„Holocaustleugner“ – ein Unwort

Bei Metapedia, einer Netz-Enzyklopädie, die sich als rechte Alternative zu Wikipedia versteht, und deren Autoren mehrheitlich politisch in der Tat mindestens so weit rechts stehen wie die meisten politischen Wikipedia-Autoren links stehen, findet sich auch ein Eintrag über „Kleine-Hartlage, Manfred“.

Unter der Überschrift „Kritik“ schreibt der Autor:

In seiner 2011 erschienenen Schrift „Neue Weltordnung“ verwendet Kleine-Hartlage shoaistische Gemeinplätze und bezeichnet Revisionisten als „Holocaustleugner“ und bekennt sich damit als Holocaustgläubiger:

    „An der Überzeugungskraft der Argumente von Holocaustleugnern wird es ja nicht liegen …“ (S. 47)

„Der Holocaust … als das monströse Verbrechen gebrandmarkt, das er tatsächlich war …“ (S. 49)

Ich habe mich stets vehement gegen die politkorrekte linke Unsitte gewandt, sich mit Kritik nicht auseinanderzusetzen, sofern sie von sogenannten oder auch Rechtsextremisten geäußert wird – so, als ob die Kritik deswegen schon falsch sein müsste. Ein Argument ist aber entweder in sich richtig oder überhaupt nicht; es kann nicht darauf ankommen, wer es vorträgt. Zu der Kritik von Metapedia also einige Anmerkungen:

Soweit sie sich auf die unreflektierte Verwendung des Wortes „Holocaustleugner“ bezieht, ist die Kritik gerechtfertigt; dieser Ausdruck ist nämlich tatsächlich in dreifacher Hinsicht ein sprachlicher Lapsus:

Zum einen kann ich nach einem zugegebenermaßen groben, lückenhaften und kursorischen Überblick über die im Netz verfügbare einschlägige Samisdat-Literatur nicht bestätigen, dass es irgendjemanden gäbe, der behauptet, die Nationalsozialisten hätten nicht Massen von Juden umgebracht; selbst die niedrigsten Schätzungen gehen von rund dreihunderttausend jüdischen Todesopfern aus, und die meisten liegen deutlich darüber, eher bei fünfhunderttausend bis einer Million. Dies ist zweifellos weitaus weniger, als die etablierte Geschichtswissenschaft behauptet und der Gesetzgeber und zu glauben befiehlt – aber unter einer Leugnung stelle ich mir doch etwas anderes vor. Selbst das Wort „Verharmlosung“ kann in diesem Zusammenhang sinnvollerweise eigentlich nur dem über die Lippen kommen, der die Ermordung von mehreren Hunderttausend Menschen für etwas „Harmloses“ hält. (Selbst wenn es sich also so verhielte, wie die sogenannten „Holocaustleugner“ – die man in der Tat treffender „Revisionisten“ nennen sollte – behaupten, hätte ich keinen Grund, meine Aussage zurückzunehmen, dass es sich um ein „monströses Verbrechen“ handelte.)

Zum anderen bedeutet „Leugnung“, dass man etwas, was man subjektiv für wahr hält, gleichwohl für unwahr erklärt. Der Ausdruck „Holocaustleugner“ impliziert also die Behauptung, die so Titulierten glaubten in Wahrheit sehr wohl an die Richtigkeit des etablierten Geschichtsbildes und gäben es nur nicht zu. Dafür gibt es aber nicht den geringsten Anhaltspunkt: Allein die hohen Haftstrafen, die die sogenannten „Leugner“ für die Artikulation ihrer Ansichten in Kauf nehmen, sprechen für sich.

Und drittens suggeriert der Ausdruck „Holocaustleugner“ zumindest, die Betreffenden versuchten nicht einmal, ihre Thesen mit tatsachengestützten Argumenten zu untermauern; das versuchen sie aber durchaus. Dass die von ihnen angeführte Indizien- und Argumentationskette letztlich nach meinem Dafürhalten nicht ausreicht, das etablierte Narrativ im Kern zu erschüttern, heißt nicht, dass es sich nicht um Indizien und Argumente handeln würde, die eine wissenschaftlich fundierte Replik wert wären. Dass die etablierte Geschichtswissenschaft ihrerseits die Kritik an ihren Thesen nicht etwa mit Argumenten zurückweist, sondern zumindest durch Stillschweigen billigt, dass die Kritiker ins Gefängnis geworfen werden, zeugt auch nicht gerade von Souveränität. Eine Wissenschaft, die auch nur ein Minimum an Rückgrat und Selbstbewusstsein hätte, müsste es sich verbitten, Gesetzen unterworfen zu werden, die nicht nur ihren Kritikern einen Maulkorb verpassen, sondern auch ihr selbst: Nach geltender kafkaesker Rechtslage kann die etablierte Geschichtsforschung (oder wer auch immer) die Kritik der Holocaustrevisionisten gar nicht mit Gegenargumenten zurückweisen, weil sie sie zu diesem Zweck ja zitieren müsste – und bereits dies ist verboten!

