Frank Lisson: „Widerstand. Lage – Traum – Tat“

Es wäre falsch, diesen Artikel eine Rezension zu nennen, weil Lissons Buch zu denen gehört, aus denen man nur zu zitieren braucht. Eine Rezension erübrigt sich dann.

Wenn man allerdings Zitate aus einem Buch auswählt, in dem kein einziges überflüssiges Wort steht, steht man vor der Frage, ob man sich lieber die linke Hand oder den rechten Fuß abhackt. Es gibt keine wichtigeren oder weniger wichtigen, keine besseren oder schlechteren Passagen. Ich zitiere einfach ein paar Kostproben:

Totalitäre Strukturen: Sie wirken bis heute fort. Die sogenannten 68er, die wie alle „Revolutionäre“ als „Befreier“ kamen und als Unterdrücker endeten, sind die geistig-ideologischen Ausläufer des 20. Jahrhunderts. Sie bilden heute den Link zwischen der alten, offenen, plump naiven Totalität und der neuen, verdeckten, geschmeidigen und raffinierten des 21. Jahrhunderts. Doch ist die innere Verwandtschaft beider Formen evident. Wer das verkennt, ignoriert die politische Realität, die zwar jeden umfängt, aber mit ihrer ganzen Gewalt eben nur zu spüren bekommt, wer sie herausfordert.

Das Neue, sagen sie, wächst an den Rändern, wie die Bedrohung. Also müssen sie die Ränder überwachen und damit auch das Neue. Denn die Fähigkeit zum eigenen Urteil wollen sie einfach nicht dulden, obwohl sie gerade diese Forderung ständig im Mund führen. Das ist der große Widerspruch, ist die Bigotterie, die uns zu ihren Gegnern macht. Wo sie sind, ist die Freiheit gemordet und hängt nun als aufgeputzter Kadaver in den Bäumen ihrer Gärten. Die Lüge kommt täglich, bürstet die Leiche und spricht: „Ach Freiheit, wie schön du bist.“

Euer zur Schau gestelltes, aufdringliches Gutmenschentum war von Beginn an komplett erlogen – und ist es bis heute. Früher habt ihr verbrecherische Systeme und Massenmörder unterstützt, ohne daß ihr – im Gegensatz zu euren Eltern – in irgendeiner Weise dazu genötigt wurdet.

Fragt ihr uns nach den Gründen unseres Zorns – hier die Antwort: weil wir es satt haben, uns ausgerechnet ausgerechnet von euch permanent moralisch bevormunden zu lassen! weil euer Lügen bis heute dieses Land beherrschen und es weiterhin innerlich zerstören! weil ihr nicht besser seid als die Nazis, deren Methoden ihr nur perfektioniert habt. Denn eure Gleichschaltung kommt ohne offiziellen Presseanweisungen aus, da sie sich nicht nur gegen die politische Auffassung der Menschen richtet, sondern gleich auf die Psyche zielt. Ihr wollt den Hitler im Deutschen ausmerzen, wie die Nazis einst den Juden im Deutschen, nur verläuft euer Unternehmen deutlich erfolgreicher, de ihr noch raffinierter vorgeht als die Nazis: ihr betreibt eine Schuldindoktrination und bedient euch damit des vielleicht sichersten Mittels, Menschen moralisch zu brechen. Schon die Jüngsten werden traumatisiert, noch bevor sie sich überhaupt ein Bild von den Zusammenhängen machen können. Der Schaden, den ihr damit anrichtet, ist gewollt. Und genau das macht euch zu Verbrechern. „Und du wirst nicht mehr frei dein Leben lang.“ Wie die Nazis und die Kommunisten wollt auch ihr die totale Kontrolle über die Köpfe. Das Ergebnis können wir jeden Tag den Medien entnehmen.

