Extrawurst für Muslime

Quotenqueen schreibt über die bevorstehende Volkszählung:

So, und nun zur obligatorischen Extrawurst für Muslime. Eine der Fragebogen-Rubriken ist ‘Zuwanderung’. Hier wird ein möglicher Migrationshintergrund einschl. Herkunftsland des Vaters, der Mutter abgefragt. Soweit so gut.

Am Ende der Fragebogen-Rubrik ‘persönliche Angaben’ findet sich die Frage Nr. 7, ‘Welcher Religionsgesellschaft gehören Sie an?’ Alternativ ankreuzen muß man hier dann ‘Römisch-katholische Kirche’, ‘Evangelische Kirche’, ‘Evangelische Freikirchen’, ‘Orthodoxe Kirchen’, Jüdische Gemeinden’, ‘Sonstige öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft’ oder eben ‘Keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft’. Hat man sein Kreuzchen gemacht, muß (!) man die Frage Nr. 8 überspringen, um sich der Beantwortung der Frage Nr. 9 (‘Familienstand’ einschl. Art der Lebenspartnerschaft) zu widmen – außer man hat angekreuzt ‘Keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft’. Ausdrücklich überspringen soll man die Frage Nr. 8 jetzt nicht, zwingend beantworten allerdings muß man sie auch nicht!

Und wonach wird nun gefragt in Frage Nr. 8, deren Beantwortung ausweislich des Fragebogens explizit freiwillig ist? Genau. „Zu welcher der folgenden Religionen, Glaubensrichtungen oder Weltanschauungen bekennen Sie sich?“ Antwortalternativen: ‘Christentum’, ‘Judentum’, ‘Islam, -sunnitischer’, ‘Islam, -schiitischer’, ‘Islam, -alevitischer’, ‘Buddhismus’, ‘Hinduismus’, ‘Sonstige Religion, Glaubensrichtung oder Weltanschauung’, ‘Keiner Religion, Glaubensrichtung oder Weltanschauung’.

Mit anderen Worten: Man kann angeben, daß man sich zum Islam bekennt – muß es aber nicht. Hinsichtlich der späteren Belastbarkeit der Daten ist das ungefähr vergleichbar mit ‘Man kann angeben, wie alt man ist – muß es aber nicht’. Und wer dann auf Grundlage der Daten den Altersdurchschnitt der Bevölkerung ausrechnen will, hat ein Problem.

via Hallo – jemand zu Hause? « quotenqueen.

2 Gedanken zu „Extrawurst für Muslime“

  1. ich habe den text jetzt zwei mal gelesen und immernoch nicht verstanden wo jetzt das problem ist..

    ich zitiere gerne mal aus der anleitung für erhebungsbeauftrage von seite 42 und 43 des ersten teils, welche mir vorliegt da ich erhebungsbeauftragter bin.

    Frage Nr. 7: Welcher Religionsgesellschaft gehören Sie an?

    Bei dieser Frage ist nur die rechtliche Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft anzugeben. Damit ist die offizielle Zugehörigkeit zu einer Relligionsgesellschaft gemeint, wie sie z.B. auch auf der Lohnsteuerkarte steht, oder wie sie melderechtlich vermerkt ist.

    Gewöhnlich ist dies oft mit der Kirchensteuer verbunden. Bezahlt eine Person an eine Kirche Kirchensteuer, so ist diese Kirche auch die Religionsgesellschaft, der sie angehört. Diese Religionsgesellschaft muss entsprechend auf dem Fragebogen angegeben werden.

