Schwuler Dealer soll nach Iran ausgeschafft werden « quotenqueen

Die grundsätzlich zu begrüßende Neuregelung durch die Schweizer Volksabstimmung, kriminelle Ausländer auszuschaffen, sorgt für ersten Diskussionsbedarf. Ein aus dem Iran stammender Drogendealer soll abgeschoben werden, macht aber geltend, er würde in seiner Heimat als Homosexueller mit Folter und Tod bedroht.

[Quelle: Schwuler Dealer soll nach Iran ausgeschafft werden « quotenqueen.]

Ich würde sagen: Das hätte er sich früher überlegen sollen!

5 Gedanken zu „Schwuler Dealer soll nach Iran ausgeschafft werden « quotenqueen“

  1. Gerade jemand mit so einem Hintergrund sollte doch die Füße stillhalten. Aber ich wette, er kann fest auf das große Mitleid der Gutmenschen zählen.

  2. „Ich würde sagen: Das hätte er sich früher überlegen sollen!“

    Sehe ich genauso. Sollen solche Strolche denn auch noch de facto dafür belohnt werden, dass sie in westlichen Nationen ihr Gastrecht missbrauchen?! Nein, der gute gehört ausgeschafft. Vielleicht ergibt sich daraus ja für andere ein minimaler Lerneffekt.

    „Die Bundesrichter erkannten zwar an, dass auf Homosexualität im Iran die Todesstrafe steht. Sie erklärten jedoch, dass Homosexualität in der iranischen Gesellschaft nicht ungewöhnlich sei und eine systematische Diskriminierung nicht feststellbar. So lange Homosexualität nicht zur Schau gestellt werden würde, hätten Schwule im Iran nichts zu befürchten. Außerdem habe der Mann in den vergangenen zehn Jahren drei Mal sein Heimatland besucht, ohne dass ihm ein Haar gekrümmt worden sei.“

    Erinnert mich an die „Bürgerkriegsflüchtlinge“ aus dem Libanon, die man plötzlich beim Konflikt Israel-Hisbollah von da ausfliegen musste…

  3. Eben im Netz gefunden:

    Veranstaltungshinweis:

    Freitag, 18.02.2011, Bahnhof Lichtenberg, Bahnsteig Linie U5: Mahnwache von 18 – 20 Uhr mit dem Motto “Schützt uns Deutsche – Kriminelle Ausländer raus!” … bringt Fahnen, themenbezogene Banner, Flugblätter, Kerzen, ggf. Blumen usw. mit – PERSO, Foto-und Videokameras nicht vergessen. Um würdiges, repräsentatives Auftreten wird gebeten. Weiterleiten!!!

  4. „Die Bundesrichter…“

    Na also, geht doch! Die dortigen können eben folgerichtiger denken, als die hiesigen. Alles andere würde mich außerordentlich wütend machen. Schließlich bin ich ausdrücklich dazu befragt worden und habe ebenso ausdrücklich dafür gestimmt. Des freien Schweizers Spruch gilt. – Wenigstens im eigenen Land. Viva patria!

  5. „Ich würde sagen: Das hätte er sich früher überlegen sollen!“

    Mehr kann man dazu nicht sagen!

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