Ihr sagt, ihr glaubt uns nicht, wir übertrieben – und wiegelt ab. Machen wir also die Probe mit vertauschten Größen und fragen euch: Wie würdet ihr einen Staat nennen, in dem links-alternativen Zeitungen die Druckereien angezündet und Kioske, die solche Zeitungen verkaufen wollen, mit Boykott bedroht werden? Wie einen Staat, in dem jeder, der solche Zeitungen liest und womöglich sogar darin schreibt, existenzbedrohende Repressalien fürchten muß? Wie würdet ihr einen Staat nennen, in dem Läden, die T-Shirts mit Cannabis-Motiv anbieten, die Fensterscheiben eingeschmissen werden? Und alle sagen: „Richtig so! Linke haben in unserer Stadt nichts zu suchen, denn es darf nur einen rechten Lebensstil geben, alle anderen gehören verboten!“ Wie einen Staat, in dem eigentlich nur mehr oder weniger konservative Parteien zugelassen sind, die außerdem darüber entscheiden, wo die „Mitte“ verläuft, und die alle anderen Meinungen und Milieus, die sich nicht eindeutig zum christlich-konservativen Weltbild bekennen, als „linksextremistisch“ kriminalisieren? Wie also würdet ihr einen Staat nennen, in dem es ausreicht, jemandem eine „linke“ Gesinnung nachzuweisen, um ihn von allen Ämtern und akademischen Karrieren auszuschließen? Wie einen Staat, in dem der Steuerzahler allerorts für „Initiativen gegen Links“ aufkommen muß? Es jedes Jahr offizielle Rockkonzerte gegen „Links“ gibt, in denen wie selbstverständlich zu Gewalt aufgerufen wird, und wer da nicht mitmacht, selbst unter „Verdacht“ gerät?

Da rüstet die politische Klasse zur gutgemeinten Generalkontrolle, und konsequenterweise koalieren Sozialdemokraten vorsorglich mit Kommunisten, Christdemokraten mit Grünen. Vereint und Hand in Hand scheuen sie sich derzeit noch, das, was sie bilden, „Volkskammer“ zu nennen. – Blicken wir denn so viel weiter als andere, die wir wenigstens erwägen, über Maßnahmen und Formen des zivilen Widerstandes nachzudenken? Damit die nächsten Generationen uns nicht mit den alten Vorwürfen konfrontieren: „Warum habt ihr damals Politiker gewählt, die euch schamlos belogen aus reiner Machtgier, und sogar solche, die offen vor der Kamera erklärten, die Stasi wiedereinführen zu wollen?“ Was werdet ihr dann sagen: „Ja, wir konnten doch nicht wissen, daß…“ – Doch, ihr konntet!

RP-online fordert Recht auf Mobterror

Die Rheinische Post fällt im deutschen Medienmainstream nicht auf, jedenfalls nicht positiv. Was man dort – wie in den meisten MSM – unter Bürgerrechten, Polizeiaufgaben und nicht zuletzt dem Gebot  journalistischer Objektivität versteht, zeigt das Blatt in seiner Netzausgabe heute unter dem Titel „Anti-Islam-Kundgebung: Gericht rügt Kölner Polizeieinsatz“:

Im Zusammenhang mit dem rechtsextremistischen Kölner „Anti-Islamisierungskongress“ vor zwei Jahren…

Im Grunde kann man hier schon aufhören zu lesen. Wenn es zulässig ist, missliebige Bürgerbewegungen umstandslos und willkürlich als „rechtsextremistisch“ abzustempeln, um (wie wir noch sehen werden) gegen sie gerichtete Gewaltakte zu verharmlosen bzw. zu rechtfertigen, dann kann es schlechterdings nicht unzulässig sein, die Zeitungen, die sich solch demagogischer Praktiken bedienen, „linksextremistisch“ zu nennen.

Freilich wirkt das schnell ermüdend und ist sogar kindisch, wenn es bloß eine Retourkutsche sein soll. Dummheit und Niedertracht, kombiniert mit Phantasielosigkeit, sollte man getrost den Schlagwortwiederkäuern der freien Presse überlassen und selbst zu präzisen und treffenden Ausdrücken greifen, je nach Kontext also:

Demagogisch, hetzerisch,  linkstotalitär,  freiheitsfeindlich, verfassungsfeindlich, antizivilisatorisch, kriminellenfreundlich, deutschfeindlich. An Substantiven fällt mir unter anderem ein: Volksaufwiegler, Hexenjäger,  Terrorversteher, Schreibtischtäter, Goebbelsverschnitte, verhinderte Politkommissare und selbsternannte Volkspädagogen.

