München schaut weg

von Martin Lichtmesz

„Lichterkette e.V.“, der laut Selbstdefinition „hellste Verein Deutschlands“, hat mit seiner letzten Kampagne eine spektakuläre Bauchlandung gemacht. Mit einem sogenannten „social spot“ wollte man an die goldenen Zeiten vor zwanzig Jahren erinnern, als „eine halbe Million Münchener mit Kerzen, Fackeln und Lampions ein Zeichen gegen Fremdenhass setzten“.

O-Ton Lichterkette:

Es geht um eine schlichte, aber wichtige Botschaft, es geht – wie damals bei der Lichterkette – darum, zu reagieren und statt weg-, hinzuschauen: München schaut hin!

Typische, von der Seite verbreitete Parolen sind:

Bei Gewalt nicht wegsehen! Verbündete suchen. Und den Opfern gemeinsam helfen. … Gemeinsam sind wir stärker. Wenn Gewalt droht, solidarisieren Sie sich. Lenken Sie die Täter ab.

Wohin genau man da nun schauen soll, zeigt also das augenscheinlich ziemlich aufwendig produzierte Video unter der Regie von Marcus H. Rosenmüller:

Weiterlesen! Das ist ein Befehl! München schaut weg.

Das Bundesverfassungsgericht interveniert: ein Akt der Verzweiflung

Das Bundesverfassungsgericht hat Bundespräsident Gauck aufgefordert, das Ratifizierungsgesetz zum Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) nicht zu unterzeichnen. Ein solcher Schritt ist in der Geschichte der BRD noch nie dagewesen und wäre unter normalen Umständen völlig undenkbar; allein, die Umstände sind alles Andere als normal.

Der ESM wäre im Falle der Ratifizierung ermächtigt, jederzeit unter Fristsetzung von sieben Tagen von den Mitgliedsstaaten Finanzmittel in praktisch unbegrenzter Höhe anzufordern. Das vorgesehene Leitungsgremium ist nicht nur – da nicht gewählt – bar jeder demokratischen Legitimität, es unterliegt nicht einmal rechtlicher Kontrolle und kann für seine Entscheidungen so wenig zur Rechenschaft gezogen werden wie der ESM selbst. Zudem sollte diese Ermächtigung, die jeder Rechtsordnung hohnspricht, unwiderruflich sein, d.h. für alle Ewigkeit gelten.

Der Kalte Staatsstreich, der seit vielen Jahren mit einer Politik der kleinen Schritte und der vollendeten Tatsachen vorangetrieben wird, würde mit diesem Gesetz mit einem Ruck vollendet.

Bundesverfassungsgericht

Offenbar hat das Bundesverfassungsgericht erkannt, dass seine seit Jahren verfolgte Politik des Räusperns und Zähneknirschens, zugleich aber des weitestmöglichen Nachgebens die politische Klasse dieses Staates nicht etwa dazu bringt, vom Hochverrat abzulassen und sich auf die verfassungsmäßige Ordnung zu besinnen.

Vielmehr hat diese Klasse in ihrer utopistischen Verblendung, ihrer Arroganz und ihrem Größenwahn auch noch den letzten Rest von Gespür für Recht, Gesetz und Moral eingebüßt und fasst jedes Nachgeben aus Karlsruhe lediglich als Ermutigung auf, mit einer Politik fortzufahren, für die die Verantwortlichen in jedem bekannten Staatswesen der Geschichte, seit es überhaupt so etwas wie Staatlichkeit gibt, ohne weiteres als Hoch- und Landesverräter aufgehängt worden wären – mit oder ohne Prozess.

