Für die Gründung eines Verlages bedarf es juristisch keines Qualifikationsnachweises. Man legt beim Gewerbeamt seinen Personalausweis vor und füllt ein harmloses Formular aus. In einem solchen Moment wird spürbar, welche Möglichkeiten die Publikationsfreiheit und der freie Markt offerieren. Keine Viertelstunde vergeht, und man ist „Verleger“.
Heino Bosselmann auf Sezession im Netz
Kategorie(n): Ereignis, Heute
Schlagwörter: Heino Bosselmann, Literatur, Lyrik, Martin Mollnitz, Moränenland-Verlag, Politik
779 Wörter | 4 Kommentare
Schreibe einen Kommentar