…hat das Verwaltungsgericht Köln am Freitag Polizeimaßnahmen gegen Gegendemonstranten für im Wesentlichen rechtswidrig erklärt. (…) Die beiden Kläger hatten der Polizei vorgeworfen, unverhältnismäßig gegen die Gegner der rechten Veranstaltung vorgegangen zu sein. (…) Bei den gewalttätigen Auseinandersetzungen am Rande des „Anti-Islamisierungskongresses“ in der Kölner Innenstadt waren im September vor zwei Jahren 269 Menschen festgenommen worden, 75 von ihnen waren minderjährig, drei sogar Kinder. Dies sorgte für Kritik an der Einsatzleitung der Polizei. Weitere 135 Personen wurden nach Angaben der Polizei zur Feststellung der Personalien kurzzeitig in Gewahrsam genommen. Insgesamt hatten mehrere Tausend Kölner gegen eine von der rechtspopulistischen Bürgerbewegung „Pro Köln“ in der Kölner Altstadt geplante Kundgebung demonstriert.

Erinnern wir uns, dass der Anti-Islamisierungskongress abgebrochen werden musste, weil die Polizei nicht in der Lage (bzw. nicht bereit) war, seinen ungestörten Ablauf gegen den Mob durchzusetzen. Die Durchsetzung des Rechts auf Versammlungsfreiheit ist nach Meinung der RP und der Richter des Kölner Verwaltungsgerichts also umso „unverhältnismäßiger“, je mehr „Gegendemonstranten“ mit hinreichender krimineller Energie sich einfinden. Der Unrechtsgehalt eines kriminellen Aktes – und damit die Eingriffsbefugnis der Polizei – sinkt mit der Anzahl der beteiligten Täter.

Anders ausgedrückt: Der Mob darf alles.

Zum Urteil gegen Udo Voigt

Der NPD-Vorsitzende Udo Voigt ist heute vor dem Landgericht Frankfurt/Oder mit einer Klage gegen das Hotel Esplanade in Bad Saarow gescheitert. Aus der Pressemitteilung des Landgerichts [Die hier ursprünglich verlinkte pdf-Datei steht nicht mehr im Netz, M.K.-H., 31.01.2011]:

Am 25. Mai 2010 hatte die 2. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) die Frage verhandelt, ob das Hotel Esplanade am 23.11.2009 dem Kläger zu Recht ein Hausverbot erteilt hat. Udo Voigt, dessen Frau für sich und ihn zuvor einen Aufenthalt für einige Tage gebucht hatte, fühlte sich diskriminiert und in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt. Er habe sich dort privat aufhalten und nicht politisch betätigen wollen. Er sei auch schon wiederholt im Esplanade zu Gast gewesen. Das Hausverbot sei Ausdruck einer Vereinbarung des Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA), wonach „sogenannte Rechtsextreme“ nicht beherbergt werden sollten. Das Hotel beruft sich auf sein Hausrecht und verweist darauf, dass die NPD in der deutschen Gesellschaft stark polarisiere.

Dabei hatte sich Voigt auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) berufen, dessen Paragraph 1 lautet:

Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

Das Gericht gibt auch zu:

Es [das AGG] ist zwar grundsätzlich anwendbar, soweit hier eine Diskriminierung wegen einer Weltanschauung, die auch politische Überzeugungen umfassen könnte, vorliegen würde.

fährt aber fort:

Aus der konkret einschlägigen Vorschrift aber war vom Gesetzgeber ganz bewusst der Begriff der „Weltanschauung“ gestrichen worden, weil „die Gefahr (besteht), dass z.B. Anhänger rechtsradikalen Gedankenguts aufgrund der Vorschrift versuchen, sich Zugang zu Geschäften zu verschaffen, die ihnen aus anerkennenswerten Gründen verweigert wurden“ (BT-Drucksache 16/2022 zu Nr. 4 Buchstabe a.[hier klicken zur pdf-Version der Drucksache, die Stelle steht auf Seite 13])

Die „einschlägige Vorschrift“ ist § 19 AGG, in dem es um das zivilrechtliche Benachteiligungsverbot geht. Dort wird in der Tat nicht auf die Grundsatznorm des § 1 Bezug genommen, sondern Benachteiligungen ausschließlich

aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, wegen des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität

untersagt. Sehr im Gegensatz übrigens zur parallelen Vorschrift von § 7, wo es um das Benachteiligungsverbot im arbeitsrechtlichen Bereich geht: In § 7 gelten alle Diskriminierungsverbote aus § 1.

