Ämter: Würden und Funktionen

Le Penseur schreibt zum Rücktritt Benedikts XVI. unter anderem dies:

Der Papst steht mit seiner Handlungsweise freilich in einer mittlerweile jahrzehntelangen Tradition der »Funktionalisierung« von Ämtern in der Katholischen Kirche. Ich erinnere mich noch, daß zu Zeiten meiner Kindheit selbst »einfache« Bischöfe in Amt und Würden (sic!) zu sterben pflegten. Waren sie schon etwas zittrig, wurde ihnen ein halbwegs junger Weihbischof beigegeben, in Fällen zunehmender Gebrechlichkeit war es vielleicht ein »Koadjutor mit Nachfolgerecht«, der sich jedoch (meist) pietätvoll hütete, dem greisen Oberhirten das Gefühl völliger Entbehrlichkeit zu vermitteln. Nur in besonders gelagerten Fällen legte man Bischöfen die Resignation nahe, und promovierte sie auf einen Titularsitz »in partibus infidelium«. Das Gefühl der Würde, nämlich der Würde eines Apostelnachfolgers, war zu sehr präsent, als daß man sich einen »Apostel a.D.« vorstellen mochte.

Das änderte sich freilich nach dem Vaticanum II. Bischöfe hatten mit fünfundsiebzig dem Papst ihren Rücktritt anzubieten, Kardinäle wurden ab achtzig als unfähig erachtet, weiterhin an Papstwahlen teilzunehmen. Der greise Kardinaldekan Ottaviani, der über die Medien von dieser Maßnahme erfuhr, meinte dazu süffisant: »Ich dachte bisher immer, daß der Heilige Geist das Kardinalskollegium bewegt, einen Papst zu wählen. Nun muß ich feststellen, daß dieser Heilige Geist offenbar ab dem achtzigsten Lebensjahr zu wehen aufhört — aber das ist eine Frage, die der Heilige Vater zu klären hat, wenn er selbst einmal achtzig ist …«

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