Insofern gebe ich auch zu, dass ich mich hätte hüten sollen, Aussagen über die „Überzeugungskraft“ von Argumenten zu treffen, die der öffentlichen Erörterung und Kritik durch eine Entscheidung des Gesetzgebers – deutlich: durch staatlichen Machtmissbrauch! – systematisch entzogen sind.

Trotzdem finde ich die Kritik von Metapedia reichlich kleinkariert, zumal die beiden zitierten Aussagen ja in einem bestimmten Zusammenhang stehen (der aber bei Metapedia nicht referiert wird), bei dem die Richtigkeit des etablierten Narrativs zwar pragmatisch vorausgesetzt, in der Sache aber weder bekräftigt noch in Frage gestellt wird. Vielmehr geht es in dem fraglichen Abschnitt um die politisch-ideologische Instrumentalisierung des Holocausts, dem eine quasi-theologische, sakrale Überhöhung zuteil wird, und dies nicht aus Pietät, sondern zur Untermauerung einer bestimmten Ideologie und der auf ihr basierenden Politik. Es wird hier ganz einfach ein politisches Süppchen gekocht, und dies ist auch dann ein politischer Missbrauch, wenn sich alles so zugetragen haben sollte, wie das offiziöse Geschichtsbild behauptet.

Um diese Zusammenhänge klarer zu machen, zitiere ich zum Schluss die einschlägigen Passagen aus „Neue Weltordnung“:

Für den, der die Atomisierung der Gesellschaft, die Auflösung von Solidargemeinschaften und insbesondere die Beseitigung von Völkern für etwas Gutes, weil Fortschrittliches und Humanes hält, tut sich freilich ein großes Problem auf: nämlich daß diese Völker nun einmal existieren. Alle ideologischen Bemühungen, sie zu bloßen „Konstrukten“ zu erklären, die keinen empirischen Gehalt hätten und jederzeit durch andere Konstrukte, etwa das der „Menschheit“, ersetzt werden können, scheitern nicht nur an ihrer inneren Unaufrichtigkeit, mit der sie verschweigen, daß jeder Begriff, mit dem wir hantieren, ein Konstrukt ist, das als solches nicht „wahr“, sondern höchstens – aber immerhin! – brauchbar sein kann, sofern Menschen sich über seine Geltung einig sind. Sie scheitern vor allem daran, daß sie sich eben einig sind, daß Völker sehr wohl existieren und einen generationenübergreifenden sozialen Zusammenhang konstituieren.

Die Verwirklichung der NWO erfordert, den Menschen diesen Konsens, speziell den über die Existenz des jeweils eigenen Volkes, auszutreiben. Dies kann nicht gelingen, solange die Deutungshoheit über die eigene Geschichte bei den Völkern selbst liegt, für die das jeweils eigene Geschichtsbild identitätsstiftend ist. Geschichte ist für Völker ja ungefähr das, was das Gedächtnis für die Einzelperson ist: also die Voraussetzung dafür, daß diese Person sich als Individuum, als im Zeitverlauf mit sich selbst identisch, begreifen kann.

In einem ersten Schritt gilt es also, den Völkern diese Deutungshoheit zu entziehen. Das Geschichtsbild, das zugleich wesentlicher Teil des kollektiven Selbstbildes eines Volkes ist, soll nicht von unten wachsen, und es soll auch nicht den Unwägbarkeiten eines Wissenschaftsprozesses ausgesetzt sein, der, sofern er seinen eigenen, also den wissenschaftsinternen Regeln folgt, womöglich unpassende, weil politisch unerwünschte Wahrheiten ans Licht bringt. Ein autonomer gesellschaftlicher Diskurs birgt aus der Sicht der NWO nicht nur das Risiko, sondern im Lichte menschlicher Erfahrung geradezu die Gewißheit in sich, in abgrenzende Gruppenidentitäten zu münden bzw. sie zu verstärken und obendrein die Globalisierung als etwas politisch Gewolltes und keineswegs „Unvermeidliches“ zu entlarven.

Ein gemeinsamer Zug aller Einzelprojekte der Revolution von oben, mit denen die europäische Zivilisation umgestaltet wird, ist die Salamitaktik: Man beginnt mit etwas mehr oder weniger Vernünftigem und Wünschenswertem, das von den meisten Menschen bejaht werden kann, und baut es dann Schritt für Schritt aus, um zu Ergebnissen zu gelangen, die die Gesellschaft vehement abgelehnt haben würde, wenn man sie offengelegt hätte. Was Jean-Claude Juncker einmal über die Methoden sagte, mit denen die EU immer mehr Kompetenzen an sich reißt, läßt sich auch auf andere Projekte ausdehnen:

„Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, ob was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“

