Zum Urteil gegen Udo Voigt

Der NPD-Vorsitzende Udo Voigt ist heute vor dem Landgericht Frankfurt/Oder mit einer Klage gegen das Hotel Esplanade in Bad Saarow gescheitert. Aus der Pressemitteilung des Landgerichts [Die hier ursprünglich verlinkte pdf-Datei steht nicht mehr im Netz, M.K.-H., 31.01.2011]:

Am 25. Mai 2010 hatte die 2. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) die Frage verhandelt, ob das Hotel Esplanade am 23.11.2009 dem Kläger zu Recht ein Hausverbot erteilt hat. Udo Voigt, dessen Frau für sich und ihn zuvor einen Aufenthalt für einige Tage gebucht hatte, fühlte sich diskriminiert und in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt. Er habe sich dort privat aufhalten und nicht politisch betätigen wollen. Er sei auch schon wiederholt im Esplanade zu Gast gewesen. Das Hausverbot sei Ausdruck einer Vereinbarung des Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA), wonach „sogenannte Rechtsextreme“ nicht beherbergt werden sollten. Das Hotel beruft sich auf sein Hausrecht und verweist darauf, dass die NPD in der deutschen Gesellschaft stark polarisiere.

Dabei hatte sich Voigt auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) berufen, dessen Paragraph 1 lautet:

Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

Das Gericht gibt auch zu:

Es [das AGG] ist zwar grundsätzlich anwendbar, soweit hier eine Diskriminierung wegen einer Weltanschauung, die auch politische Überzeugungen umfassen könnte, vorliegen würde.

fährt aber fort:

Aus der konkret einschlägigen Vorschrift aber war vom Gesetzgeber ganz bewusst der Begriff der „Weltanschauung“ gestrichen worden, weil „die Gefahr (besteht), dass z.B. Anhänger rechtsradikalen Gedankenguts aufgrund der Vorschrift versuchen, sich Zugang zu Geschäften zu verschaffen, die ihnen aus anerkennenswerten Gründen verweigert wurden“ (BT-Drucksache 16/2022 zu Nr. 4 Buchstabe a.[hier klicken zur pdf-Version der Drucksache, die Stelle steht auf Seite 13])

Die „einschlägige Vorschrift“ ist § 19 AGG, in dem es um das zivilrechtliche Benachteiligungsverbot geht. Dort wird in der Tat nicht auf die Grundsatznorm des § 1 Bezug genommen, sondern Benachteiligungen ausschließlich

aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, wegen des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität

untersagt. Sehr im Gegensatz übrigens zur parallelen Vorschrift von § 7, wo es um das Benachteiligungsverbot im arbeitsrechtlichen Bereich geht: In § 7 gelten alle Diskriminierungsverbote aus § 1.

Nun ist dieses ganze AGG schon per se ein flagranter Eingriff nicht nur in die Vertragsfreiheit, sondern in die Gesamtkonzeption des Grundgesetzes: Der Gleichheitsgrundsatz gehört bekanntlich zu den Grundrechten, und Grundrechte sind im Kern Abwehrrechte gegen den Staat. Das AGG führt die Drittwirkung von Grundrechten auf einfachgesetzlichem Wege ein. Da stellt sich die Frage, wie frei eigentlich ein Bürger ist, der sich seine Vertragspartner nicht mehr aussuchen kann?

Wenn aber schon ein solches Gesetz erlassen wird, dann sollte es wenigstens in sich rechtsstaatlichen Ansprüchen genügen: Der Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 GG beinhaltet ein allgemeines Verbot willkürlicher Ungleichbehandlung gleichartiger Sachverhalte, und diesem Verbot unterliegt auch der Gesetzgeber. Jeder Unterscheidung muss daher ein sachlicher und verfassungslegitimer Grund zugrundeliegen.

Es ist unter diesem Gesichtspunkt völlig unerfindlich, warum in ein und demselben Gesetz die Diskriminierung aus weltanschaulichen Gründen einmal erlaubt und einmal verboten wird.

