[Felix Menzel über die Hintergründe der Kampagne gegen angebliche Rechtsextremisten in der Burschenschaftsbewegung:]
Das für die Presse bestimmte „Verbindungslinien“-Modell von Christian J. Becker hat es in sich: Mit einigen Strichen, Pfeilen und Textblasen will er nachweisen, daß Norbert Weidner im Umfeld der „Zwickauer Terrorzelle“ NSU anzusiedeln sei.
Weidner habe sich einen „bürgerlich, akademischen Deckmantel mit Tarnkappe Burschenschaft“ zugelegt, um „politische Hetzaktivitäten“ zu entfalten, die einem „militanten Neonazismus“ den Weg bereiteten und damit mitverantwortlich für „Morde durch Neonazis“ seien. Handfeste Belege kann Becker, der wie Weidner Mitglied der Alten Breslauer Burschenschaft der Raczeks ist, nicht vorlegen. Er bedient sich einer anderen Methode: Mit name dropping klagt er öffentlich an und will Rechte aus der Reserve locken. Sie sollen ihn vor Gericht zerren, dort verlieren und dann ein weiteres Mal von Spiegel Online und anderen Demokratie-Geschützen sturmreif geschossen werden.
Bei Weidner ist diese Rechnung vorerst aufgegangen. Der Chefredakteur der Burschenschaftlichen Blätter, dem jüngst auf dem Burschentag in Eisenach trotz Kritik (dazu Sezession im Netz am 29. April 2012) erneut das Vertrauen ausgesprochen wurde, hat Becker verklagt, weil dieser wiederholt auf seinem Weblog QuoVadisBuxe – Burschenschafter Portal gegen Nazis behauptete, Weidner sei „höchstwahrscheinlich einer der Köpfe der rechtsextremen Bewegung“, strebe die Gründung einer „rechtsextremen Studentenpartei“ an und habe E-Mails seiner Gegner gehackt.
Das Landgericht Bonn urteilte am 11. Juli, Becker dürfe die ersten zwei Behauptungen weiter verbreiten, da sie „substanzarm“ seien, kaum „konkreten Tatsachengehalt“ aufwiesen und somit in den Bereich subjektiver, pointierter Meinungsäußerungen fielen. Becker habe auch nicht die Pflicht, „mögliche tatsächliche Handlungen“ von Weidner aufzuklären. Einzig, daß Weidner E-Mails gehackt habe, darf Becker fortan nicht mehr behaupten. [...]
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Felix Menzel auf Sezession im Netz
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Zum Originalartikel: Politische Justiz: der Fall Norbert Weidner
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