Man beginnt zum Beispiel mit der Gleichberechtigung von Frauen und endet beim Gender Mainstreaming. Man beginnt mit „Gastarbeitern“ und endet beim Recht auf ungehemmte globale Migration. Man beginnt mit Milosevic, Saddam Hussein und Gaddafi und hat am Ende die Souveränität jedes Staates und seiner Regierung zur Disposition gestellt. Und genauso verfährt man, wenn es darum geht, Geschichtsbilder von oben zu verordnen:
Als die Leugnung des Holocaust als Volksverhetzung in Deutschland strafbar wurde (§ 130 Abs. 3 StGB), fehlte es nicht an Kritikern, die zu Recht fanden, es sei mit dem Selbstverständnis eines freiheitlichen Rechtsstaates unvereinbar, ein bestimmtes Geschichtsbild unter Strafe zu stellen. Heute wird man besagten Kritikern bescheinigen müssen, die Gefahren, die von dieser Norm für eine freiheitliche Rechtskultur ausgehen, sogar noch unterschätzt zu haben.

Was in den neunziger Jahren vielleicht nicht für jedermann vorhersehbar war, heute aber vor aller Augen liegt, ist die wahrscheinlich irreparable Beschädigung des bürgerlichen Rechtsbewußtseins. Das Verbot der Holocaustleugnung wird nicht mehr als die krasse – und vor allem begründungsbedürftige! – Ausnahme von der Regel gesehen, daß eine Zensur nicht stattfindet. Vielmehr verbreitet sich ein Rechtsverständnis, wonach historische Wahrheit etwas ist, das von Staats wegen dekretiert werden kann, darf und muß, und das man (unabhängig von Tatsachen) nicht bezweifeln darf, weil die bloße Äußerung eines Zweifels bereits strafwürdiges „Unrecht“ darstellt.

Daß hier eine Pandorabüchse geöffnet wurde, erkennt man daran, daß im Anschluß an das deutsche Verbot der Holocaustleugnung sowohl der sachliche als auch der räumliche Anwendungsbereich von „Leugnungs“-Verboten seit Jahren immer weiter ausgedehnt wird. So wurde in Frankreich die Leugnung des Völkermords an den Armeniern unter Strafe gestellt, obwohl das Thema nicht den geringsten innerfranzösischen Bezug aufweist. So konnte erst vor kurzem in Deutschland gefordert werden, die Leugnung von Stasi-Verbrechen zu verbieten; und dies nicht, weil es öffentlichen Bedarf an einer solchen Regelung gäbe. Nein, es hat sich offenkundig ein totalitäres Rechtsverständnis verbreitet, wonach es ein legitimes Staatsziel sei, „staatsbürgerliche“ Konformität mit einem bestimmten Geschichtsbild zu erzwingen: ein Rechtsverständnis, das nur deshalb mit Akzeptanz rechnen kann, weil der Präzedenzfall des § 130 Abs. 3 StGB eine gewissermaßen volkspädagogische Wirkung gezeitigt und die Bürger dazu konditioniert hat, ihre eigene politische Entmündigung zu tolerieren.

Mit dieser, aus ihrer Sicht positiven Erfahrung im Hinterkopf verfügten die EU-Justizminister, daß die Leugnung des Holocaust europaweit verboten werden soll (…).

Der Vorgang ist insofern bezeichnend, als er gleich eine doppelte Entmündigung enthält: Hier wird ja nicht nur der öffentliche Diskurs über Geschichte von der Gesellschaft auf den Staat, sondern auch vom Nationalstaat auf die Europäische Union übertragen, der somit die Zuständigkeit für ein „Geschichtsmanagement“ zuerkannt wird, das in keiner nationalen Verfassung vorgesehen ist. Jedenfalls in keiner demokratischen. Totalitäre Staaten freilich haben dieses Recht nach dem Orwellschen Motto „Wer die Vergangenheit beherrscht, beherrscht die Zukunft“ stets für sich in Anspruch genommen.

Es handelt sich auch nicht etwa um einen isolierten Prozeß. Die Europäische Union verfolgt umfangreiche kulturpolitische Programme, in denen es darum geht, ganz bestimmte Geschichtsbilder in Schulen, Universitäten, Medien und damit allgemein in der öffentlichen Wahrnehmung zu verankern, und Politiker tun das Ihre, diese Vorgaben umzusetzen.