Nun ist dieses ganze AGG schon per se ein flagranter Eingriff nicht nur in die Vertragsfreiheit, sondern in die Gesamtkonzeption des Grundgesetzes: Der Gleichheitsgrundsatz gehört bekanntlich zu den Grundrechten, und Grundrechte sind im Kern Abwehrrechte gegen den Staat. Das AGG führt die Drittwirkung von Grundrechten auf einfachgesetzlichem Wege ein. Da stellt sich die Frage, wie frei eigentlich ein Bürger ist, der sich seine Vertragspartner nicht mehr aussuchen kann?

Wenn aber schon ein solches Gesetz erlassen wird, dann sollte es wenigstens in sich rechtsstaatlichen Ansprüchen genügen: Der Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 GG beinhaltet ein allgemeines Verbot willkürlicher Ungleichbehandlung gleichartiger Sachverhalte, und diesem Verbot unterliegt auch der Gesetzgeber. Jeder Unterscheidung muss daher ein sachlicher und verfassungslegitimer Grund zugrundeliegen.

Es ist unter diesem Gesichtspunkt völlig unerfindlich, warum in ein und demselben Gesetz die Diskriminierung aus weltanschaulichen Gründen einmal erlaubt und einmal verboten wird.

Die Begründung, die in der Bundestagsdrucksache angeführt wird, nämlich, dass eine Diskriminierung gerade aus weltanschaulichen Gründen zulässig sein soll, und dass dies gerade darauf abzielt, Anhänger einer ganz bestimmten Weltanschauung zu diskriminieren, und dies noch dazu nicht einmal bei der Verfolgung ihrer politischen Ziele, sondern als Privatpersonen im Alltagsleben, ist weder sachlich geboten noch verfassungslegitim. Willkürliche Ungleichbehandlung ausgerechnet in einem Gleichbehandlungsgesetz – das sind so die juristischen Blüten, die nur der Krampf gegen Rechts hervorbringen kann.

Was der Gesetzgeber offenbar ermöglichen will (das geht nicht nur aus der zitierten BT-Drucksache hervor, sondern aus unzähligen Äußerungen führender Politiker), ist eine Form der politischen Auseinandersetzung, in der Argumente keine Rolle spielen, sondern die auf systematischem, massenhaftem und politisch gewolltem Mobbing basiert. Es geht darum, Träger bestimmter politischer Meinungen nicht nur vom öffentlichen Diskurs auszuschließen – was an sich schon skandalös genug wäre und zumindest mit dem Geist des Grundgesetzes nichts zu tun hat -, sondern sie so weit wie möglich aus der Gesellschaft auszugrenzen.

Der Staat, der sehr wohl weiß, dass ihm selbst eine solche Strategie von seiner eigenen Verfassung untersagt ist, spannt die Bürger praktisch als Blockwarte ein, in ganz ähnlicher Weise, wie 1933 die SA zur Hilfspolizei ernannt wurde, die überall dort die Drecksarbeit erledigte, wo die reguläre Polizei an rechtsstaatliche Prinzipien gebunden war. Die Freiheitsgarantien des Grundgesetzes sollen auf dem geduldigen Papier stehenbleiben, faktisch aber entwertet werden.

Wer immer sich damit tröstet, dies treffe ja nur Rechtsextremisten, und er selber sei ja keiner, sollte sich gesagt sein lassen, dass das Sanktfloriansprinzip „Verschon mein Haus, zünd’s andere an“ nicht nur moralisch anrüchig, sondern auch dumm ist: Hat man nämlich erst einmal das Prinzip akzeptiert, wonach es eine Grenze geben müsse, jenseits derer keine Mitbürger leben, sondern auszugrenzende Parias, dann nimmt man in Kauf, dass die Frage, wo diese Grenze verläuft, im Zweifel von denen entschieden wird, die am lautesten „Haltet den Dieb“ schreien.