Mißbrauchsvorwurf gegen Bischof Mixa erweist sich als innerkirchliche Intrige

von Felicitas Küble

[Der Artikel wurde zuerst veröffentlicht bei European Info Press (www.eip-news.com). Der Originalartikel ist zur Zeit wegen eines Hackerangriffs auf diese Seite nicht aufrufbar. Ich zitiere nach der E-Post der Autorin.]

Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt gab kürzlich „Vorermittlungen“ hinsichtlich Bischof Walter Mixa bekannt und erklärte zugleich, daß in puncto „sexueller Mißbrauch“ bislang kein ausreichender Tatverdacht vorliege, der die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens rechtfertige (vgl. hierzu den EIP-Bericht „Derzeit „kein hinreichender Verdacht“ gegen Bischof Mixa“).

Nach jetzigem Kenntnisstand haben sich die Ungereimtheiten betreffs der Anschuldigungen gegen den zurückgetretenen Augsburger Oberhirten in einer Weise vermehrt, daß die merkwürdigen Vorgänge mitunter abenteuerliche Ausmaße annehmen.

So fällt es erheblich aus dem Rahmen juristischer Gepflogenheiten, wenn nicht „nur“ den Medien, sondern auch der Staatsanwaltschaft selbst zwar ein mutmaßlicher Täter  –  eben besagter Bischof Mixa  –  gemeldet wird, nicht jedoch das vermeintliche Opfer. Laut Behördenleiter Helmut Walter hatte das bischöfliche Ordinariat Augsburg in seiner Anzeige gegen den eigenen, damals noch amtierenden Bischof Mixa den Namen des angeblichen Opfers verschwiegen und auch bislang nicht mitzuteilen geruht.

Als ungewöhnlich darf auch gelten, daß die Initiative zur Anzeigenerstattung nicht vom  –  ohnehin bislang anonymen  –  „Opfer“ ausging, sondern vom sog. „Umfeld“ des Betreffenden, was immer dies heißen mag.

Gleichzeitig wurde in zahlreichen Medienberichten behauptet, es handle sich bei dem Mißbrauchten offenbar um einen „minderjährigen Ministranten“. Freilich kennt die Staatsanwaltschaft auch etliche Tage später noch nicht den Namen des angeblichen Meßdieners.

In Mixa-Fankreisen wird daher gewitzelt, es handle sich wohl um einen reichlich kuriosen Krimi, bei dem das übliche Drehbuch auf den Kopf gestellt wird nach dem Motto: „Der Täter ist bekannt, nach dem Opfer wird noch gefahndet.“

Zudem wurde in einigen Gazetten über „Sauna-Besuche“ spekuliert, die Bischof Mixa mit „Seminaristen“ durchgeführt haben soll. Selbst wenn dem so wäre, beweist dies allein keinen „sexuellen Mißbrauch“, zumal Priesteramtskandidaten nie „minderjährig“ sind.

Am 11. Mai 2010 berichtete der „Donaukurier“ sodann, daß die Vorwürfe gegen Mixa aus dem „Mitarbeiterkreis des Bistums Eichstätt“ gekommen seien. Dies wurde durch den bischöflichen Pressesprecher Martin Swientek mittlerweile bestätigt. Dem Vernehmen nach soll es sich um eine Dame handeln, die im Bereich der kirchlichen Weiterbildung tätig sei.

Doch damit der Merkwürdigkeiten nicht genug: Der Eichstätter Bistumssprecher erklärte außerdem, daß die Anschuldigungen gegen Bischof Mixa ans bischöfliche Ordinariat Augsburg weitergeleitet worden seien, ohne die zuständige Bistumsleitung in Eichstätt darüber in Kenntnis zu setzen. Auch das Ordinariat Augsburg hatte es  –  so der Sprecher  –  nicht für nötig befunden, das Eichstätter Ordinariat angemessen und umfassend zu informieren.

Ebenfalls am 11. Mai berichtete der Bayerische Rundfunk, daß die Anzeige der Bistumsleitung Augsburg bislang so wenig Hinweise liefern könne, daß die Staatsanwaltschaft sich bislang außerstande sehe, überhaupt einen konkreten „Straftatbestand“ zu benennen, auf den sich mögliche Ermittlungen beziehen könnten, wie der Leitende Oberstaatsanwalt Helmut Walter bekanntgegeben habe. Daher sei derzeit völlig offen, ob es zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens kommt.

Passend dazu titelte die „Augsburger Allgemeine“ am 11. Mai: „Mixa entlastet – Verdacht erhärtet sich nicht.“  –  Die Zeitung berichtet sodann:

In den Vorermittlungen der Staatsanwaltschaft Ingolstadt scheint sich bisher kein Hinweis auf einen Straftatbestand ergeben zu haben, da ein Ermittlungsverfahren gegen Mixa noch nicht eingeleitet wurde…Mixa steht bislang im Verdacht, in seiner Zeit als Bischof von Eichstätt einen minderjährigen Jungen sexuell missbraucht zu haben. Die Staatsanwaltschaft startete daraufhin Vorermittlungen. Einen entsprechenden Hinweis hatte die Diözese Augsburg an die Generalstaatsanwaltschaft München weitergegeben und sich dabei auf die neuen Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz für solche Verdachtsfälle berufen.“

Was die Berufung des bischöflichen Ordinariats Augsburg auf die „Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz“ in puncto Mißbrauch betrifft, so wurde bereits nachgewiesen, daß diese Leitlinien keine Anzeige gegen Mixa rechtfertigen (vgl. EIP-Bericht „Derzeit „kein hinreichender Verdacht“ gegen Bischof Mixa“).

Nach jetzigem Informationsstand handelt es sich bei den öffentlichen Anti-Mixa-Vorwürfen offenbar um eine systematisch inszenierte Intrige aus dem leitenden Mitarbeiter-Umfeld des zurückgetretenen Bischofs, somit um ein innerkirchliches Komplott.

Dieser Sachverhalt zeichnete sich bereits seit Tagen ab, was einen katholischen Rechtsanwalt, der Bischof Mixa persönlich kennt, zu der bitter-sarkastischen Äußerung veranlaßte: „Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr!“

Zugleich erinnert sich mancher wackere Christ nicht ohne Ironie an das fromme Lied nach Psalm 132: „Siehe, wie fein und lieblich ist es, wenn Brüder einträchtig beisammen sind“.  –  Das gilt sicherlich auch und vor allem für „Mitbrüder“ im priesterlichen Dienste. Vielleicht wäre es insoweit sachdienlich und „zielführend“, wenn sich die Bistumsleitung Augsburg allmorgendlich zu anregenden Betrachtungen über dieses Gebet aus dem Alten Testament versammeln würde?

Dabei könnte auch das Auswendiglernen und Verinnerlichen des folgenden Strafrechts-Paragraphen für die Zukunft durchaus hilfreich sein:

§ 186 StGB („Üble Nachrede“): „Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

2 Gedanken zu „Mißbrauchsvorwurf gegen Bischof Mixa erweist sich als innerkirchliche Intrige“

  1. Kombiniere — jetzt tanzt der Besen. Kehraus. Fassenacht. Helau.

    „Wer solche Freunde hat, nimmt den Besen und kehrt.“

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