Bundespräsident Joachim Gauck

Dass das Verfassungsgericht den Bundespräsidenten auffordert, einem Gesetz die Unterschrift zu verweigern, das bisher weder dem Präsidenten noch dem Gericht vorliegt, ist mehr als nur eine Ohrfeige. Nicht nur die politische Kultur, sondern auch die Rechtsordnung der BRD statuiert die Vermutung, dass die Verfassungsorgane Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung, Bundesverfassungsgericht und Bundespräsident die Vermutung der Rechtmäßigkeit ihres Handelns auf ihrer Seite haben und deshalb im Verhältnis zueinander verpflichtet sind, von dieser Vermutung auszugehen. Indem das Gericht in einem offenkundigen Akt von Verzweiflung dem Bundespräsidenten in den Arm fällt, hat es offiziell zu Protokoll gegeben, dass es den übrigen Verfassungsorganen eben den Staatsstreich zutraut, den sie tatsächlich im Begriff stehen zu begehen.

Sollte der Bundespräsident diesen Wink missachten und das Gesetz gegen die dringende Bitte des Bundesverfassungsgerichts doch noch unmittelbar nach Verabschiedung unterzeichnen, sodass vollendete Tatsachen geschaffen und der einstweilige Rechtsschutz durch Karlsruhe ausgehebelt würden, so wäre dies die Vollendung des Staatsstreiches:

Da völkerrechtliche Verträge im Außenverhältnis Vorrang vor den Bestimmungen der nationalen Verfassung genießen, der ESM-Vertrag zudem unkündbar ist, hätte die politische Klasse eine unheilbar verfassungswidrige Situation herbeigeführt. „Unheilbar“ heißt, dass die Wiederherstellung der verfassungsmäßigen Rechtsordnung dieses Staates mit den im Grundgesetz vorgesehenen und erlaubten Mitteln – mithin „andere Abhilfe“ im Sinne von Art.20 Abs.4 GG – nicht mehr möglich wäre.

Vor einem Jahr schrieb ich in „Ist Widerstand legal?“ (den nochmal zu lesen ich eindringlich empfehle):

Ob ein Widerstandsrecht gegeben ist oder nicht, hängt am seidenen Faden der politischen Einschätzung, ob die Unterbindung des Staatsstreiches, ob gegebenenfalls eine Entmachtung der Putschisten mit gesetzeskonformen Mitteln noch möglich ist oder nicht.

Diese Frage müsste endgültig verneint werden, wenn der ESM-Vertrag rechtswirksam würde, weil in diesem Falle selbst die Entmachtung der Putschisten an den von ihnen vollendeten Tatsachen nichts mehr ändern könnte. Die Prozeduren des Grundgesetzes lassen es schlicht nicht zu, dass der Staat einen völkerrechtlichen Vertrag einfach missachtet – selbst wenn dessen Zustandekommen verfassungswidrig war. Die Verabschiedung des ESM-Vertrages würde jeden verfassungstreuen Bürger in die Konfrontation mit einem Staat zwingen, der den Boden seiner eigenen Rechtsordnung verlassen, dadurch die Rechte und Ansprüche seiner Bürger verraten und damit seinen Anspruch auf deren Loyalität verwirkt hat.

Putschisten über die Verfassung aufzuklären dürfte so sinnlos sein wie einem Bankräuber das Strafgesetzbuch zu erläutern – beide, der Putschist wie der Bankräuber, gehen ja davon aus, dass sie straffrei davonkommen.

Dennoch könnte es durch einen unwahrscheinlichen Zufall sein, dass der eine oder andere verantwortliche Politiker sich auf diesen Blog verirrt, und dann möchte ich mir nicht den Vorwurf machen müssen, ihn nicht nach bestem Wissen und Gewissen über die Rechtslage aufgeklärt zu haben. Zwei Punkte sollten Sie bedenken, falls Sie zu den Angesprochenen gehören:

Erstens: § 81 Abs.1 StGB lautet:

Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt

1. den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder
2. die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,
wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.

Der Missbrauch der Staatsgewalt zum Zwecke der Beseitigung der verfassungsmäßigen Ordnung ist Gewalt im Sinne von § 81 StGB, die Tatbestandsmerkmale des Hochverrates können also auch von Verfassungsorganen erfüllt werden, sofern diese ihre Kompetenzen zu Entscheidungen missbrauchen, die verfassungswidrig im Sinne eines gegen die Ordnung des Grundgesetzes gerichteten Staatsstreiches sind. Übrigens ist gemäß § 83 Abs.1 StGB bereits die Vorbereitung strafbar.

