Heinz Gess: „Kollektive Zwangsneurose Islam oder Straftatbestand Islamophobie“

Prof. Heinz Gess von der FH Bielefeld soll wegen „Volksverhetzung“ mundtot gemacht werden, und wenn es nach seiner Universität und den Mollusken an ihrer Spitze ginge, würde das auch funktionieren. Allerdings haben sie die Rechnung ohne Herrn Gess gemacht.  Statt sich mundtot machen zu lassen, feuert er zurück:

„Am 23. 11. 2009 veröffentlichte „der Präsident der islamischen Religionsgemeinschaft“ (Sitz in Berlin) Prof. h. c. Dr. Vural eine Presseerklärung unter der Überschrift (Fettdruck) „Dummheit und blinder Hass gegenüber dem Islam müssen bestraft werden! Prof. Dr.
Heinz Gess beging (…) Volksverhetzung.“ Die Presseerklärung ist nachzulesen auf der Internetseite der „muslimischen Religionsgemeinschaft“. Am 25. 11. 2009 wendete sich selbiger Präsident in einem Beschwerdeschreiben über mich an die Präsidentin der FH Bielefeld. Er verleumdet mich in diesem Schreiben als „Volksverhetzer“, bezichtigt mich des „Diebstahls wissenschaftlicher Erkenntnisse“ und fordert „im Namen der Muslime aus aller Welt (…) die Bestrafung von Dr. Gess“. Ich wurde daraufhin von der FH – Leitung zur Stellungnahme wegen „Beleidigung des Präsidenten der islamischen Religionsgemeinschaft“ aufgefordert, und es folgt ein Schriftwechsel zwischen der FH-Leitung und dem „Präsidenten“, in dem die FH sich vorsichtshalber schon mal von meinen „diskriminierenden Äußerungen“ und „dem entsprechenden Gedankengut“ distanziert.

Ich nehme im Folgenden Essay zu diesem Vorgang kritisch Stellung. Dabei ist es für mich unerheblich, dass mir die Bestrafung angedroht wird, und die Fachhochschulleitung wieder einmal mir zumutet, dass ich mich für verschiedene religionskritische Aufsätze in naher Vergangenheit, in denen ich die Religionskritik Freuds aufgreife, vor ihr als Disziplinarinstanz zu rechtfertigen, so als habe diese Hochschulleitung noch nie von der Freiheit der wissenschaftlichen Kritik, die ausdrücklich die Kritik von Religionen und Weltanschauungen einschließt, gehört. Mir ist völlig klar, dass die Aufforderung muslimischer Führer, Kritiker zu bestrafen, unter solchen Umständen jederzeit jeden in Deutschland treffen kann, der es nur wagt, den Mund aufzutun und negative Kritik an den unzumutbaren Verhältnissen in diesem Land der Unzumutbarkeiten zu üben, deren eine und nicht geringste die verbreitete konformierende Asozialität ist, die sich unter anderem auch als passiv-konformistische Hinnahme islamischer Herrschaftsansprüche äußert. … „

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4 Gedanken zu „Heinz Gess: „Kollektive Zwangsneurose Islam oder Straftatbestand Islamophobie““

  1. Wäre nicht der Anlass für die Erwiderung auf den „Präsidenten der islamischen Religionsgemeinschaft“ eine ernst zu nehmende Angelegenheit, so ließe sich die Stellungnahme Prof. Gess‘ in den bevorstehenden  „tollen Tagen“ als wunderbares karnevalistisches Glanzstück „wissenschaftlicher Satire“   lesen, so aber ist sie ein weiterer Beleg für die Beschränkung von Wissenschaft und Meinungsfreiheit im Namen der wahren Religion Allahs des wahrhaften Erbarmers über die Gläubigen der einzig wahren Religion des Friedens und ihres allerüberzeugendsten friedliebenden Propheten, den der Erdkreis je sah …
    Wie bist Du auf dieses „Possenstück“ aufmerksam geworden?

  2. Kewil hat darüber geschrieben, und ich war der Meinung, man kann diesen Vorgang gar nicht bekannt genug machen.

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