Die Begründung, die in der Bundestagsdrucksache angeführt wird, nämlich, dass eine Diskriminierung gerade aus weltanschaulichen Gründen zulässig sein soll, und dass dies gerade darauf abzielt, Anhänger einer ganz bestimmten Weltanschauung zu diskriminieren, und dies noch dazu nicht einmal bei der Verfolgung ihrer politischen Ziele, sondern als Privatpersonen im Alltagsleben, ist weder sachlich geboten noch verfassungslegitim. Willkürliche Ungleichbehandlung ausgerechnet in einem Gleichbehandlungsgesetz – das sind so die juristischen Blüten, die nur der Krampf gegen Rechts hervorbringen kann.

Was der Gesetzgeber offenbar ermöglichen will (das geht nicht nur aus der zitierten BT-Drucksache hervor, sondern aus unzähligen Äußerungen führender Politiker), ist eine Form der politischen Auseinandersetzung, in der Argumente keine Rolle spielen, sondern die auf systematischem, massenhaftem und politisch gewolltem Mobbing basiert. Es geht darum, Träger bestimmter politischer Meinungen nicht nur vom öffentlichen Diskurs auszuschließen – was an sich schon skandalös genug wäre und zumindest mit dem Geist des Grundgesetzes nichts zu tun hat -, sondern sie so weit wie möglich aus der Gesellschaft auszugrenzen.

Der Staat, der sehr wohl weiß, dass ihm selbst eine solche Strategie von seiner eigenen Verfassung untersagt ist, spannt die Bürger praktisch als Blockwarte ein, in ganz ähnlicher Weise, wie 1933 die SA zur Hilfspolizei ernannt wurde, die überall dort die Drecksarbeit erledigte, wo die reguläre Polizei an rechtsstaatliche Prinzipien gebunden war. Die Freiheitsgarantien des Grundgesetzes sollen auf dem geduldigen Papier stehenbleiben, faktisch aber entwertet werden.

Wer immer sich damit tröstet, dies treffe ja nur Rechtsextremisten, und er selber sei ja keiner, sollte sich gesagt sein lassen, dass das Sanktfloriansprinzip „Verschon mein Haus, zünd’s andere an“ nicht nur moralisch anrüchig, sondern auch dumm ist: Hat man nämlich erst einmal das Prinzip akzeptiert, wonach es eine Grenze geben müsse, jenseits derer keine Mitbürger leben, sondern auszugrenzende Parias, dann nimmt man in Kauf, dass die Frage, wo diese Grenze verläuft, im Zweifel von denen entschieden wird, die am lautesten „Haltet den Dieb“ schreien.

16 Gedanken zu „Zum Urteil gegen Udo Voigt“

  1. Joa behindert ist es schon, ich freu mich aber drauf Sozialisten, Linksradikale, Kommunisten und Feministen aufgrund ihrer Weltanschauung zu diskriminieren. Das ist laut Gesetz ja erlaubt.

  2. „wie 1933 die SA zur Hilfspolizei ernannt wurde“

    Ja. Aber da hat es der Staat getan. Hier ernennen sich alle selber. Was ja durchaus löblich ist, wenn man bedenkt, daß das Ministerium der Staatssicherheit die Leute noch selber angesprochen hat ob sie denn nicht … und viele sich drückten, mit Ausreden. Heute ist das alles völlig in privater Eigeninitiative und der Staat schliesst wohlwollend die Augen.

  3. Das ist eine Privatperson, und wenn sie jemandem wegen falscher Augenfarbe ihr Produkt vorenthalten will, ist das auch okay.

  4. Zuerst holten sie die Kommunisten;
    ich schwieg, denn ich war kein Kommunist.
    Dann holten sie die Juden;
    ich schwieg, denn ich war kein Jude.
    Dann holten sie die Gewerkschaftsmitglieder unter den Arbeitern;
    ich schwieg, denn ich war kein Gewerkschafter.
    Danach holten sie die Katholiken;
    ich schwieg, denn ich war Protestant.
    Schließlich holten sie mich,
    und da war keiner mehr, der für mich hätte sprechen können.

    (Martin Niemöller)

  5. Keine neue Entwicklung, aber eine, die sich immer weiter zuspitzt. Vor zwei Jahren wurde Mitgliedern von Pro-Köln im Zuge des Kölner Antiislamisierungskongress in Köln Taxen und Hotelzimmer verwehrt – die Polizei weigerte sich sogar, den Abgeordneten angemessenen Schutz zu gewähren [Chronologie des Antiislamisierungskongress].