Zweitens: Ob die Voraussetzungen für die Ausübung des Widerstandsrechts gemäß Art.20 Abs.4 gegeben sind, ist eine materiellrechtliche Frage, die von der Frage nach der Verfügbarkeit von effektivem Rechtsschutz ganz und gar unabhängig ist. Das Widerstandsrecht ist also nicht erst dann gegeben, wenn das Bundesverfassungsgericht das Vorliegen dieser Voraussetzungen bestätigt, sondern bereits dann, wenn diese Voraussetzungen objektiv erfüllt sind. Sind sie erfüllt, dann deckt das Widerstandsrecht nach herrschender Meinung alle Mittel, auch militärische und terroristische Gewalt, sofern sie geeignet sind, den Staatsstreich zu vereiteln, und dabei nicht evident unverhältnismäßig sind. Da mit der Auslösung des Widerstandsrechts die Legalitätsvermutung vom Staat auf den Widerstand übergeht, hat der Widerstand leistende Bürger bei der Beurteilung der Verhältnismäßigkeit seines Handelns einen ähnlich weiten Ermessensspielraum, wie ihn normalerweise der Staat hat. Im Klartext: Unter den genannten Voraussetzungen ist die Tötung von Putschisten nach dem Grundgesetz legal, zumindest aber straffrei.

Falls Sie zu den Verantwortlichen gehören, machen Sie um Himmels willen nicht den Fehler, den so viele Machthaber vor Ihnen begangen haben: zu glauben, im Besitz der Macht könne man ungestraft das Recht brechen!

Aus meinem politischen Wörterbuch: „Staatsraison“

Bundespräsident Joachim Gauck hat es auf seiner Israel-Reise explizit abgelehnt, sich die Formulierung von Angela Merkel zu eigen zu machen, die Sicherheit Israels sei Teil der „deutschen Staatsraison“. Wie nicht anders zu erwarten, hat er dafür heftige Kritik geerntet.

So sehr Gaucks Präsidentschaft eine Enttäuschung ist: Wo er recht hat, hat er recht. Die Formulierung „deutsche Staatsraison“ im Zusammenhang mit der Sicherheit Israels zu verwenden, gehört zum typischen Repertoire substanzloser Phrasen einer politischen Klasse, die nationale Interessen nicht einmal zu denken wagt, geschweige denn zu formulieren versteht, und deren Vertreter daher in einem Sumpf aus ideologischen Fiktionen und unverarbeiteten Gefühlen herumwaten.

Auf die „Staatsraison“ kann man sich nur dann und nur insofern berufen, als man Interessen verfolgt, deren Nichtbeachtung die Existenz und Souveränität des eigenen Staates gefährdet. Nun haben wir gewiss ein Interesse an der Sicherheit Israels und eine Reihe von guten Gründen, Israel zu unterstützen. Ich will sie hier nicht noch einmal aufzählen – im Grunde ist es doch eine Selbstverständlichkeit, sich mit einem von einem aggressiven Islam bedrohten Israel ebenso zu solidarisieren, wie man sich mit – sagen wir – Finnland solidarisieren würde, wenn Russland Anstalten machte, es sich wieder einzuverleiben.

Die Existenz und Souveränität der europäischen Staaten – und nur darum geht es, wo von Staatsraison die Rede ist – würde freilich von einem Ende Finnlands so wenig tangiert wie von einem Ende Israels. Ganz nüchtern gesprochen, könnte Europa mit einem islamischen Israel zur Not leben, nicht aber Israel mit einem islamischen Europa, dessen Existenz die arabische Einkreisungspolitik gegenüber dem jüdischen Staat vollenden würde. So gesehen gibt es daher durchaus eine israelische Staatsraison, die Islamisierung Europas zu bekämpfen, in umgekehrter Richtung jedoch nur – aber immerhin! – ein starkes Eigeninteresse, das aber nichts mit der Staatsraison zu tun hat.