Wenn die Bundeskanzlerin etwa, wie am 11. November 2009 geschehen, in Paris unter dem Triumphbogen den Waffenstillstand von 1918, also die Niederlage des eigenen Landes im Ersten Weltkrieg feiert, dann wird damit eine bestimmte Ideologie verbreitet, wonach Deutschland bereits vor Hitler stets im Unrecht gewesen sei. Mit historischen Fakten hat dies nichts zu tun. Das „Unrecht“ besteht vielmehr darin, daß Deutschland sich den machtpolitischen Hegemonialansprüchen und der ideologischen Vorherrschaft des Westens widersetzt hat. Die Logik hinter der masochistischen Selbsterniedrigung der Kanzlerin lautet, daß Deutschland im Unrecht gewesen sein muß, weil der Westen im Recht war. Dieses „Recht“ hat mit der Frage der Kriegsschuld überhaupt nichts zu tun, es bestand vielmehr darin, daß der Sieg des Westens der Verbreitung bestimmter „Werte“ diente – die Rede von den „gemeinsamen Werten“ gehört zu den stereotypen Floskeln transatlantischer Lyrik. Sie impliziert, daß nicht Völker und Staaten als solche die Akteure der Geschichte sind, sondern als Träger bestimmter „Werte“; daß sie also im Recht sind, sofern diese Werte die „richtigen“ sind, und im Unrecht, sofern sie sich ihnen widersetzen. Es impliziert zugleich, daß es nicht den Völkern selbst überlassen sein sollte, welche Werte sie sich zu eigen machen wollen, sondern daß bestimmte Werte, etwa Freihandel und Marktwirtschaft, universelle Geltung beanspruchen und ihre Gegner niederzuwerfen sind. Der Logik nach endet dieser Prozeß erst, wenn diese Werte weltweit durchgesetzt sind.
(…)
In dem Krieg gegen Deutschland, der nach Winston Churchills zutreffenden Worten von 1914 bis 1945 dauerte, der also keineswegs wegen irgendwelcher Verbrechen der Nationalsozialisten geführt wurde, ging es nicht darum, Europa vor dem deutschen Joch zu schützen, sondern darum, dieses Europa in die liberale Weltordnung und damit zugleich in den angelsächsischen Machtbereich zu zwingen.

Die deutschfeindlichen Aspekte des etablierten Geschichtsbildes haben also die ideologische Funktion, Geschichte als eine des Fortschritts hin zu einer One World zu schreiben, und das Recht und die Legitimität partikularer politischer, sozialer und kultureller Strukturen grundsätzlich zu negieren bzw. unter den Vorbehalt ihrer Vereinbarkeit mit dem Globalismus zu stellen. Sie sollen zugleich die Fortführung dieses Prozesses ideologisch unterfüttern. (…)

Aber noch einmal zurück zum Verbot der Holocaustleugnung: Warum ist eigentlich gerade dieses Element des etablierten Geschichtsbildes so wichtig, daß es durch das Strafrecht geschützt werden muß? An der Überzeugungskraft der Argumente von Holocaustleugnern wird es ja nicht liegen, woran aber dann?

Woher kommt es insbesondere, daß die Massenmorde von Kommunisten, deren Opfer die des Holocausts an Zahl um ein Vielfaches übertreffen, so wenig historische Beachtung finden – ein Umstand, der normalerweise vom politisch korrekten Diskurs lautstark als „Verhöhnung der Opfer“ angeprangert werden müßte?

Die Antwort lautet, daß man unter Verweis auf „Auschwitz“ andere Ideologien diskreditieren kann als unter Verweis auf den „Gulag“:

Sie ziehen die Interessen Ihres Volkes denen von Fremden vor? Das ist Nationalismus und führt zu Auschwitz! Sie glauben, daß man nicht Millionen von Menschen aus aller Herren Länder einwandern lassen sollte? Das ist Rassismus und führt zu Auschwitz! Sie glauben nicht, daß der Islam eine Religion des Friedens ist? Das ist religiöse Intoleranz und führt (um drei Ecken) zu Auschwitz! Sie glauben, daß Freiheit nur möglich ist, wenn sie durch Sittlichkeit gehegt wird? Das ist illiberal und führt zu Auschwitz!

Würde man dagegen den Gulag in ähnlicher Weise thematisieren, so könnte irgendjemand auf den Gedanken kommen, dessen Wurzeln in einer revolutionären Weltanschauung zu suchen. Daß die Idee, eine Kultur oder gar die ganze Menschheit nach Maßgabe einer utopistischen Heilslehre umzukrempeln, per se totalitär ist, müßte den Sachwaltern der revolutionär zu verwirklichenden NWO schon deshalb peinlich sein, weil sie genau auf einer solchen Idee ihre Politik aufbauen.

So wie es beim antideutschen Narrativ nicht primär darum geht, Deutschland ins Unrecht zu setzen, sondern um den Umkehrschluß, daß die Vorkämpfer globalistischer Ideologie stets im Recht sind, so geht es beim Verbot der Holocaustleugnung nicht so sehr darum, die Leugnung des Holocausts zu verhindern, sondern um den Umkehrschluß, daß die herrschende Ideologie ein Heilsweg ist, und daß jede Abweichung von ihm geradewegs in die Hölle, also nach Auschwitz, führt: Das soll nicht geleugnet werden dürfen! Der Holocaust wird durch eigens auf ihn zugeschnittene Blasphemiegesetze nicht etwa als das monströse Verbrechen gebrandmarkt, das er tatsächlich war, sondern zum Inbegriff des absolut Bösen erklärt und damit aus dem Zuständigkeitsbereich der Geschichtsschreibung in den der Theologie überführt; womit jegliche Ideologie und jedes politische Projekt, das man als eine Art Anti-Auschwitz-Programm verkaufen kann – und wäre ein solcher Anspruch noch so fadenscheinig –, mit einem Heiligenschein ausgestattet wird.

