Zum Prozess gegen die Globale Islamische Medienfront

Die sogenannte Globale Islamische Medienfront hat in der Vergangenheit durch Propaganda für islamistische Terroristen von sich reden gemacht. Nun wird ihr der Prozess gemacht. Der SWR-Blog (ich habe im Impressum nachgesehen, er wird wirklich und wahrhaftig vom öffentlich-rechtlichen Südwestrundfunk betrieben) schreibt:

Morgen beginnt in München vor dem 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts unter dem Vorsitzenden Richter Mafred Götzl der Prozess gegen acht Mitglieder der GIMF. Die „Globale Islamische Medienfront – Deutsche Sektion“ hat sich besonders ab 2007 einen Namen mit deutschsprachiger Jihad-Propaganda gemacht. Angeklagt sind 7 Männer und eine Frau aus Augsburg, Biberach (Riß), Bremen, Düsseldorf, Offenbach, Paderborn und Siegburg. Eifrigen Lesern dieses Blogs wird der ein oder andere Name bekannt vor kommen…

Ich weiß nicht, ob der Verfasser Holger Schmidt dasselbe meint wie ich. Ein Name kommt mir jedenfalls sehr bekannt vor, nämlich der des Richters. Vor anderthalb Jahren schrieb ich unter dem Titel „Deutschenhass“:

Der Bundesgerichtshof hebt ein Urteil des Landgerichts München auf. Das Landgericht sei den besonderen Umständen der Tat nicht gerecht geworden.

Judith schreibt dazu:

Die “besonderen Umstände” waren die, dass Sven G., ein nicht vorbestrafter deutscher Informatik-Student, sich gegen eine fünfköpfige, aggressive Ausländerbande zur Wehr setzte und dabei den Anführer, Mergim S., mit einem Messer verletzte. Wegen “überzogener Notwehr” verurteilte das Münchener Schwurgericht den unbescholtenen Sven zu drei Jahren und neun Monaten – ohne Bewährung.

[Quelle: http://www.deutschland-kontrovers.net/?p=14822. Link funktioniert zur Zeit (12.04.2011) nicht]

Wir hatten schon vor kurzem Gelegenheit, uns über das merkwürdige Rechtsverständnis der Münchner Justiz und über ihre Gnadenlosigkeit zu wundern, als sie einen Neunzigjährigen, den ehemaligen Wehrmachtsoffizier Josef Scheungraber bei dünnster Beweislage zu lebenslanger Haft verurteilte.

Man wundert sich weniger, wenn man weiß, dass beide Urteile von ein und demselben Richter gesprochen wurden, einem gewissen Manfred Götzl.

Bei einem solchen Richter kann die Globale Islamische Medienfront bestimmt auf Verständnis rechnen.

4 Gedanken zu „Zum Prozess gegen die Globale Islamische Medienfront“

  1. Es ist für einen Vorsitzenden Richter einer Strafkammer schon recht peinlich, wenn sein Urteil in einer Revision vom BGH aufgehoben wird, weil er Subsumtionsfehler begangen hat.

    NOCH ist der BGH sehr geradlinig, was die Notwehrrchtsprechung angeht.

    Es kann aber natürlich sein, daß der feine Strich zur Notwehr noch nicht erreicht war oder bereits überschritten war. Für den letzteren Fall gibt es allerdings Entschuldigungsnormen, die der BGH auch angewandt zu haben scheint, § 33 StGB. Poblematisch ist auch, wenn der Notwehrende die Notwehrlage selbst mit erzeugt hat (Putativ-Notwehr).
    Zudem ist es für einen Normaldenkenden schwer zu erkennen, wann eine harte Notwehrhandlung nicht mehr geboten ist. Dazu sollte man eine Taschenausgabe eines StGB-Kommentars mit sich führen. Das Reichsgericht hat – wie immer – besser entschieden.

    Schlechte Richter finden sich gerne im Strafbereich. Es scheint schlechte Juristen geradezu anzuziehen, wie die Motten durch das Licht angezogen werden. Es gibt glänzende Ausnahmen. Ausnahmen halt.

  2. Ich hatte die Überschrift für Ironie gehalten: „Globale Islamische Medienfront“ = Unsere Qualitätsmedien. Aber die Realität in ihrer fortgeschrittenen Wahnhaftigkeit lässt jede Ironie immer wieder weit hinter sich.

  3. Bei Lichte betrachtet dürfte es doch so sein, daß Richter Götzl bestenfalls ein erster Ausläufer dessen ist, was Torsten Hinz in der JF zum Sieg der Grünen in BW im Eingang zu seinem diesbezüglichen Artikel schreibt:

    Das Wahlergebnis von Baden-Württemberg bedeutet keine Machtverschiebung mehr. Es ist die notarielle Beglaubigung dessen, was sich mentalitätsgeschichtlich vollzogen hat. Ja, wir befinden uns in einer anderen Republik als in der, auf die wir uns bisher bezogen haben.

    Mit anderen Worten: Der mentalitätsgeschichtliche Wandel wird sich notwendig auch im Bereich der Justiz ausdrücken – und irgendwann werden Leute wie Götzl vielleicht noch als ‚Weicheier‘ unter ihresgleichen betrachtet werden.

    Zum Grund an dieser Stelle wieder mein Mantram: Die politische Form in der wir leben ist die BRD. Diese Form zieht die ihr entsprechenden Inhalte an – mit fortlaufender Zeit natürlich immer klarer und reiner. Und diese Inhalte sind eben nicht deutsch … sondern bundesrepublikanisch, d.h. es wird auf sämtlichen Gebieten, auf denen diese politische Form BRD irgendetwas zu bestimmen hat immer unabweisbarer werden: Deutsche haben in der BRD keine Chance!

  4. Deutschland (und das ist weit mehr, als die verbliebenen 360 tausend Quadratkilometer Land in der Mitte Europas) wird v.a. durch den westlichen Liberalismus bedroht, der durch die Mittelmäßigkeit einer Massenkultur und deren Gleichheitsvorstellung alle Freiheit erstickt. Der Angriff auf die Identität der Deutschen als Deutsche, ist eine ebensolche Kriegshandlung, wie die Teilung des Territoriums. Es geht hier nicht um Recht oder gar Moral, sondern um nationale Selbstbehauptung, um jene nationale Identität, ohne die kein Volk leben kann. Den heutigen Deutschen den Dauerstatus eines „negativ privilegierten“ Volkes einzubrennen, ist Genozid.
    Deutschland, man hat es im Herzen oder man findet es nirgends und nie.

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