Allenfalls könnte man argumentieren, dass eine Flüchtlingswelle aus Israel, die zwangsläufig die Folge eines staatlichen Zusammenbruchs wäre, das ohnehin schon gestörte ethnische Gefüge Europas vollends aus dem Gleichgewicht bringen und damit das Ende der europäischen Nationalstaaten beschleunigen würde; wer dies befürchtet – ja, der kann sich auf die Staatsraison berufen. Zugespitzt formuliert: Die NPD kann die Sicherheit Israels zum Teil der deutschen Staatsraison erklären, ohne die Konsistenz ihrer Ideologie preiszugeben; die Kanzlerin kann es nicht. Aus deren Mund ist das Gerede von der Staatsraison bloß rhetorischer Overkill.

Diese Feststellung hat nichts mit Sympathien oder Moral zu tun: Es ist einfach so. Fatal ist aber, wenn die Bejahung unsinniger Floskeln wie der von der „Staatsraison“ zu einer Frage der Moral erklärt wird. Es handelt sich um eine exemplarische Illustration des BRD-„Diskurses“, der „moralisches“ Engagement auf Kosten des besseren Arguments prämiert und dabei das Gegenteil von dem propagiert, was er angeblich propagieren will. Wer seine Sympathie für Israel ausgerechnet mit dem Holocaust, letztlich mit der Kollektivschuldthese begründet, erweckt den Eindruck, er würde ganz anders reden, wenn er kein Deutscher wäre, und untergräbt auf subtile und perfide Art Israels Position.

Wohlfeile Phrasendrescherei ist dort, wo das Schicksal ganzer Völker auf dem Spiel steht, nicht nur eine Fehlleistung, sondern beinahe schon ein Verbrechen. Insofern muss man dem Bundespräsidenten für seine nüchterne Klarheit in dieser Frage geradezu dankbar sein.

Christian Lübke und Joachim Heinemann

Ein bisschen muss man bedauern, dass Christian Wulff so früh von uns gegangen ist – ich meine natürlich: als Präsident. In gewisser Hinsicht war Wulff der ideale Repräsentant der BRD, die durch ihn auf eine für sie peinliche, für den Bürger aber erhellende Weise zur Kenntlichkeit entstellt wurde.

Niemand verkörperte so wie Wulff die politische Klasse und die sie kennzeichnende geistige Mediokrität, die Jagd nach lächerlichsten pesönlichen Vorteilen, während das Land vor die Hunde geht, das karrieregeile Schnappen nach Posten, zu denen man nicht berufen, ja für die man nicht einmal halbwegs geeignet ist.

Die Verantwortungslosigkeit, mit der dreistellige Milliardensummen nach Griechenland oder sonstwohin transferiert werden, die Ahnungslosigkeit, mit der man Deutschland in eine Mischung aus Libanon und Kongo verwandelt und dies noch für einen Akt von Moral und Intelligenz hält, weil man weder einen moralischen noch einen intellektuellen Kompass hat, das hündische Schwanzwedeln, mit dem man sich vom Ausland und von Ausländern dafür loben lässt, dass man das deutsche Volk ruiniert – als ob solches Lob nicht die vernichtendste Kritik wäre, die überhaupt denkbar ist -, die Selbstgefälligkeit, mit der man sich schon durch seine vermeintlich guten Absichten exkulpiert glaubt, die in Wahrheit gar keine sind, weil es sich um Absichten und Pläne handelt, für die die Verantwortlichen in jedem bekannten Staatswesen der Geschichte ohne Weiteres als Verräter aufgehängt worden wären – das alles ist von Wulff so unnachahmlich personifiziert worden, dass man ihn geradezu hätte erfinden müssen, wenn Angela Merkel uns diese Mühe nicht abgenommen hätte.

