GEZ: Der ganz normale Wahnsinn

Ein toter Dackel ist in München zur Anmeldung seines Fernsehers aufgefordert worden. Entsprechende Post flatterte seiner Besitzerin von der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in den Briefkasten.

«Das kommt schon einmal vor», sagte Andreas Müller von der Gebührenabteilung des Bayerischen Rundfunks.

Man könnte auch sagen: Das sieht euch ähnlich.

4 Gedanken zu „GEZ: Der ganz normale Wahnsinn“

  1. Tja, der Wahnsinn hat Methode. Auch Adam Ries hat schon Post von der GEZ nebst nachfolgender Mahnung bekommen. Der Tod befreit eben doch nicht von der Zahlungspflicht. Möglicherweise können ja die Nachkommen GEZ Gebühren für 450 Jahre nachentrichten 😉
    http://www.welt.de/vermischtes/article3352690/GEZ-schickt-Zahlungsbescheid-an-Adam-Ries.html
     
    @Fremder
    Daß sich die GEZ auflösen wird kann doch niemand ernsthaft glauben. Das Gegenteil wird passieren, die GEZ wird eine Superbehörde mit Befugnissen wie sie sich staatliche Stellen nur erträumen können. Irgendwer muß doch kontrollieren, wieviele „Wohneinheiten“ ein Haus hat, wieviele gebührenpflichtige Personen sich in den Wohneinheiten aufhalten etc.
    Die Existenzberechtigung der GEZ wird durch die „Haushaltsabgabe“ nicht im Mindesten angekratzt – das Gegenteil ist der Fall.

  2. Ich finde es lustig, wenn Politiker und andere sich brüsten, künftig werde alles besser, weil die GEZ-Schnüffelei wegen der „Haushaltsberaubung“ ein Ende habe. Daß mit der „Haushaltsberaubung“ eine bodenlose Ungerechtigkeit zum Gesetz erhoben wird, können sich diese Herrschaften wohl nicht vorstellen. Künftig müssen auch Frensehfreie wie ich für eine Ware löhnen, die sie nicht haben will. Das ist wahrscheinlich einzigartig, daß eine politische Kaste sich erfrecht, Gelder für eine Leistung abzuknöpfen, die man nicht will. Für Zeitung, die ich nicht lese, zahle ich auch keine Gebühren, wobei im Gegensatz zu den Politkriminellen die Zeitungsverlage aber den Anstand haben, von mir auch nichts zu verlangen. Daß es technisch leicht möglich wäre, den Fernsehempfang so einzurichten, daß nur die bezahlen, die tatsächlich gucken, scheint in die Hohlbirnen der Polititker nicht hineinzugehen.

  3. Anfrage an die GEZ info@gez.de zu den Gebühren.

    Berlin 22.August 2011
    Werte GEZ-Mitarbeiter,
    Ich bitte um Antwort auf meine Frage.

    Handelt die GEZ nach dem derzeitigen Rechtsstand der BRD-Verwaltung, unter Berücksichtigung der Geltungsbereiche aus dem 1.Bereinigungsgesetz 1996 sowie das 2.Bereinigungsgesetz 1997, als private Firma ohne staatlich- hoheitliche Rechte ?

    Bevor Sie mir nun Antworten bitte ich Sie sich das erste und zweite Bereinigungsgesetz zu lesen und verstehen denn hier werden die Gesetzlichen Grundlagen der BRD-Verwaltung sehr genau neu definiert.

    Sie wissen sicherlich das mann Sie als Einzelpersonen mit privater Haftung zu einer Geldbuße von bis zu 500000,- Euro bei dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagen kann?

    Da nach dem 1.Bereinigungsgesetz 1996 sowie das 2.Bereinigungsgesetz 1997, eindeutig klargestellt wurde das die derzeitige BRD-Verwaltung/GmbH keine hoheitlichen Aufgaben ausführen darf, würde ich gerne von der GEZ wissen auf welcher rechtlichen Basis die GEZ gebühren einfordern möchte.

    mfg
    natürliche Person in Selbstverwaltung

Kommentare sind geschlossen.