[Zur geschichtspolitischen Funktion des Holocausts und seiner sakralen Überhöhung siehe auch meinen Kommentar („Nicht in unserem Namen!“) zu der Rede, die der damalige Bundespräsident Wulff vor zwei Jahren in Auschwitz hielt.]

Vor siebzig Jahren: Unternehmen „Barbarossa“

Rezension zu: Stefan Scheil, „Präventivkrieg Barbarossa. Fragen, Fakten, Antworten „, Edition Antaios

Die gängige Sicht auf den Zweiten Weltkrieg wirft einige Fragen auf, die von der etablierten Geschichtswissenschaft bisher nicht wirklich überzeugend beantwortet werden. Insbesondere der Angriff Deutschlands auf die Sowjetunion am 22. Juni 1941, also vor ziemlich genau siebzig Jahren, der üblicherweise als mutwilliger und unprovozierter Überfall interpretiert wird, wird — ganz unabhängig von der moralischen Bewertung — nahezu einhellig als einer der schwersten strategischen Fehler Hitlers angesehen, der die Niederlage Deutschlands unausweichlich gemacht habe.

Damit stellt sich die Frage, warum Hitler, der bis dahin in taktischen und strategischen Fragen ja nicht durch Dummheit aufgefallen war, einen solch kapitalen Bock geschossen haben soll. Die Standarderklärung lautet, dass er nie die Einschätzung korrigiert habe, die er 1924 in „Mein Kampf“ niedergelegt habe, nämlich dass „das Riesenreich im Osten reif für den Zusammenbruch“ sei, und dass er insbesondere mit dogmatischem Starrsinn an der fixen Idee festgehalten habe, das deutsche Volk müsse sich gerade dort „Lebensraum“ verschaffen, um dadurch die Ausgangsbasis für den Kampf um die Weltherrschaft zu erlangen. Dieses Dogma, also seine ideologische Verblendung, habe ihn dazu verleitet, ohne Rücksicht auf den fortdauernden Kriegszustand mit Großbritannien den Krieg mutwillig zum Zweifrontenkrieg auszuweiten.

Merkwürdig an einer solchen Interpretation ist, dass gerade die Angst vor dem Zweifrontenkrieg die Urangst aller deutschen Strategen war, und dass Hitler es bis dahin sorgfältig vermieden hatte, in eine Situation zu geraten, die der des Jahres 1914 entsprochen hätte.

Die von der etablierten Geschichtswissenschaft angebotene Deutung, die letztlich darauf hinausläuft, Hitler sei ein von fixen Ideen besessener Irrer und daher durchaus in der Lage gewesen, Entscheidungen gegen seine eigenen Interessen und die Deutschlands zu treffen, passt wenig zum Hitler der dreißiger Jahre, dem man die Fähigkeit zum politischen Kalkül wahrlich nicht absprechen kann. Im Grunde ist diese Deutung eine Passepartout-Erklärung: Wo man Hitlers Handlungen als Ergebnis politisch-militärischen Kalküls erklären kann, liefert dieses Kalkül die Erklärung. Und wo man das nicht kann, war er eben verrückt. Auf diese Weise schließt man die Erklärungslücken des gängigen Geschichtsbildes. Man schließt sie mithilfe eines Zirkelschlusses: Man setzt Hitlers Verrücktheit (bzw. ideologische Verblendung, Mordlust etc.) voraus, um seine Fehler (wenn es denn welche waren) zu erklären, und „beweist“ mithilfe dieser Fehler, dass er verrückt war. So richtig wissenschaftlich erscheint ein solches Vorgehen nicht.

Der zweite irritierende Faktor ist, dass es innerhalb der deutschen Generalität kaum Widerstand gegen „Barbarossa“ gab; was üblicherweise damit begründet wird, das Offizierskorps habe sich das nationalsozialistische Gedankengut, insbesondere eine Vernichtungs- und Lebensraum-Ideologie bereits zu Eigen gemacht, habe die militärischen Fähigkeiten Russlands sträflich unterschätzt und sei zudem nach den politischen und militärischen Erfolgen Hitlers kleinlaut geworden; da diese Erfolge allesamt auf Unternehmungen beruht hatten, von denen die Generäle abgeraten hatten.

Auch diese Erklärung ist merkwürdig: Abgesehen vielleicht von der Luftwaffe war das Offizierskorps nie so stramm nationalsozialistisch, wie Hitler es gerne gehabt hätte; aber selbst wenn dies der Fall gewesen wäre, kann doch niemand ernsthaft glauben, dass deutsche Generäle bereit gewesen wären, aus ideologischem Fanatismus ihren militärischen Sachverstand auszuschalten. Eine solche Hypothese widerspricht allem, was Freund und Feind je über die Wehrmacht geschrieben haben. Dass ideologische Vorurteile des Kalibers „Das Riesenreich ist reif für den Zusammenbruch“ sie zur Unterschätzung der feindlichen Möglichkeiten verleitet haben sollen — nein wirklich, das passt doch beim besten Willen nicht zu dem, was wir sonst über sie wissen. Und schließlich passt auch die Erklärung, Hitlers Erfolge hätten der Generalität das Maul gestopft, denkbar schlecht zu der Tatsache, dass diese Generalität vorher und nachher und bis 1945 Hitlers militärische Entscheidungen stets sehr freimütig zu kritisieren pflegte, wenn sie vom militärfachlichen Standpunkt Anlass dazu sah. Bei Barbarossa hat sie nicht widersprochen. Warum?