Selbst sein Gesichtsausdruck war in seiner niederschmetternden Harmlosigkeit noch repräsentativ für eine politische Klasse, deren einzelne Mitglieder gerade in ihren Lastern und Schwächen so alltäglich wie möglich sind: ein Pöstchenschieben hier, eine kleine Gaunerei dort, und stets die eigene Karriere fest im Blick. Die Harmlosigkeit jedes Einzelnen entspricht der Harmlosigkeit von Kindern, die ihren nassen Hund in bester Absicht zum Trocknen in die Mikrowelle stecken. Die kollektive diabolische Bösartigkeit dieser Klasse wäre gar nicht möglich, wenn alle Beteiligten sich darüber im Klaren wären, was sie anrichten – so viele Großschurken auf einem Haufen kann es ja gar nicht geben.  Die Banalität des Bösen hat in der Visage von Christian Wulff ihr Gesicht gefunden.

Joachim Gauck ist der Anti-Wulff, allein schon deshalb, weil seine persönliche Integrität und Charakterstärke über jeden Zweifel erhaben sind. Was immer man sonst von ihm halten mag: Ein Konformist, der sein Mäntelchen nach dem Wind hängt, ist er jedenfalls nicht. Es spricht Bände, dass die politische Klasse nicht in der Lage war, eine solche Persönlichkeit aus ihren eigenen Reihen zu rekrutieren. Sie geht ein gewisses Risiko ein, indem sie nun auf einen Außenseiter zurückgreift: Gewiss, ein solcher Mann im höchsten Staatsamt kann dem Regime einen Glanz verleihen, den es nicht verdient. Je nachdem, wie er sein Amt ausfüllt, kann er aber auch als Kontrast wirken, der die Schwächen der Machthaber noch greller und peinlicher ins Licht hebt, als Wulff, der sie personifizierte, es gekonnt hätte.

Christian Wulff war auf dem besten Wege, für die rechtsoppositionelle Szene ungefähr das zu werden, was Heinrich Lübke für die Achtundsechziger war: der Mann, an dessen Person die herrschende Politik zum Gespött und zum Gegenstand der Verachtung wurde. Ohne dass ich Vorschusslorbeeren verteilen möchte: Wenn Wulff unser Lübke war, dann könnte es sein, dass Gauck unser Heinemann wird.

Selbstverständlich ist Joachim Gauck kein „Rechter“, so wenig, wie der tiefbürgerliche Protestant Heinemann ein „Linker“ war. Richtet man aber den Blick auf seine Gegner und auf die Gründe für ihre Gegnerschaft, dann muss man seiner Präsidentschaft, wenn schon nicht mit Erwartungen, so doch zumindest mit Wohlwollen entgegensehen. Aus der Netzausgabe der JF:

Muslime und Linke kritisieren Nominierung Gaucks

BERLIN. Muslimische Verbände in Deutschland haben mit Zurückhaltung auf die Nominierung Joachim Gaucks für das Amt des Bundespräsidenten reagiert. Der Vorsitzende des Islamrats, Ali Kizilkaya, sagte dem Tagesspiegel, er hoffe, (…) daß Gauck als Bundespräsident seine Position zu Thilo Sarrazin verändere. (…) Gauck hatte Sarrazin Ende 2010 für dessen Buch „Deutschland schafft sich ab“ gelobt und dem früheren Bundesbankvorstand Mut attestiert. Sarrazin habe über ein bestehendes gesellschaftliches Problem offener gesprochen als die Politik.(…) Kritik kam auch von der Linkspartei: Parteichefin Gesine Lötzsch nannte Gauck einen „Kandidat der kalten Herzen“.

Die Haltung zu Sarrazin ist so etwas wie der Lackmustest für die Haltung zu Deutschland und zur Meinungsfreiheit geworden. Die politische Klasse hatte bekanntlich für die These, dass Deutschland sich abschafft, nicht mehr übrig als erstens ein „Na und?“ und zweitens eine Lawine von Verleumdungen gegenüber Sarrazin und jedem, der ihm zustimmte. Sie dokumentierte damit ihren festen Willen, erstens Deutschland abzuschaffen und zweitens Kritiker dieser Abschaffung mundtot zu machen.

