. Welt online:

Munira hofft noch immer, 15 Jahre nach Srebrenica, die Knochen ihres Sohnes zu finden. Er war damals 18. „Karadzic bleibt ein Lügner“, sagt sie. „Und er ist stolz darauf. Er hat mich heute genauso gedemütigt wie vor 15 Jahren.“

Was hat sie denn erwartet? Dass er auf die Knie fällt?

Ich wünschte, die Leser würden sich endlich diese Form von Journalismus verbitten, die die Gefühle der Opfer zum Maßstab für die Gerechtigkeit eines Prozesses macht (vgl. auch meinen Artikel über den Scheungraber-Prozess). Opfer zu sein ist Schicksal, nicht Verdienst. Es macht aus niemandem einen besseren Menschen, schon gar nicht einen weiseren oder gerechteren, dessen Meinung deshalb gesteigerten Informationswert hätte.

Dass der ehemalige Führer der bosnischen Serben irgendwann doch noch die Wahrheit über seine mutmaßlichen Verbrechen sagen werde, glaubt die 62-Jährige nicht mehr.

Was für eine Frechheit von Karadzic, dass er sich verteidigt, statt sich diskussionslos für den Rest seines Lebens einlochen zu lassen!

Wer so schreibt, informiert seine Leser nicht, sondern stachelt ihre Gefühle auf: Die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens wird dann geradezu zum Argument gegen seine Legitimität. Diese Gleichsetzung von Rachedurst mit Gerechtigkeit ist ein Atavismus; sie zu propagieren ein Verbrechen.

Deutschenhass

Der Bundesgerichtshof hebt ein Urteil des Landgerichts München auf. Das Landgericht sei den besonderen Umständen der Tat nicht gerecht geworden.

Judith schreibt dazu:

Die “besonderen Umstände” waren die, dass Sven G., ein nicht vorbestrafter deutscher Informatik-Student, sich gegen eine fünfköpfige, aggressive Ausländerbande zur Wehr setzte und dabei den Anführer, Mergim S., mit einem Messer verletzte. Wegen “überzogener Notwehr” verurteilte das Münchener Schwurgericht den unbescholtenen Sven zu drei Jahren und neun Monaten – ohne Bewährung.

Wir hatten schon vor kurzem Gelegenheit, uns über das merkwürdige Rechtsverständnis der Münchner Justiz und über ihre Gnadenlosigkeit zu wundern, als sie einen Neunzigjährigen, den ehemaligen Wehrmachtsoffizier Josef Scheungraber bei dünnster Beweislage zu lebenslanger Haft verurteilte.

Man wundert sich weniger, wenn man weiß, dass beide Urteile von ein und demselben Richter gesprochen wurden, einem gewissen Manfred Götzl.

Warum Josef Scheungraber wirklich verurteilt wurde

Das Urteil gegen den ehemaligen Gebirgspionierleutnant Josef Scheungraber – lebenslang wegen vierzehnfachen Mordes – gehört zu jener Sorte von Fehlurteilen, die der Schriftsteller Manès Sperber „symbolträchtiges Unrecht“ genannt hat: Es wirft ein Schlaglicht auf die geistige Verfassung unserer Gesellschaft, ihrer Medien und ihrer Justiz. Ein Schlaglicht, das für die Zukunft nichts Gutes ahnen lässt.

Die Anklage: Im Juni 1944 gerieten Angehörige des deutschen Gebirgspionierbataillons 818 in Falzano nahe Perugia in einen Hinterhalt italienischer Partisanen. Dabei wurden zwei deutsche Soldaten getötet. Der Angeklagte soll deswegen bei der Division die Erlaubnis zu einer Vergeltungsaktion angefordert und erhalten haben. Daraufhin soll er befohlen haben, italienische Zivilisten zu töten. Die tatsächlich erfolgte Tötung von insgesamt vierzehn italienischen Zivilisten durch Schüsse und Sprengstoff soll auf diesen Befehl zurückgehen.

Die Beweislage: Die persönliche Schuld des Angeklagten konnte nicht bewiesen werden. Das wichtigste Beweisstück der Anklage war die Aussage eines ehemaligen Mitarbeiters von Scheungraber, der sich erinnerte, der Angeklagte habe in den sechziger Jahren von seiner Beteiligung an einem Vorgang dieser Art erzählt, und der diese Erzählung mit der Anklage in Verbindung brachte. Dieser Zeuge war erst lange nach dem Beginn des Prozesses aufgetaucht, der von Anfang an die Aufmerksamkeit der Medien gefunden hatte. Die Möglichkeit, dass dieser Zeuge (und zwar ohne zu lügen, einfach nur, weil das menschliche Gedächtnis erwiesenermaßen von sich aus „Erinnerungen“ produziert, um Verständnislücken zu schließen), eine relativ nebulöse Erzählung des Angeklagten mit Informationen aus Zeitungsartikeln über den Prozess gefüllt haben könnte, wurde vom Gericht allem Anschein nach nicht ernsthaft in Erwägung gezogen.