Sahen die deutschen Militärs (und Hitler) womöglich keine Alternative? Und weiter: Sahen sie diese Alternative womöglich deshalb nicht, weil es sie nicht gab?

Aus der Perspektive des etablierten Geschichtsbildes freilich ist eine solche Frage nicht nur Ketzerei, sie ist auch ganz einfach gegenstandslos. Aus dieser Sicht kann das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein von Alternativen schon deshalb keinen Erklärungswert besitzen, weil Hitler ja ohnehin den Lebensraum- und Vernichtungskrieg gegen Russland geplant habe und dafür allenfalls noch rationalisierende Argumente brauchte. Hitlers vorgefasster Entschluss, für Deutschland auf Kosten Russlands die Weltherrschaft zu erringen, verbunden mit seiner ideologisch motivierten Unterschätzung des Feindes, sei Erklärung genug für seine Handlungen und liefere das Interpretationsschema, in das die bekannten Fakten einzuordnen seien.

Dass ein solches Interpretationsschema, wenn es einmal als Vorgabe akzeptiert ist, zu hochgradig irreführenden Schlussfolgerungen verleiten kann, habe ich schon einmal in meiner Rezension von Schultze-Rhonhof gezeigt, und zwar im Hinblick auf das Hoßbach-Protokoll:

Das Bestechende an diesem [etablierten] Geschichtsbild ist – noch bevor es um Quellen und Fakten geht – seine narrative Struktur: Es gibt eine klare Verteilung von Gut und Böse, es gibt einen Spannungsbogen: Das Böse baut sich auf, bis es fast, aber eben nur fast, übermächtig wird, von einem einen kleinen gallischen Dorf – Großbritannien – in die Schranken gewiesen und schließlich von einem unerschrockenen weißen Ritter – Amerika – vernichtet wird. Und es gibt eine Moral von der Geschicht.

Diese Struktur ist doppelt vertraut: Sie entspricht zum einen der eines Märchens, zum anderen – mit dem Motiv des Endkampfs zwischen Gut und Böse – der der Apokalypse. Das heißt selbstverständlich nicht, dass es nicht stimmen kann. Man muss sich nur bewusst sein, in welchem Maße dieses etablierte Geschichtsbild den Erwartungen an schöne Literatur entspricht, und in welchem Maße es religiöse Bedürfnisse bedient.

Vor vielen Jahren wurden in „Versteckte Kamera“ die Versuchspersonen aufs Glatteis gelockt, indem ein Passant, scheinbar mit einem Stadtplan in der Hand, sie nach dem Weg zum Bahnhof fragte und sich diesen Weg auf dem „Stadtplan“ erklären ließ, der in Wirklichkeit ein Schnittmuster aus „Burda Moden“ war. Da entspannen sich dann Dialoge wie:

„Also, sie müssen jetzt hier geradeaus“
„Bei ‚Fadenlauf‘?“
„Ja genau, und dann hier rechts…“
„Richtung ‚Tasche‘?“
„Ja, ja. Und dann links“
„An ‚Knopfloch‘ vorbei?“
„Ganz recht.“

Die Bereitschaft, eine angebotene Situationsdefinition (hier also das Schnittmuster als „Stadtplan“) als „wahr“ zu übernehmen, kann so stark sein, dass auch offenkundige Widersprüche in oder zu dieser Definition nicht wahrgenommen werden. Und man glaube nicht, dass diese Bereitschaft sich auf die überraschten Versuchspersonen bei „Versteckte Kamera“ beschränkt.

Ich zum Beispiel war jahrelang der Überzeugung gewesen, das Hoßbach-Protokoll vom 5. November 1937 enthalte Hitlers Ankündigung, einen Weltkrieg führen zu wollen, mithin den Beweis für die Richtigkeit des oben zitierten Geschichtsbildes. Dabei hatte ich das Protokoll schon mehrfach gelesen: Es enthält Hitlers Ankündigung, die Tschechoslowakei und Österreich anzugreifen, dazu Überlegungen, unter welchen Voraussetzungen ein solcher Schlag geführt werden könne, und wie sich die anderen Mächte dann verhalten würden. Schwerwiegend genug und für die Anklage im Nürnberger Prozess, in dem es ja um den Anklagepunkt „Angriffskrieg“ ging, zweifellos ein wichtiges Beweisstück, aber eben nicht ein Beweis für einen Masterplan zur Weltherrschaft. Obwohl ich es also besser hätte wissen müssen, bin ich erst durch Schultze-Rhonhofs Analyse darauf gestoßen worden, dass ich genauer hätte lesen müssen. Dies nur als Beispiel dafür, wie stark der Einfluss einer scheinbar selbstverständlichen Deutung und wie hilfreich es bisweilen sein kann, Dinge „neu zu betrachten“.