Es wird abzuwarten sein, ob Gauck seine Standhaftigkeit ins Schloss Bellevue mitnimmt. Wenn ja, könnte es sein, dass der Kalte Bürgerkrieg, den die politische Klasse gegen die politische Rechte als die Interessenvertretung des eigenen Volkes, der eigenen Kultur und nicht zuletzt des freien Wortes führt, von höchster Stelle leise, aber wirkungsvoll sabotiert wird. Es ist nicht mehr, aber eben auch nicht weniger als eine Hoffnung: Es könnte sein, dass einer Claudia Roth das glückliche Lachen, mit dem sie Gaucks Nominierung quittiert hat, noch im Gesicht gefrieren wird.

Davongekommen

Angela Merkel und ihr politischer Flohzirkus haben die Bundesversammlung überstanden. Die Chance, einen Kandidaten zum Bundespräsidenten zu machen, der nicht aus dem etablierten Parteienkartell stammt, ist von der Linkspartei vergeben worden.

Die Linken haben im dritten Wahlgang zwar ihre eigene Kandidatin zurückgezogen, sich dann aber der Stimme enthalten – die unpolitischste, unverständlichste und unreifste aller denkbaren Entscheidungen. Hier stellt sich nicht einmal die Frage, ob die Linken regierungsfähig, sondern sogar, ob sie oppositionsfähig sind.

Am anderen Ende des Spektrums hat die NPD uns wieder einmal nicht das lächerliche Schauspiel erspart, für ihre drei Stimmen einen eigenen Kandidaten zu nominieren.

Wer immer mit Gedanken spielt, aus Protest eine dieser Parteien zu wählen, hat nun amtlich, dass ihr kleinkarierter Partei-Autismus jeden Vergleich mit dem der Kartellparteien aushält.

Angezählt

Die Wahl des neuen Bundespräsidenten wird für Angela Merkel zur Zitterpartie. Ihre Partei hat nacheinander eine wichtige Wahl, einen wichtigen Ministerpräsidenten und einen Bundespräsidenten verloren. Die Regierung hat die Medien gegen sich, und dies liegt ausnahmsweise nicht an den Medien, sondern an der Regierung: Selbst mit viel Wohlwollen und Phantasie und der passenden ideologischen Brille auf der Nase könnte man schwerlich erkennen, wie man über diese Regierung etwas Positives sagen sollte.

In dieser Situation hat Merkel zwei Fehler gemacht:

Erstens hat sie den Eindruck zugelassen, dass Ursula von der Leyen ihre Wunschkandidatin sei und sie nur unter Druck Christian Wulff nominiert habe; das stimmt zwar nicht, aber so wird es hängenbleiben.

Zweitens hat sie die Gelegenheit verpasst, rechtzeitig auf den Gauck-Zug aufzuspringen, wie die SPD es ihr noch vor Wulffs Nominierung angeboten hatte.

Eines muss man den Herren Trittin und Gabriel ja lassen: Gauck vorzuschlagen war ein Geniestreich. Er ist wirklich der eindeutig geeignetere Kandidat, und daran ändert auch die Tatsache nichts, dass nunmehr eine Medienkampagne zu seinen Gunsten gefahren wird – manchmal haben auch Medienfuzzis ihre lichten Momente.

Man mag es widerlich finden, wie die Presse die Gelegenheit beim Schopf packt, die Regierung zu stürzen, aber ohne deren eigene Schwäche wären die Mediengeier gar nicht erst in diese Versuchung geraten.

Merkel mag sich ihre Methode, Staatsinteressen dem eigenen Machterhalt unterzuordnen, und daher jeden potenziellen Konkurrenten wegzubeißen oder wegzuloben, zum Teil bei Helmut Kohl abgeguckt haben. Während Kohl aber über ein dichtes innerparteiliches Beziehungsnetz bis hinunter in die Kreis-, ja Ortsverbände verfügte und deshalb jede Krise aussitzen konnte, fehlt Merkel diese Verwurzelung in ihrer Partei. Es ist diese strukturelle Schwäche ihrer Position, die sie immer wieder zu einem kleinkarierten Taktieren zwingt (wie jetzt in der Präsidenten-Krise), das ein wirklich starker Vorsitzender nicht nötig hätte.