    Mitglieder der NPD und deren Familienangehörige sind schon länger zum Abschuss freigegeben. Der vorerst widerlichste Höhepunkt war, als Molaus kleine Töchter der Schule verwiesen wurden.

  6. Linke Unrechts-Justiz, um die Vorherrschaft der eigenen Weltanschauung zu garantieren…

    Hatten wir das vor nicht allzu langer Zeit nicht schonmal in einem Teil Deutschlands?

  7. Tja, was tun die Deutschen, um nicht in diese Zwickmühle des Antidiskriminierungsgesetzes zu geraten?

    Richtig! Sie konvertieren zum I., wie Frau Özil-Connor. Die leisten keinen Widerstand, sondern suchen die günstigste Gelegenheit zum Wechsel auf die künftige Siegerseite.

  8. @apokryphe. Das ist auch eine Option.

    Allerdings wäre man dann auch nicht sicher, denn sobald der Islam dermaßen stark wäre, würden interne Machtkämpfe zwischen den einzelnen islamischen Nationen ausbrechen, um die Frage zu klären, wer sich Kalif nennen darf (oder meinetwegen auch nur Sultan).

    Was ich bei all diesen Volkszählungen indes nicht verstehe ist, daß schon in den 80ern von 5 Millionen Ausländern die Rede war, davon wohl an die 3 Millionen Türken und heute die offiziellen Zahlen quasi unverändert sind.

    Das kann andererseits aber doch nicht sein, da die Bevölkerungszahl in Deutschland seitdem konstant geblieben ist (Ost und West zusammengerechnet) und die Geburtenrate seitdem weit unter dem Niveau lag, welches zur vollständigen Reproduktion nötig gewesen wäre. Rechnet man da im Schnitt mit 1,5 Kindern und nimmt an, daß eine Generation 25 Millionen umfaßt, so wäre die betroffene Generation auf 3/4 davon geschrumpft, fehlten also in etwa 6 Millionen Menschen, welche logischerweise zusätzlich eingewandert sein müßten, womit heute mindestens 11 Millionen Ausländer oder deren Nachfahren in Deutschland leben würden.

    Nun kenne ich persönlich nur Hamburg-Altona und das war damals schon türkisch (zu 1/3). Die ersten Westafrikaner habe ich in meinem Heimatort zuerst 1980 gesehen. Natürlich habe ich damals nicht so besonders gut die gesamte Lage beobachtet, altersbedingt, heute gibt es in der Gegend durchweg eine türkische Minderheit, aber aus eigener Erfahrung will ich mich nicht darauf festlegen, ob da ein signifikanter Anstieg stattfand oder nicht, denn vereinzelte Türken gab es damals definitiv auch schon.

    Wirklich massiv Ausländer habe ich im Bremer Arbeitsamt getroffen, die meisten davon wohl aus Indien, jedenfalls war kaum ein Deutscher da, das ganze Ambiente hatte was von einem Sklavenmarkt.

    Nun, das alles zu Ihrem Kommentar. Zu Manfreds Artikel gibt es ja nichts weiter zu sagen.

  9. @Fremder… es ging mir in diesem konkreten Fall nicht so sehr um demographische Zahlen, sonder eher um das allgemeine Verhalten einer Mehrheit der Deutschen.

    Und das ist eindeutig: wegducken, denunzieren und sich rechtzeitig auf die richtige Seite schlagen.

    Ich verurteile niemanden dafür, menschlich verständlich. Aber allzu grosse Hoffnungen in eine solche „Nation“ setz ich leider nicht mehr.

    Ich hoffe, die Deutsche Sprache bleibt uns erhalten, aber dafür gibt es genug Juden auf der Welt.

  10. PS: für das Überleben der Deutschen Musik ist in Ostasien gesorgt.
    Also müssen wir uns um zwei Dinge, die ich besonders liebe, keine Sorgen machen.

  11. @rechtsstaatlichen Ansprüchen

    Sie stellen aber auch Anforderungen an die Bananenrepublik – tss tss tss.

    Ach ja – den Staat als Person gibt es nicht – das ist nur ein Sammelbegriff für einige Finanzoligarchen und deren Handlangerorganisation Politik mit ihren Schauspielern.

    mfg zdago

  12. Judith? Anna Luehse? Seid Ihr vom eingestellten Blog »Vaterland« übrig geblieben? Hab‘ ich immer gerne gelesen. Schöne Grüße!

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