Es gibt eine weitere Quelle, die kaum weniger häufig als das Hoßbach-Protokoll zitiert wird, um Hitlers wahnwitzige Weltherrschaftspläne zu „beweisen“, nämlich seine Denkschrift zum Vierjahresplan von 1936. Diese Denkschrift ist besonders bedeutsam, weil sie streng geheim und nur für den engsten Führungszirkel vorgesehen war.

Hitler selbst hielt sie für so fundamental, dass er noch 1944 (!) Albert Speer eine Abschrift davon übergab, wie Stefan Scheil in „Präventivkrieg Barbarossa. Fragen, Fakten, Antworten“ darlegt, dem Buch, um das es im Folgenden gehen soll. (Man verzeihe mir den langen Anlauf, aber bei einem derart tabubewehrten Thema kann man seine Zweifel am etablierten Geschichtsbild gar nicht ausführlich genug begründen).

Üblicherweise, d.h. in allen mir bekannten Werken, die für ein breites Publikum bestimmt sind, werden aus dieser Denkschrift genau zwei Sätze zitiert, und zwar immer dieselben:

Die deutsche Armee muss in vier Jahren einsatzfähig sein.

Die deutsche Wirtschaft muss in vier Jahren kriegsfähig sein.

Na bitte, da haben wir ihn doch, den unwiderlegbaren Beweis, dass Hitler um jeden Preis den Krieg wollte! Oder?

Dies ist in der Tat die Interpretation, die die offizielle Geschichtsschreibung uns anbietet. Dabei fällt freilich der Zusammenhang unter den Tisch:

Der Marxismus (hat) durch seinen Sieg … eines der größten Reiche der Welt als Ausgangsbasis für seine weiteren Operationen geschaffen … Einer in sich selbst weltanschaulich zerrissenen demokratischen Welt tritt ein geschlossener autoritärer weltanschaulich fundierter Angriffswille gegenüber.

Die militärischen Machtmittel dieses Angriffswillens steigern sich dabei in rapider Schnelligkeit von Jahr zu Jahr. Man vergleiche mit der heute tatsächlich geschaffenen Roten Armee die Annahmen des Militärs vor 10 oder 15 Jahren, um die gefährlichen Ausmaße dieser Entwicklung ermessen zu können. Man überlege sich aber die Ergebnisse einer weiteren Entwicklung in 10, 15 oder 20 Jahren, um sich ein Bild der dann eintretenden Verhältnisse zu machen …

Gegenüber der Notwendigkeit der Abwehr dieser Gefahr haben alle anderen Erwägungen als gänzlich belanglos in den Hintergrund zu treten!

[Quelle: Hitlers Denkschrift zum Vierjahresplan 1936, zitiert nach Scheil, S. 46]

Nichts da von „reif zum Zusammenbruch“. Die Überlegungen, die er 1924 in „Mein Kampf“ dargelegt hatte, als Russland vom Bürgerkrieg völlig zerrüttet war, gelten 1936 offensichtlich nicht mehr. Im Grunde schätzt Hitler die Sowjetunion nicht anders ein, als es nach dem Krieg die Strategen der NATO taten: als eine hochgerüstete Macht von ideologisch motiviertem Expansionsdrang. Und er hatte Grund zu dieser Einschätzung: Russland hatte mit dem ersten Fünfjahresplan 1928 zugleich ein massives Aufrüstungsprogramm in die Wege geleitet, war 1936 quantitativ und qualitativ die stärkste Militärmacht der Welt und baute die Rote Armee fortlaufend aus. Dabei ließ sie keinen Zweifel daran, dass der von Stalin propagierte „Aufbau des Sozialismus in einem Land“ nur eine Atempause darstellen sollte, in der Sowjetunion Kräfte für den finalen Schlag gegen den Kapitalismus sammeln würde.

Allerdings neigt die Geschichtsschreibung dazu, für die Zwischenkriegszeit nicht nur die objektive Bedrohung herunterzuspielen, die von Russland ausging, sondern auch das Bedrohungsgefühl zu unterschätzen, das viele Europäer, und ganz besonders die politische Rechte, gegenüber dem Bolschewismus hegte. Man musste schon ein wirklicher Ignorant oder Idiot sein, um in den zwanziger und dreißiger Jahren angesichts der Greuel der Bolschewisten, der langfristig überwältigenden Stärke ihres Staates und der Existenz starker kommunistischer Parteien (die von eben diesem Staat gesteuert wurden) die Gefahr der Bolschewisierung Europas abzustreiten. Ohne diese Bedrohung hätte es so etwas wie die NSDAP vermutlich nie gegeben, und wenn, wäre sie kaum zur Macht gelangt und wäre insbesondere ihre Methode des Bürgerkrieges von oben schwerlich von so vielen Menschen akzeptiert worden.