Dieser Umstand, kombiniert mit ihren Fehlern, hat dazu geführt, dass die Wahl Wulffs auf der Kippe steht. Wer immer in der Union einen Dolch im Gewande führt – und das dürften ziemlich Viele sein – jetzt hat er die Gelegenheit, ihn der Kanzlerin in den Rücken zu stoßen: Scheitert Wulff, ist Merkel erledigt und die Kanzlerfrage plötzlich offen.

Die Union geht dabei kein wirkliches Risiko ein, weil eine Regierung gegen sie faktisch nicht gebildet werden kann. Sie kann der SPD die Rückkehr zur Großen Koalition anbieten, sie kann auch bei der FDP bleiben, in jedem Fall liegt die Initiative bei ihr.

Das Risiko der FDP ist bei weitem größer, und so ist es erstaunlich, wie sehr Joachim Gauck gerade aus deren Reihen gelobt wird. Wissen die Liberalen eigentlich nicht, dass sie die entbehrlichste Partei des deutschen Politikbetriebes sind? Ihr Vorsitzender dürfte der im eigenen Lande unbeliebteste Außenminister seit Joachim von Ribbentrop sein, und was seine Fähigkeiten als Parteiführer angeht, so gehen seine Visionen nicht über JuLi-Beschlüsse der achtziger Jahre hinaus:

Eine Partei, deren Programmatik sich im Wesentlichen darin erschöpft, in jeder erdenklichen Lage Steuersenkungen zu fordern, ist in der Politik ungefähr das, was in der Wirtschaft ein Management wäre, dessen unternehmerische Strategie sich darin erschöpfte, die Preise zu senken. Wer keine Ziele formulieren kann, sondern bloß Instrumente verabsolutiert (und selbst diese Instrumente nur zur Klientelpolitik nutzt – siehe die Steuersenkungen für Hotels), fällt selbst in einer so atemberaubend schlechten politischen Klasse wie der deutschen noch negativ auf.

Vielleicht ist dies der Grund, dass es gerade in der FDP so heftig rumort. Gut möglich, dass auch dort, wie in der CDU, Mancher auf die Gelegenheit lauert, die eigene Parteiführung abzusägen.

Ist das alles für uns Normalbürger eigentlich wichtig? Wir haben seit der Wahl 2002 drei verschiedene Regierungen gehabt, die alle dieselbe Politik gemacht haben, mit Unterschieden allenfalls in Stil und Nuancen. Rotgrün, Schwarzrot, Schwarzgelb – immer ist dieselbe Kaste und dieselbe Ideologie an der Macht. Nein, auf die farbliche Zusammensetzung der Regierung kommt es schon lange nicht mehr an.

Und doch ist es bezeichnend, dass diese Kaste nicht mehr stark genug ist, ihr höchstes zu vergebendes Amt aus den eigenen Reihen zu besetzen. Der Zuspruch für Gauck, gerade unter Normalbürgern, ist nicht durch einen Medienhype erzeugt, er wird durch diesen höchstens verstärkt. Er ist ein Misstrauensvotum gegen die etablierte Politik. Der Typ des „Bürgerpräsidenten“, der der regierenden Kaste auch mal die Meinung sagt – ein Typ, den Horst Köhler in die deutsche Politik eingeführt hat – ist so eindeutig gewollt und wird so lautstark gefordert, dass das Machtkartell nicht mehr daran vorbeikommt. Dieses „Wir können euch nicht mehr sehen!“ ist noch weit davon entfernt, zu wirklicher Aufmüpfigkeit zu führen, ganz zu schweigen von revolutionärer Stimmung, aber es würde von einer weniger inkompetenten politischen Klasse als Alarmzeichen aufgefasst werden.

Sollte Gauck sich durchsetzen, so wäre dies für diese Klasse ein Menetekel (das sie selbstredend ignorieren wird). „Ein Stück Machtwechsel“, wie Gustav Heinemann das nannte, wäre es noch nicht – aber doch immerhin ein Stückchen.