    Als öffentlich rechtliche Religionsgesellschaften gelten beispielsweise:

    Römisch-katholische Kirche z. B.
    – Bistümer bzw. (Erz-)Diözesen der römisch-katholischen Kirche
    – Verband der Diözesen Deutschlands (Zusammenschluss der Erzdiözesen und Diözesen zur Wahrnehmung von Aufgaben im rechtlichen und wirtschaftlichen Bereich)
    – Kirchengemeinden und die aus ihnen gebildeten Verbände

    Evangelische Kirche z. B.
    – Evangelische Landeskirchen (Evangelische Kirchen/Evangelisch-lutherische Kirchen)
    – Evangelische Kirche in Deutschland (EKD)
    – Evangelisch-reformierte Kirche
    – Kirchengemeinden und die aus ihnen gebildeten Verbände
    – Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche in Deutschland (VELKD)
    – Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland (UEK)

    Evangelische Freikirchen z. B.
    – Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland (Baptisten)
    – Bund Freier evangelischer Gemeinden in Deutschland
    – Evangelisch-methodische Kirche
    – Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche (SELK)
    – Evangelisch-Lutherische (altlutherische) Kirche (in ehemals preußischen Gebieten)
    – Evangelische Brüder-Unität (Herrnhuter Brüdergemeinde)
    – Mennoniten
    – Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden
    – Die Heilsarmee in Deutschland

    Orthodoxe Kirchen z. B.
    – Griechisch-Orthodoxe Metropolie in Deutschland
    – Russisch Orthodoxe Kirche im Ausland
    – Russisch Orthodoxe Kirche (Moskauer Patriarchat)

    Jüdische Gemeinden z. B.
    – Zentralrat der Juden in Deutschland
    – Jüdische Landesverbände
    – Jüdische Gemeinden
    – Israelitische Kultusgemeinden

    Sonstige öffentlich rechtliche Religionsgesellschaft z. B.
    – Altkatholische Kirche
    – Neuapostolische Kirche
    – Gemeinschaft der Siebenten-Tags-Adventisten
    – Apostelamt Jesu Christi
    – Gemeinde Gottes
    – Christengemeinschaft
    – Johannische Kirche
    – (Erste) Kirche Christi, Wissenschaftler (Christian Science)
    – Bund Freireligiöser Gemeinden Deutschlands
    – Freireligiöse Landesgemeinschaften/Landesgemeinden
    – Freie Religionsgemeinschaften (Humanistische Gemeinde Freier Protestanten)
    – Unitarische Freie Religionsgemeinde
    – Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tagen (Mormonen)
    – Bund für Geistesfreiheit Bayern
    – Jehovas Zeugen in Deutschland

    Quelle: http://www.bmi.bund.de/cln_183/SharedDocs/Standardartikel/DE/Themen/PolitikGesellschaft/ohneMarginalspalte/Liste_Koerperschaft_Religionsgemeinschaften.html?nn=268184

    Für alle anderen Religionsgesellschaften ist „Keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft“ anzugeben. Hierunter fallen auch aus der Kirche offiziell ausgetretene Personen. Nur an diese Personen ist Frage 8 zu stellen.

    Frage Nr. 8: Zu welcher der folgenden Religionen, Glaubensrichtungen oder Weltanschauungen bekennen Sie sich?

    Diese Angabe ist freiwillig.

    Im Unterschied zu Frage 7 bei der es ausschließlich um die öffentlich-rechtliche Zugehörigkeit geht, wird bei Frage 8 das „Bekenntnis zu einer Religion, Glaubensrichtung oder Weltanschauung“ d.h. eine freiwillige, nicht unbedingt eine offiziell anerkannte Zugehörigkeit abgefragt.

    Was unter einer „Religionen, Glaubensrichtung oder Weltanschauungen“ gefasst wird, hat der Gesetzgeber in § 7 Abs. 4 Nummer 19 Zensusgesetz 2011 festgelegt.
    Hierbei sind die folgenden Religionen, Glaubensrichtungen oder Weltanschauungen gemeint: das Christentum, das Judentum, der Islam (sunnitisch, schiitisch, alevitisch), der Buddhismus, der Hinduismus oder Sonstige Religion, Glaubensrichtung oder Weltanschauung.

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