(Nach welchen Grundsätzen die vorhandenen Beweise gewürdigt wurden, illustriert die Stellungnahme des Staatsanwalts Lutz in seinem Plädoyer: „Eine absolute Gewissheit ist nicht erforderlich, es reicht ein ausreichendes Maß an Sicherheit“. Abgesehen von der dümmlichen Tautologie – „es reicht ein ausreichendes Maß“ – besagt dieser Satz entweder eine Selbstverständlichkeit, die kein Staatsanwalt in seinem Plädoyer erwähnen würde, oder umschreibt die Auffassung, dass man es bei Prozessen mit NS-Bezug mit dem Schuldbeweis nicht so genau nehmen muss.)

Allem Anschein nach. Ich habe nicht die Prozessakten studiert, sondern bin auf Medienberichte angewiesen, deren Verfasser an einer kritischen Beweiswürdigung erkennbar nicht interessiert sind.

Ich halte mich – pars pro toto – an „Spiegel online“: Dessen Schreiber Sebastian Fischer hält es nicht für wichtig zu erörtern, ob die Beweise für einen Schuldspruch tatsächlich ausreichten. Stattdessen belehrt er uns über einen der Verteidiger:

Scheungraber war nicht der erste Kriegsverbrecher, den Rechtsanwalt Goebel vertritt: Vor Gericht verteidigte er bereits Malloth. Außerdem vertrat er auch die Holocaust-Leugner David Irving und Germar Rudolf.

Wer mit dem Finger auf den anderen zeigt, weist bekanntlich mit dreien auf sich selbst zurück. Was ist das für ein Gerichtsreporter, der einem Anwalt allen Ernstes zum Vorwurf macht, dass der seinen Beruf ausübt? Ich kann mich nicht erinnern, dass der „Spiegel“ (oder sonst ein deutsches Blatt) jemals an die RAF-Verteidiger Otto Schily oder Christian Stroebele einen vergleichbaren Vorwurf gerichtet hätte. Wer solches tut, betreibt einen Kampfjournalismus, der nicht nur hochgradig unfair ist, sondern auch unprofessionell.

Es wird aber noch besser:

Der Rechtsanwalt ist in diesem Verfahren durch krude Thesen aufgefallen. Etwa als er von den „mehreren tausend deutschen Soldaten“ sprach, die Opfer italienischer Partisanen geworden seien – dabei handele es sich schließlich „um ein völkerrechtswidriges Tätigwerden dieser Partisanen“.

Halten wir fest, dass man im Jahre 2009 Gerichtsreporter beim „Spiegel“ sein kann, ohne zu wissen,
dass irreguläre Kämpfer Kriegsverbrecher sind!

Die Strategie irregulärer Kämpfer – Partisanen, Guerilleros, Terroristen – zielt darauf ab, die Zivilbevölkerung in den Kampf hineinzuziehen, indem man sich in ihr versteckt. Sie zielt darauf ab, regulären feindlichen Streitkräften das Bild zu vermitteln, jeder Zivilist sei ein potenzieller Partisan und müsse entsprechend behandelt werden. Sie basiert auf der Verwischung des Unterschieds zwischen Kombattanten und Nichtkombattanten ebenso, wie sie auf diese Verwischung abzielt. Es geht ihr darum, eine Eskalation zu entfesseln, in der die reguläre Truppe das Kriegsvölkerrecht gar nicht einhalten kann, weil Zivilisten dann, und nur dann, praktisch gezwungen sind, die Irregulären zu unterstützen.

(Es trifft zu, dass die Nazis die Bekämpfung von Partisanen häufig bloß zum Vorwand genommen haben, Völkermord zu legitimieren, allerdings nicht in Italien und schon gar nicht im vorliegenden Fall.)

Es wäre schön, wenn man die generelle blinde Bewunderung von Partisanen, also von Kriegsverbrechern, als bloße Marotte von Leuten abtun könnte, deren Pubertät kein Ende findet, und die deshalb ihre unverarbeitete Che-Guevara-Romantik bis ins Rentenalter mit sich herumtragen. Leider sitzen diese Leute in Positionen, in denen sie ihr in der Tat krudes Weltbild, verdichtet zur Ideologie, einem Millionenpublikum unterbreiten dürfen.