Hitlers Denkschrift lässt seine Außenpolitik der dreißiger Jahre in einem anderen als dem üblichen Licht erscheinen, und auch seine Äußerung von 1939, alles, was er tue sei gegen Russland gerichtet, klingt in einem solchen Kontext weniger nach maßlosem Eroberungswillen, eher nach dem Bewusstsein, dass der Kampf gegen diesen Feind nicht zu vermeiden sein werde, weil der Feind dies nicht zulasse.

Dies alles macht den Angriff vom Juni 1941 freilich per se noch nicht zu einem Präventivkrieg, jedenfalls nicht im Sinne des auch damals geltenden Völkerrechts. Stefan Scheil weist allerdings nicht ohne Süffisanz darauf hin, dass es eine Definition von „Präventivkrieg“ gab, unter die jeder Krieg Deutschlands gegen Russland damals gefallen wäre, nämlich — die angelsächsische.

Großbritannien hatte mit seiner Politik der „Balance of Power“ stets die Doktrin verbunden, dass Machtverschiebungen zugunsten einer Macht auch dann mit Gewalt zu bekämpfen seien, wenn sie auf friedlichem Wege, etwa durch wirtschaftliche und demographische Expansion zustandegekommen seien. Auf eine eventuelle Angriffsabsicht der betreffenden Macht kommt es nach dieser Doktrin nicht an, sondern lediglich auf die potenzielle Fähigkeit zum Angriff. Nach britischer Doktrin reicht dies für einen „Präventivkrieg“ vollkommen aus, und eben diese Doktrin stand hinter der britischen Wendung gegen Deutschland zu Beginn des 20. Jahrhunderts.

Die USA wiederum, als Erben der britischen Weltmacht, hielten und halten es für ausgemachte Sache, das die Bewahrung ihrer eigenen Unangreifbarkeit (und das heißt der Angreifbarkeit aller anderen Staaten durch die USA) jederzeit einen „Präventivkrieg“ rechtfertigt. Scheil stellt zutreffend fest:

Die Frage, ob das Unternehmen Barbarossa nach diesem Präventivkriegsbegriff … ein Präventivkrieg war, ist angesichts der eben skizzierten beliebigen Dehnungsfähigkeit dieses Begriffs so offensichtlich zu bejahen, daß es beinahe nicht interessant ist. [S.21]

Scheil selbst freilich hält sich an den strengen Präventivkriegsbegriff, also an den, der sich auf das geltende Völkerrecht stützt, nicht auf die Schlachtflotten und Marschflugkörper angelsächsischer Weltmächte. Damit man einen Angriff als einen präventiven bezeichnen kann, sind demnach vier Voraussetzungen erforderlich:

1. Langfristige Angriffsdrohungen durch den später Angegriffenen

2. Kenntnis solcher langfristigen Angriffsdrohungen durch den späteren Angreifer

3. Militärisch-politische Vorbereitungen des Angegriffenen

4. Kenntnis dieser Vorbereitungen durch den Angreifer, in diesem Fall das Deutsche Reich

Scheil führt überzeugend den Nachweis, dass alle vier Voraussetzungen tatsächlich gegeben waren, ohne dass ich hier in die Einzelheiten gehen möchte. Ganz nebenbei beantwortet er damit die von mir (nicht von ihm) oben aufgeworfenen Fragen. Das Bestechende an seiner Analyse ist, dass man weder an die Verrücktheit Hitlers noch an die Verblendung oder Zivilfeigheit deutscher Generäle glauben muss, um zu sehen, warum das Unternehmen Barbarossa gestartet wurde, und dass dem Entschluss hierzu sehr wohl ein rationales, ja zwingendes und sogar legitimes Kalkül zugrunde lag.

Dabei stellt Scheil klar, dass die unbestreitbaren Planungen zur Ausschaltung Russlands als Machtfaktor keineswegs die These vom Präventivkrieg in Frage stellen. Im Gegenteil wäre ein Präventivkrieg ganz sinnlos, wenn danach der Status quo ante wiederhergestellt würde. Und er macht deutlich, dass die Frage nach dem präventiven Charakter eines Krieges nicht das geringste mit der  rechtlichen und moralischen Beurteilung von Kriegsverbrechen zu tun hat. Das jus ad bello, also das Recht zum Kriege, hat nichts mit dem jus in bello, dem Recht im Kriege zu tun. An letzteres sind beide Kriegsparteien gebunden, unabhängig davon, wie gerecht oder ungerecht ihre Sache ist, unabhängig, davon, wer Angreifer und wer Verteidiger ist, und unabhängig davon, ob ein Angriff präventiv stattfand oder nicht.

Scheil argumentiert klar, logisch, präzise und faktengesättigt. Wer immer über den Zweiten Weltkrieg spricht (und vor allem schreibt), sollte sich mit seinen Argumenten auseinandersetzen.