Das heißt selbstverständlich nicht, dass ich die Tötung Unbeteiligter als Vergeltung für Partisanenangriffe gutheißen oder für legal halten würde. Es handelt sich um ein Kriegsverbrechen, keine Frage. Wenn aber der „Spiegel“-Schreiber seinen Artikel mit diesem Absatz eröffnet:

Margherita und Angiola Lescai sind an diesem Tag nach Deutschland gekommen, weil sie Gerechtigkeit wollten für Vater und Großvater. Und die beiden Halbschwestern, Nebenklägerinnen in einem der wohl letzten Prozesse zu den Verbrechen des Zweiten Weltkriegs, haben Gerechtigkeit gefunden: „Unser Leben wird jetzt heiter und fröhlich sein, wie werden nicht mehr diese Ängste und Beklemmungen haben.“

dann erlaube ich mir den Hinweis, dass den Angehörigen der beiden von italienischen Kriegsverbrechern ermordeten deutschen Soldaten diese Art von Genugtuung nicht zuteil werden wird, weil kein einziger der damals kriegführenden Staaten, auch Italien nicht, heute noch Kriegsverbrecherprozesse im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg gegen eigene Bürger führt (und ich traue mich sogar wetten, dass sie die letzten Verfahren schon kurz nach Kriegsende abgeschlossen haben).

Wohlgemerkt: Es geht hier nicht um Aufrechnung. Ich glaube nur einfach, dass die Anderen hier etwas richtig machen. In den Worten Sebastian Haffners:

Nach dem Kriege … pflegen … Kriegsverbrechen, soweit ungesühnt, auf allen Seiten stillschweigend amnestiert zu werden, was nur Justizfanatiker bedauern können. Es liegt Weisheit darin, die sozusagen normalen Kriegsgreuel als Begleiterscheinungen einer unvermeidlichen Ausnahmesituation zu behandeln, in der gute Bürger und Familienväter sich ans Töten gewöhnen, und sie nach dem Kriege möglichst schnell in Vergessenheit geraten zu lassen. (…) Massaker an Kriegsgefangenen in Drang und Hitze der Schlacht; Geiselerschießungen im Partisanenkrieg; Bombardierungen reiner Wohngebiete im „strategischen“ Luftkrieg; Versenkung von Passagierdampfern und neutralen Schiffen im U-Bootkrieg; das alles sind Kriegsverbrechen, fürchterlich gewiss, aber nach dem Kriege nach allgemeiner Übereinkunft besser allseits vergessen. (Sebastian Haffner, Anmerkungen zu Hitler, Taschenbuchausgabe S. Fischer Verlag, Frankfurt/M. 1981, S.128 f.)

Genau mit dieser Art Kriegsverbrechen haben wir es hier zu tun, also nicht mit Völkermord, Vernichtungslagern und dergleichen, sondern mit dem, was Haffner die „sozusagen normalen Kriegsgreuel“ nennt.

Warum tut Deutschland nicht dasselbe, was seine Kriegsgegner auch tun, nämlich diese Art von Kriegsverbrechen außer Verfolgung zu setzen? Warum wird gegen einen ehemaligen Wehrmachtsoffizier ein Schuldspruch verhängt, der bei vergleichbarer Beweislage in keinem normalen Strafverfahren zustandekäme? Was treibt ein deutsches Gericht dazu, wenn es ihn schon schuldig, alle mildernden Umstände außer Betracht zu lassen (die man DDR-Tätern, z.B. Mauerschützen, gerne zugute gehalten hat)? Warum wird ein Neunzigjähriger (!) zu lebenslanger Haft verurteilt, was bedeutet, dass er keine realistische Chance mehr hat, noch einmal freizukommen – und was deshalb vermutlich sogar verfassungswidrig ist? Wieso diese für die deutsche Justiz doch ganz untypische Gnadenlosigkeit?

Weil die deutsche Gesellschaft Sündenböcke braucht. Das tief eingefressene kollektive Misstrauen gegen sich selbst, der kollektive Selbsthass, das kollektive Schuldgefühl, das in diesem Ausmaß nur noch als krankhaft und neurotisch zu qualifizieren ist, sind nur zu ertragen, wenn man sie projizieren kann – auf Einzelpersonen oder auf Gruppen. Die maßlose, völlig irrationale Brutalität und Gehässigkeit gegen einen Greis, verbunden mit der mutwilligen Missachtung professioneller Standards durch Justiz und Medien, haben mit dem Bedürfnis nach Gerechtigkeit nichts zu tun.

Indem sie auf einem hinfälligen alten Mann herumtrampelt, vergewissert sich die deutsche Gesellschaft ihres eigenen „Antifaschismus“, vergewissert sich das deutsche Volk, dass es mit jenem anderen deutschen Volk, das bis 1945 hier wohnte, nichts zu tun hat. Mit der Jagd auf „Nazis“ täuscht sich das Volk darüber hinweg, dass es auf der Flucht vor sich selbst ist.

Kriegsverbrecherprozesse wird es in wenigen Jahren nicht mehr geben, weil die potenziellen Angeklagten aussterben. Was aber nicht ausstirbt, sind die Bedürfnisse einer Gesellschaft, die es zum eigenen psychischen Überleben nötig hat, auf sogenannte oder auch Nazis einzudreschen.

Sie wird immer welche finden. Oder erfinden.